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Gleiche Pille – anderer Preis?

Die Pharmaindustrie ist zweifellos enorm wichtig: Von ihren Produkten hängt unser wichtigstes Gut, die Gesundheit, ab. Aus einer Vielzahl gesundheits- und sozialpolitischer Überlegungen wird der Medikamentenmarkt derart stark reguliert, dass es für Hersteller ein Leichtes ist, für ihre Präparate hohe – bisweilen klar überhöhte - Preise zu verlangen.

Im besonders gefährdeten kassenpflichtigen Bereich werden die Preise deshalb staatlich administriert. Das eidgenössische Departement des Innern verlangt hierbei, dass Schweizer Medikamentenpreise grundsätzlich nicht höher als im wirtschaftlich vergleichbaren Ausland ausfallen und Schweizer Prämienzahler somit nicht diskriminiert werden. Dieser Grundsatz wird jedoch immer wieder durch gezielte Lobbying-Attacken seitens der Pharmaindustrie angegriffen und abgeschwächt – zuletzt mit der Erzwingung der Wechselkurstoleranzmarge von fünf Prozent.

Die Pharmabranche scheint der Auffassung zu sein, sie habe zum Leidwesen der Schweizer Patientengemeinschaft einen künstlichen Wechselkurs verdient, der sie besser stellt als jede andere exportierende Branche. Dies obwohl sie in der Schweiz innerhalb von drei Jahren (2009-2011) bereits 1,5 Milliarden Franken rein währungsbedingte Gewinne erzielen durfte. Weitere 900 Mio. Franken, so Schätzungen, werden in den nächsten Jahren folgen.

Wer sich jetzt mit dem Gedanken zu trösten versucht: Wenigstens bleibt das Geld im Land…, dem sei gesagt: Ein Drittel bleibt im Land, zwei Drittel gehen an ausländische Unternehmen. Der Schweizer Prämienzahler muss bluten – 2012 zahlt er drei Prämienprozente extra. Die Pharmaindustrie dagegen hat nichts zu klagen. Der für die Preissetzung betrachtete Wechselkurs liegt weiterhin über dem realen Kurs. Die Pharmaunternehmen werden somit auch weiterhin währungsbedingte Gewinne ohne Gegenleistung erzielen. Aber auch das wird sie nicht davon abhalten, weiter zu lamentieren, denn wie heisst es so schön: Die Klage ist des Kaufmanns Gruss!

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Krankenkassenprämien-Erhöhung – ein kollektives Reizthema

Nein, es ist noch nicht September - also viel zu früh, um nach Luft zu schnappen, weil die neuen Prämienerhöhungen bekannt gegeben werden. Es ist April, vier Monate nach in Krafttreten der letzten Erhöhungsrunde, und schon haben manche Mitbürgerinnen und Mitbürger wieder Post von ihrer Krankenkasse erhalten: Ihre Prämie steigt ab Mai 2012!
Viele Betroffene haben sich bei mir gemeldet und mich gebeten, dieser Sache nachzugehen. Ich habe die Anliegen der Meldenden dem Bundesamt für Gesundheit mitgeteilt, weil es hierfür verantwortlich ist.
Meine Haltung: Formal ist alles in Ordnung. Fehlen einer Krankenkasse Reserven, darf sie auch unterjährig Prämienerhöhungen beim Bundesamt für Gesundheit beantragen. Die Mitglieder wurden informiert und haben ein Sonderkündigungsrecht: Sie können mithin die Kasse wechseln, und im Bereich der Grundversicherung muss sie jede andere Kasse aufnehmen. Soweit, so schlecht. Es bleibt nämlich der Zweifel, ob man wirklich erst im laufenden Jahr bemerkt hat, dass die Reserven nicht ausreichen werden. Hat man sich verkalkuliert oder war es Kalkül: Kunden im Herbst mit moderaten Prämien ködern bzw. halten und im Zweifel, dann im frühen nächsten Jahr die Prämien erhöhen? Der Mai-Termin ist kein Standardtermin , und so darf die betreffende Krankenkasse hoffen, dass einige Mitglieder, vor allem ältere und vielbeschäftigte, die Kündigungsfrist versäumen.
Grundsätzlich müssen Sie als Patientinnen und Patienten nicht fürchten, Opfer von solchen Kalkülen zu werden. Das Bundesamt für Gesundheit, als Instanz zur Genehmigung aller Krankenkassenprämien, muss bei erkennbar zu tiefen Prämieneingaben seine Genehmigung verweigern. Im Einzelfall ist es jedoch möglich, dass es unvorhersehbare Entwicklungen oder Fehleinschätzungen gibt, die zu unterjährigen Prämienerhöhungen führen. John Lennon sagte einmal: Life is what happens to you while you're busy making other plans – das Leben passiert, während man andere Pläne schmiedet. Dies gilt für alle (Lebens-) Bereiche, und insbesondere auch in der Geschäftswelt. 
Ich versichere Ihnen: Ich werde die Entwicklungen bei den Krankenkassenprämien weiterhin aufmerksam verfolgen!
Denn: Seit Einführung des Krankenkassen-Obligatoriums 1996 haben sich die Gesundheitskosten zu Lasten der Krankenversicherung mehr als verdoppelt. Angesichts der steigenden Kosten, deren Spiegel die Krankenkassenprämien sind - habe ich mich in den letzten Jahren schwerpunktmässig mit dem Thema Tarife und Preise im Gesundheits- und Sozialwesen auseinander gesetzt und werde auch weiterhin dran bleiben!

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Wenn die Kopie teurer ist als das Original - staunt der Fachmann und der Laie wundert sich

Ich bekomme immer wieder Meldungen aus der Bevölkerung, in denen sich Menschen beklagen, dass sie kostengünstige Generikamedikamente kaufen wollten und vom Apothekenfachpersonal informiert wurden, dass die Originalmedikamente günstiger seien. Ist das rechtens und gewollt?
Grundsätzlich ist es weder rechtens noch gewollt: Die Verordnung über die Krankenversicherung legt fest, dass in der Schweiz alle Generika einen Preisabstand zum Originalprodukt einhalten müssen. Dieser beträgt in Abhängigkeit vom Umsatz und Aufnahmejahr 10 bis 60 Prozent. Leider gibt es bei der Umsetzung dieser Verordnung immer wieder Vollzugsprobleme und diese äussern sich dann in überteuerten Generikapreisen - zur Überraschung aber auch zum Ärger der Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Frage ist, ob das System des statischen Abstandhaltens geeignet ist, faire Preise hervorzubringen. Der Wettbewerb unter den Herstellern wird so nämlich nur sehr begrenzt gefördert. Theoretisch wäre es denkbar, dass Hersteller von Originalpräparaten ihre Preise so senken, dass es für Generikahersteller auf Grund der Abstandsregel nicht mehr interessant ist, die jeweiligen Wirkstoffe zu verkaufen. So sind so faire Medikamentenpreise nicht zu erzielen.
Klar ist, schrankenlosen Wettbewerb kann und wird es auf diesem Markt nicht geben – Medikamente sind keine Turnschuhe oder Käsestücke. Wenn es um die Gesundheit geht, braucht es zum Schutz der Patientinnen und Patienten die ordnende Hand des Staates. Trotzdem ist es erstrebenswert, Wettbewerb im sinnvollen Rahmen zuzulassen und zu fördern. Mein Vorschlag: Das Bundesamt für Gesundheit legt ein bis zwei Mal jährlich für die Wirkstoffe eine Maximalvergütung durch die Krankenkassen fest. So haben alle Unternehmen, egal ob Original- oder Generikahersteller, dieselbe Ausgangssituation. Preissenkungen von  Medikamenten, die über der maximalen Rückvergütungen liegen, wären eine logische Folge. Durch die regelmässige Anpassung der Wirkstoffvergütungen, würde der Wettbewerb unter allen Marktteilnehmern intensiviert, was flächendeckend zu tieferen Preisen für Generika und patentabgelaufenen Originalmedikamenten führen würde. Das Einsparpotential für die die sozialen Krankenkassen wäre immens und ein wichtiger Beitrag für stabile Krankenkassenprämien.

Gesundheitswesen: Umsetzen ist gefragt

Heute sind die Prämienerhöhungen der Krankenkassen für das nächste Jahr bekannt geworden. Ein happiger Aufschlag war erwartet worden – und ein happiger Aufschlag ist eingetreten. Gleichentags hat das Parlament in der Schlussabstimmung den letzten Rest des „dringlichen Massnahmenpakets 2009“ bachab geschickt. Kurzum: Ein unerfreulicher Tag für die Prämienzahlenden in unserem Lande.  

Woran liegt es? Es liegt auch daran, dass wir die Kostenspirale im Gesundheitswesen noch nicht ausreichend im Griff haben. Die Zahlen 2009 zeigen, dass insbesondere bei den Medikamentenkosten via Arzt (plus 4,3%) und Apotheke (plus 4,3%)  und im Spitalambulanten Bereich (plus 7,3%) überproportionale Anstiege zu verzeichnen sind. Gewirkt haben aber zum Beispiel die Tarifrevisionen bei den Laborkosten und auch – allerdings noch zu wenig – die Tarifkontrolle bei den spitalstationären Behandlungen.


Was ist zu tun?
Ich werde mich weiterhin nach Kräften für eine Reduktion der Gesundheitskosten einsetzen. Sei es durch Einflussnahme bei den Medikamentenpreisen – wo ich die Einführung einer wirkstoffbasierten Vergütungsobergrenze (Festbetragssystem) vorgeschlagen habe. Bei den Mitteln und Gegenständen (sog. Migel) dürfte eine Revision ebenfalls Einsparungen bringen. Daneben sehe ich auch erhebliches Sparpotential beim Medikamentenvertrieb – im dreistelligen Millionenbereich. Im Bereich der Spitaltarife werde ich meine Kontrolltätigkeit – und namentlich den Benchmark von privaten und öffentlichen Spitälern – noch intensivieren. Und im ambulanten Bereich auf eine Revision des Tarmed hinwirken. Mittelfristig setze ich auf integrierte Versorgungssysteme mit Budgetverantwortung – sogenannte Managed Care-Modelle, wie sie im Parlament zur Zeit diskutiert werden.


Offene Baustellen gibt es zahlreiche im Gesundheitsbereich. Die meisten sind bekannt. In vielen Bereichen habe ich auch schon Empfehlungen gemacht, die zu Einsparungen führen können. Dennoch hat man das Gefühl, dass wir sehr häufig ein „Treten am Ort“ praktizieren. Was es braucht, damit es nicht ständig so weitergeht, fragen Sie? Gefragt sind Massnahmen, die umgesetzt werden. Gefragt sind Umsetzer!

Das Verhandlungsprimat bei Gesundheitstarifen – immer sinnvoll?

Bei der Festsetzung von Gesundheitstarifen sieht das Krankenversicherungsgesetz ein Verhandlungsprimat vor. Eine Einigung ist zwar schön und mag viele Vorteile aufweisen. Aber macht das in jedem Fall auch aus Sicht der Prämienzahlenden Sinn?

Heute wurde bekannt, dass sich in Basel-Stadt Ärzte, Spitäler und Krankenversicherer ab dem Juli 2010 auf einen neuen Tarmed-Taxpunktwert von 91 Rappen geeinigt haben, nachdem die Tarif-Verhandlungen lange Zeit zu scheitern drohten. Bei den Praxisärzten galt bisher ein Taxpunktwert von 89 Rappen, bei den Basler Spitalambulatorien ein solcher von 94 Rappen.Die Preisüberwachung hatte infolge des drohenden Scheiterns der Verhandlungen sowohl den Taxpunktwert für die Praxisärzte als auch denjenigen für die Spitalambulatorien überprüft und die gemäss Rechtspraxis zum Krankenversicherungsgesetz aus unserer Sicht korrekten Werte kalkuliert. Für die Praxisärzte beträgt unseres Erachtens der korrekte Taxpunktwert ab dem Jahr 2009 87 Rappen und für die Spitalambulatorien 81 Rappen zuzüglich einer notwendigen Rückzahlung der Spitäler an die Kassen von 20 Millionen Franken.

Der Unterschied ist beträchtlich. Es geht um viel Prämien-Geld! Da santésuisse der Vereinbarung zugestimmt, gilt nun der vereinbarte – bedeutend höhere - Taxpunktwert. Die Rechnung zahlen am Ende die Prämienzahler.

Grundlegende Fragen stellen sich: Das bei uns geltende Verhandlungsprimat für Tarife der sozialen Krankenversicherung führt nur dann zu gute Lösungen, wenn die Krankenversicherer ihren Verhandlungsauftrag im Dienste der Patienten sehr ernst nehmen und nötigenfalls Verhandlungen scheitern lassen, damit die zuständigen Gerichtsinstanzen danach die angemessenen Tarife im Sinne der Rechtspraxis festsetzen können. Denn eine Einigung ist zwar schön – kann aber für die Prämienzahler offenkundig ganz schön… teuer werden.

Neues Vergütungssystem für stationäre Spitalbehandlungen ab 2012: Bundesrat sagt ja und setzt Leitplanken im Sinne des Preisüberwachers

Heute hat der Bundesrat eine erste Version der sog. SwissDRG-Tarifstruktur genehmigt, mit welcher die Schweizer Akutspitäler ab 2012 ihre stationären Behandlungen abrechnen werden. Bei der Tarifgenehmigung hat der Bundesrat mehrere Auflagen an die Tarifpartner (Spitäler und Krankenversicherer) erlassen mit dem Zweck, die Qualität der Tarifstruktur und die Behandlungsqualität der Spitäler zu gewährleisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass der neue gesamtschweizerische Spitaltarif als solcher keine Mehrkosten zulasten der sozialen Krankenversicherung generiert. Dabei hat sich der Bundesrat stark auf eine Empfehlung des Preisüberwachers vom 12. April 2010 zum SwissDRG-Tarifvertrag abgestützt.

Ab 2012 werden damit alle stationären Spitalbehandlungen aufgrund ihrer zugrundeliegenden Diagnosen in eine von gut 1000 Fallgruppen eingeteilt, welche je ein unterschiedliches Kostengewicht aufweisen. So weist z.B. in der heute genehmigten Tarifversion eine stationäre Behandlung von Kopfschmerzen ein Kostengewicht von 0.615 auf und die Implantation einer Bandscheibenprothese ein solches von 2.654. In den kantonalen Tarifverhandlungen zwischen Kassen und Spitälern müssen jedoch in Zukunft nur die Preise für ein Kostengewicht von 1.0 ausgehandelt werden – die sogenannten Baserates ( z.B. Fr. 4000.-). Daraus lassen sich sodann die Entschädigungen aller gut 1000 Behandlungs-Fallgruppen direkt ableiten. Die Behandlung von Kopfschmerzen würde somit die Krankenkassen auf Fr. 2460.- (Fr. 4000.- x 0.615) zu stehen kommen und die Implantation einer neuen Bandscheibenprothese auf Fr. 10‘616.- (Fr. 4000.- x 2.654). Die Preisüberwachung wird ab 2011 Tarifempfehlungen an die Kantonsregierungen zu den kantonalen Baserates abgeben und sich dabei an den günstigen Baserates orientieren.

Die Einführung der neuen, verursachergerechten Spitaltarife ist somit auf Kurs. Was ist Ihre Meinung?

SwissDRG Tarifempfehlung an den BR

Spitzenmedizin: Prämienzahlende berappen letztlich Nullentscheid

Die steigenden Gesundheitskosten sind Anlass vieler, oft hitzig geführter Debatten. Steigende Krankenkassenprämien, hohe Medikamentenkosten – wir alle sind davon betroffen.
Eine dieser Debatten dreht sich um die Spitzenmedizin: Wie effizient ist es, wenn sich mehrere Spitäler auf dieselben hochkomplizierten Operationen spezialisieren? Wie steht es mit den Kosten, die mehrere, parallel forschende Kompetenzzentren generieren? Wäre es sinnvoller, wenn die einzelnen Spitäler unterschiedlichen Spezialisierungsgebieten nachgehen würden?

Anschauungsunterricht zum Gerangel auf Kosten der Prämienzahlenden konnte man kürzlich erhalten: Der Ausschuss der kantonalen Gesundheitsdirektoren konnte sich Ende Mai zu keinem Entscheid auf dem Gebiet der Herztransplantationen durchringen. Nach wie vor werden derartige Operationen in drei Schweizer Spitälern durchgeführt, nach wie vor investieren alle diese Kompetenzzentren in ihre individuellen Forschungen, das Synergiepotenzial wird nicht ausgeschöpft, nach wie vor konkurrieren sie sich um das damit verbundene Prestige.

Nun hat sich Bundesrat Burkhalter in die Diskussion eingeschaltet. Er will sich über die Gründe dieser Konkurrenzsituation informieren lassen und will sich künftig an solchen Diskussionen zusammen mit den Kantonen beteiligen. Sollten sich die Kantone bis 2015 nicht auf eine gemeinsame Planung einigen können, ist es durchaus möglich, dass der Bundesrat ein diesbezügliches Machtwort spricht. Und so möglicherweise einem Faktor für steigende Gesundheitskosten den Riegel schiebt.

Bis dahin aber gilt: Kirchturm-politik allenthalben hat dazu geführt, dass frühzeitig eine im Landesinteresse stehende günstige Regelung getroffen werden konnte. Berappen müssen diesen Nullentscheid letztlich die Prämienzahlenden. Können wir uns das wirklich leisten?

Bildquelle: Wikipedia