Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
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► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Über eine Schweizer Briefmarke in Italien - die gar keine ist.

Sie kostet, was auch immer der italienische Kioskbesitzer dafür verlangt.
Das klingt abenteuerlich? Na, dann halten Sie sich mal fest, wessen Geistes Kind das ist: Unsere Schweizer Post hat mit der französischen „La Poste“ ein Joint Venture namens Asendia gegründet, dessen Ziel es ist, weltweit sämtliche Lösungen im internationalen Mailgeschäft anzubieten. In Italien treibt dieses Unternehmen nicht seltsame Blüten, sondern seltsame Briefmarken.
Ein Mitbürger meldete sich mit der Frage, ob die Schweiz auch Briefmarken in Italien herausgibt. Der Herr schilderte, dass er in Italien an einem Kiosk Briefmarken für seine Ansichtskarten kaufen wollte. Er erhielt die Auskunft, dass man Karten in die Schweiz nur mit „speziellen“ Marken verschicken könne und die Karten dürfen auch nicht in den offiziellen Briefkasten, sondern müssen in eine bereitgestellte gelbe Box eingeworfen werden. Die Marke kostet 2 EUR das Stück, jedoch war der Wert nicht auf der Marke aufgedruckt. Dem Meldenden kam die Sache spanisch vor, weshalb er sich an die Post und mich wandte, mit der Bitte um Klärung.
Abklärungen seitens der Schweizerischen Post haben nun folgendes ergeben: Die Posttochter Asendia Italia bietet in einigen touristischen Orten Italiens Frankaturmarken (Vignetta) für Postkarten in die Schweiz an. Ihrer Funktion nach sind es Briefmarken und doch sind es keine offiziellen Postwertzeichen. Offizielle Briefmarken mit aufgedrucktem Wert, gibt es in jeder Poststelle. Das sagte der geschäftstüchtige Kioskbesitzer - aus verständlichen Gründen - unserem Meldenden jedoch nicht. Auf den Frankaturmarken, so die Post, sei absichtlich kein Wert aufgedruckt, denn diesen dürfen die lokalen Händler selbst bestimmen.
Ist die nächste Poststelle in Sichtweite, dürfte er wesentlich tiefer liegen als in Gegenden, wo die nächste Post nicht gerade über der Strasse liegt. Da die Touristen die lokalen Gegebenheiten meist eh nicht kennen und auch nicht dafür bekannt sind, viel Zeit in postalische Abklärungen zu investieren, werden die Frankaturmarken sicher in der Mehrzahl der Fälle zu Preisen hart-an-der-touristischen-Schmerzgrenze verkauft.
Dieses Produkt ist - wohlwollend ausgedrückt - ein schlechter Dienst am Kunden. Mir zwingt sich der Verdacht auf, dass hier findige Köpfe eine Möglichkeit gefunden haben, die Kaufkraft der Schweizer Touristen nun auch an italienischen Kiosken abzuschöpfen. Denn für Laien ist nicht klar ersichtlich, dass es sich hier nicht um eine offizielle Briefmarke handelt. Auch die extra Boxen sind kein stichhaltiges Indiz, sie fallen viel mehr in die Rubrik „andere Länder, andere Sitten“.
Ist so ein Vorgehen wirklich im Sinne der Schweizerischen Post, ihres Images und ihrer Marke? Oder könnte hierunter nicht der Wert der Marke „Post“ – Swiss made – leiden?
Was meinen Sie?

Einleitung eines formellen Verfahrens gegen die Post

Die Post ist eines der grössten Unternehmen der Schweiz und leistet Service public. Sie dient dabei auch ganz wesentlich den kleinen und mittleren Unternehmen und ist damit ein wichtiges Rad in der Schweizer Wirtschaft. Auch im Alltag von privaten Konsumentinnen und Konsumenten spielt die Post eine grosse Rolle.
Leider sind meine Gespräche über eine Anpassung der Post-Preise an marktgerechte Gegebenheiten im Dienst von Konsumenten und Wirtschaft vorerst gescheitert. Meine Erwartung ist, dass die Post die Wirtschaft und Konsumenten von ihrer aus betrieblicher Sicht ja positiven Gewinnsituation über Preissenkungen profitieren lässt.
Dass die Postpreise die Schweizer Bevölkerung nicht kalt lassen, habe ich im letzten Jahr erfahren: Von den knapp 3000 Anzeigen nach Art. 7 PÜG, die im Jahr 2012 bei der Preisüberwachung eingingen, nahm die Post den klaren Spitzenplatz in Sachen Beanstandungen ein. Interessant ist das Faktum, dass sich nicht nur Kunden, sondern auch Mitarbeitende der Post über ihr eigenes Unternehmen beschwert haben und Mühe haben, dieses gegenüber ihren Kunden zu vertreten.
Da meine bisherigen Gespräche mit den Postverantwortlichen vorderhand also nicht fruchtbar verliefen, sehe ich mich gezwungen ein formelles Verfahren gemäss Preisüberwachungsgesetz gegen die Post einzuleiten (vgl. Meldung im heutigen
Newsletter).

Die überarbeitete Postverordnung – Feigenblattliberalisierung?

Ist die Post eine Monopolistin? Ja und nein. Gesetzlich verankert ist beispielsweise ihr Monopol für Briefe unter 50g. Hier hat der Kunde keine Wahl, diese Briefe können nur mit dem gelben Riesen versandt werden. Sind die Briefe schwerer, sollte - gemäss der Vorstellung des Gesetzgebers - der Kunde die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Anbietern wählen zu können. Der Wettbewerb müsste also spielen, so jedenfalls der Wille des Gesetzgebers. Kann und tut er das auch? Er tat es bis anhin nicht und ob er dies in Zukunft tun wird,  ist zweifelhalft.

Konkretes Beispiel? Die neue Überarbeitung der Postverordnung soll den Wettbewerb fördern. In Tat und Wahrheit öffnet sie jedoch Tür und Tor für gelbe Preismodelle, die nicht der Kostenwahrheit entsprechen. Schauen wir die Situation an. Die Post muss Infrastrukturen unterhalten, die sie für die Ausübung ihrer Aufgaben benötigt. Das heisst: Sie betreibt u.a. Poststellen, stellt Briefträger an und stattet diese mit Velos, Töffs oder Autos aus.  Das alles kostet und kann plus eine vernünftige Marge in Form von Beförderungskosten den Kunden weiterverrechnet werden. Das ist absolut in Ordnung. Was aber, wenn die „eh da“-Kosten ungleichmässig auf die verschiedenen Produkte umgelegt werden und die Produkte der Kunden-ohne-Wahl besonders stark belastet werden? Genau dies geschieht,  indem beispielsweise der wichtigsten Kategorie von Sendungen im Segment PostMail, den nicht adressierten Sendungen, praktisch keine Kosten für die Endzustellung verrechnet werden. Bei diesen Produkten mit einem jährlichen Sendevolumen von weit mehr als einer Milliarde resultieren dann unrealistisch günstige Preise im Vergleich zu anderen Anbietern, die ihre Infrastrukturkosten verursachungsgerecht verrechnen müssen.

Das sind sehr ungleiche Spiesse und entmutigen wohl noch den letzten Konkurrenten, der sich auf dem Markt positionieren will. Der Wettbewerb, so er überhaupt stattfindet, wird hier verzerrt. Fakt ist, einen fairen Wettbewerb kann es nur geben, wenn alle Anbieter die gleichen Rahmenbedingungen haben. Es ist Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass dies gegeben ist. Anderenfalls kann man sich den Aufwand der teilweisen Marktliberalisierung ersparen, denn „Feigenblattliberalisierungen“ bringen niemandem etwas.

 

Bildquelle: Hans Baldung, Wikimedia

Newsletter: Posttaxen, Interpellation Berberat „Preise ausländischer Zeitungen und Zeitschriften in der Schweiz“, Gebäudeversicherung Kanton Aargau

 

 

 

 

  Eben erschienen:

  Newsletter: 4/12

 

 

 

 

 

INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPAL/ ARTICOLO PRINCIPALE
Posttaxen: Keine Preiserhöhungen bei Paketsendungen von Privaten ins Ausland
Tarifs postaux : Le prix des colis envoyés par des particuliers à l’étranger n’augmentera pas
Tariffe postali: I prezzi per l’invio di pacchi all’estero da parte dei clienti privati non aumenteranno
2. KURZMELDUNGEN/ BREVES/ IN BREVE
- Interpellation Berberat „Preise ausländischer Zeitungen und Zeitschriften in der Schweiz“: Bundesrat stärkt dem Preisüberwacher den Rücken
Interpellation Berberat „Prix des journaux et périodiques étrangers en Suisse“ : le Conseil fédéral soutien le Surveillant des prix
- Gebäudeversicherung Kanton Aargau: Prämienerhöhung nicht missbräuchlich

Newsletter: Fernmeldegesetz, Einvernehmliche Regelung mit Valora

 

                                                      

Eben erschienen:

Newsletter Nr. 3/12  

INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
1. MELDUNGEN/ COMMUNICATIONS/ COMUNICAZIONI
- Fernmeldegesetz: Preisüberwacher erfreut über Revisionsabsicht
   Loi sur les télécommunications : le Surveillant des prix accueille favorablement la volonté de révision
   Legge sulle telecomunicazioni: il Sorvegliante dei prezzi accoglie con favore il proposito di revisione
- Convention concernant les tarifs d’Eauservice Lausanne – réduction du prix de l’Eau, notamment pour l’Economie locale
- Einvernehmliche Regelung mit der Valora betreffend Handelsmargenmodell – Preisüberwacher nimmt Gutschein-Aktion der Valora bei ausländischen Zeitschriften zur Kenntnis
- Tarifmassnahmen Post

Post: Gewinnsituation bei Massensendungen macht keine Mehreinnahmen erforderlich

Interessante Informationen kamen heute vom Hauptsitz der Post – zur Freude der Wirtschaft: Die Post verzichtet auf die Einführung eines Rücksendeportos bei Geschäftsretouren. Was ist geschehen? Die  Schweizerische Post unterbreitete dem UVEK Anfang Oktober 2010 verschiedene Tarifmassnahmen im sog. reservierten Bereich zur Genehmigung. Unter Anderem plante die Post per 1. April 2011 die Einführung eines Portos für Rücksendungen von Geschäftsbriefen, die wegen ungültiger Adresse nicht zugestellt werden können.  Die Post begründete diese Massnahme mit erheblichen Kosten, die mit der Rücksendung dieser Briefe verbunden seien. 

Gemäss Gesetz habe ich mich zu Handen des UVEK zu dieser vorgesehenen Massnahme geäussert. In meiner formellen Empfehlung wies ich das UVEK darauf hin, dass diese Tarifmassnahme einen Bereich betreffen würde, in dem die Post gemäss einer umfassenden Analyse der Preisüberwachung auch ohne Retourporto gute Gewinne erwirtschaftet. Wenn tatsächlich ein Rücksendeporto eingeführt würde, so dürfte dies nur geschehen, wenn gleichzeitig die heute gültigen Preise für die Zustellung der Sendungen gesenkt werden. Da dies nicht vorgesehen war, empfahl ich die Ablehnung des Gesuchs. Resultat: Die Post hat in der Folge ihr Tarifbegehren zurück gezogen. Für die Kunden bedeutet dies eine Entlastung um mehr als 10 Millionen Franken pro Jahr.

Gemäss Internetauftritt der Post plant diese nun aber einen neuen Vorstoss für die Einführung eines Rücksendeportos. Diese Massnahme soll per Anfang Juli 2011 in Kraft treten. Die Preisüberwachung wird sich auch zu diesem Vorstoss vernehmen lassen. Donc: Affaire à suivre!