Ist die Post eine Monopolistin? Ja und nein. Gesetzlich verankert ist beispielsweise ihr Monopol für Briefe unter 50g. Hier hat der Kunde keine Wahl, diese Briefe können nur mit dem gelben Riesen versandt werden. Sind die Briefe schwerer, sollte - gemäss der Vorstellung des Gesetzgebers - der Kunde die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Anbietern wählen zu können. Der Wettbewerb müsste also spielen, so jedenfalls der Wille des Gesetzgebers. Kann und tut er das auch? Er tat es bis anhin nicht und ob er dies in Zukunft tun wird, ist zweifelhalft.
Konkretes Beispiel? Die neue Überarbeitung der Postverordnung soll den Wettbewerb fördern. In Tat und Wahrheit öffnet sie jedoch Tür und Tor für gelbe Preismodelle, die nicht der Kostenwahrheit entsprechen. Schauen wir die Situation an. Die Post muss Infrastrukturen unterhalten, die sie für die Ausübung ihrer Aufgaben benötigt. Das heisst: Sie betreibt u.a. Poststellen, stellt Briefträger an und stattet diese mit Velos, Töffs oder Autos aus. Das alles kostet und kann plus eine vernünftige Marge in Form von Beförderungskosten den Kunden weiterverrechnet werden. Das ist absolut in Ordnung. Was aber, wenn die „eh da“-Kosten ungleichmässig auf die verschiedenen Produkte umgelegt werden und die Produkte der Kunden-ohne-Wahl besonders stark belastet werden? Genau dies geschieht, indem beispielsweise der wichtigsten Kategorie von Sendungen im Segment PostMail, den nicht adressierten Sendungen, praktisch keine Kosten für die Endzustellung verrechnet werden. Bei diesen Produkten mit einem jährlichen Sendevolumen von weit mehr als einer Milliarde resultieren dann unrealistisch günstige Preise im Vergleich zu anderen Anbietern, die ihre Infrastrukturkosten verursachungsgerecht verrechnen müssen.
Das sind sehr ungleiche Spiesse und entmutigen wohl noch den letzten Konkurrenten, der sich auf dem Markt positionieren will. Der Wettbewerb, so er überhaupt stattfindet, wird hier verzerrt. Fakt ist, einen fairen Wettbewerb kann es nur geben, wenn alle Anbieter die gleichen Rahmenbedingungen haben. Es ist Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass dies gegeben ist. Anderenfalls kann man sich den Aufwand der teilweisen Marktliberalisierung ersparen, denn „Feigenblattliberalisierungen“ bringen niemandem etwas.
Bildquelle: Hans Baldung, Wikimedia
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Newsletter: 4/12
INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPAL/ ARTICOLO PRINCIPALE
Posttaxen: Keine Preiserhöhungen bei Paketsendungen von Privaten ins Ausland
Tarifs postaux : Le prix des colis envoyés par des particuliers à l’étranger n’augmentera pas
Tariffe postali: I prezzi per l’invio di pacchi all’estero da parte dei clienti privati non aumenteranno
2. KURZMELDUNGEN/ BREVES/ IN BREVE
- Interpellation Berberat „Preise ausländischer Zeitungen und Zeitschriften in der Schweiz“: Bundesrat stärkt dem Preisüberwacher den Rücken
Interpellation Berberat „Prix des journaux et périodiques étrangers en Suisse“ : le Conseil fédéral soutien le Surveillant des prix
- Gebäudeversicherung Kanton Aargau: Prämienerhöhung nicht missbräuchlich
INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
1. MELDUNGEN/ COMMUNICATIONS/ COMUNICAZIONI
- Fernmeldegesetz: Preisüberwacher erfreut über Revisionsabsicht
Loi sur les télécommunications : le Surveillant des prix accueille favorablement la volonté de révision
Legge sulle telecomunicazioni: il Sorvegliante dei prezzi accoglie con favore il proposito di revisione
- Convention concernant les tarifs d’Eauservice Lausanne – réduction du prix de l’Eau, notamment pour l’Economie locale
- Einvernehmliche Regelung mit der Valora betreffend Handelsmargenmodell – Preisüberwacher nimmt Gutschein-Aktion der Valora bei ausländischen Zeitschriften zur Kenntnis
- Tarifmassnahmen Post
Interessante Informationen kamen heute vom Hauptsitz der Post – zur Freude der Wirtschaft: Die Post verzichtet auf die Einführung eines Rücksendeportos bei Geschäftsretouren. Was ist geschehen? Die Schweizerische Post unterbreitete dem UVEK Anfang Oktober 2010 verschiedene Tarifmassnahmen im sog. reservierten Bereich zur Genehmigung. Unter Anderem plante die Post per 1. April 2011 die Einführung eines Portos für Rücksendungen von Geschäftsbriefen, die wegen ungültiger Adresse nicht zugestellt werden können. Die Post begründete diese Massnahme mit erheblichen Kosten, die mit der Rücksendung dieser Briefe verbunden seien.
Gemäss Gesetz habe ich mich zu Handen des UVEK zu dieser vorgesehenen Massnahme geäussert. In meiner formellen Empfehlung wies ich das UVEK darauf hin, dass diese Tarifmassnahme einen Bereich betreffen würde, in dem die Post gemäss einer umfassenden Analyse der Preisüberwachung auch ohne Retourporto gute Gewinne erwirtschaftet. Wenn tatsächlich ein Rücksendeporto eingeführt würde, so dürfte dies nur geschehen, wenn gleichzeitig die heute gültigen Preise für die Zustellung der Sendungen gesenkt werden. Da dies nicht vorgesehen war, empfahl ich die Ablehnung des Gesuchs. Resultat: Die Post hat in der Folge ihr Tarifbegehren zurück gezogen. Für die Kunden bedeutet dies eine Entlastung um mehr als 10 Millionen Franken pro Jahr.
Gemäss Internetauftritt der Post plant diese nun aber einen neuen Vorstoss für die Einführung eines Rücksendeportos. Diese Massnahme soll per Anfang Juli 2011 in Kraft treten. Die Preisüberwachung wird sich auch zu diesem Vorstoss vernehmen lassen. Donc: Affaire à suivre!