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Geeicht und geprüft – koste es, was es wolle?

Fast alle Miethäuser, Unternehmen und Eigenheime haben sie fest eingebaut: Kaltwasserzähler. Die Wasserversorger installieren sie, Erheben den Verbrauch und warten sie. Wartung ist nötig, da durch Kalkablagerungen der Zähler über die Jahre langsamer wird und der erhobene Verbrauch – zumindest ohne Wartung - nicht mehr dem tatsächlichen entspräche. Dass die Wartung funktioniert, kann man daraus schliessen, dass weder beim zuständigen Bundesamt für Metrologie noch bei den Wasserversorgern grössere Probleme bekannt sind.

Dem Bund scheint das jedoch nicht gut genug. Er prüft, ob die Kaltwasserzähler obligatorisch nachkontrolliert werden sollen.
Die Verordnung dafür, die sich derzeit in der Anhörung befindet, sieht zwei mögliche Kontrollmethoden vor. Die erste wäre eine Stichproben Überprüfung alle sechs Jahre. In Abhängigkeit von der Losgrösse müssten zwischen ein und sechs Prozent aller Zähler kontrolliert werden. Die andere Methode wäre eine im 10jährigen Turnus stattfindende Nacheichung aller Zähler (mehr erfährt man im erläuternden Bericht).

Brauchen wir eine obligatorische Nachprüfung? Fakt ist: Wir haben gar kein Problem mit fehlerhaften Verbrauchserhebungen. Die Wasserversorger kontrollieren die Zähler regelmässig – im eigenen Interesse. Klagen über wirtschaftliche Verluste gibt es keine. Das ist der eine Punkt. Der andere ist, dass der grösste Teil der Kosten einer Wasserversorgung, nämlich 70 bis 100% - je nach Wasserversorger, Fixkosten für Infrastruktur und Bereitstellung sind und somit völlig unabhängig vom eigentlichen Verbrauch. Kleine Abweichungen bei der Verbrauchsmessung, wenn es sie denn gäbe, fallen da nicht schwer ins Gewicht. Wohl ins Gewicht fallen aber die Kosten, die eine behördlich verordnete Kontrolle nach sich ziehen würde; sie dürften in die Millionen gehen. Wer das bezahlen soll, ist bisher offen. Treffen dürfte es schlussendlich einmal mehr den Konsumenten.

Bei genauerem Hinsehen, gibt es weitere Probleme mit der regelmässigen Nachkontrolle. In Stichproben, kann immer nur Gleiches mit Gleichem verglichen werden, das heisst Wasserzähler gleichen Baujahrs, desselben Herstellers etc. Was aber, wenn Wasserzähler, die z.B. in wenig genutzten Ferienwohnungen eingebaut sind, schneller ungenau messen? Müssen dann alle Wasserzähler dieser Art, auch solche in ganz normalen Haushalten, ausgetauscht bzw. revidiert werden? Ich denke, hier löst man mit einer neuen administrativ verordneten Pflicht keine Probleme, hier schafft man aber möglicherweise welche.

 Bildquelle: flickr.com