Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
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Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Ein Tag im Leben der Alice B. (38) aus W.

Alice B. lebt in der Schweiz, einer Wirtschaftsordnung, die auf der Wirtschaftsfreiheit basiert. Sie ist eine berufstätige Mutter und lebt ein ganz normales Leben. Sie erzieht ihr Kind, arbeitet, kauft ein, zahlt Rechnungen und das alles im freien Markt? Mitnichten. Der Staat ist in unserem Alltag präsenter als man gemeinhin denkt - und das ist gut so. Der Artikel ist mein Carte-Blanche-Beitrag für die Schülerzeitung des Gymnasiums Immensee: Lesen Sie selbst - Ausschnitt Dialog.pdf (66,88 kb)

Bericht „Frankenstärke und Preise“

Ich habe heute den Bericht „Frankenstärke und Preise“: Volatile Importpreise - robuste Hochpreisinsel veröffentlicht.
Der Bericht befasst sich mit der Frage der Wechselkursvorteile und deren Auswirkungen auf die Preise von importierten Produkten. Ich ziehe in der Analyse eine vorsichtig positive Zwischenbilanz. Die Wechselkursvorteile sind – wenn auch nicht überall und zum Teil mit Verzögerung – den Konsumentinnen und Konsumenten relativ gut weitergegeben worden. Gleichzeitig halte ich aber fest, dass das Problem der Hochpreisinsel Schweiz nach wie vor besteht bzw. sich zum Teil wechselkursbedingt sogar noch verschärft hat. Bei den Anstrengungen zu deren Schleifung darf deshalb nicht nachgelassen werden.  

Co-Marketing Präparate – seltsame Pflanzen, die bestens heilen

Haben Sie schon mal vom Co-Marketing Arzneimitteln gehört? Klingt zu sehr nach Marketing und zu wenig nach Medikament? Vielleicht sind Sie überrascht zu hören, dass es sich bei Co-Marketing Arzneimitteln um 100%-prozentige Kopien des Originalmedikaments handelt. Häufig kommen sie aus derselben Maschine desselben Herstellers wie das Original, werden jedoch anders verpackt und benannt. UND sie kosten meist deutlich weniger als das Original.
 
Wieso macht man so etwas? Aus Sicht der Pharma-Industrie macht solch ein zweigleisiges Vorgehen durchaus Sinn. Der Patentschutz für Original-Medikamente läuft nach einigen Jahren aus. Zur Sicherung der Markanteile, kann schon von Patentablauf ein identisches Produkt zum günstigeren Preis lanciert werden. So hat man bei Patentablauf das Originalmedikament und die günstigere „Original-Kopie“ auf dem Markt verankert und kann so langfristig, auch über den Patentablauf hinaus, Umsätze bzw. Gewinne sichern. Gleichzeitig werden durch den zeitlichen Vorlauf und den günstigeren Preis Generika-Hersteller eher abgeschreckt.
 
Das ganze klingt abenteuerlich, kann für die Patientinnen und Patienten aber durchaus von Nutzen sein. Würden – sofern vorhanden – nur noch die Preise für Co-Marketing Präparate vergütet, könnten die Krankenkassen gewaltige Einsparungen realisieren und das ohne jeden Nachteil für die Patientinnen und Patienten. Schätzungen liegen bei über 70 Millionen Franken und das ohne die Einsparungen, die in Spitälern realisiert werden könnten.
 
Trotz dieser offensichtlichen Win-Win-Situation, will das Bundesamt für Gesundheit auch weiterhin die Kosten für teurere Originalmedikamente vergüten. Sein Argument ist, dass die Pharmahersteller andernfalls die Herstellung der günstigeren Kopien einstellen könnten. Diese Reaktion halte ich für nicht wahrscheinlich. Co-Marketing Präparaten konkurrenzieren nicht die Originalpräparte. Sie werden kreiert, um langfristig Marktanteile insbesondere für die Zeit nach dem Patentablauf zu gewährleisten. Ausserdem ist ihr günstiger Preis kein Altruismus der Pharmaindustrie sondern soll Generika-Hersteller die Anreize nehmen, in den Markt einzutreten. Sicher wäre es eine bittere Pille für die Pharmaindustrie, wenn nur noch die Preise für das Co-Marketing Medikament gezahlt würden aber trotzdem würde sie sicher nicht den Ast absägen, auf dem sie noch länger zu sitzen beabsichtigen.
 
Liechtenstein hat das enorme Sparpotential dieser Präparate bereits erkannt und per Verordnung die Stärkung dieser Produkte beschlossen. Die Lichtensteinische Ärztekammer und der liechtensteinische Krankenkassenverband unterstützen diesen Vorstoss indem sie für die notwendige Information der Versicherten sorgen werden.

Aus meiner Sicht sollten wir für die Schweiz ein ähnliches Vorgehen in Erwägung ziehen. Denn die Co-Marketing Präparate sind eine vielversprechende Kostensenkungspille für unsere Krankenkassenbeiträge und - das ist nicht oft im Leben so – die Pille wäre noch nicht mal bitter.

Bildquelle: www.flickr.com, Kristy Johnson.

Newsletter: Bankkontogebühren für Auslandsschweizer, Neuenburger Notariatstarife, Abwassergebühren, Abfallgebühren

Eben erschienen:

Newsletter: 5/12

 

 

 

 

 

 

 

 

INHALTSÜBERSICHT
1. HAUPTARTIKEL
Bankkontogebühren für Auslandschweizer: Es gibt mehrere und unterschiedlich teure Optionen für das Führen eines Bankkontos in der Schweiz
2. KURZMELDUNGEN
- Neuenburger Notariatstarif - der Staatsrat folgt den Empfehlungen des Preisüberwachers: Die Preise sinken
- Abwassergebühren: Preisüberwacher richtet Empfehlung an Grosshöchstetten
- Abfallgebühren: Tarife werden dank Preisüberwacher gesenkt

Mit Sonnenenergie gewinnt man Strom aber auch Subventionen…

Die Schweiz will die Energiewende. Energiewende heisst konkret, Energie effizienter zu nutzen und die erneuerbare Stromproduktion auszubauen. Photovoltaik-Anlagen sind ein Element dieser Strategie. Deshalb wird der Bau dieser Anlagen über kostendeckende Einspeisevergütungen gefördert. Wer also eine Photovoltaik-Anlage installieren und betreiben möchte, kann bei Swissgird einen Antrag auf Förderung stellen. Da der Förderungsfond plafoniert ist, gibt es eine Warteliste für Projekte dieser Art. Das UVEK hat die Einspeisevergütung allein in diesem Jahr drei Mal gesenkt. Das ist sicher ein richtiger Schritt angesichts des Preiszerfalls für Solar-Module. Ausserdem kommen durch die gesunkene Vergütung mehr Projekte in den Genuss einer Förderung – ein wesentlicher Beitrag um die Verbreitung der Photovoltaik-Anlagen zu fördern.
Subventionen müssen gegenfinanziert sein, wer also zahlt die Rechnung?
Es zahlen die Stromkonsumentinnen und -konsumenten via KEV-Zuschlag (KEV = kostendeckende Einspeisevergütung), aktuell 0.45 Rp./KWh. Aus diesem Grund erscheint es mir wichtig, eine gesunde Relation herzustellen zwischen dem Ziel mehr Photovoltaik-Anlagen installieren und andererseits auch keine unnötige hohe Belastung der Verbraucher herbeizuführen. Sollte auch ein massvoll erhöhter KEV-Zuschlag nicht ausreichen, die angestrebten Ziele zu erreichen, sollten aus meiner Sicht andere Lenkungsmassnahmen erwogen werden. Denkbar wäre beispielsweise eine staatsquotenneutrale Lenkungsabgabe auf Strom.
Die vom UVEK bewilligten Einspeisegebühren erscheinen immer noch hoch im Vergleich zu beispielsweise Deutschland. Allerdings steckt in der Schweiz die Photovoltaik mengenmässig noch in den Kinderschuhen. Vor dem Hintergrund, dass wir alle den Preis dafür bezahlen, ist aber ein sorgfältiger Umgang mit diesen Geldern nötig. Insofern geht der heutige Entscheid des UVEK in die richtige Richtung, zumal so die Gelder auch breiter verteilt werden können – immerhin besteht nach wie vor eine Warteliste.

 Bildquelle: www.flickr.com, Steamtalks Solar

Wettbewerb ja, aber nicht um jeden Preis

Heute erschien der Infrastrukturbericht „mit Wettbewerb und nachhaltiger Finanzierung an die Spitze“ der economiesuisse.
Der Bericht gibt einen Überblick über den Stand der Liberalisierung bei den verschiedenen Services Publics

Der Telekommarkt wird als Beispiel für eine erfolgreiche Öffnung eines Monopolmarkts hervorgehoben. Neben der Netzzugangsregulierung begünstigte eine Reihe von technisch wichtigen Innovationen die Wirksamkeit des Wettbewerbs. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Grundversorgung greifen nur, wenn der freie Markt die Versorgung zu erschwinglichen Preisen nicht sicherstellt. Dieser Ansatz wäre meines Erachtens auch für andere Infrastrukturen zu prüfen.

Aus meiner Sicht ist es ausserordentlich wichtig, den Umfang der Grundversorgung auf Gesetzesebene zu definieren. Denn egal ob staatlich oder privat: Ein Unternehmen kann nur effizient geführt werden, wenn der Versorgungsauftrag klar definiert und verbindlich geregelt ist. Für eine Privatisierung eines „Service Public“ stellt der gesetzlich geregelte Versorgungsauftrag aus meiner Sicht eine notwendige Bedingung dar.

Die Liberalisierung des Strommarktes ist bisher wenig fortgeschritten. Das dürfte auch so bleiben: Ob ein Stausee erhöht oder ein Gaskraftwerk erstellt werden soll, wird in der Schweiz auch künftig vorwiegend der Souverän und nicht die Geschäftsleitung eines Elektrizitätsversorgers entscheiden. De facto besteht dadurch eine weitgehende Marktzutrittsschranke. Ob unter solchen Bedingungen die von economiesuisse geforderte weitergehende Liberalisierung des Sektors zu besserer Versorgungsqualität und tieferen Preisen auch für Haushaltskunden führt, muss deshalb hinterfragt werden.

Etwas enttäuschend ist, dass der Bericht darauf verzichtet, marktwirtschaftliche Lenkungsinstrumente zu diskutieren, um die neue Energiepolitik umzusetzen. Er beschränkt sich im Wesentlichen darauf, mehr Markt zu fordern und vorsorglich zusätzlichen Steuern und Abgaben eine Absage zu erteilen. Gefordert wird dagegen, genügend Anreize für neue Investitionen in Stromnetze zu schaffen. Dagegen wäre im Prinzip nichts einzuwenden. Hierfür die gesetzlich zugesicherten Renditen für Stromnetzbetreiber zu erhöhen, ist aber teuer und möglicherweise wenig effektiv. Es resultieren mit Sicherheit höhere Strompreise. Gewähr, dass die Mehreinnahmen tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen führen, besteht dagegen nicht. Aber genau dies ist doch zentral! Bedenkt man, dass sich die Netzbetreiber vorwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, so führt eine höhere Rendite für bereits erstellte Netzinfrastrukturen zu höheren Staatseinnahmen. Wird die öffentliche Hand diese Mittel tatsächlich für den Bau neuer Stromnetze einsetzen? Diese Frage ist zwingend zu beantworten.

Bundesrat ermächtigt Preisüberwacher zur Durchsetzung von Verhältnismässigkeit bei Verzollung

Heute hat der Bundesrat beschlossen, die Zollverordnung zum Vorteil der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten zu ändern. Der Bundesrat hat den Preisüberwacher ermächtigt, bei Warenimporten die bestimmte Kriterien erfüllen, die vereinfachte Verzollung durchzusetzen, wenn ich feststelle, dass der Anbieter im Vergleich zu hohe Entgelte für die Verzollung verlangt. Diese Verordnungsanpassung ist eine direkte Folge der vom Parlament in diesem Punkt überwiesenen Motion Leutenegger-Oberholzer 09.4209 „Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden Online-Handel reduzieren“.

Die Kriterien für die vereinfachte Verzollung sind: 

  •       Der Mehrwertsteuerwert liegt unter 1‘000 CHF
  •       Die Rohmasse beträgt weniger als 1‘000 Kg
  •       Die Ware untersteht keinen nichtzollrechtlichen Erlassen
  •       Es gibt keine Bewilligungspflicht und
  •       Es sind keine Abgaben oder ausschliesslich die Mehrwertsteuer geschuldet

Was heisst das konkret? Bislang waren Warenbestellungen, beispielsweise bei ausländischen Internetversandhändlern, in Sachen Verzollungsgebühren häufig reinste Lotteriespiele. Je nachdem, welches Unternehmen der Händler mit dem Versand beauftragt, zahlt man bei einem Paket aus Deutschland mit einem Wert von 100 CHF zwischen 15 bis über 50 CHF für die Verzollung. Diese Spanne ist zu gross! Bereits im letzten Jahr konnte ich mit DHL und der Post und ihren Töchtern eine einvernehmliche Regelung abschliessen, die gesenkte Einheitstarife für definierte Warenwerte vorsieht. Für alle anderen Dienstleister gilt nun, dass ich ihre Verzollungsgebühren genau überprüfen werde! Sollte ich im Vergleich zu grosse Unterschiede feststellen, werde ich die vereinfachte Verzollung durchsetzen.

Für Sie als Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das, zukünftig wird es weniger böse Überraschungen mit dem Zollgebühren bei ausländischen Bestellungen geben.


Révision de l’ordonnance sur les douanes – frais de dédouanement

Le Conseil Fédéral a aujourd’hui accepté une révision de l’ordonnance sur les douanes. Celle-ci prévoit entre autre que l’Administration fédérale des douanes oblige, à ma demande, un transitaire à utiliser la procédure de dédouanement simplifiée. Ma requête résulterait du constat d’une facturation de frais de dédouanement trop élevés par ce dernier en comparaison des tarifs d’autres transitaires. Cette manière de procéder répond à la motion Leutenegger Oberholzer, approuvé par le Parlement, exigeant l’obligation pour les transitaires à utiliser la procédure simplifiée moins coûteuse pour les petits envois.

Les petits envois n’excédant pas une valeur de Fr. 1'000 et un poids de 1'000 kg, non soumis à un acte législatif autre que douanier, non assujettis à un permis et pour lesquels aucune autre redevance que la TVA n’est due, peuvent être dédouanés selon une procédure simplifiée.

Dans sa réponse à la motion Leutenegger Oberholzer, le Conseil fédéral précisa qu’il veillerait, dans la procédure de modification de l’ordonnance sur les douanes,  à ce que les déclarants puissent être tenus d’appliquer une procédure simplifiée pour les petits envois lorsque les conditions cadres sont remplies. La concrétisation de ce point de la motion, acceptée par le Parlement, dans l’ordonnance fit l’objet de nombreuses discussions. La Surveillance des prix s’opposait au fait de laisser le libre choix aux transitaires préconisé par l’Administration des douanes pour des raisons de sécurité.

Le différend a pu être finalement réglé de la manière suivante. Le destinataire agréé reste libre d’appliquer ou pas la procédure de dédouanement simplifié pour les petits envois. L’art. 105b prévoit toutefois que l’Administration des douanes oblige le déclarant à utiliser la procédure simplifiée si le Surveillant des prix constate que les frais de dédouanement facturés sont trop élevés comparativement aux tarifs d’autres transitaires et le lui demande.