Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

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Newsletter: Fernmeldegesetz, Einvernehmliche Regelung mit Valora

 

                                                      

Eben erschienen:

Newsletter Nr. 3/12  

INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
1. MELDUNGEN/ COMMUNICATIONS/ COMUNICAZIONI
- Fernmeldegesetz: Preisüberwacher erfreut über Revisionsabsicht
   Loi sur les télécommunications : le Surveillant des prix accueille favorablement la volonté de révision
   Legge sulle telecomunicazioni: il Sorvegliante dei prezzi accoglie con favore il proposito di revisione
- Convention concernant les tarifs d’Eauservice Lausanne – réduction du prix de l’Eau, notamment pour l’Economie locale
- Einvernehmliche Regelung mit der Valora betreffend Handelsmargenmodell – Preisüberwacher nimmt Gutschein-Aktion der Valora bei ausländischen Zeitschriften zur Kenntnis
- Tarifmassnahmen Post

Wenn die Kopie teurer ist als das Original - staunt der Fachmann und der Laie wundert sich

Ich bekomme immer wieder Meldungen aus der Bevölkerung, in denen sich Menschen beklagen, dass sie kostengünstige Generikamedikamente kaufen wollten und vom Apothekenfachpersonal informiert wurden, dass die Originalmedikamente günstiger seien. Ist das rechtens und gewollt?
Grundsätzlich ist es weder rechtens noch gewollt: Die Verordnung über die Krankenversicherung legt fest, dass in der Schweiz alle Generika einen Preisabstand zum Originalprodukt einhalten müssen. Dieser beträgt in Abhängigkeit vom Umsatz und Aufnahmejahr 10 bis 60 Prozent. Leider gibt es bei der Umsetzung dieser Verordnung immer wieder Vollzugsprobleme und diese äussern sich dann in überteuerten Generikapreisen - zur Überraschung aber auch zum Ärger der Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Frage ist, ob das System des statischen Abstandhaltens geeignet ist, faire Preise hervorzubringen. Der Wettbewerb unter den Herstellern wird so nämlich nur sehr begrenzt gefördert. Theoretisch wäre es denkbar, dass Hersteller von Originalpräparaten ihre Preise so senken, dass es für Generikahersteller auf Grund der Abstandsregel nicht mehr interessant ist, die jeweiligen Wirkstoffe zu verkaufen. So sind so faire Medikamentenpreise nicht zu erzielen.
Klar ist, schrankenlosen Wettbewerb kann und wird es auf diesem Markt nicht geben – Medikamente sind keine Turnschuhe oder Käsestücke. Wenn es um die Gesundheit geht, braucht es zum Schutz der Patientinnen und Patienten die ordnende Hand des Staates. Trotzdem ist es erstrebenswert, Wettbewerb im sinnvollen Rahmen zuzulassen und zu fördern. Mein Vorschlag: Das Bundesamt für Gesundheit legt ein bis zwei Mal jährlich für die Wirkstoffe eine Maximalvergütung durch die Krankenkassen fest. So haben alle Unternehmen, egal ob Original- oder Generikahersteller, dieselbe Ausgangssituation. Preissenkungen von  Medikamenten, die über der maximalen Rückvergütungen liegen, wären eine logische Folge. Durch die regelmässige Anpassung der Wirkstoffvergütungen, würde der Wettbewerb unter allen Marktteilnehmern intensiviert, was flächendeckend zu tieferen Preisen für Generika und patentabgelaufenen Originalmedikamenten führen würde. Das Einsparpotential für die die sozialen Krankenkassen wäre immens und ein wichtiger Beitrag für stabile Krankenkassenprämien.

Mobiltelefonie für Kinder und Jugendliche - Der weite Weg von der potentiellen Schuldenfalle zur gefahrlosen Nutzung

Am letzten Mittwoch hat der Bundesrat seinen Ergänzungsbericht zum Fernmeldewesen veröffentlicht. Ich werde mich noch vertiefter mit der Frage auseinandersetzen – greife aber für den Blog vorab ein Thema heraus, das viele Eltern und Familien interessieren dürfte: Die Mobiltelefonie für Kinder bzw. Jugendliche.
Schon Erwachsene sind im Dschungel der Tarife häufig verloren. So verwundert es nicht, dass 13jährige mehr hoffen als wissen, dass sie ihr Budgetlimit nicht überzogen haben. Schulden, wenn schon nicht beim Mobilfunkbetreiber so doch bei den Eltern, sind da nicht selten.
Bisher schützten nur konventionelle Prepaid-Angebote wirksam vor diesen Schulden. Fraglich ist jedoch, wie hilfreich sie sind, den Umgang mit dem Medium zu erlernen. Interessant ist da das neue Angebot „Primobile“ (Sunrise/Pro Juventute). Es besteht aus einem begrenzten all-inclusive Angebot, dass im Prepaid-Modus aufgestockt werden kann. Die Eltern bekommen ein relativ grosses Steuerungsinstrumentarium mitgeliefert. Der Nachwuchs kann sich jederzeit über das eigene Verhalten und auferlegte Regeln informieren und so ein Gefühl für das eigene Verhalten entwickeln.
Auch bei den Abo-Angeboten hat es positive Entwicklungen gegeben. Ein echter Fortschritt ist die Option eines Kostenlimits, die aber bisher nur bei einem Anbieter zur Wahl steht. Ein solches Limit ist, speziell in Sachen Kinder- und Jugendverschuldung, eine wichtige Reissleine. Kostenlimits sollten ganz generell, wie bei Kreditkarten, eine Standardfunktion bei Abo-Verträgen sein. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Richtlinien zu definieren und durchzusetzen.
Insgesamt sehe ich Schritte in die richtige Richtung. Möglichkeiten der Kostenkontrolle gibt es mittlerweile einige, wobei Quantität nicht gleich Qualität ist. Dienstleistungen dieser Kategorie sind im Allgemeinen schlecht beworben und wenig benutzerfreundlich. Wenn Erwachsene Mühe haben, so ist die Hürde für Kinder und Jugendliche schlicht zu hoch. Deshalb ist es aus meiner Sicht nötig, die vorhandenen Instrumente endlich praxistauglich gestalten und zwar für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
In meinem nächsten Newsletter werde ich weitere Themen aus dem Bereich Telekommunikation aufgreifen. Was brennt Ihnen unter den Nägeln?

Newsletter: Flugpreise ZRH-BRU, ÖV-Preise, Urteil Bundesverwaltungsgericht Auskunftspflicht, Marché de Montreux

Eben erschienen:  

 

Newsletter Nr. 2/12 

 









INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO

1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPALE/ ARTICOLO PRINCIPALE

Flugpreise: Zürich-Brüssel vergleichsweise sehr teuer

Billets d’avion: les vols Zurich-Bruxelles sont très chers

Tariffe aeree: tratta Zurigo-Bruxelles troppo cara

2. KURZMELDUNGEN/ BREVES/ IN BREVE

-           Tarife im öffentlichen Verkehr: Unabhängige Tarifaufsicht bleibt gewährleistet

-           Alters- und Pflegeheime sind auskunftspflichtig: Bundesverwaltungsgericht schützt Verfügung des Preisüberwachers

-           Marché de Montreux

>>> Newsletter_02_12.pdf (519,41 kb)

Newsletter: MiGel, Plakatierung, Gaspreisvergleich interaktiv auf Internet, Urheberrechte Mobiltelefone, Wasser Bern und Abfall Arbon

Der neueste Newsletter ist erschienen.

Newsletter Titelblatt 1 / 12 Newsletter Nr. 1/12 

 

INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO

1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPALE/ ARTICOLO PRINCIPALE

Medizinische Hilfsmittel: Sparpotential in Millionenhöhe

Moyens auxiliaires : potentiel d’économies de plusieurs millions de francs

Mezzi ausiliari: potenziale di risparmio di diversi milioni di franchi

2. MELDUNGEN/ COMMUNICATIONS/COMUNICAZIONI

 

-       Plakatierung auf öffentlichem Grund: Empfehlungen des Preisüberwachers zur Stärkung des Anbieterwettbewerbs

Affichage sur le domaine public: recommandation du Surveillant des prix visant à renforcer la concurrence

Affissione di cartelloni pubblicitari in luoghi pubblici: raccomandazioni del Sorvegliante dei prezzi per rafforzare la concorrenza tra gli operatori

-       Neue Internetvergleichsseite der Preisüberwachung schafft Transparenz bei den Gaspreisen

-       Neue Urheberrechtsgebühren auf Mobiltelefonen: Entscheid der Schiedskommission entspricht Empfehlung des Preisüberwachers

-       Einvernehmliche Regelung mit Wasserverbund Region Bern

-       Stadt Arbon: Voraussichtlich keine Erhöhung der Abfallgebühren

Telekommunikation - Preise sinken: ComCom folgt Empfehlung Preisüberwacher und kündet Praxisänderung an

Mit dem heutigen Entscheid senkt die ComCom verschiedene Netzzugangspreise der Swisscom rückwirkend. Swisscom wird verpflichtet, ihr Anschlussnetz (letzte Meile) sowie die Interkonnektion ihren Konkurrentinnen günstiger anzubieten. Dies verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der Swisscom-Herausforderer und führt zu einer Belebung des Telekommarkts. Das Handlungsbedarf besteht, bestätigt eine im Oktober veröffentlichte Studie des Preisüberwachers .

 

Auf das Jahr 2013 kündet die ComCom eine wichtige Praxisänderung an. Sie wird als Berechnungsbasis moderne Technologien wie Glasfaser beiziehen und nicht mehr auf Kupferbasis abstellen. Sie folgt damit der Empfehlung des Preisüberwachers, der in seiner Stellungnahme vom 10. Oktober 2011 eine Änderung der Herleitung der Zugangspreise fordert. So ist bei der Schätzung der Investitionskosten einer effizienten Anbieterin gemäss Art. 54 Fernmeldeverordnung (FDV) auf eine Technologie abzustellen, die bei modernen Netzen zur Anwendung kommen (Modern Equivalent Asset). Dazu gehören Mobilfunknetze oder Glasfasernetze, nicht aber die teilweise vollumfänglich amortisieren Kupferanschlussnetze der Swisscom. Selbstverständlich wird die um ein Vielfaches höhere Leistungsfähigkeit der Glasfaseranschlussnetze in die Überlegungen einzubeziehen sein.  

Die Praxisänderung führt zu einer konsistenteren Umsetzung des LRIC-Modells gemäss Art. 54 FDV, das auf heutige Beschaffungs- und Baukosten abstützt (Wiederbeschaffungsneuwert). Allerdings: Da unberücksichtigt bleibt, das weite Teile des Swisscom Anschlussnetzes vor vielen Jahren zu damaligen Baukosten erstellt wurden und heute vollumfänglich amortisiert sind, unterstützt der Preisüberwacher weiterhin die vom Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation Lombardi in Aussicht gestellt Revision der Fernmeldeverordung.  

Medikamenten-Vertriebsmarge: Santésuisse-Studie bestätigt Preisüberwacher Empfehlung - mindestens 300 Millionen Sparpotenzial

Heute hat Santésuisse eine Studie vorgestellt, die beim Medikamentenvertrieb ein Sparpotenzial von eineinhalb Prämienprozenten - bzw. dreihundert Millionen Franken lokalisiert. Errechnet wurde dieser Betrag, indem die Kosten in der Schweiz mit analogen Kosten im Ausland verglichen wurden.

Bereits im Jahr 2010 hatte ich dem Departement des Innern empfohlen, die Vertriebsmarge zu senken. Dabei hatten wir die Kosten des Medikamentenvertriebs berechnet und waren ebenfalls auf ein Sparpotential über dreihundert Millionen Franken gekommen. Meine damalige Empfehlung ans Departement des Innern finden Sie hier.

Somit sind zwei unabhängig voneinander entstandene Studien mit unterschiedlichen Methoden zum selben Ergebnis gelangt. Ich erwarte, dass das Thema nun endlich aktiv angegangen und die Margen angepasst werden! Belege für die Kostenüberhöhung sind nun ausreichend vorhanden - es gibt keinen Grund zu zaudern und weiter zuzuwarten. Umsetzen ist gefordert - siehe dazu meinen Blogbeitrag vom 3. März dieses Jahres.

Schweizer Radio DRS hat in einem Beitrag  eben darüber berichtet.