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Neues Vergütungssystem für stationäre Spitalbehandlungen ab 2012: Bundesrat sagt ja und setzt Leitplanken im Sinne des Preisüberwachers

Heute hat der Bundesrat eine erste Version der sog. SwissDRG-Tarifstruktur genehmigt, mit welcher die Schweizer Akutspitäler ab 2012 ihre stationären Behandlungen abrechnen werden. Bei der Tarifgenehmigung hat der Bundesrat mehrere Auflagen an die Tarifpartner (Spitäler und Krankenversicherer) erlassen mit dem Zweck, die Qualität der Tarifstruktur und die Behandlungsqualität der Spitäler zu gewährleisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass der neue gesamtschweizerische Spitaltarif als solcher keine Mehrkosten zulasten der sozialen Krankenversicherung generiert. Dabei hat sich der Bundesrat stark auf eine Empfehlung des Preisüberwachers vom 12. April 2010 zum SwissDRG-Tarifvertrag abgestützt.

Ab 2012 werden damit alle stationären Spitalbehandlungen aufgrund ihrer zugrundeliegenden Diagnosen in eine von gut 1000 Fallgruppen eingeteilt, welche je ein unterschiedliches Kostengewicht aufweisen. So weist z.B. in der heute genehmigten Tarifversion eine stationäre Behandlung von Kopfschmerzen ein Kostengewicht von 0.615 auf und die Implantation einer Bandscheibenprothese ein solches von 2.654. In den kantonalen Tarifverhandlungen zwischen Kassen und Spitälern müssen jedoch in Zukunft nur die Preise für ein Kostengewicht von 1.0 ausgehandelt werden – die sogenannten Baserates ( z.B. Fr. 4000.-). Daraus lassen sich sodann die Entschädigungen aller gut 1000 Behandlungs-Fallgruppen direkt ableiten. Die Behandlung von Kopfschmerzen würde somit die Krankenkassen auf Fr. 2460.- (Fr. 4000.- x 0.615) zu stehen kommen und die Implantation einer neuen Bandscheibenprothese auf Fr. 10‘616.- (Fr. 4000.- x 2.654). Die Preisüberwachung wird ab 2011 Tarifempfehlungen an die Kantonsregierungen zu den kantonalen Baserates abgeben und sich dabei an den günstigen Baserates orientieren.

Die Einführung der neuen, verursachergerechten Spitaltarife ist somit auf Kurs. Was ist Ihre Meinung?

SwissDRG Tarifempfehlung an den BR

Spitzenmedizin: Prämienzahlende berappen letztlich Nullentscheid

Die steigenden Gesundheitskosten sind Anlass vieler, oft hitzig geführter Debatten. Steigende Krankenkassenprämien, hohe Medikamentenkosten – wir alle sind davon betroffen.
Eine dieser Debatten dreht sich um die Spitzenmedizin: Wie effizient ist es, wenn sich mehrere Spitäler auf dieselben hochkomplizierten Operationen spezialisieren? Wie steht es mit den Kosten, die mehrere, parallel forschende Kompetenzzentren generieren? Wäre es sinnvoller, wenn die einzelnen Spitäler unterschiedlichen Spezialisierungsgebieten nachgehen würden?

Anschauungsunterricht zum Gerangel auf Kosten der Prämienzahlenden konnte man kürzlich erhalten: Der Ausschuss der kantonalen Gesundheitsdirektoren konnte sich Ende Mai zu keinem Entscheid auf dem Gebiet der Herztransplantationen durchringen. Nach wie vor werden derartige Operationen in drei Schweizer Spitälern durchgeführt, nach wie vor investieren alle diese Kompetenzzentren in ihre individuellen Forschungen, das Synergiepotenzial wird nicht ausgeschöpft, nach wie vor konkurrieren sie sich um das damit verbundene Prestige.

Nun hat sich Bundesrat Burkhalter in die Diskussion eingeschaltet. Er will sich über die Gründe dieser Konkurrenzsituation informieren lassen und will sich künftig an solchen Diskussionen zusammen mit den Kantonen beteiligen. Sollten sich die Kantone bis 2015 nicht auf eine gemeinsame Planung einigen können, ist es durchaus möglich, dass der Bundesrat ein diesbezügliches Machtwort spricht. Und so möglicherweise einem Faktor für steigende Gesundheitskosten den Riegel schiebt.

Bis dahin aber gilt: Kirchturm-politik allenthalben hat dazu geführt, dass frühzeitig eine im Landesinteresse stehende günstige Regelung getroffen werden konnte. Berappen müssen diesen Nullentscheid letztlich die Prämienzahlenden. Können wir uns das wirklich leisten?

Bildquelle: Wikipedia

Günstiger Euro + Cassis de Dijon = Tiefere Konsumentenpreise (?)

Crème de Cassis - Neon ja - WikipediaDer Bundesrat hat entschieden: Ab dem 1. Juli 2010 gilt in der Schweiz das sogenannte Cassis-De-Dijon-Prinzip. Ich habe bereits früher einmal darüber gebloggt; erfreulich ist, dass es nun ab 1. Juli diesen Jahres so weit sein wird.

Die Beseitigung technischer Handelshemmnisse erleichtert die Vermarktung von Importprodukten - jene Kategorie von Produkten, die in der Schweiz traditionell mehr kosten als im Ausland. Allerdings ist die Liste der Ausnahmen doch recht lange - vor übertriebenen Erwartungen muss man deshalb warnen. Namentlich bei Lebensmitteln, Kosmetika, Textilien und Velos ergibt sich nun ein Preissenkungspotential.

Neben Cassis-De-Dijon ist der Euro so günstig wie noch nie. Der starke Schweizer Franken führt dazu, dass Importeure - sofern in Euro abgerechnet wird - für Importwaren weniger zahlen müssen. Herrscht wirksamer Wettbewerb, muss dieser Währungsvorteil über kurz oder lang auch im Portemonnaie von Herrn und Frau Schweizer zu spüren sein.

Importeuer oder Importeur?
Konsumentenfreundliche Importeure - oder solche, die von der Konkurrenz nicht ausgebootet werden wollen - tun gut daran, Währungsvorteile an die Kundinnen und Kunden weiter zu geben. Jene, die nur ihre Marge vergrössern wollen, werden aufgrund des Wettbewerbsdrucks, mit tieferen Marktanteilen aufgrund aufmerksamer Kundinnen und Kunden dafür bezahlen. Das seco wird die Auswirkungen der Gesetzesnovelle monitoren.

Auch wir als Konsumenten können hier unsere Rolle spielen: Indem wir den Markt nutzen, vergleichen - und namentlich bei teureren Importgütern vor dem Kaufentscheid den Verkäufer auf Wechselkursvorteile hinweisen und deren Weitergabe verlangen. Oder - wenn die Differenz zu gross oder der Verkäufer nicht verhandlungsbereit ist - halt wohl oder übel im Ausland einkaufen.

Bildquelle: Wikipedia, Neon ja.

Aus drei wird nun doch nicht zwei

Gestern hat die Weko nach eingehender Untersuchung den Zusammenschluss zwischen Orange (France Télécom SA) und Surise Communications untersagt. Es wurde befürchtet, dass nach einem Zusammengehen der zwei Unternehmen weniger Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt herrscht und die Mobiltelefoniepreise unverändert hoch bleiben.

Mit einer Fusion der zwei Unternehmen wären auf dem Schweizer Mobilfunkmarkt neben Swisscom nur noch ein Unternehmen mit eigenem Netz tätig; gemäss Weko würde diese komfortable Situation der beiden Anbieter nicht mehr genügend Anreiz bieten, um einen Preiswettbewerb zu gewährleisten.

Andere Stimmen äussern sich hingegen gegenteilig: so sei mit dem Entscheid der Weko die Möglichkeit verpasst worden, dass der Wettbewerb mit dieser Fusion angekurbelt worden wäre, hätten sich doch diesfalls zwei grosse Unternehmen gegenüber gestanden.

Klar zu trennen ist jedoch die Tatsache, dass sich die Weko „nur“ gegen eine Unternehmensfusion ausgesprochen hat. Weiterhin offen bleibt die Option, dass die zwei Unternehmen beispielsweise Kosten einsparen können, indem sie ihre Netze zusammenlegen und die so entstehenden Synergien nutzen könnten. Wenn die beteiligten Unternehmen wirklich Kosteneinsparungen zugunsten der Kunden anvisieren, so werden sie auch eine solche Option prüfen.

Persönlich halte ich den Entscheid der Weko für sachlich richtig. Er wird aber nicht eine Verbesserung des Fernmeldegesetzes FMG obsolet machen, wie dies etwa Swisscom gerne zu interpretieren weiss. Im Gegenteil: Endlich wird auch eingestanden, dass der Bund als Eigner nicht die Interessen der Kundschaft, sondern offenkundig in erster Linie diejenigen der Steuerzahler vertritt.

Daher stehe ich für eine ex officio-Prüfung von Interkonnektionsgebühren ein.

Und sie sinken doch!

Anfangs Woche habe ich mich ganz speziell gefreut, als ich auf einen Artikel der „Zentralschweiz am Sonntag“ gestossen bin. Unter dem Titel „Parallelimporte lassen Preise purzeln“ hat der Journalist Stefan Kyora die Preisbewegungen ausgewählter Produkte nach der Aufhebung des Parallelimport-Verbots analysiert. In seinen Beobachtungen kommt er zum Schluss, dass die Preise mit zunehmenden Parallelimporten sinken.

So berichtet Kyora zum Beispiel über einen findigen Zuger Unternehmer, der bereits seit einiger Zeit Gillette-Produkte aus aller Welt in die Schweiz importiert. Dank dieser Einkaufsstrategie könnten sich die Schweizer Kunden unter dem sonst herrschenden Preisniveau mit diesen Markenartikeln eindecken. Nicht nur Hygieneartikel, sondern auch Bekleidung, Wohnbedarf oder Parfüms würden vermehrt nicht mehr auf dem Weg des jeweiligen Generalimporteurs beschafft, sondern bei anderen ausländischen Anbietern zu vorteilhafteren Konditionen geordert; so gäbe es unter anderem auch einzelne Autohändler, die ihre Neuwagen direkt im Ausland beschaffen würden – und diese so um einiges günstiger weiterverkaufen könnten.

Die Markenartikelhersteller mögen dieses Einkaufsverhalten nicht goutieren, müssen es jedoch zähneknirschend hinnehmen. Seit letzten Sommer das Importverbot für patentgeschützte Produkte aus dem europäischen Wirtschaftsraum aufgehoben wurde, bröckelt die Hochpreisinsel Schweiz; zwar noch etwas zaghaft und langsam, dafür aber stetig. Es zeichnet sich zunehmend ab, dass die Schweizer Kunden Preisdiskriminierungen gegenüber dem benachbarten Ausland gerade bei Artikeln des täglichen Gebrauchs immer weniger tolerieren und dass sich die Anbieter andere Einkaufskanäle mit günstigeren Konditionen suchen (müssen), um konkurrenzfähige Preise bieten zu können.

In diesem Sinne: Eine Schwalbe macht zwar noch keinen Sommer, es bleibt aber zu hoffen, dass sich dieser Trend zum vermehrten Parallelimport weiterhin fortsetzt; nicht zuletzt weil die Preisdiskrepanzen gegenüber unseren Nachbarländern meines Erachtens kaum gerechtfertigt werden können.

Foto: Flickr, Jens Dahlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen - oder: Was ist ein vernünftiger Konsument?

Symbolbild AGBKürzlich war ich in Aarau an einer Veranstaltung der Aargauer Kantonalbank unter dem Titel "Fairness und Transparenz" eingeladen.

Als ich zu Hause an meiner Rede schrieb, musste ich bei meinem PC eine Software-Aktualisierung vornehmen. Nach dem Download fragte mich der Computer, ob ich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Download einverstanden sei. Gedankenverloren klickte ich das Kästchen an, wo es hiess: "I have read and agree to the general terms" - also "Ich habe die AGBs gelesen und bin mit ihnen einverstanden."
Ehrlicherweise muss ich zugeben: Ich habe die AGBs nicht gelesen. Und hätte ich - ich bin nicht sicher, dass ich sie verstanden hätte. Aber für das Durchlesen von Geschäftsbedingungen, von denen ich ohnehin von anfang an weiss, dass sie an in jeder Frage zu Gunsten des Anbieters - und damit zu meinen Ungunsten formuliert sind - dafür war mir die Zeit dann doch zu Schade.

Und was wäre die Alternative gewesen, hätte ich das Kästchen nicht angeklickt? Kein Vertrag - kein Download - und auch niemanden, mit dem ich über den Inhalt der AGB hätte verhandeln können. Kurzum: Nicht einverstanden sein mit AGB ist gar keine reale Alternative!

Aber Hand aufs Herz: Lesen Sie in jedem Falle die AGB durch, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben oder übers Internet abschliessen? Lesen Sie auch die Lizenzbedingungen, wenn Sie auf Ihrem Computer einen Software-Update herunterladen?

Mangelnde Transparenz bedroht die Fairness!

Das Recht – und die gerichtliche Rechtsprechung – gehen in der Regel von einem durchschnittlichen „Otto Normalverbraucher“ aus, wenn sie solche AGBs prüfen. Dabei kann man in Gerichtsentscheiden nachlesen, wie zum Beispiel Ziffer 12.5 zweiter Satz verstehen könne, oder Ziffer 25.3. Ich finde: "Normal" ist ein Mensch, wenn er solche AGBs eben gerade nicht liest. Oder umgekehrt gesagt: Ich zweifle schon fast an der Lebenstüchtigkeit eines Verbrauchers, wenn er ein EULA – Ein End User Licence Agreement – vor der Installation eines Software-Updates auf seinem Computer von A-Z durchliest.

Wenn neben Intransparenz noch ungleich lange Spiesse eingesetzt werden, wird es doppelt gefährlich. Um auf das Beispiel AGB zurückzukommen: diese werden  in der Regel von kenntnis- und erfahrungsreichen Anwälten und Rechtsabteilungen erarbeitet. In langen internen und externen Prozessen werden sie optimiert –und zwar so optimiert, dass sie den Verkäufer in die bestmögliche und den Konsumenten in die schlechtestmögliche Lage bringen.

Kurzum: Mangelnde Transparenz bedroht die Fairnessund ungleich verteilte Kompetenzen  machen die Lage des Schwächeren noch schwieriger.

Leider bestehen in der Schweiz noch keine griffigen Kontrollnormen in Bezug auf AGBs. Dies im Gegensatz zum europäischen Ausland. Zwar haben dies bereits mehrfach parlamentarische Vorstösse gefordert – auch die Eidg. Kommission für Konsumentenfragen hat dies mehrfach verlangt. Nun wird im Entwurf zur Revision des Gesetzes über den Unlauteren Wettbewerb ein erster  Schritt gemacht. Insbesondere sind durch die Revision auch KMU geschützt - ein wichtiger und richtiger Schritt.

Ob der Vorschlag aber die parlamentarischen Beratungen "überlebt" - und ob er genügt - wird die Zukunft weisen.

Shopping sur Internet: une lueur d’espoir

Dans les débats politiques, on ne cesse de nous inviter à entrer dans l’ère de la globalisation et de la libre concurrence. Les frontières sont démantelées et la Suisse conclut chaque année des accords de libre échange avantageux pour notre industrie d’exportation et nos grandes entreprises. Mais lorsqu’un(e) citoyen(ne) désire profiter de l’ouverture des frontières et de la libre circulation des marchandises, ses économies potentielles sont entamées par les frais de dédouanement : les acheteurs sur le net qui achètent un produit à l’étranger et se le font livrer à domicile par Poste ou par un transitaire privé se voient le plus souvent contraints de payer des taxes élevées et sans grand rapport avec la valeur de la marchandise achetée.

J’ai traité de ce thème à de nombreuses reprises sur mon blog et promis de rester actif dans ce domaine. Et la Surveillance des prix détient un dossier conséquent sur ce sujet, resté ouvert depuis de nombreuses années par manque de solution. Après que ma recommandation de l’année passée ait été rejetée par le  département des finances, on aperçoit enfin une lueur d’espoir. Mercredi passé, le Conseil fédéral au grand complet a accepté les points de la motion parlementaire de la Conseillère nationale Leutenegger-Oberholzer; motion qui reprenait mes recommandations dans ce domaine. Dans sa réponse à la  motion, le Conseil fédéral se dit prêt à hausser le seuil d’exigibilité de la TVA de 5 à 10 francs et, dans le cadre de l’introduction d’une nouvelle procédure de dédouanement simplifiée, il veut exiger des transporteurs privés l’application de la procédure de dédouanement simplifiée (et par conséquent moins chère). Cette exigence est également soutenue par les organisations de protection des consommateurs.

Je me réjouis de cette décision, car elle donne l’espoir que ce point litigieux (c’est l’un des principaux sujets de réclamation de la population) ait - du moins en partie - trouvé une solution. Avec la hausse du seuil d’exigibilité, les produits importés d’une valeur allant jusqu’à 130 francs seront affranchis de la TVA et des frais de douane. On peut supposer que le traitement de ces envois se fera dans le futur sans frais de dédouanement. Et l’obligation pour les transporteurs privés d’appliquer la procédure simplifiée devrait également conduire à la diminution des frais.

En résumé: l’espoir existe de voir bientôt les particuliers (et pas uniquement les grandes firmes) également profiter de la globalisation et de l’ouverture des frontières.