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Wenn Kinder Weihnachtslieder singen,

liebe Leserinnen und Leser, dann treibt es mir regelmässig die Tränen in die Augen. So gerührt bin ich, wenn ich die kleinen Kleinen und grossen Kleinen höre: Oh du Fröhliche! Süsser die Glocken!

Ein Lied hat es mir dabei in diesem Advent besonders angetan: Da pacem domine in diebus nostris - ein Taizé-Kanon. Gib Frieden, Herr, in unseren Tagen. Wenn man das aus Kindernkehlen hört, so muss man daran glauben, dass der Wunsch nach Frieden innig und echt ist - und der Frieden kommen wird.

 

2016 war ganz sicher kein Jahr, dass uns gezeigt hätte, dass die Welt ein sicherer und guter Ort zum Leben sei. Vielmehr gab es so viele schlimme Nachrichten, dass man immer noch in Mark und Bein erschüttert ist.

 

Doch ungeachtet aller Zeitgeschichte legt sich mit tausendjähriger Gewohnheit auch dieses Jahr die weihnachtliche Hoffnung über das Land. Und so keimt in mir die Hoffnung, dass wir trotz all dem Schlechten da draussen das Gute in uns nicht verloren haben. Die Welt retten können wir nicht ohne weiteres - weder Sie noch ich. Aber jeder von uns hat einen Schlüssel, den er nutzen kann, um sie ein bisschen freundlicher, wärmer und mitfühlender zu machen. Nutzen wir ihn doch auch über die Weihnachtszeit hinaus. Das wird uns allen gut tun.

 

Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Fest - buone feste - joyeux Noël -

bellas festas da Nadal ed in bun onn nov!
 

 

(Bildquelle: Wikimedia - Lucia-Procession)

 

Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht…

Zölle sind ein lebendiger Beweis dafür, dass Traditionen des Mittelalters auch in der Neuzeit überleben können. Oder etwas weniger pathetisch: Zölle sind ein Evergreen, weil sie Einkünfte generieren, indem Waren von einer Scholle zur anderen geschickt werden und – das ist entscheidend - so die Preise auf der eigenen Scholle geschützt werden können. So sind sie auch im 21. Jahrhundert noch modern und derzeit befassen sich die Räte mit der Motion Ettlin, die ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen beklagt.

Zölle sind Handelshemmnisse, die in unserer vernetzten, digitalisierten Welt eigentlich ein Anachronismus sind. Grundsätzlich besteht auch Einigkeit darüber, dass Handelshemmnisse eher abgebaut als aufgebaut werden müssen. Der aktuelle Stand ist jedoch, dass der Staat Zollvorschriften erlassen hat und es seine Aufgabe ist darüber zu wachen, dass sie eingehalten werden.

Die Einhaltung der Zollvorschriften wird mittels Stichprobenkontrollen überprüft. Die Kosten die dabei entstehen, zahlen die Kunden. Allerdings hängt es vom Logistikunternehmen ab, wieviel man eigentlich zahlen muss. Kurierunternehmen wie Fedex oder DHL verrechnen dem Empfänger, dessen Päckli in die Kontrolle kam, keinen Pauschalbetrag. Die Kosten für Stichprobenkontrollen sind bereits in ihre Tarife eingerechnet. Diese Unternehmen überwälzen die Kontrollkosten auf alle ihre Kunden. So zahlen die Kunden höhere Tarife aber es entstehen zumindest keine unbekannten Zusatzkosten.
Anders ist die Praxis der Post. Sie bittet nur die Kunden, die Teil der Stichprobenkontrolle werden, zur Kasse. 13 Franken sind in dem Fall zu zahlen. Sie werden zum Warenwert addiert. Wenn es schlecht läuft, erhöht sich dadurch der Warenwert (inkl. Transport und Versicherung) auf über 62.00 Franken, was bedeutet, dass die Mehrwertsteuerfreigrenze überschritten wird und man dadurch nebst der MWSt an sich, auch noch reguläre Zollvorlage zahlen muss. Auslandsbestellungen, die die Post liefert, können so zu einem Lotteriespiel für den Empfänger werden.

Deshalb ist es Zeit, diese Praxis zu ändern. Darüber herrscht breite Einigkeit. Fraglich ist jedoch das Wie. Ich finde die Motion von Erich Ettlin grundsätzlich richtig. Er will, dass der Bund die Kosten für die Zollkontrolle tragen soll. Das ist in meinen Augen folgerichtig - denn wer bestellt, der zahlt. Die Kosten für Radarkontrollen werden schliesslich auch von der öffentlichen Hand finanziert und nicht auf die kontrollierten bzw. alle Automobilisten umgelegt.

Neben der von Motionär Ettlin gäbe es tatsächlich eine Variante – auch damit könnte das Problem gelöst werden. Wie? Indem der Zoll diese Kontrollen wieder vollständig selber übernimmt, wie dies früher unter der sogenannten „d’Office-Verzollung“ auch der Fall gewesen war. Da wir mit ca. 2 Millionen Franken über einen vergleichsweise sehr kleinen Posten im Bundeshaushalt reden – der volkswirtschaftliche Nutzen freier Märkte und freieren Wettbewerbs jedoch viel grösser ist – wäre auch das ein gangbarer Weg für mich.

Völlig quer in der Landschaft steht jedoch die zwischenzeitlich von der Kommission des Nationalrats ins Spiel gebrachte sogenannte „Lösung“: Der Lösungsvorschlag der Kommission sieht vor, dass die Post das Modell der oben genannten Kurierdienste übernehmen soll. Das aber bedeutet, dass die Kosten für jeden einzelnen Post-Kunden steigen werden. Man stelle sich das vor – steigende Kosten für alle statt für wenige…  Damit missachtet die nationalrätliche Kommission die Tatsache, dass Handelshemmnisse - denn nichts anderes sind diese Kosten in der Endkonsequenz – de facto vergrössert statt verkleinert würden. Ein Schritt in die falsche Richtung! Will man den Wettbewerb fördern, dann müssen insbesondere die Kosten, die nicht im Produkt oder einer Dienstleistung gründen, abgebaut werden. Gerade bei Kleinsendungen sind die Verzollungskosten relativ zum Warenwert teilweise sehr hoch. Bei weiteren Erhöhungen wird sich deren Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich verschlechtern.

Missbräuchlich hohe Abwassergebühren – Der Kanton Luzern macht’s möglich

Im Kanton Luzern ist eine Richtlinie zur Finanzierung der Abwasserbeseitigung in Kraft, die zu missbräuchlich hohen Tarifen für Abwasser führen kann. Dieser Missstand ist bekannt und ich hatte mit dem Kanton vereinbart, dass ich Gemeinden, die nachweislich zu hohe Tarife verlangen, Reduktionen um bis zum 20 Prozent empfehlen werde. Diese Vereinbarung wird seit Jahren angewendet und befolgt. Sie hat sich aus meiner Sicht bewährt.

Offensichtlich beurteilt der Kanton die Lage nun plötzlich anders, denn er weist seine Gemeinden per sofort an, sich über die Vereinbarung hinwegzusetzten und die kantonale Richtlinie in jedem Fall einzuhalten.

Dieses Vorgehen ist mit dem Kostendeckungsprinzip nicht in Einklang zu bringen. Ausserdem kritisiere ich die Nachvollziehbarkeit der Berechnungen und die potentielle Überbeanspruchung der Gebührenzahler. Meine konkreten Kritikpunkte sind:

Die Richtlinie zur Finanzierung der Abwasserbeseitigung wurde von einem privaten luzernischen Ingenieurbüro erarbeitet und ist seitdem eine sprudelnde Einnahmequelle dieses Büros. Wieso? Die Richtlinie ist so komplex, dass die zuständigen Fachverantwortlichen der Luzerner Verwaltung die Anwendungsarbeiten lieber an das Ingenieurbüro delegieren.

Dass aus diesem Berechnungsmodell missbräuchlich hohe Gebühren resultieren können, ist nicht nur schlecht – zumindest aus Sicht der Gemeinden. Zu hohe Gebühreneinnahmen bedeuten: keine Finanzierungsprobleme beim Abwasser. Was beruhigend für Gemeinde und Kanton, ist jedoch schlecht für die Einwohner der Gemeinde, sprich die Gebührenzahler.

Je nach Höhe des Zuviels können auch kleinere Gemeinden mehrere Millionen nicht-betriebsnotwendiges Kapital anhäufen, das dann beispielsweise in Bautätigkeiten (die Ingenieurbüros sagen Dankeschön) fliessen könnte. Aber das ist Spekulation.

Nicht Spekulation sondern Fakt ist, dass ich die Tarife für Wasser und Abwasser im Kanton Luzern weiterhin überprüfen werde. Ich fordere den Kanton auf, sich wieder an die mit mir geschlossene Vereinbarung zu halten. Des Weiteren empfehle ich dem Kanton im Zuge der Einführung des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) seine Berechnungsmethoden zu vereinfachen und die Gebühren direkt aus der Finanzbuchhaltung abzuleiten.

Ein Bravo nach Basel-Stadt!

2012 habe ich in den grösseren Kantonshauptorten sowie in Winterthur und Lugano eine Umfrage zur Plakatierung auf öffentlichem Grund durchgeführt. Die Ergebnisse legten nahe, dass die Allgemeine Plakatgesellschaft AG (APG) über eine marktbeherrschende Stellung bezogen auf den Markt für Plakataushang auf öffentlichem Grund verfügt. Von wirksamen Wettbewerb konnte weitestgehend keine Rede sein. Deshalb hatte ich den Gemeinden empfohlen, für ein funktionierendes Ausschreibungsverfahren zu sorgen, damit mittelfristig die Endkundenpreise unter Druck geraten.

Meine konkreten Empfehlungen lauteten wie folgt:


• Fixe Konzessionsgebühren statt variable Umsatzbeteiligungen.
Eine fixe Konzessionsabgabe, unabhängig vom Umsatz der Plakatierungsfirma festzulegen, führt in der Regel zu tieferen Endkonsumentenpreisen.

• Verschiedene Lose in den grösseren Städten.
Neben APG sollten weitere Plakatierungsunternehmen in der Lage sein, ein alternatives nationales Netz parallel anzubieten oder zumindest ein Angebot in den grossen Städten aufzubauen. Wenn verschiedene Lose gebildet werden, können am selben Ort gegebenenfalls mehrere Plakatierungsfirmen eine Konzession gewinnen.

• Kurze Vergabeintervalle.
Der Markteintritt kann begünstigt werden, indem die Vergabeintervalle kurz gehalten werden.

• Heimfall der Infrastruktur.
Die Infrastruktur sollte nach Ablauf der Konzession an die Gemeinde zurückgehen, damit der bisherige Konzessionsinhaber, abgesehen von den besseren Marktnachfragekenntnissen, keine Vorteile gegenüber einem neu in den Markt eintretenden Bieter hat.

• Zuschlagskriterium Endkundenpreis.
Beabsichtigen Gemeinden auch weiterhin nur ein Los auszuschreiben, können Endkundenpreise als Zuschlagskriterium eine kurzfristig wirksame Massnahme zur Senkung der Endkundenpreise darstellen. Die Gemeinden müssten dazu die fixe Konzessionsgebühr im Voraus festlegen. Die Plakatierungsfirma, welche unter dieser Nebenbedingung den tiefsten Endkundenpreis offeriert, erhält dann den Zuschlag.

Insbesondere wegen der langen Laufzeiten der Konzessionsverträge (die mittlere Laufzeit beträgt immerhin 10 Jahre) waren vielfach keine schnellen Reaktionen möglich. Mittlerweise ist Bewegung in die Sache gekommen. Diese Jahr hat der Kanton Basel-Stadt auf meine Empfehlung reagiert. Nach Willen des Kantons soll die Bewirtschaftung der Plakatflächen auf öffentlichem Grund in Basel-Stadt ab 2018 an mehrere Unternehmen vergeben werden. Ausgeschrieben wurden erstmals 11 Lose, die Flächen in unterschiedlichen Formaten enthalten, welche über das ganze Kantonsgebiet verteilt sind.
Die Voraussetzungen für wirksamen Wettbewerb werden mit dieser Ausschreibung geschaffen. Ich werde die Entwicklung weiterhin mit Interesse verfolgen und die Wirksamkeit des Wettbewerbs anhand der Preisentwicklung beobachten.
Allen Kantonen, Städten und Gemeinden, die ihre Konzessionen neu vergeben, möchte ich nochmals meine Empfehlungen nahelegen. Sollten die Endkonsumentenpreise in neuen Konzessionsverträgen nicht das Ergebnis von wirksamen Wettbewerbs sein, behalte ich mir vor, die Plakataushangpreise gezielt zu überprüfen.

 

Bildquelle: flickr.com/kiwi16