Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Die Pflegefinanzierung braucht dringend eine Kur!

Eine Untersuchung zu Pflegeheimpreisen basierend auf den Kostendaten von 2014 bestätigte den Eindruck vieler Bewohner und Angehöriger: Die Pflegefinanzierung funktioniert auch 5 Jahre nach Einführung nicht optimal. Es werden teilweise immer noch missbräuchliche Preise verrechnet. Bei verschiedenen Interventionen meinerseits wurden Preiskorrekturen im Sinne der Heimbewohner vorgenommen - zuletzt in den Alterszentren Bärenmatt (Bremgarten) und Burkertsmatt (Widen).

Mit den betroffenen Heimen konnte vereinbart werden, die Aufenthaltstaxe (Pension/Betreuung) für das Jahr 2014 rückwirkend um Fr. 10.- pro Aufenthaltstag zu senken und die entsprechenden Beträge an die Heimbewohner zurückzubezahlen. Zusätzlich wird die Aufenthaltstaxe für die Jahre 2016 und 2017 um je Fr. 5.- pro Aufenthaltstag gesenkt. Bereits zu viel bezahlte Beträge im 2016 werden an die Heimbewohner zurückvergütet. Ein Bewohner, der die gesamte Dauer vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 eines der Heime bewohnte, profitiert somit von einer Vergünstigung von insgesamt Fr. 7‘300.-. Rund Fr. 4‘700.- werden ihm für bereits bezahlte Aufenthaltstage zurückerstattet, der Rest von rund Fr. 2‘600.- entspricht der Senkung der Preise ab 1.8.2016. Bei kürzeren Aufenthaltsdauern werden die entsprechenden Beiträge linear gekürzt; nur Kurzaufenthalte werden - aus Gründen des Missverhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag - von dieser Massnahme ausgenommen. Insgesamt beträgt der Rückvergütungsbetrag von zu viel bezahlten Heimpreisen rund 1 Mio. Franken.

Trotz dieser Intervention bleibt das System der Pflegefinanzierung missbrauchsanfällig. Ich habe das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) mehrfach darauf hingewiesen und dabei besonders auf folgenden Mängel aufmerksam gemacht:

-    Pflegebedarfserfassungssystem: Zurzeit wird der Pflegeaufwand in der Schweiz mit 3 verschiedenen Systemen gemessen. Dies kann dazu führen, dass der Pflegeaufwand und damit die Beiträge der Krankenkasse an die Pflegekosten vom verwendeten System abhängen. Ich fordere deshalb die Einführung eines national einheitlichen Systems auf Bundesebene.

-    Klare Abgrenzung der KVG-Pflege von anderen Leistungsbereichen (insbesondere Betreuung): Die KVG-Pflege ist nicht klar definiert, was eine Abgrenzung erschwert. Ich fordere deshalb die Einführung einer allgemein gültigen Tätigkeitsliste der KVG-Pflege.

-    Qualitativ gute Kostenrechnungen inkl. Arbeitszeitanalysen: Die Pflegefinanzierung erfordert einen transparenten Kostenausweis mit einer korrekten Verbuchung der Kosten auf die einzelnen Leistungsbereiche. Dies ist allerdings heute oft nicht der Fall. Ich fordere deshalb eine neue bundesrechtliche Bestimmung zum Führen von Arbeitszeitanalysen und erwarte von den Heimen, dass sie qualitativ gute Kostenrechnungen führen, die die Kostengegebenheiten präzis abbilden.

-    Restfinanzierung: Mit den bestehenden Bestimmungen im KVG kann nicht gesichert werden, dass die Kantone/Gemeinden die effektiven Restkosten eines Heims übernehmen – so wie es das KVG eigentlich vorsieht. In der Praxis kommt es stattdessen oft vor, dass die Kantone zu tiefe Normkosten festlegen, die nicht den effektiven Kosten der einzelnen Heime entsprechen. Ich fordere deshalb eine Präzisierung des KVG, damit eine volle Kostenübernahme durch die öffentliche Hand gewährleistet werden kann.

Obschon auch das BAG in gewissen Punkten Umsetzungsprobleme ortet, sieht es bisher keinen konkreten Handlungsbedarf auf Bundesebene und verweist an die Kompetenz der Kantone. Ich appelliere an die Kantone, die Restfinanzierung im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) umzusetzen und sicherzustellen, dass keine Pflegekosten unter anderem Titel (Pension/Betreuung) zulasten der Heimbewohner verrechnet werden.

Willkommen im Leben!

Gestern durfte ich mit den Bachelor- und Master-Absolventen der ZHAW einen wichtigen Moment in ihrem Leben teilen. Ihre Abschlussfeier. Ein schöner Anlass, den ich genutzt habe, um ihnen mit auf den Weg zu geben, was ich für die Zutaten für ein erfolgreiches Berufsleben halte. So habe ich denn auch nicht zum Ende des Studiums gratuliert, sondern zum Anfang eines hoffentlich erfüllten Lebens. Ein neues, glänzendes Premium-Werkzeug namens akademisches Wissen haben sich die jungen Leute hart erarbeitet. Nun wartet es auf Einsatz und will gewartet, gepflegt und erweitert werden.
Zu Erfolg und Erfüllung im Leben gehört jedoch mehr als das Streben nach höher, schneller, weiter im Beruf. Persönlichkeit macht den Unterschied. Neugier und Interesse – am Beruf, an den Menschen, der Gesellschaft, der Welt, das sind starke, vorwärts gerichtete Kräfte. Verbinden sie sich mit Mut und Tatkraft, können auch grosse Herausforderungen gemeistert werden. Wer braucht Egomanen? Zivilgesellschaftliches Engagement ist gefragt! Anderen etwas Gutes tun, heisst geben aber auch zurückbekommen.
Last But not least ist mir dieser Punkt wichtig: Junge Akademiker sind auch Investitionssubjekte. Die Gesellschaft hat auf sie gesetzt und in sie investiert - und zwar beträchtliche Summen. Das heisst, wir - die Gesellschaft - haben verdient und dürfen erwarten, dass das nicht umsonst war, sondern nur (fast) kostenlos für die Studierenden. In diesem Sinne sage ich allen jungen Leuten: Wir setzen auf Sie!

Die Rede im Wortlaut finden Sie hier: Diplomfeier_ZHAW.pdf (158,86 kb)

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Kartellbefürworter wollen Konsumenten ärmer und Multis reicher machen

Dieser Tage belebt das sogenannte Elmex Urteil des Bundesgerichts die Diskussion über sogenannte vertikale Abreden. Oder klarer formuliert: Über kartellistische Verhaltensweisen. Vertikale Abreden liegen z.B. vor, wenn Händler in ihrer Freiheit Preise zu setzten beschränkt werden, indem namentlich Mindest- oder Festpreise vereinbart  werden (müssen). Warum würde man das tun? Am Ende ist die Antwort wohl immer die gleiche: Um die Preise hochzuhalten und Gewinne zum Nachteil der Konsumenten zu maximieren. Fälle wie BMW oder eben auch Elmex zeigen das auf.

Die vieldiskutierte Gretchenfrage ist also: Können vertikale Abreden tatsächlich als wohlfahrtsmehrend betrachtet werden? Oder beurteilt  man sie grundsätzlich als erhebliche Wettbewerbsbeschränkung, die nur noch aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden kann?

Ich bin klar für eine strenge Beurteilung von Vertikalabreden. So haben ja  auch der Gesetzgeber bei der letzten Kartellgesetz-Revision (KG-Revision) und jüngst eben auch das Bundesgericht entschieden. Denn das lockere Tolerieren solcher vertikalen Absprachen birgt die Gefahr, ohne Not neuen Wettbewerbsbeschränkungen Tür und Tor zu öffnen. Die Schweiz ist nach wie vor eine Hochpreisinsel. Aber die Zeichen der Zeit sind zaghaft erkannt: Parallelimporte sind erlaubt, und auch bei den technischen Handelshemmnissen sucht man nach Wegen für den Abbau. Ergo: Die Abschottung bröckelt. Es wird zunehmend schwieriger, ungerechtfertigt hohe Preise durchzusetzen. Kein Wunder preisen die Lobbyisten die Vorteile von vertikalen Absprachen. In Tat und Wahrheit versuchen sie damit, dem Volk Rot als Blau zu verkaufen

Aus meiner Sicht wäre es völlig das falsche Signal, vertikalen Abreden einen Persilschein bis zum Beweis des Gegenteils auszustellen. Das würde nur die Kreativität der Hersteller auf Gebieten befeuern, die nichts mit Produkten und Dienstleistungen zu tun haben.

Das Kartellgesetz prüft den Einzelfall, und es kennt wie erwähnt die wirtschaftliche Effizienz als Rechtfertigungsgrund, die dazu führen kann, dass Vertikalabreden in bestimmten Fällen erlaubt sind. Innovationsförderungen oder Kostensenkungen wären zu nennen. Das Kartellrecht soll in erster Linie den Preiswettbewerb schützen. Vertikale Abreden über Preise  oder die Aufteilung von Märkten nach Gebieten stehen dazu grundsätzlich im Widerspruch. Für mich ist deshalb klar: Jene, die sich für vertikale Kartelle stark machen, wollen Konsumenten ärmer und (vor allem ausländische) Multis reicher machen.