Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Ostschweizer Kinderspital: Der Taxpunktwert für ambulante Leistungen wird rückwirkend zum 1. Januar 2011 auf CHF 0.82 gesenkt

Bundesverwaltungsgericht folgt der Empfehlung der Preisüberwachung bezüglich des Taxpunktwertes für das Ostschweizer Kinderspital (OKS).
Worum geht es? Nach gescheiterten Tarifverhandlungen wurde der Taxpunktwert (TPW) für das OKS per Regierungsratsbeschluss rückwirkend zum 1.1.2011 auf CHF 0.88 festgelegt. Die tarifsuisse AG, Vertreterin von 47 Krankenkassen, hatte einen Taxpunktwert von CHF 0.82 gefordert. Das OKS wollte einen wesentlich höheren Taxpunktwert von CHF 1.13 durchsetzen.

Die Preisüberwachung analysierte die Situation und empfahl, dass der Taxpunktwert des OSK für ambulante Leistungen gleich hoch sein sollte wie der für freipraktizierende Ärzte im Kanton St. Gallen. Die Empfehlung basiert vor allem auf der Tatsache, dass das OSK ein Spital mit eingeschränktem Leistungsspektrum ist und eine gesonderte Festlegung des Taxpunktwerts de facto einer Festlegung des Taxpunktwertes nach Fachgebiet gleich käme. Taxpunktwert-Festlegungen nach Fachgebiet sind nicht akzeptabel, da sie der im TARMED eingearbeiteten Strukturanpassung entgegenstehen.
 
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Argumentation der Preisüberwachung und kritisiert die vom Kanton angewandte Methode der Taxpunktwert-Festsetzung für das OSK: Dieser stützte sich nicht auf Analyseergebnisse, sondern vollzog lediglich die Reduktion des Taxpunktwerts um einen Rappen nach, welche in den Trägerkantonen der Stiftung OSK im Bereich Spitalambulatorien zur Anwendung gekommen war. Weiterhin hält das Bundesverwaltungsgericht fest, dass den strukturellen Unterschieden zwischen Ambulatorien und frei praktizierenden Ärzten bereits im TARMED Rechnung getragen wird und deshalb ein Ausgleich über den Taxpunktwert nicht von Nöten sei. Sprich: Die Taxpunktwerte für freipraktizierende Ärzte und Spitalambulatorien sollten sich im Prinzip entsprechen.

Ich bin erfreut über dieses Urteil. In Zeiten stetig steigender Gesundheitskosten ist es richtig und sinnvoll, das Kostenbewusstsein zu schärfen und für alle Anbieter ähnlicher Leistungen auch ähnliche finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen.

Hoffen auf das kleine Wunder von Bern…

Seit ich 2008 mein Amt angetreten habe, kämpfe ich dafür, dass Handelsbarrieren fallen und kosten- und zeitintensive Protektionismusbestrebungen zugunsten des Wettbewerbs aufgegeben werden. Cassis de Dijon war und ist hier ein Stichwort. Ein anderes sind die Verzollungsgebühren - beispielsweise im Online-Handel. Seit Jahren setze ich mich dafür ein, dass die Mehrwertsteuerfreigrenzen erhöht werden.
Während in der EU Bestrebungen im Gange sind, den Online-Handel zu Gunsten des Wettbewerbs zu vereinfachen, setzt die Schweiz weiterhin auf Abschottung ihrer Hochpreisinsel.
Bereits 2010 hatte der Bundesrat vorgeschlagen und der Nationalrat zugestimmt, die Mehrwertsteuerfreigrenze auf 10 Franken zu erhöhen. In anderen Worten: Waren, für die ein Mehrwertsteuersatz von 8% gilt, hätten bis zu einem Wert von CHF 125 (inklusive Porto) abgabenbefreit importiert werden können. Die Konsumenten würden profitieren. Gleiches gilt für die gesamte Volkswirtschaft, da der (auch internationale) Wettbewerb wohlstandsfördernde Eigenschaften aufweist. Gerade bei der Einfuhr von Produkten mit niedrigem Warenwert fallen unverhältnismässig hohe Kosten insb. durch Verzollungskosten der Logistikunternehmen (Post, DHL etc.) an. Letztere betragen allein oft 18 Franken und mehr.
Der Bundesrat sah die Vorteile schon 2010. Die Angst um das heimische Gewerbe dürfte bei der Ablehnung des Ständerats 2010 das Zünglein an der Waage gewesen sein.
Nun hat der Bundesrat erneut eine Motion mit demselben Grundanliegen gutgeheissen (vgl. hier).
Fünf Jahre sind ins Land gegangen. Jahre, in denen der Online-Handel und der Einkaufstourismus weiter gewachsen sind. Es sind Jahre, die gezeigt haben, dass Protektionismus im besten Fall kurzfristig nützt. Nämlich genau solange, bis Mittel und Kanäle gefunden sind, den globalen Wettbewerb zu nutzen. Hinzu kommt, dass Aufwand und Ertrag bei der Verzollung besonders bei geringen Warenwerten heute in keinem Verhältnis stehen.
Hoffen wir, dass das Parlament statt auf das alte aber leider nicht bewährte Rezept des Protektionismus nun auf mehr Wettbewerb setzt und so dem Einzug von Augenmass und Verhältnismässigkeit bei der Mehrwertsteuer und dem Einfuhrzoll zum Durchbruch verhilft.
 

Endlich! Stromnetznutzungsentgelte werden dem tiefen Zinsniveau angepasst

Die vom UVEK geplante Senkung der Entschädigung für Stromnetzbetreiber soll 2017 zu einer Senkung der Stromkosten um 174 Millionen Franken führen. Ich begrüsse diesen, angesichts der seit fünf Jahren anhaltenden Tiefzinsphase, längst überfälligen Schritt.

Um was geht’s? Stromnetze sind Monopole. Den Netzbetreibern steht für ihr investiertes Kapital eine angemessene Entschädigung zu. Die Höhe der Entschädigung für das eingesetzte Fremd- und Eigenkapital wird in Form eines Zinssatzes dem sog. WACC-Satz (Weighted Average Cost of Capital) festgelegt. Die Herleitung des WACC, die nun geändert werden soll, ist im Anhang der bundesrätlichen Stromversorgungsverordnung (StromVV) definiert.

Die Höhe und die Herleitung des WACC wurde von mir in den vergangen Jahren wiederholt kritisiert. Namentlich erachte ich die Untergrenzen verschiedener Parameter als überhöht. Besonders stossend: Die Untergrenzen für die risikolosen Zinssätze, die zur Festlegung der kalkulatorischen Eigen- und Fremdkapitalverzinsung zur Anwendung kommen. Sie betragen im Falle der Eigenkapitalverzinsung 2.5 %, im Falle der Fremdkapitalverzinsung 2%. Die entsprechenden von der Schweizerischen Nationalbank SNB 2014 beobachteten Zinssätze betrugen 0.73 bzw. 0.13 %. Die Daten der SNB werden durch die aus meiner Sicht arbiträre Festlegung von Untergrenzen um fast 2 Prozentpunkte nach oben korrigiert. Der daraus resultierende WACC ist entsprechend überhöht.

Noch ist die Änderung nicht beschlossen, sondern in der Phase der Anhörung. (Unterlagen finden Sie hier). Die geplante Änderung trägt meiner Kritik nur teilweise Rechnung. Die Verzinsung des Eigenkapitals (Eigenkapitalrendite) der Netzbetreiber wird leider nicht angetastet. Trotzdem: Es ist ein grosser und dringender Schritt in die richtige Richtung.

Bildquelle: flickr.com Engergiedebatte.ch

Die SBB-Gutscheine werden verschickt

Zehn Franken erhält jeder Halbtax-Kunde – dieses und sicher noch einmal nächstes Jahr – per Post ins Haus geschickt. Die Aktion startete letzte Woche (KW 35) und sollte bis Mitte September abgeschlossen sein. Die Gutscheine können im gesamten öffentlichen Verkehr genutzt werden. Eine Beschränkung auf die SBB gibt es explizit nicht. Die Gutscheine sind Teil einer Vereinbarung zwischen den SBB und mir mit dem Ziel, den Fernverkehrskunden, die systembedingt zu viel zahlen, knapp 30 Mio. Franken zurückzuerstatten. Diese Rückerstattung soll grundsätzlich über ein tägliches Angebot von mindestens 5.000 Rabattbilletten mit Nachlässen von 30-50% erfolgen. Da die diesjährigen Verkäufe jedoch nicht die geplante Rückerstattungssumme erreichen werden, vereinbarten wir zusätzlich jedem Halbtax-Kunden 2015 und 2016 einen 10 Franken-Gutschein abzugeben. Die eventuell darüber hinaus verbleibende Differenz zu den 30 Mio. wird im nächsten Jahr in Form von 50% Rabatten auf die 9-Tageskarten mit Halbtax vergütet. Ich wünsche allseits gute Fahrt!

 

Preismassnahmen der Post 2016

Die Post nimmt auf 1. Januar 2016 punktuelle Anpassungen an einigen ihrer Tarife vor. Es wird sowohl Preiserhöhungen als auch Preissenkungen geben. Insgesamt sind diese Änderungen ertragsneutral gestaltet, d.h. Ertragszuwächse sind nicht geplant.
Günstiger werden viele Gross- und Maxibriefe, die ins europäische bzw. übrige Ausland versendet werden. Dies war ein besonderes Anliegen der Preisüberwachung, da wir diesem Bereich immer wieder Meldungen aus der Bevölkerung erhielten.
Geringfügig teurer werden Standardbriefe nach Europa und ins übrige Ausland der A-Post und B-Post bis 20 g. Hier werden die Preise um jeweils CHF 0.10 steigen.
Da keine Ertragssteigerung aus diesen Massnahmen resultiert, ist die bis März 2016 verbindliche Einvernehmliche Regelung zwischen der Preisüberwachung und der Post von diesen Preismassnahmen nicht tangiert und behält ihre Gültigkeit bis zum Ende der Laufzeit.

PreismMesures tarifaires 2016 de la Poste
La Poste effectue, au premier janvier 2016, des adaptations ponctuelles de certains de ses tarifs. Des hausses comme des baisses de prix sont prévues. Dans l’ensemble, ces modifications resteront neutres du point de vue des produits. Cela signifie qu’aucune augmentation des produits n’est prévue. De nombreuses grandes lettres et les maxilettres expédiées vers l’étranger deviendront meilleur marché. Cela remplit un souhait particulier de la Surveillance des prix qui reçoit toujours des annonces du public à ce sujet. Les lettres standards jusqu’à 20 g à destination de l’étranger seront légèrement renchéries en courrier A et en courrier B. Les augmentations de prix atteignent ici 0.10 CHF.
Comme aucune augmentation des produits de la Poste ne résulte de ces mesures, le règlement amiable conclu entre la  Poste et le Surveillant des prix n’est pas touché par ces mesures et reste valable jusqu’à son échéance.