Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Fahrlehrer Oberwallis: Von der Preisbeanstandung beim Preisüberwacher bis zur Sanktionierung durch die Wettbewerbskommission (WEKO)

Jedes Jahr erhalte ich rund 2’000 Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, von Unternehmen und Verbänden, die mich auf (hypothetisch) problematische Preisfestsetzungen hinweisen. Das Instrument der Publikumsmeldung ist denn auch explizit im Preisüberwachungsgesetz festgeschrieben. Die Bedeutung der Preisbeanstandungen besteht in erster Linie in ihrer Signal- und Kontrollfunktion: Signalfunktion insofern, als dass sie mir – einem Fiebermesser gleich – Probleme auf der Nachfrageseite anzeigen. Eine Kontrollfunktion haben Meldungen aus dem Publikum insbesondere mit Blick auf getroffene einvernehmliche Regelungen und Entscheidungen von mir; die entsprechenden Resultate lassen sich anhand einer Meldung der Öffentlichkeit «messen». Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Konsumentenorganisationen können mich via Online-Formular (https://www.preisueberwacher.admin.ch/pue/de/home/dienstleistungen/preisbeanstandungen-und-mitteilungen-an-die-preisueberwachung/preisbeanstandung.html) oder postalische Zustellung (Preisüberwachung, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern) erreichen. Eine Antwort kriegt jeder und jede.

Ich bin in meiner Funktion als Preisüberwacher insbesondere dort für eine Preisbeurteilung zuständig, wo sich die Preise nicht im wirksamen Wettbewerb gebildet haben, sondern durch eine marktmächtige Unternehmung, ein Kartell oder den Staat festgesetzt worden sind. Bestehen aufgrund einer Meldung Anhaltspunkte, für eine missbräuchliche Preiserhöhung oder –beibehaltung, so leite ich vertiefte Abklärungen ein. Komme ich dabei zum Schluss, dass ein eigentliches Preiskartell vorliegen könnte, leite ich das Dossier an die Wettbewerbskommission (WEKO) weiter, weil Preiskartelle heute ja mit einer gesetzlichen Unzulässigkeitsvermutung belegt sind. Die Untersuchung der Absprache und die Sanktionierung des unzulässigen Verhaltens ist dann Sache der WEKO.

Was eine Publikumsmeldung alles in Gang setzen kann, möchte ich Ihnen anhand des folgenden aktuellen Falls veranschaulichen:

Im Mai 2017 habe ich eine Bürgeranfrage erhalten, die sich über die überall ähnlich hohen Preise von Fahrstunden und dem Verkehrskundeunterricht bei den Fahrlehrern im Oberwallis ärgerte. Um dem Meldenden eine befriedigende Antwort zu erteilen, habe ich beim Fahrlehrerverband Oberwallis (FVO) eine Stellungnahme zu den vorgebrachten Vorwürfen eingeholt. Zumal mich die Antwort des FVO nicht restlos vom Fehlen der schriftlichen Abgabe einer unverbindlichen Preisempfehlung überzeugen konnte, habe ich eine Marktbeobachtung bei den Fahrlehrern im Oberwallis durchgeführt. Aufgrund der Antworten der Fahrlehrer bestand aus meiner Sicht ein begründeter Verdacht einer Preisabsprache im Bereich der Preise für die Fahrlektion sowie für den obligatorischen Verkehrskundeunterricht. Der Sachverhalt bezog sich nicht auf die Frage der Preishöhe, die nach dem Preisüberwachungsgesetz zu beurteilen ist. Für Abklärungen betreffend Abreden über die Festsetzung der Preise ist vielmehr die WEKO zuständig. Im September 2017 leitete ich das Dossier dem Sekretariat der WEKO weiter. Ein halbes Jahr später eröffnete das Sekretariat eine Untersuchung nach Kartellrecht gegen die Aktivmitglieder des FVO. In der Folge konnte die WEKO im März 2019 eine einvernehmliche Regelung mit sämtlichen Aktivmitgliedern des FVO abschliessen. Da sich die vermuteten Preisabreden zu den Tarifen des praktischen und theoretischen Fahrunterrichts durch die WEKO in der Untersuchung erhärteten, wurden die aktive Verbandsmitglieder wegen einer unzulässigen Preisabrede mit einer Geldzahlung von gesamthaft CHF 50'000.- sanktioniert (vgl. Medienmitteilung der WEKO https://www.weko.admin.ch/weko/de/home/aktuell/medieninformationen/nsb-news.msg-id-74193.html).

Dies zeigt: Publikumsmeldungen stellen für mich eine wichtige Informationsquelle dar. Meldungen, deren Inhalt Wettbewerbsbeschränkungen und Preismissbräuche vermuten lassen, können so auch über den Einzelfall hinausgehende Marktabklärungen auslösen und – wie im erwähnten Fall – gar als sanktionierbare Verhaltensweise aufgedeckt werden. Dies ist auch der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen den beiden Wettbewerbsbehörden – der Preisüberwachung und der Wettbewerbskommission – geschuldet.

Ein Tag im Leben der Alice B. (38) aus W.

Alice B. lebt in der Schweiz, einer Wirtschaftsordnung, die auf der Wirtschaftsfreiheit basiert. Sie ist eine berufstätige Mutter und lebt ein ganz normales Leben. Sie erzieht ihr Kind, arbeitet, kauft ein, zahlt Rechnungen und das alles im freien Markt? Mitnichten. Der Staat ist in unserem Alltag präsenter als man gemeinhin denkt - und das ist gut so. Der Artikel ist mein Carte-Blanche-Beitrag für die Schülerzeitung des Gymnasiums Immensee: Lesen Sie selbst - Ausschnitt Dialog.pdf (66,88 kb)

Tarif des notaires argoviens: un modelle à suivre pour le notariat romand?

Malgré des tarifs notariaux considérés par le Surveillant des prix comme trop élevés, les autorités des cantons de Genève, Vaud, Jura et Valais n’ont pour le moment pas beaucoup bougé dans ce domaine. Les décisions récentes du Parlement argovien devraient constituer un signal pour ces cantons.

En effet, dans le cadre de la révision de la loi sur le notariat et du tarif, la haute autorité argovienne se rallie aux recommandations du Surveillant des prix. D’une part, elle réintroduit dans la loi la possibilité pour le notaire d’appliquer des prix inférieurs au tarif fixé, possibilité qui avait été supprimée à la suite d’une décision de la Cour suprême du canton (Obergericht). D’autre part, elle renonce aux hausses importantes des émoluments fixes pour les authentifications. Concernant le tarif horaire, elle ne suit pas la demande de la Surveillance des prix de limiter le maximum à 250 francs au lieu de 300 francs, mais supprime par contre le minimum de 180 francs.

Etant donné que le canton d’Argovie applique aussi le notariat libre, comme dans les cantons romands précités, le Surveillant des prix relance dès lors un appel à leurs autorités.

Steter Tropfen...

Apple passt App-Preise an tieferen Dollar-Kurs an

Nachdem ich Konsumenten-Beschwerden zu den Preisen von Apple-Apps erhalten hatte, welche im Verhältnis zum US-Preis einen überhöhten Schweizer Preis zum Gegenstand hatten, habe ich vergangenen Herbst mit Apple Kontakt in dieser Angelegenheit aufgenommen. Nach diversen Austauschen erreichte mich vor einem knappen Monat die Nachricht, dass man die Dinge auch so sehe wie wir – verbunden mit der Ankündigung, dass die Preise in Kürze angepasst würden. Vergangene Nacht hat nun Apple das mir gegenüber geäusserte Versprechen wahr gemacht und die Preise im Schweizer App-Store um rund 10 Prozent gesenkt.

Verdecktes Rangiermanöver

SBB Ticketautomat

Potentiell höhere Fernverkehrspreise bei den SBB.

Im Rahmen der Bahnreform 2 beriet die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF-S kürzlich auch über eine Anpassung im Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG ; SR 742.31).
Wie die NZZ am letzten Donnerstag richtig festhielt („Kontrolle und Gleichgewichte bei den Billettpreisen“, Paul Schneeberger, NZZ vom 26. Mai 2011), hat die Kommission eine Ergänzung eingebracht, die mit dem übrigen Inhalt der Reformvorlage keinen direkten Zusammenhang hat.

Dennoch hätte diese Ergänzung für Bahnreisende in unserem Land weitreichende Konsequenzen: Nämlich potentiell höhere Fernverkehrspreise bei den SBB.

Gemäss dem vorgeschlagenen neuen Artikel 8a SBBG sollen die Tarife für Verkehrsangebote, die keine Abgeltungen erhalten, so gestaltet werden, dass die vom Bund in den strategischen Zielen festgelegten finanziellen Ziele erreicht werden können. Was bedeutet das: Im Klartext soll der Eigner der SBB über seine Gewinnerwartungen das Tarifniveau wesentlich selber bestimmen.Wie ist das zu beurteilen? Grundsätzlich ist es problematisch, wenn der Eigner in Monopolbereichen allein und ohne Disziplinierung durch den Wettbewerb den Gewinn festlegen kann. Es besteht die Gefahr des Missbrauchs. Wer vertritt die Interessen der Kunden, der Konsumenten? Der Eigentümer kann nicht ohne weiteres die eigenen finanziellen Interessen und gleichzeitig die Interessen der Bahnkunden unter einen Hut bringen.

Die Preisüberwachung ist für die Kontrolle der Preise marktmächtiger Unternehmen in der Schweiz zuständig. Das gilt auch für den öffentlichen Verkehr. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung wird die Preisüberwachung aber kaum mehr Handhabe zur Intervention bei Tariferhöhungen der SBB haben. Letztlich stellt sich mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung die Frage: Soll die SBB auf Paradestrecken unbeschränkt eine Monopolrente abschöpfen können? Für mich ist die Antwort Nein.

Rechtlich ist es zwar möglich, dass das Gesetz in Teilbereichen neu etwas anderes besagt. Und dass in Zukunft der Bundesrat den SBB mit seinen Gewinnvorgaben implizit auch die Tarife vorgibt. Auf Anfrage habe ich das der ständerätlichen Kommission auch bestätigt. Entscheiden darüber wird das Parlament.

 

Die revidierten gesetzlichen Tarifbestimmungen fussen bis jetzt auf keiner breiten öffentlichen Diskussion - in der Ausarbeitungsphase wurden beispielsweise die Konsumentenschutzorganisationen - nicht angehört. Es bleibt zu hoffen, dass diese Diskussion im Parlament nachgeholt wird. Immerhin geht es um Entscheidungen, die tausende von Bahnpassagieren in Zukunft tagtäglich ganz direkt betreffen.

 

Bildquelle: flickr/eti

 

 

 

Nationaler Zukunftstag - auch beim Preisüberwacher

Futur en tous genres à la Surveillance des Prix
Nuovo futuro alle Sorveglianza dei Prezzi

Bild der Besucher vom Zukunftstag bei der Preisüberwachung

Heute ist nationaler Zukunftstag - auch bei der Preisüberwachung. Sechs Jungen und Mädchen sind zu Besuch beim Preisüberwacher und seinen Mitarbeitenden: Söhne, Töchter, Patenkinder. Was meinen sie zur Preisüberwachung? Hier Ihre Stimmen (unzensiert - Reihenfolge wie auf dem Bild links):
Roxane (Muri-Gümligen BE): "Es sollte günstiger sein, eine Villa am See oder am Meer zu haben."
Florence (Muri-Gümligen BE): "Es ist sehr lustig hier; wir haben viele lustige Sachen am Zukunftstag gemacht. Ich finde, Abfallsäcke sind in der Regel zu teuer."
Nik (Breitenrain Bern BE): "Ich finde die Arbeit hier chillig - locker, und easy - finde generell das Games, aber auch Handys zu teuer sind."
Jonas (St-Cergue/Givrins VD): "J'ai vu beaucoup de différentes choses ici, le travail est très varié. Pour moi, il faudrait baisser les prix des trains éléctriques en miniature, c'est trop cher!"
Luca (Worb BE): "Ferarris, Bugattis und Lamborghinis sind zu teuer - aber ich habe trotzdem hunderttausend Franken zu viel."
Nils (Worb BE): "Games von bestimmen Spielkonsolen sind klar zu teuer!!!". 

Bild: C. Schär