Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

öV: Bestätigung des Rufs nach Tarifsenkungen!

Ein Bonmot sagt: «Man braucht immer rund zehn Jahre, um sich an sein Alter zu gewöhnen.» Auch in der Wirtschaft gibt es gewöhnungsbedürftige Phänomene. So haben wir uns – zwar zähneknirschend – daran gewöhnt, dass die Preisentwicklung im öV nur eine Richtung kennt.

Diese unliebsame Routine sollte nun bald ein jähes Ende finden: Denn der Bundesrat hat heute beschlossen, dass die Trassenpreise ab 2021 sinken werden. Das hat zur Folge, dass die Verkehrsunternehmen im Personenverkehr weniger für die Nutzung der Infrastruktur zahlen müssen. Im Fernverkehr und Regionalverkehr entspricht das zusammen rund 60 Millionen Franken an jährlichen Minderkosten. Das BAV erwartet, dass die Einsparungen über die Tarife an die Kunden weitergereicht werden. (vg. Punkt 4.5)

Wenn man das selbe Tempo zugrunde legt, mit dem die Trassenpreiserhöhungen der letzten Jahre an die Kunden weitergegeben wurden, dann sollten die nun folgerichtigen Preissenkungen nicht lange auf sich warten lassen. 2017 musste hauptsächlich der Fernverkehr die Mehrkosten stemmen – doch bei den Preiserhöhungen haben auch alle anderen mitgezogen: Trams, Busse oder S-Bahnen. Die Trassenpreise wurden vor 2 Jahren um 100 Millionen Franken erhöht. Die Branche setzte Preiserhöhungen von 3% auf die Billettpreise durch. 2012 waren es gut 5% bei einer Trassenpreiserhöhung von 200 Millionen Franken. 


Nun wird es Trassenpreissenkungen im Personenverkehr in Höhe von rund 60 Millionen Franken geben. Wenn man die bisherige Logik zugrunde legt, resultieren daraus Preissenkungen von rund 2%. Bezieht man alle weiteren Faktoren, die ebenfalls für Preissenkungen sprechen in die Rechnung ein, dann müssten mindestens 2% tiefere Billettpreise für die Kundinnen und Kunden herausschauen.*

Meine Aufgabe als Preisüberwacher ist es, bei den ÖV-Preisen ein wachsames Auge zu haben. Ich bin gespannt, wie meine diesbezügliche Anfrage an die Branche vom August 2019 beantwortet wird. Ich kann Ihnen versichern, ich bleibe an diesem Thema dran.

* Warum hier ein mindestens steht? Das können Sie in meinem Blog : Sind die GA-Diskussionen bloss eine Rauchpetarde? vom Mai oder in meinem Newsletter 3/2019 nachlesen.

Medienmitteilung des Bundesrats

Communiqué du Conseil fédéral

Comunicato stampa del Consiglio federale

 

Spitaltarife 2012 – Fälle Zürich: Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichts mit Kostenwirkung

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat heute einen Entscheid zu zwei strittigen Fallpauschale für akutstationäre Spitalbehandlungen veröffentlicht (vgl. Urteile in den Verfahren C-2283/2013 und C-3617/2013)

 

Es ist das zweite Urteil seit Einführung des neuen gesamtschweizerischen Abrechnungssystems SwissDRG im Jahr 2012. Der von der Zürcher Regierung für die beiden Zürcher Stadtspitäler Triemli und Waid festgesetzte Basisfallwert von Fr. 9‘480.- (auch Baserate genannt, d.h. eine Fallpauschale für eine auf 1.0 normierte Fallschwere) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wurde bestätigt. Er beruht auf einem bloss innerkantonalen Benchmarking auf Basis des 40. Perzentils.

Ich hatte zu diesem Spitaltarif im Jahr 2012 eine Tarifempfehlung abgegeben, welche auf einen Basisfallwert von maximal Fr. 8974.- (100%, inkl. Anlagenutzungskosten) beruht. Ermittelt wurde dieser Wert aufgrund eines nationalen Benchmarkings mit effizient arbeitenden Spitälern u.a. aus dem Kanton Zürich.

 

Mit diesem Entscheid schützt das Gericht ein in meinen Augen sehr grosszügiges Benchmarking. Begründet wird dies mit dem grossen Ermessensspielraum, der den Kantonen eingeräumt werden soll – Kantone, die notabene in aller Regel zumindest in Teilen auch Spitaleigner sind. Diese Vorgabe entspricht Mehrkosten pro Standardfall von Fr. 500.-, was angesichts der rund 1.1 Mio akutstationären Spitalfälle pro Jahr einem Kostenvolumen von 550 Mio Franken zu Lasten der Allgemeinheit entspricht (wovon rund 250 Mio Franken zu Lasten der sozialen Krankenversicherung gehen). Dies sind schlechte Nachrichten für uns Prämienzahlerinnen und Prämienzahler, vor allem auch angesichts der zurzeit zu beobachtenden Explosion der stationären und ambulanten Spitalkosten: Allein im Jahr 2013 stiegen die stationären Spitalkosten zu Lasten der Grundversicherung gegenüber dem Vorjahr um 15% bei gleichzeitigem Anstieg der ambulanten Spitalkosten um 10%, wie die Grafik zeigt.

 

Was ist zu tun? Tatsache ist: Die Spitalkosten laufen aus dem Ruder und die letzte Gerichtsinstanz sieht sich – begreiflicherweise - nicht in der Lage, Gegensteuer zu geben. Das kann man dem Gericht auch nicht vorwerfen. Vielmehr sieht es den Gesetz-, respektive Verordnungsgeber – insbesondere das Eidg. Departement des Innern - in der Verantwortung. Ich schliesse daraus, dass wir bei stationären Spitalleistungen zulasten der OKP im Dienste unserer Prämienzahlerinnen und Prämienzahler eine strengere Preisregulierung benötigen.

Vorerst rege ich die Prüfung von 6 Punkten an:

-         Erstens braucht es auf Verordnungsstufe genaue Vorgaben zur Ausgestaltung der Kostenrechnung.

-         Weiter sollte der Bund Vorgaben zur Ermittlung der benchmarking-relevanten Betriebskosten erlassen und

-         Drittens ist in der Verordnung der gesetzliche Begriff der gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu präzisieren um damit sicherzustellen, dass deren Kosten im Rahmen der Tarifermittlung zu 100% ausgeschieden werden. Ist z.B. ein vom Spital betriebener Ambulanzdienst eine gemeinwirtschaftliche Leistung zu Lasten des Kantons oder muss sich die OKP an dessen Kosten beteiligen? Derartige Fragen gilt es zu beantworten.

-         Viertens und ganz wichtig: Es braucht strenge Vorgaben auf Verordnungsebene zur Ermittlung des nationalen Benchmarking-Wertes, d.h. eine Operationalisierung des vom Gesetz geforderten effizienten Spitals. Angesichts stark steigender Spitalkosten sollte der nationale Referenzwert wohl nicht über dem 1. Quartilswert zu liegen kommen.

-         Fünftens fordern wir ebenfalls im Sinne der Kostendämpfung strenge Vorgaben zur Tarifierung der SwissDRG-Zusatzentgelte: Die via derartige Entgelte zusätzlich abrechenbaren Medikamentenpreise sollten maximal den SL-Preisen abzüglich Spitalrabatten entsprechen und teure Medizinalprodukte inkl. Implantate sollten auf Höhe des 1. Quartilswertes der in der Schweiz vorkommenden Preise abgerechnet werden dürfen.

-         Schliesslich rege ich eine Reflexion zur Mehrfachrolle der Kantone an. Ist es vor dem Hintergrund der dringlich erforderlichen Dämpfung der Spitalkosten zu Lasten der OKP sinnvoll, wenn die Kantone die Tarife ihrer eigenen Spitäler festlegen? Ich bin sehr skeptisch. Unsere Analyse von mehr als 120 Spitälern in den vergangenen zwei Jahren hat nämlich gezeigt, dass das Baserate-Niveau in unserem Land zurzeit um mindestens 10% überhöht ist.

Wir bleiben am Ball, damit die soziale Krankenversicherung auch in Zukunft bezahlbar bleibt!

Währungsgewinne: Es geht Schlag auf Schlag

Marken bei Migros günstiger

Die breite öffentliche Diskussion bezüglich der Weitergabe von Wechselkursgewinnen gewinnt – glücklicherweise – Fahrt:
Heute hat die Migros die Preissenkung bei mehreren hundert Artikeln ab Anfang nächster Woche bekannt gegeben. Darunter sind Marken von Herstellern, mit denen auch wir im Kontakt stehen. Erfreulich: Die Wechselkursgewinne sollen vollständig den Kunden weitergereicht werden.

Wir sind also – endlich – einen Schritt weiter. Die Marktteilnehmer nehmen ihre Verantwortung nun zunehmend war und fordern erfolgreich Preissenkungen ein.

Allerdings ist es schon äusserst bemühend, dass diese Entwicklung erst Monate nach der dauerhaften Erstarkung des Frankens eingetreten ist. Und dass dazu massiver öffentlicher Druck notwendig war.  Immerhin zeigt das Ergebnis, dass die Marktakteure offenkundig besser verstanden haben: Die Verantwortung für das Marktergebnis in der Marktwirtschaft liegt primär bei ihnen. Ich gehe davon aus, dass dies ein weiterer Schritt in die richtige Richtung war. Zusätzliche müssen folgen. Wir werden jedenfalls unsere Anstrengungen und Gespräche weiterführen, um die Entwicklung weiter zu begleiten.

Zudem bleiben drei wichtige Dinge auf der Traktandenliste: In erster Linie die Fortführung des Kampfes gegen die Hochpreisinsel Schweiz, die allein mit der Weitergabe der Währungsgewinne noch nicht geschleift worden ist. Dazu gehört die Weiterführung einer konsequenten Marktöffnung, um den Wettbewerb immer besser spielen zu lassen. Dazu gehört auch die Anpassung der staatlichen Rahmenbedingungen (Cassis de Dijon, Agrarfreihandel, Kartellgesetz). Und drittens schliesslich weitere massive Anstrengungen zur Kostensenkung bei anderen Ausgaben im Inland – namentlich bei Monopol- und Marktmachtpreisen – die auch unsere heimische Exportwirtschaft entlasten.
Wir bleiben dran!

Währungsgewinne weitergeben - Bewegung!

Heute Morgen hat mich dieses Communiqué erreicht – und gefreut. Und im Internet lese ich: "Endlich profitiert der Konsument". 
Es scheint, dass einzelne Vertreter der Importbranche die Zeichen der Zeit erkannt haben. Dazu haben insbesondere die Marktteilnehmer – Konsumentinnen und Konsumenten – als auch die Medien beigetragen: Der Druck der Marktkräfte kann also Wirkung entfalten!

Der Preisüberwacher ist von Gesetzes wegen zuständig, Preise dort zu kontrollieren, wo sie amtlich festgelegt sind oder wo ein marktmächtige Unternehmung oder ein Kartell besteht - und wo der Wettbewerb nicht zum Funktionieren gebracht werden kann. Weiter geht mein gesetzlicher Auftrag als auch meine Interventionsmöglichkeiten nicht. Wenn man mehr möchte, müsste man sowohl Gesetz als auch Rahmenbedingungen ändern. Aber das Beispiel zeigt: Wenn Marktteilnehmer ihre Verantwortung wahrnehmen, dann kommen die Dinge in Bewegung!

Es wäre zu leicht, die Marktteilnehmer – und dazu zähle ich insbesondere die Importeure als auch die (Gross-)Verteiler, von ihrer Verantwortung zu dispensieren. Es ist ihr Job, im freien Markt für Ihre Kunden das beste herauszuholen. Daran – an den Resultaten, die sie erzielen – werden sie gemessen! Der Ruf nach dem Staat kommt von einigen Marktteilnehmern für mich sehr früh, und lenkt von ihrer Verantwortung ab. Über meinen gesetzlichen Auftrag hinaus bin ich zur Zeit als Fürsprecher für die Konsumentinnen und Konsumenten daran, mit Importeuren und internationalen Herstellern Gespräche zu führen. Zwangsmittel hält das Gesetz allerdings nicht für mich bereit. Dennoch: Der öffentliche Druck steigt – und ich gehe deswegen mit Rückenwind in diese Gespräche. Letzlich – und das sollte allen klar sein – droht bei Nichtanpassung an die neuen Wechselkurse eine scharfe Regulierung. Das sollten sich die Währungsgewinnler bewusst sein.

Deshalb: Jetzt ist handeln angesagt. Der Ruf scheint Wirkung zu zeitigen!

Communiqué_baisseprix_N&D_août 2011.pdf (270,16 kb)

Profis nicht erwünscht

Letztens stach mir am Berner Bahnhof ein Plakat ins Auge: Aufgemacht wie eine Filmwerbung preist die BLS ihre Reisezentren an.


"Gute Idee" fand ich, und machte mich direkt auf die Suche nach dem Reiseprofi-Schalter. Mein Erstaunen war gross, als ich schliesslich feststellte, dass die BLS im Berner Bahnhof kein Reisezentrum betreibt.


Auf meine Rückfrage, warum dies so sei, wurde mir mitgeteilt, die SBB erachteten es aus Gründen der Kundenfreundlichkeit und der Transparenz als problematisch, wenn sich die BLS – neben dem Reisezentrum der SBB – ebenfalls mit einem Reisebüro im Berner Bahnhof einquartieren möchte. Daher der Entscheid zu Gunsten der Kunden: kein Platz für die BLS-Reiseprofis.


Warum der Standortvorteil der SBB unter Vorwand sogenannter „Kundenfreundlichkeit“ nicht dem Wettbewerb preisgegeben werden soll, erschloss sich mir nicht gänzlich. Nun denn; die sinngemässe Antwort lautete, dass Bahnkunden nicht in die Irre geleitet werden sollten, wenn sie am Bahnhof eine Reise buchen. Schliesslich wolle ein Bahnreisender ja grundsätzlich mit den SBB in die Ferien fahren…


Ich bin der Meinung, dass Bahnreisende sehr wohl zwischen Angeboten von BLS, SBB und anderen Reisebüros unterscheiden können. Die SBB offenbar nicht. Daher befürchtet sie wohl den Verlust der (vermutlich für sie) lukrativen Laufkundschaft.


Mit Kundenfreundlichkeit hat das Ausnützen eines solchen Standortvorteils aber herzlich wenig zu tun.

 

Foto: S. Meierhans

 

Steter Tropfen...

Apple passt App-Preise an tieferen Dollar-Kurs an

Nachdem ich Konsumenten-Beschwerden zu den Preisen von Apple-Apps erhalten hatte, welche im Verhältnis zum US-Preis einen überhöhten Schweizer Preis zum Gegenstand hatten, habe ich vergangenen Herbst mit Apple Kontakt in dieser Angelegenheit aufgenommen. Nach diversen Austauschen erreichte mich vor einem knappen Monat die Nachricht, dass man die Dinge auch so sehe wie wir – verbunden mit der Ankündigung, dass die Preise in Kürze angepasst würden. Vergangene Nacht hat nun Apple das mir gegenüber geäusserte Versprechen wahr gemacht und die Preise im Schweizer App-Store um rund 10 Prozent gesenkt.

Ferienzeit – Roamingzeit

 

Wer kennt es nicht: Kaum ist man aus Auslandferien zurück, flattert auch schon eine horrende Handyrechnung ins Haus, welche die schöne Urlaubszeit schlagartig vergessen lässt.

Bereits seit einigen Jahren hat die EU in ihren Mitgliedsstaaten die Preise für Roaming innerhalb des EU-Binnenmarkts gesenkt. Per 1. Juli 2011 wurden diese verbindlichen Maximaltarife erneut reduziert. Die Preisobergrenzen betreffen nicht nur die Endkundentarife. Sie betreffen insbesondere auch die eigentliche Roaminggebühr: Das ist die Gebühr, die der ortsansässige Netzbetreiber von seinen ausländischen Partnern für die Nutzung seines Netzes verlangen darf.

Die Schweizer Mobilfunkanbieter sind nicht an die EU-Vorgaben gebunden. Je nach Preisplan und Anbieter zahlen Schweizer Kunden für Roaming im EU-Raum deutlich mehr als EU-Bürger. Ich habe hierzu immer wieder Meldungen, und das Unverständnis wächst. Ein Anruf mit dem Mobiltelefon innerhalb von Frankreich ist für einen EU-Bürger in aller Regel deutlich günstiger als für einen Schweizer, obschon es sich um eine vergleichbare Dienstleistung handelt.

Sowohl mein Amt (Roamingeingabe an Bundesrat 2007) wie auch diverse Konsumentenschutz-Organisationen weisen seit geraumer Zeit auf die Problematik der hohen Roamingtarife hin. So haben die Konsumentenzeitschriften K-Tipp, Saldo und Bon à Savoir vor wenigen Wochen eine erfolgreiche Petition lanciert, welche mittlerweile mit gut 55‘000 gesammelten Unterschriften beim Bundesrat eingereicht wurde.

Auch die Parlamentarier beschäftigt das Thema Roaminggebühren: CVP-Ständerat Konrad Graber aus Luzern zielt in dieselbe Richtung mit seiner Interpellation; er stellt dem Bundesrat unangenehme Fragen, die auf den Regelungsbedarf in dieser Angelegenheit hinweisen. Mit ihrer Motion beauftragt SP-Nationalrätin Ursula Wyss den Bundesrat, analog zur EU-Regelung verbindliche Höchsttarife festzulegen.

Für mich ist klar: Da es sich bei Roaming um eine Dienstleistung handelt, bei der ausländische und inländische Mobilnetzbetreiber involviert sind, halte ich ein Abkommen mit der EU für die einzig befriedigende Lösung.

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