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Ein Tag im Leben der Alice B. (38) aus W.

Alice B. lebt in der Schweiz, einer Wirtschaftsordnung, die auf der Wirtschaftsfreiheit basiert. Sie ist eine berufstätige Mutter und lebt ein ganz normales Leben. Sie erzieht ihr Kind, arbeitet, kauft ein, zahlt Rechnungen und das alles im freien Markt? Mitnichten. Der Staat ist in unserem Alltag präsenter als man gemeinhin denkt - und das ist gut so. Der Artikel ist mein Carte-Blanche-Beitrag für die Schülerzeitung des Gymnasiums Immensee: Lesen Sie selbst - Ausschnitt Dialog.pdf (66,88 kb)

Newsletter: Bankkontogebühren für Auslandsschweizer, Neuenburger Notariatstarife, Abwassergebühren, Abfallgebühren

Eben erschienen:

Newsletter: 5/12

 

 

 

 

 

 

 

 

INHALTSÜBERSICHT
1. HAUPTARTIKEL
Bankkontogebühren für Auslandschweizer: Es gibt mehrere und unterschiedlich teure Optionen für das Führen eines Bankkontos in der Schweiz
2. KURZMELDUNGEN
- Neuenburger Notariatstarif - der Staatsrat folgt den Empfehlungen des Preisüberwachers: Die Preise sinken
- Abwassergebühren: Preisüberwacher richtet Empfehlung an Grosshöchstetten
- Abfallgebühren: Tarife werden dank Preisüberwacher gesenkt

Geeicht und geprüft – koste es, was es wolle?

Fast alle Miethäuser, Unternehmen und Eigenheime haben sie fest eingebaut: Kaltwasserzähler. Die Wasserversorger installieren sie, Erheben den Verbrauch und warten sie. Wartung ist nötig, da durch Kalkablagerungen der Zähler über die Jahre langsamer wird und der erhobene Verbrauch – zumindest ohne Wartung - nicht mehr dem tatsächlichen entspräche. Dass die Wartung funktioniert, kann man daraus schliessen, dass weder beim zuständigen Bundesamt für Metrologie noch bei den Wasserversorgern grössere Probleme bekannt sind.

Dem Bund scheint das jedoch nicht gut genug. Er prüft, ob die Kaltwasserzähler obligatorisch nachkontrolliert werden sollen.
Die Verordnung dafür, die sich derzeit in der Anhörung befindet, sieht zwei mögliche Kontrollmethoden vor. Die erste wäre eine Stichproben Überprüfung alle sechs Jahre. In Abhängigkeit von der Losgrösse müssten zwischen ein und sechs Prozent aller Zähler kontrolliert werden. Die andere Methode wäre eine im 10jährigen Turnus stattfindende Nacheichung aller Zähler (mehr erfährt man im erläuternden Bericht).

Brauchen wir eine obligatorische Nachprüfung? Fakt ist: Wir haben gar kein Problem mit fehlerhaften Verbrauchserhebungen. Die Wasserversorger kontrollieren die Zähler regelmässig – im eigenen Interesse. Klagen über wirtschaftliche Verluste gibt es keine. Das ist der eine Punkt. Der andere ist, dass der grösste Teil der Kosten einer Wasserversorgung, nämlich 70 bis 100% - je nach Wasserversorger, Fixkosten für Infrastruktur und Bereitstellung sind und somit völlig unabhängig vom eigentlichen Verbrauch. Kleine Abweichungen bei der Verbrauchsmessung, wenn es sie denn gäbe, fallen da nicht schwer ins Gewicht. Wohl ins Gewicht fallen aber die Kosten, die eine behördlich verordnete Kontrolle nach sich ziehen würde; sie dürften in die Millionen gehen. Wer das bezahlen soll, ist bisher offen. Treffen dürfte es schlussendlich einmal mehr den Konsumenten.

Bei genauerem Hinsehen, gibt es weitere Probleme mit der regelmässigen Nachkontrolle. In Stichproben, kann immer nur Gleiches mit Gleichem verglichen werden, das heisst Wasserzähler gleichen Baujahrs, desselben Herstellers etc. Was aber, wenn Wasserzähler, die z.B. in wenig genutzten Ferienwohnungen eingebaut sind, schneller ungenau messen? Müssen dann alle Wasserzähler dieser Art, auch solche in ganz normalen Haushalten, ausgetauscht bzw. revidiert werden? Ich denke, hier löst man mit einer neuen administrativ verordneten Pflicht keine Probleme, hier schafft man aber möglicherweise welche.

 Bildquelle: flickr.com

 

Mit der Waage Fieber messen?

Kann man mit einer Waage das Fieber messen? Dieser Gedanken ging mir durch den Kopf, als ich heute vom neuen Gebührenindex las, den die Eidgenössische Finanzverwaltung veröffentlicht hat. Worum geht es: In einem Vorstoss hatte vor einigen Jahren Nationalrat Rudolf Steiner gefordert, die Gebührenbelastung der Schweizerinnen und Schweizer zu messen. Unter Hinweis darauf, dass die Ermittlung eines solchen Indexes nicht einfach zu bewerkstelligen sei, hatte sich der Bundesrat damals skeptisch geäussert. Dennoch hatte das Parlament die Motion überwiesen.

Wie ist nun das heute vorgestellte Resultat zu würdigen? Ich bin sehr skeptisch: Der heute vorgestellte Indikator misst nämlich etwas ganz anderes, als der Motionär gemessen haben wollte: Der Indikator misst, ob die Kosten der öffentlichen Hand durch die Gebühren gedeckt sind oder nicht – übrigens ohne diese Kosten zu hinterfragen und mit meines Erachtens teilweise fragwürdigen Berechnungsmethoden, währenddem Steiner einen Indikator wollte, der ausweist, wie hoch die Belastung der Haushalte durch Gebühren liegt, unabhängig davon, was die Gegenleistung ist. Kurzum: Der Indikator misst die Kostendeckung - was der Motionär wollte, ist eine Messung der Belastung.

Es besteht nun die Gefahr, dass aus diesem Index falsche Schlüsse gezogen werden - nämlich dass grosso modo alles in Ordnung sei. Das wäre fatal! Denn in Zeiten, wo auf globalisierten Märkten die Kosten matchentscheidend sind, schwächt das den Kostendruck in unserem Land. Gerade für die Exportindustrie, die bereits mit dem starken Franken zu kämpfen hat, sind das schlechte Nachrichten. Aber auch für den Tourismus, der im Wettbewerb mit ausländischen Destinationen steht und deshalb die Kosten optimieren muss.

Was heisst das für mich? Ich werde meine Arbeit ungeachtet dieses neuen Indexes auch im Bereich Gebühren und Abgaben weiterführen. Denn mir liegt es am Herzen, die Rahmenbedingungen in unserem Land - gerade im Interesse der Sicherung hiesiger Arbeitsplätze - stetig zu verbessern. Ein Kernanliegen ist dabei die Kostenreduktion im Inland - damit wir im Wettbewerb auf den globalisierten Märkten nicht den kürzeren ziehen. Aber auch deshalb, weil man mit einer Waage halt nicht Fieber messen kann.

Bildquelle: Flickr

Newsletter: Internet-Anschlusspreise in der Schweiz klar teurer als im Ausland

Heute ist unser >>> newsletter Nr. 7 erschienen.  

Newsletter 7 2011INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO

1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPALE/ ARTICOLO PRINCIPALE

Vergleich zwischen den Preisen für den Internetzugang in der Schweiz und ihren Nachbarländern: Der hohe Preis der Schweizer Angebote ruft nach einer raschen Revision des Fernmeldegesetzes

Comparaison des prix de l'accès à Internet entre la Suisse et ses pays voisins: la cherté des offres suisses justifie un changement rapide de la loi sur les télécommunications

Confronto delle tariffe d’accesso a Internet tra la Svizzera e i Paesi limitrofi: le tariffe elevate delle offerte in Svizzera giustificano una rapida modifica della legge sulle telecomunicazioni

2. KURZMELDUNGEN/ BREVES/ IN BREVE

-           Bundesverwaltungsgericht bestätigt Empfehlung der Preisüberwachung zu Tarifen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Therapiezentrum Meggen vollumfänglich

-           Regierung des Kantons Graubünden folgt Empfehlung der PUE zu Tarifen für die Akut- und Übergangspflege ab 1.1.2011

-           Überprüfung der Tarife der KVA Thun aufgrund veränderter Rahmenbedingungen

Tarif des notaires argoviens: un modelle à suivre pour le notariat romand?

Malgré des tarifs notariaux considérés par le Surveillant des prix comme trop élevés, les autorités des cantons de Genève, Vaud, Jura et Valais n’ont pour le moment pas beaucoup bougé dans ce domaine. Les décisions récentes du Parlement argovien devraient constituer un signal pour ces cantons.

En effet, dans le cadre de la révision de la loi sur le notariat et du tarif, la haute autorité argovienne se rallie aux recommandations du Surveillant des prix. D’une part, elle réintroduit dans la loi la possibilité pour le notaire d’appliquer des prix inférieurs au tarif fixé, possibilité qui avait été supprimée à la suite d’une décision de la Cour suprême du canton (Obergericht). D’autre part, elle renonce aux hausses importantes des émoluments fixes pour les authentifications. Concernant le tarif horaire, elle ne suit pas la demande de la Surveillance des prix de limiter le maximum à 250 francs au lieu de 300 francs, mais supprime par contre le minimum de 180 francs.

Etant donné que le canton d’Argovie applique aussi le notariat libre, comme dans les cantons romands précités, le Surveillant des prix relance dès lors un appel à leurs autorités.

Ticino: smaltimento meno caro - tocca ai comuni

Sono lieto di apprendere che la tassa cantonale per lo smaltimento dei rifiuti in Ticino nel 2012 scenderà dagli attuali 175 franchi a 170 franchi alla tonnellata. Questa riduzione si stima che permetterà ai comuni ticinesi di risparmiare circa mezzo milione di franchi l’anno.

Raccomandiamo ai comuni ticinesi, dove la copertura dei costi lo permetta, di far beneficiare il consumatore finale di questo ribasso.