Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Verzollungskosten - Frais de dédouanement: Handelshemmnisse gemildert - obstacles atténués

Neu kommt bei der Zollabfertigung durch die Post ein Einheitstarif zur Anwendung. Dieser beinhaltet einen Grundpreis von CHF 12.– pro Sendung aus den Nachbarländern bzw. CHF 16.50.– für Sendungen aus entfernteren Staaten. Dazu kommt ein wertabhängiger Betrag in Höhe von 3 Prozent. Die Gesamtkosten werden bei CHF 70.– plafoniert. Die Zollabfertigungsgebühren der Post waren bisher je nach Versandkanal (Post, GLS, EMS) unterschiedlich. Die einvernehmliche Regelung mit der Post führt zu einer spürbaren Entlastung namentlich beim Direktimport von tiefpreisigen Gütern aus den Nachbarländern; dies gilt insbesondere für die Kosten bei den Post-Töchtern Swiss Post GLS und EMS. Der Abbau dieses Handelshemmnisses beim Direktimport übt indirekt eine dämpfende Wirkung auf das Preisniveau in der Schweiz aus.

La Poste utilisera dorénavant un tarif uniforme de dédouanement. Celui-ci est constitué d’un prix de base de Fr. 12.- pour les envois en provenance des pays voisins respectivement de Fr. 16.50 pour les envois provenant de pays plus éloignés. S’ajoute à ce montant un supplément de 3 % de la valeur de l’envoi. Les frais de dédouanement par envoi sont plafonnés à Fr. 70.-. Les tarifs de dédouanement de la Poste étaient jusqu’à maintenant différenciés selon le canal d’envoi (Poste, GLS, EMS). Le règlement amiable avec la Poste conduit à une réduction significative des frais de dédouanement lors de l’importation directe des pays voisins de biens de faible valeur ; cela concerne plus particulièrement les frais de dédouanement des filiales de la Poste, soit Swiss Post GLS et EMS. La réduction de ces entraves au commerce lors de l’importation directe exerce indirectement un effet modérateur sur le niveau des prix en Suisse.

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Ferienzeit – Roamingzeit

 

Wer kennt es nicht: Kaum ist man aus Auslandferien zurück, flattert auch schon eine horrende Handyrechnung ins Haus, welche die schöne Urlaubszeit schlagartig vergessen lässt.

Bereits seit einigen Jahren hat die EU in ihren Mitgliedsstaaten die Preise für Roaming innerhalb des EU-Binnenmarkts gesenkt. Per 1. Juli 2011 wurden diese verbindlichen Maximaltarife erneut reduziert. Die Preisobergrenzen betreffen nicht nur die Endkundentarife. Sie betreffen insbesondere auch die eigentliche Roaminggebühr: Das ist die Gebühr, die der ortsansässige Netzbetreiber von seinen ausländischen Partnern für die Nutzung seines Netzes verlangen darf.

Die Schweizer Mobilfunkanbieter sind nicht an die EU-Vorgaben gebunden. Je nach Preisplan und Anbieter zahlen Schweizer Kunden für Roaming im EU-Raum deutlich mehr als EU-Bürger. Ich habe hierzu immer wieder Meldungen, und das Unverständnis wächst. Ein Anruf mit dem Mobiltelefon innerhalb von Frankreich ist für einen EU-Bürger in aller Regel deutlich günstiger als für einen Schweizer, obschon es sich um eine vergleichbare Dienstleistung handelt.

Sowohl mein Amt (Roamingeingabe an Bundesrat 2007) wie auch diverse Konsumentenschutz-Organisationen weisen seit geraumer Zeit auf die Problematik der hohen Roamingtarife hin. So haben die Konsumentenzeitschriften K-Tipp, Saldo und Bon à Savoir vor wenigen Wochen eine erfolgreiche Petition lanciert, welche mittlerweile mit gut 55‘000 gesammelten Unterschriften beim Bundesrat eingereicht wurde.

Auch die Parlamentarier beschäftigt das Thema Roaminggebühren: CVP-Ständerat Konrad Graber aus Luzern zielt in dieselbe Richtung mit seiner Interpellation; er stellt dem Bundesrat unangenehme Fragen, die auf den Regelungsbedarf in dieser Angelegenheit hinweisen. Mit ihrer Motion beauftragt SP-Nationalrätin Ursula Wyss den Bundesrat, analog zur EU-Regelung verbindliche Höchsttarife festzulegen.

Für mich ist klar: Da es sich bei Roaming um eine Dienstleistung handelt, bei der ausländische und inländische Mobilnetzbetreiber involviert sind, halte ich ein Abkommen mit der EU für die einzig befriedigende Lösung.

Bildquelle: fotolia

 

Aumento tariffe canalizzazioni Arbedo-Castione

Storia della tariffa di smaltimento delle acque di scarico di un Comune ticinese

Qualche mese fa, il Signor Rossi (nome inventato) ci ha contattato per informarci che il Comune di Arbedo-Castione intendeva aumentare le tasse d’uso per il servizio di evacuazione e depurazione delle acque di rifiuto. Ho chiesto a uno dei miei collaboratori di informarsi presso il Comune delle ragioni di questa decisione. Alcune settimane fa, il Municipio ci ha così informato che intendeva ritornare sui suoi passi. In effetti, il Comune ha chiuso i conti del 2009 con un buon utile e di conseguenza non riteneva opportuno oberare i suoi cittadini con un aumento delle tasse. Lo scorso 21 luglio il Municipio ha ufficializzato la sua posizione annullando la sua decisione del 1° febbraio 2010. Le tasse d’uso per il servizio di evacuazione e depurazione delle acque di rifiuto resteranno così immutate rispetto a quelle applicate nel 2009.


Ringrazio il signor Rossi per il suo annuncio tempestivo e mi rallegro per il pronto intervento operato dal Municipio di Arbedo-Castione

Technologiewandel und Rechtsstaat – Beissgefahr!

Urheberrechtsabgaben auf Musikhandys: SWICO geht vor Bundesverwaltungsgericht.

Die Welt ist digital – und wird je länger je mehr multifunktional: Musik und Informationen werden je länger je mehr in 1er und 0en gespeichert – analoge Speicherung verliert stetig an Bedeutung. Zudem sind viele der neuen digitalen Geräte multifunktional – ja es gibt heute kaum mehr Mobiltelefone auf dem Markt, mit denen man „nur“ telefonieren kann: Heute kann man Musik hören, im Internet surfen, Filme schauen, seine Webseite oder Facebook bearbeiten. Die Möglichkeiten scheinen unbegrenzt.

Wie aber können die Urheber, die Rechteinhaber – diejenigen, die Musik machen, komponieren, einspielen, Texte schreiben, Fotos schiessen, Artikel schreiben – wie können sie fair entschädigt werden?

Wenn es schwierig ist, individuell abzurechnen – und das ist beim meisten Content auf digitalen Speichermedien der Fall – dann greift als „Ersatzlösung“ die sogenannte kollektive Verwertung. Urheberrechtsgesellschaften wie zum Beispiel die Suisa ziehen Geld ein – beispielsweise über Abgaben auf Leerträgern oder elektronischen Apparaten – und verteilen sie nach bestimmten Schlüsseln an die Urheber.

Bloss: Was ist ein fairer Preis für solche Urheberrechte? Der Preisüberwacher ist in diesem Bereich zuständig darauf hinzuwirken, dass die Abgaben fair ausfallen – sowohl für die Konsumenten als auch die Urheber.

Allerdings bilden solche Tarife sehr oft Anlass zu Streit. Kein Wunder: Es geht in der Regel um sehr viel Geld. Besonders bei neuen Tarifen dauert es in der Regel eine Weile, bis sich die Beteiligten mit einem fairen Abgeltungssystem anfreunden können.

Bereits im letzten Jahr habe ich mich zu den neuen Urheberrechtsgebühren auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen, die zum privaten Überspielen verwendet werden, zuhanden der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ESchK geäussert. Denn diese Kommission mit diesem komplizierten Namen ist letztlich in erster Instanz zuständig, die Tarife nach Anhörung des Preisüberwachers festzulegen.

Ich habe darin unter anderem empfohlen, im Falle einer Genehmigung dieses Tarifs (Gemeinsamer Tarif 4e; GT 4e) eine Vergütung in der Grössenordnung von Fr. 0.20 pro GB (Gigabyte) festzusetzen und diesen Tarif auf Ende 2010 zu befristen. Daneben habe ich bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere dem Nachweis des Geltungsbereichs und der Massennutzung von Musikhandys auf den meines Erachtens ergänzenden Klärungsbedarf hingewiesen.

Mit ihrem Entscheid vom vergangenen März ist die ESchK dieser Empfehlung in Sachen Tarifhöhe grossmehrheitlich gefolgt und hat beschlossen, die Vergütung nicht wie beantragt auf Fr. 0.80 sondern auf Fr. 0.30 festzulegen.

Der Schweizerische Wirtschaftsverband der Anbieter von Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik SWICO ist mit diesem Entscheid trotz der deutlichen Senkung nicht zufrieden und zieht ihn ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Der Swico ist der Ansicht, dass dieser Musikhandytarif eine unnötige pauschale Geräteabgabe sei und zu generell angewendet würde.

Natürlich ist es  das gute Recht der Swico, den Rechtsweg zu beschreiten – und die Entscheidung der Gerichte ist zu respektieren. Ich bedaure trotzdem den ungewissen Rechtszustand, der sich aus dieser Situation ergibt.

Und er führt mich zu Frage: Sind solche langen Prozesse in Bereichen, wo sich die Technologie fast täglich ändert, noch sachgerecht? Oder besteht nicht die Gefahr, dass im Augenblick der letztinstanzlichen Entscheidung der Tarif – da von der Technologie überholt – bereits hinfällig geworden ist? Kurzum: Rasanter Technologiewandel und unser Rechtsstaat stehen in ständiger gegenseitiger „Beissgefahr“.

Bei Verfahren, die ausschliesslich beim Preisüberwacher anhängig gemacht werden, suchen wir – von Gesetzes wegen – immer eine einvernehmliche Regelung. Und in vielen Fällen schaffen wir das auch. Diese stellt zwar oft einen Kompromiss dar, ist jedoch meist in wenigen Monaten verhandelt. Mit der Folge, dass die Konsumentinnen und Konsumenten sofort profitieren. In meiner Erfahrung ein Weg, der letztlich für alle Beteiligten zu schnelleren und durchaus akzeptablen Ergebnissen führt.

Neues Vergütungssystem für stationäre Spitalbehandlungen ab 2012: Bundesrat sagt ja und setzt Leitplanken im Sinne des Preisüberwachers

Heute hat der Bundesrat eine erste Version der sog. SwissDRG-Tarifstruktur genehmigt, mit welcher die Schweizer Akutspitäler ab 2012 ihre stationären Behandlungen abrechnen werden. Bei der Tarifgenehmigung hat der Bundesrat mehrere Auflagen an die Tarifpartner (Spitäler und Krankenversicherer) erlassen mit dem Zweck, die Qualität der Tarifstruktur und die Behandlungsqualität der Spitäler zu gewährleisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass der neue gesamtschweizerische Spitaltarif als solcher keine Mehrkosten zulasten der sozialen Krankenversicherung generiert. Dabei hat sich der Bundesrat stark auf eine Empfehlung des Preisüberwachers vom 12. April 2010 zum SwissDRG-Tarifvertrag abgestützt.

Ab 2012 werden damit alle stationären Spitalbehandlungen aufgrund ihrer zugrundeliegenden Diagnosen in eine von gut 1000 Fallgruppen eingeteilt, welche je ein unterschiedliches Kostengewicht aufweisen. So weist z.B. in der heute genehmigten Tarifversion eine stationäre Behandlung von Kopfschmerzen ein Kostengewicht von 0.615 auf und die Implantation einer Bandscheibenprothese ein solches von 2.654. In den kantonalen Tarifverhandlungen zwischen Kassen und Spitälern müssen jedoch in Zukunft nur die Preise für ein Kostengewicht von 1.0 ausgehandelt werden – die sogenannten Baserates ( z.B. Fr. 4000.-). Daraus lassen sich sodann die Entschädigungen aller gut 1000 Behandlungs-Fallgruppen direkt ableiten. Die Behandlung von Kopfschmerzen würde somit die Krankenkassen auf Fr. 2460.- (Fr. 4000.- x 0.615) zu stehen kommen und die Implantation einer neuen Bandscheibenprothese auf Fr. 10‘616.- (Fr. 4000.- x 2.654). Die Preisüberwachung wird ab 2011 Tarifempfehlungen an die Kantonsregierungen zu den kantonalen Baserates abgeben und sich dabei an den günstigen Baserates orientieren.

Die Einführung der neuen, verursachergerechten Spitaltarife ist somit auf Kurs. Was ist Ihre Meinung?

SwissDRG Tarifempfehlung an den BR

Examen comparatif des émoluments des notaires – situation actuelle

Vergleich der kantonalen Notariatsgebühren - aktuelle Situation
Esame comparativo delle tariffe notarili - situazione attuale
 

Emoluments des notairesSuite au rapport du Surveillant des prix de 2007 montrant de grandes différences en matière de tarifs notariaux, des modifications tarifaires sont intervenues à Zurich, à Glaris et en Valais et des révisions sont en cours en Argovie, au Tessin et à Neuchâ-tel. Par contre, comme on pouvait s’y attendre, les cantons dont les tarifs se situent déjà dans la moyenne suisse et en dessous n’envisagent pas de correction. Lire la suite.

Im Anschluss an den Bericht des Preisüberwachers von 2007 über die grossen kantonalen Unterschiede bei den Notariatstarifen wurden in den Kantonen Zürich, Glarus und Wallis Tarifanpassungen vorgenommen. In den Kantonen Aargau, Tessin und Neuenburg sind Tarifrevisionen noch im Gang. In den Kantonen mit durchschnittlichem oder sogar unterdurchschnittlichem Tarifniveau wurden hingegen erwartungs- gemäss keine Senkungen durchgeführt. Lesen Sie im neuesten Newsletter weiter.

In seguito al rapporto del Sorvegliante dei prezzi del 2007 nel quale sono state evi-denziate grandi differenze tra le tariffe notarili cantonali, i Cantoni di Zurigo, Glarona e Vallese hanno abbassato le loro tariffe e i Cantoni di Argovia, Ticino e Neuchâtel stanno procedendo con una revisione dei loro tariffari. I Cantoni nei quali le tariffe si situavano già ad un livello inferiore o pari alla media svizzera, hanno invece comuni-cato che non intendono introdurre alcuna modifica. Leggete la nuova Newsletter.

Bildquelle: flickr