Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Erfreulicher Entscheid des Bundesgerichts zur Pflegefinanzierung: Wohnsitz zählt, nicht Herkunft

Die Frage, welcher Kanton bei ausserkantonalen Heimen für die Restfinanzierung der Pflege verantwortlich ist, ist ein wichtiger Aspekt bei der Umsetzung der Neuen Pflegefinanzierung.

Gemäss NZZ von heute scheint es klar: Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass bei einem Umzug in ein ausserkantonales Heim der Standort des Heims massgebend ist. Demnach ist der Standortkanton resp. die Standortgemeinde des Heims für die Restfinanzierung der Pflegekosten zuständig.

Ich habe seit Einführung der Neuen Pflegefinanzierung im Jahr 2011 mehrmals auf die Missstände bei der Restfinanzierung der Pflegekosten hingewiesen und mich entsprechend geäussert. Während die Ergänzungsleistungen vom Wohnkanton vor Heimeintritt (Ursprungskanton) übernommen werden, gibt es betreffend Restkosten der Pflege keine explizite gesetzliche Bestimmung. In der Praxis kann es deswegen bei einem Kantonswechsel zu einer Mehrbelastung der Heimbewohner kommen, da kein Kanton einen Anreiz hat, für die Finanzierung der Restkosten aufzukommen.

Das Thema Neue Pflegefinanzierung und insbesondere auch die Frage der Zuständigkeit bei den ausserkantonalen Heimaufenthalten ist gegenwärtig auch im Parlament aktuell (z.B. Parl. Initiative 14.417 von Ständerätin Christine Egerszegi): Ich habe mich gegenüber dem Parlament bereits dafür eingesetzt, dass die Restkostenfinanzierung bei ausserkantonalen Heimaufenthalten im Sinne dieses Bundesgerichtsentscheid ins Gesetz einfliesst.

Obwohl die Frage der Zuständigkeit bei ausserkantonalen Heimaufenthalten vom Bundesgericht nun beantwortet ist und sich mit meiner Haltung deckt, bleibt ein weiteres Hauptproblem ungelöst: Solange die Kantone die Beiträge der Heimträger lediglich bis zu einer Obergrenze (sog. Normkosten) regeln und nicht bis zu den effektiven Kosten jedes Heims, haben die Heime einen Anreiz, ungedeckte Pflegekosten unter anderem Titel den Bewohnern zu verrechnen. Das ist für die Bewohner schlimm und ungerecht. Deshalb heisst es hier: Affaire à suivre.

(Bild: Wallisersoul, Wikimedia)

Medipreise – The longer Story

Dass gut wirksame und verträgliche Medikamente etwas kosten, ist uns allen bewusst. Wir alle wollen, dass geforscht wird und wir sind auch bereit, den Preis dafür zu bezahlen. Gute Leistung, guter Preis. Das ist das Ziel. Die Preise, die wir heute zahlen, sind jedoch recht weit davon entfernt, eine Abgeltung der eigentlichen Leistung zu sein. Immerhin gibt es seit 2012 den dreijährlichen Auslandpreisvergleich. Jedes Jahr werden die Preise von einem Drittel unserer patentgeschützten und patenabgelaufenen Originalmedikamente mit den Preisen von 6 (eher teuren) europäischen Ländern verglichen. Dabei vergleicht man Fabrikabgabepreise, also den Betrag, welchen die Herstellerfirma erhält, ohne Mehrwertsteuer und ohne (die in der Schweiz sehr hohe) Vertriebsmarge. Sind unsere Preise höher als der Durchschnitt dieser sechs Vergleichsländer, werden sie per 1. November vom Bundesamt für Gesundheit nach unten korrigiert. Schliesslich wird man nicht gesünder, wenn man mehr dafür zahlt als im europäischen Quervergleich.
In diesem Jahr wurde das letzte Drittel der Medikamente des ersten 3-Jahres Zyklus überprüft. Im Ergebnis wurden Preissenkungen, die zu Einsparungen von rund CHF 180 Millionen führen, angeordnet. Zusammen mit den beiden Vorjahren werden Einsparungen im hohen dreistelligen Millionenbereich realisiert – und zwar jährlich wiederkehrend.

Dass die Pharmaindustrie nicht erfreut ist, liegt in der Natur der Sache. Trotzdem, wir müssen keine Angst haben, dass nun Gelder für die Forschung fehlen würden: Erstens erzielen die Schweizer Pharmafirmen nur zwischen 1 und 2 Prozent ihres Jahresumsatzes mit Verkäufen in der Schweiz und zweitens stammen die Einsparungen fast ausschliesslich aus den geänderten Wechselkursen. So waren die Medikamente bis vor kurzem mit Kursen von weit über 1.50 EUR/CHF inklusive einer Wechselkurstoleranzmarge von 5 Prozent bewertet. Der neue Kurs liegt nun bei max. 1.29 EUR/CHF und beinhaltet leider immer noch die  – für mich nicht nachvollziehbare – Toleranzmarge. Die Wechselkurstoleranzmarge ist ein brachliegendes Sparpotential im Umfang von etwa CHF 100 Millionen. Medikamente sind handelbare Güter, welche dem nominalen und nicht einem künstlich überhöhten Wechselkurs unterstellt werden sollten.
Die ausländischen Listenpreise, die die Schweiz für den Auslandpreisvergleich heranzieht, sind zudem oft nicht die Preise, welche für Patienten und deren Krankenversicherer im jeweiligen Land tatsächlich gelten: Neben gesetzlich vorgeschriebenen Rabatten, wie es sie in Deutschland gibt, werden in vielen Ländern zwischen Krankenversicherern und Pharmafirmen Rabatte auf die Listenpreise ausgehandelt. Was kompliziert und nach extra-Aufwand klingt, ist für die Hersteller sehr attraktiv. Denn Länderpreisvergleiche werden bisher auf Basis der Listenpreise geführt. Hohe Listenpreise im Ausland versprechen hohe durchsetzbare Preise in der Schweiz. Diese Praxis ist Augenwischerei. Will man einen realistischen Preisvergleich, dann muss man mit effektiv bezahlten Preisen vergleichen.

Auf den ersten Blick erscheint es paradox: Die Medikamentenpreise sinken um insgesamt viele hundert Millionen aber die Krankenkassenprämien steigen trotzdem. Wie ist das möglich?

In Tat und Wahrheit sind die Medikamentenkosten 2013 zu Lasten der Grundversicherung um 2.6 Prozent gestiegen (in den Bereichen Apotheken und Ärzte, ohne Berücksichtigung der Spitäler). Die Kosteneinsparungen dank des Auslandpreisvergleichs werden mehr als wettgemacht durch Mengenausweitungen (also Mehrkonsum) und neue, teilweise sehr teure Medikamente. Ein Beispiel: Neu ist das Hepatitis-C Medikament Sovaldi auf dem Markt. Es gilt als wirkliche Innovation mit grossem therapeutischen Nutzen. Die Packung mit 28 Pillen kostet über CHF 19‘000. Fast CHF 700 pro Pille - ist das noch angemessen? Auch im Ausland ist der Preis für Sovaldi sehr hoch und der Auslandpreisvergleich stösst deshalb an seine Grenzen. Würde ein Land einen viel tieferen Preis als andere festlegen, bestünde die Gefahr, dass die Herstellerfirma das Präparat dort nicht auf den Markt bringt. Das ist für niemanden eine gute Option und genau der Grund, warum die Pharmafirmen den Preis für innovative Medikamente praktisch diktieren können. Es ist schwierig, dieses Problem zu lösen oder auch nur zu entschärfen. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Ländern könnte ein Lösungsansatz sein. Die Verhandlungsmacht gegenüber den Pharmafirmen würde beträchtlich wachsen – ein echter Vorteil insbesondere bei den innovativen Medikamenten. Je grösser die Zusammenarbeit, desto unglaubwürdiger würde die Drohung der Pharmafirmen, diesen Markt nicht zu bedienen.

Keine Frage - neue, innovative Medikamente sind medizinischer Fortschritt. Doch es gibt auch fragewürdige Fortschritte. Gar nicht selten werden ältere, günstige Medikamente vom Markt genommen und mit minimalen Änderungen wieder auf den Markt gebracht. Manchmal sollen sie dann auch zur Behandlung anderer Erkrankungen dienen. Bei Neu- bzw. Wiedereinführung sind diese Präparate oftmals viel teurer als vorher. Diese “Umsteigeteuerung“ ist ein gutes Beispiel dafür, das die Pharmaindustrie nicht nur stark im Forschen sondern auch in Betriebswirtschaft ist.

Unsere Gesundheit ist wichtig. Viele Krankheiten können heute sehr viel besser behandelt werden als früher. Ein riesen Fortschritt, der beträchtlicher finanzieller Ressourcen bedarf. Damit das weiterhin für die Schweizer Solidargemeinschaft bezahlbar bleibt, müssen wir schauen, dass wir die Leistungen der Pharmaindustrie angemessen vergüten. Das gilt nicht nur für Originalmedikamente sondern auch für die nach wie vor im Vergleich zum Ausland sehr teuren Generika. Deshalb fordere ich seit langem die Einführung eines Festbetrags- oder Referenzpreissystems im Bereich der patentabgelaufenen Medikamente. In diesem System würden die Krankenversicherer pro Wirkstoff nur noch den Preis eines günstigen Originals oder Generikums bezahlen müssten, während der Patient für die Preisdifferenz zu einem teuren (Luxus-)Präparat in derselben Wirkstoffklasse selber aufzukommen hätte. Die Pharmabranche steht diesem Vorschlag sehr kritisch gegenüber, da er sich wettbewerbsfördernd auswirkt.
Sparpotential: Rund CHF 300 Millionen pro Jahr.

Wir haben noch viel Arbeit vor uns. Ich bleibe dran.

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Spitaltarife 2012 – Fälle Zürich: Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichts mit Kostenwirkung

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat heute einen Entscheid zu zwei strittigen Fallpauschale für akutstationäre Spitalbehandlungen veröffentlicht (vgl. Urteile in den Verfahren C-2283/2013 und C-3617/2013)

 

Es ist das zweite Urteil seit Einführung des neuen gesamtschweizerischen Abrechnungssystems SwissDRG im Jahr 2012. Der von der Zürcher Regierung für die beiden Zürcher Stadtspitäler Triemli und Waid festgesetzte Basisfallwert von Fr. 9‘480.- (auch Baserate genannt, d.h. eine Fallpauschale für eine auf 1.0 normierte Fallschwere) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wurde bestätigt. Er beruht auf einem bloss innerkantonalen Benchmarking auf Basis des 40. Perzentils.

Ich hatte zu diesem Spitaltarif im Jahr 2012 eine Tarifempfehlung abgegeben, welche auf einen Basisfallwert von maximal Fr. 8974.- (100%, inkl. Anlagenutzungskosten) beruht. Ermittelt wurde dieser Wert aufgrund eines nationalen Benchmarkings mit effizient arbeitenden Spitälern u.a. aus dem Kanton Zürich.

 

Mit diesem Entscheid schützt das Gericht ein in meinen Augen sehr grosszügiges Benchmarking. Begründet wird dies mit dem grossen Ermessensspielraum, der den Kantonen eingeräumt werden soll – Kantone, die notabene in aller Regel zumindest in Teilen auch Spitaleigner sind. Diese Vorgabe entspricht Mehrkosten pro Standardfall von Fr. 500.-, was angesichts der rund 1.1 Mio akutstationären Spitalfälle pro Jahr einem Kostenvolumen von 550 Mio Franken zu Lasten der Allgemeinheit entspricht (wovon rund 250 Mio Franken zu Lasten der sozialen Krankenversicherung gehen). Dies sind schlechte Nachrichten für uns Prämienzahlerinnen und Prämienzahler, vor allem auch angesichts der zurzeit zu beobachtenden Explosion der stationären und ambulanten Spitalkosten: Allein im Jahr 2013 stiegen die stationären Spitalkosten zu Lasten der Grundversicherung gegenüber dem Vorjahr um 15% bei gleichzeitigem Anstieg der ambulanten Spitalkosten um 10%, wie die Grafik zeigt.

 

Was ist zu tun? Tatsache ist: Die Spitalkosten laufen aus dem Ruder und die letzte Gerichtsinstanz sieht sich – begreiflicherweise - nicht in der Lage, Gegensteuer zu geben. Das kann man dem Gericht auch nicht vorwerfen. Vielmehr sieht es den Gesetz-, respektive Verordnungsgeber – insbesondere das Eidg. Departement des Innern - in der Verantwortung. Ich schliesse daraus, dass wir bei stationären Spitalleistungen zulasten der OKP im Dienste unserer Prämienzahlerinnen und Prämienzahler eine strengere Preisregulierung benötigen.

Vorerst rege ich die Prüfung von 6 Punkten an:

-         Erstens braucht es auf Verordnungsstufe genaue Vorgaben zur Ausgestaltung der Kostenrechnung.

-         Weiter sollte der Bund Vorgaben zur Ermittlung der benchmarking-relevanten Betriebskosten erlassen und

-         Drittens ist in der Verordnung der gesetzliche Begriff der gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu präzisieren um damit sicherzustellen, dass deren Kosten im Rahmen der Tarifermittlung zu 100% ausgeschieden werden. Ist z.B. ein vom Spital betriebener Ambulanzdienst eine gemeinwirtschaftliche Leistung zu Lasten des Kantons oder muss sich die OKP an dessen Kosten beteiligen? Derartige Fragen gilt es zu beantworten.

-         Viertens und ganz wichtig: Es braucht strenge Vorgaben auf Verordnungsebene zur Ermittlung des nationalen Benchmarking-Wertes, d.h. eine Operationalisierung des vom Gesetz geforderten effizienten Spitals. Angesichts stark steigender Spitalkosten sollte der nationale Referenzwert wohl nicht über dem 1. Quartilswert zu liegen kommen.

-         Fünftens fordern wir ebenfalls im Sinne der Kostendämpfung strenge Vorgaben zur Tarifierung der SwissDRG-Zusatzentgelte: Die via derartige Entgelte zusätzlich abrechenbaren Medikamentenpreise sollten maximal den SL-Preisen abzüglich Spitalrabatten entsprechen und teure Medizinalprodukte inkl. Implantate sollten auf Höhe des 1. Quartilswertes der in der Schweiz vorkommenden Preise abgerechnet werden dürfen.

-         Schliesslich rege ich eine Reflexion zur Mehrfachrolle der Kantone an. Ist es vor dem Hintergrund der dringlich erforderlichen Dämpfung der Spitalkosten zu Lasten der OKP sinnvoll, wenn die Kantone die Tarife ihrer eigenen Spitäler festlegen? Ich bin sehr skeptisch. Unsere Analyse von mehr als 120 Spitälern in den vergangenen zwei Jahren hat nämlich gezeigt, dass das Baserate-Niveau in unserem Land zurzeit um mindestens 10% überhöht ist.

Wir bleiben am Ball, damit die soziale Krankenversicherung auch in Zukunft bezahlbar bleibt!

Gerupftes Huhn entpuppt sich als wohlgenährter Truthahn?

Seit Jahren packt uns alle das Grauen, wenn der Herbst naht und die neuen Krankenkassenprämien verkündet werden. Dass sie steigen, scheint mittlerweile ein Naturgesetz zu sein. Moderate Erhöhungen werden gefeiert, obwohl man ahnt, dass die Freude von kurzer Dauer sein wird. Diese jahrelange Übung hat das Bewusstsein bei nahezu allen geschärft, dass gespart werden muss, wo man nur kann und dass Preis-Leistungsverhältnisse optimiert werden müssen. Beispiele dafür gelangen immer wieder an mich. 

Im Zuge dessen wurden 2012 im ganzen Land die Fallpauschalen (sog. Basispreise) für stationäre Spitalbehandlungen eingeführt. Unter grossem Wehklagen der Spitäler, die ihr Überleben gefährdet sahen. Rund 9‘000 Franken pro Fall waren meinen Berechnungen zufolge ein angemessener Tarif. Doch viele Spitäler schlossen Verträge für weit höhere Beträge ab bzw. man konnte sich auf keinen Tarif einigen, sodass es nun viele Rekursfälle und provisorische Tarife gibt, die ebenfalls häufig über 9‘000 Franken liegen.

Seit der Einführung der Fallpauschalen sind zwei Jahre vergangen. Wie geht es unseren Spitälern heute? Offensichtlich hat sich die finanzielle Situation durch den Systemwechsel für die meisten Spitäler verbessert statt verschlechtert. Zu diesem Schluss kommt die neueste PWC-Studie zu diesem Thema. Und nicht nur das, es werden offensichtlich Gewinne in solchen Grössenordnungen generiert, dass sich Interessenvertreter der Spitäler im Nationalrat dafür einsetzen, dass „effiziente“ Spitäler im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung künftig ganz offiziell Überschüsse erzielen und diese gezielt weiterverwenden dürfen.

Ein Beispiel wovon wir hier reden, ist das Universitätsspital Basel. Es konnte seinen Gewinn 2013 gegenüber dem Vorjahr um 23% auf 11 Mio. Franken steigern. Das kleinere Kantonsspital Winterthur generierte 2013 einen Gewinn von 29.5 Mio. Franken. Über sogar 47% Gewinnzuwachs gegenüber dem Vorjahr freut sich das Luzerner Kantonsspital - das heisst stattliche 50 Mio. Franken!
Dieser Trend zeichnete sich übrigens schon 2012 ab. Eine Auswertung von 83 Geschäftsberichten des Jahres 2012 durch Santésuisse ergab, dass die Gewinne der Spitäler im Vergleich zum Vorjahr um 75% gestiegen waren.

Die obligatorische Grundversicherung darf keine Gewinne generieren. Sollte nicht gleiches für die Spitäler gelten, wenn sie Grundversicherte behandeln? Nach neuester Rechtsprechung sind Effizienzgewinne zwar erlaubt - ob das sinnvoll ist, bleibt dahingestellt. Ich bin skeptisch.

Ganz klar verboten bleibt jedoch die Gewinnmacherei und Margenbolzerei im grossen Stil zu Lasten der Grundversicherten. Die Kantone tragen die Verantwortung dafür, dass sich die Spitäler daran halten!

Deshalb fordere ich die Kantone auf, keine Basispreise für stationäre Spitalaufenthalte mehr zu genehmigen, die Fr. 9000.- übersteigen. Ich bin sicher, das würde die Gewinnentwicklung in angemessenere Bahnen lenken. Der Aufschrei der Spitäler wäre uns gewiss. Aber vergessen wir das alte Sprichwort nicht: „Die Klage ist des Kaufmanns Gruss“…

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Luzerner Spitaltarif 2012 – Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichts mit (noch) offener Kostenwirkung


  

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat heute einen Entscheid (PDF) zu einer strittigen Fallpauschale für akutstationäre Spitalbehandlungen veröffentlicht.
Es ist der erste Entscheid seit Einführung des neuen gesamtschweizerischen Abrechnungssystems SwissDRG im Jahr 2012. Die von der Luzerner Regierung für das eigene Kantonsspital festgesetzte Fallpauschale von Fr. 10‘325.- (auch Baserate genannt) zu Lasten obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wurde aufgehoben und zum Neuentscheid an den Regierungsrat zurückgewiesen.

Ich hatte zu dieser Baserate im Jahr 2012 eine Tarifempfehlung abgegeben, welche auf einen Betrag von Fr. 8974.- pro Fall lautete (bei einer Fallschwere von 1.0).

Als Preisüberwacher lese ich den Entscheid in Teilen klar positiv: Der neue Grundsatzentscheid bestätigt das zweistufige Preisprüfungsmodell des Preisüberwaches, bestehend aus einer kostenbasierten Tarifermittlung und einem anschliessendem (nationalen) Benchmarking. Herausgestrichen wurde das Erfordernis einer guten Kostentransparenz. Denn die ungenügende Transparenz der vom Kanton Luzern für das Benchmarking herangezogenen Referenzspitäler war einer der Hauptgründe für die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses durch das BVGer.

Dennoch bleiben Fragen offen. Das Gericht hat eben keinen Preis fixiert, sondern den Fall an die Luzerner Regierung zurückgewiesen. Die Kantone, die als Spitaleigner und erste Entscheidungsinstanz bei strittigen OKP-Spitaltarifen eine problematische Doppelrolle einnehmen, werden vom vorliegenden Entscheid in die Verantwortung genommen - insbesondere betreffend Ausgestaltung des Benchmarkings.

Auf dem Spiel steht dabei nicht weniger als die Bezahlbarkeit unserer Krankenkassenprämien. So plädiere ich für ein strenges Benchmarking, was bedeutet ein vergleichsweise günstiges Spital mit guter Qualität ist die Referenz. Die Spitalträger hingegen präferieren eine milde Variante, bei der ein Spital als Referenz gewählt wird, dass kostenmässig über dem Durchschnitt liegt. Die Differenz zwischen diesen Varianten beträgt rund eine halbe Milliarde Franken pro Jahr zulasten der Grundversicherung. Das ist Geld von uns Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern. Ich werde deshalb weiterhin Einfluss auf die Tarifgestaltung nehmen.

Meine seit 2012 intensivierte Empfehlungstätigkeit bei stationären Spitaltarifen zeigt bereits Wirkung: So haben sich vor kurzem die beiden Universitätsspitäler Genf und Lausanne mit den Versicherern auf eine rund 1000 Franken tiefere Baserate 2012 geeinigt, als sie ursprünglich beantragten (rund Fr. 10‘400.- statt Fr. 11‘400.-).
Im Interesse der Prämienzahlenden – und einer Kostenkontrolle im Gesundheitswesen: Wir bleiben am Ball. Damit es nicht heisst: Koste es, was es wolle – sondern koste es, was es solle!

Bildquelle: MS Office, Cliparts