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Wider jede Vernunft

Ein älterer Herr ist auf Inkontinenzprodukte angewiesen. Seine ebenfalls betagte Frau und die Spitex pflegen ihn. Die Familie hat ein Leben lang auf die Preise geschaut und tut das auch heute noch. Sie leben in Grenznähe zum Elsass und zu Deutschland. Laut Aussage der Familie werden dort die Markenprodukte, die auch in der Schweiz verkauft werden, zu einem Drittel des Schweizer Preises angeboten. Da der ältere Herr grössere Mengen braucht, entschied die Familie dort einzukaufen, um nicht unnötig Kosten für die Krankenversicherung zu generieren. In anderen Worten: Die Familie schaut auf die Preise, um der Solidargemeinschaft nicht mehr Kosten als nötig zu verursachen. Löblich eigentlich. Leider hatten sie die Rechnung ohne die Krankenkasse gemacht. Denn diese verweist auf Art. 36, KVG und verweigert die Rückerstattung komplett. Die Familie nahm das zur Kenntnis und kaufte fortan im Inland und zwar im Coop und im Migros. Die Produkte der Grossverteiler sind immer noch einiges günstiger als die des Fachhandels. Beim Rechnungseinreichen gab es dann wiederum statt einen wohlverdienten Merci, eine böse Überraschung. Auch in diesem Fall verweigerte die Krankenkasse die Kostenübernahme. Ihre Begründung: Sie könne den Rechnungsbetrag nicht rückerstatten, da weder Coop noch Migros anerkannte Leistungserbringer sind.
Nach den Buchstaben des Gesetzes ist die Krankenkasse im Recht. Es ist jedoch augenscheinlich, dass in diesem und in ähnlichen Fällen das Gesetz hohe Kosten für die Solidargemeinschaft erzwingt, obwohl der einzelne Versicherte durchaus willens ist, preisgünstigere Alternativen zu nutzen.
Müssten angesichts jährlich steigender Krankenkassenprämien, Leistungskürzungen und überall gegenwärtigen Kostendrucks nicht so offensichtlich vorhandene Sparpotentiale genutzt werden? Ein erster Schritt wäre, die Liste der kassenpflichtigen Hilfsmittel (MiGeL) dahingehend zu überprüfen, ob das Beschaffungsprozedere für sämtliche Produkte der Liste gleich sein muss.
Ich könnte mir vorstellen, für einfache Hilfsmittel den Artikel 55 KVG dahin gehend zu ändern, dass diese Hilfsmittel nicht mehr ausschliesslich über akkreditierte Abgabestellen bezogen werden müssen. Voraussetzung dafür wäre, dass die Produkte alternativer Anbieter qualitativ und funktional zweckmässig sind und die Höchstvergütungsbeträge nicht überschreiten. Darüber hinaus fände ich es sinnvoll, Auslandskäufe verordneter Hilfsmittel zu zulassen – dies unter der Vorgabe, dass auch hier die Höchstvergütungsbeträge unterschritten bleiben.
An Fällen wie dem eingangs geschilderten – dem Auslandeinkauf bzw. dem Kauf bei Migros/Coop vom Inkontinenzeinlagen – sieht man, das den Einwohnern unseres Landes bewusst ist, dass wir alle auf die Kosten schauen müssen und, dass viele auch bereit sind das zu tun. Dieses Potential, zumal es nicht mit quantitativen oder qualitativen Einschränkungen verbunden ist, sollten wir doch erschliessen – was meinen Sie?

Wenn Rekurse drohen… Gedanken zum Medikamenten-Preis-Deal

An der heutigen gemeinsamen Pressekonferenz teilten EDI und Pharmaverbände mit, man habe sich über die Medikamentenpreissetzung für die kommenden zwei Jahre geeinigt. Seit Bekanntwerden der umstrittenen Verordnungsänderungen vor einem Jahr wehrten sich die Pharmavertreter vehement gegen die Abschaffung des sogenannten therapeutischen Quervergleichs (TQV) im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Immer wieder proklamierten sie, dass unbedingt auch der relative Nutzen der Arzneimittel bei der Preissetzung beachtet werden müsse. 

Was auf den ersten Blick nach einer vernünftigen Forderung klang, entpuppte sich beim genaueren Hinsehen als simpler Versuch, die Medikamentenpreise künstlich hoch zu halten. Im Zuge der Frankenstärke verteuerten sich diese währungsbedingt nämlich gegenüber den Nachbarländern massiv. Mit dem eigentlichen Bewertungsinstrument, dem Auslandpreisvergleich, soll sichergestellt werden, dass Schweizer Medikamentenpreise im Durchschnitt nicht höher ausfallen als in Ländern mit wirtschaftlich vergleichbaren Strukturen. Dieser wird jedes Jahr für einen Drittel aller kassenpflichtigen Medikamente durchgeführt. Müsste das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei dieser jährlichen Überprüfung den therapeutischen Quervergleich mit rein währungsbedingt überteuerten Medikamenten durchführen, würden die erwarteten Einsparungen in weitaus geringerem Ausmass anfallen.  

Es ist somit grundsätzlich sehr positiv, dass den angekündigten Preissenkungen im Umfang von rund CHF 700 Millionen nun nichts mehr im Wege steht. Ich freue mich darüber – weil der Druck offenkundig zumindest teilweise Wirkung gezeigt hat. Der frühere Wechselkurs von über 1.50 CHF/EUR war schlicht nicht mehr haltbar. Aber im Grunde ist die Industrie mit diesem Deal sehr gut gefahren – er ist pharmafreundlich! Alle weiteren Zugeständnisse gegenüber der Pharmaindustrie wären aus meiner Sicht schlicht inakzeptabel gewesen. Schliesslich ist man der forschenden Industrie bereits massiv entgegen gekommen. So legte das BAG dem Auslandpreisvergleich (APV) letztes Jahr einen künstlich überhöhten Wechselkurs von CHF/EUR 1.29 zugrunde. Der eigentliche Jahresdurchschnittskurs lag bei CHF/EUR 1.23. Jeder Rappen Unterschied bedeutet de facto ein "Entgegenkommen" von wiederkehrend rund acht Millionen Franken. Wären die Grenzen offen und würde der Wettbewerb spielen, so hätten auch diese Millionen zu Gunsten der Versicherten gesichert werden können.  

Dass der TQV nun ab 2015 innerhalb der Wirtschaftlichkeitsprüfung wieder angewendet werden soll, scheint vertretbar. Die massiven Wechselkursverwerfungen werden bis dann in den Medikamentenpreisen abgebildet sein. Ich werde mich aber zu gegebenem Zeitpunkt mit Bestimmtheit für eine faire, nicht bloss die Interessen der Pharmaindustrie berücksichtigende Ausgestaltung des TQV einsetzen. Der Preis des günstigeren Medikaments muss hierbei jedoch die bestimmende Referenzgrösse sein. Jegliche anderweitige Interpretation entspricht meines Erachtens nicht dem im KVG geforderten Wirtschaftlichkeitsprinzip. 

Trotzdem hinterlässt die heutige Pressekonferenz einen Nachgeschmack. Sie hat gezeigt, dass es für die Pharmaindustrie ein Leichtes ist, den Bundesrat unter Androhung von Rekursen zu Verhandlungen zu zwingen. Keine faire Ausgangslage. Es braucht für alle gleich lange Spiesse – auch für uns, die wir die Prämien zum Schluss bezahlen müssen.

Ich werde mich deshalb weiterhin für ein spiegelbildliches Antrags- und Rekursrecht im Bereich der kassenpflichtigen Medikamente für Versicherer und Konsumentenorganisationen einsetzen. Das besitzen sie heute nämlich nicht. Solange dies nicht gegeben ist, besteht nämlich ständig die Gefahr, dass den Argumenten der Pharmaindustrie mehr Gehör geschenkt wird als denjenigen der Konsumenten und Patienten.

SwissDRG-Fallpauschalen: Drohender Kostensprung zulasten der Prämienzahler – setzen sich die Kassen für die Prämienzahlenden ein?

In den letzten drei Monaten haben die ersten Kantonsregierungen (insbesondere TG, BL, LU und ZH) Tarifentscheide zu Basispreisen (Baserates) 2012 zur Abrechnung stationärer Spitalbehandlungen getroffen. An diesen Tarifen zulasten der Grundversicherung haben sich die Krankenversicherer in der Regel zu maximal 45% zu beteiligen, die Spitalträger (Kantone/Gemeinden/private Trägerschaften) übernehmen den Rest. Die von den Kantonsregierungen – die in aller Regel auch Eigentümerinteressen betroffener Krankenhäuser wahrnehmen -  festgesetzten oder genehmigten Tarife liegen zwischen Fr. 500.- und Fr. 3100.- pro Fall über den Tarifempfehlungen der Preisüberwachung (bei Gesamtkosten für eine effiziente Fallbehandlung von rund 9000 Franken).
Damit haben die Kantone die Interessen der Spitalträger (zu denen sie selber gehören) stärker gewichtet als diejenigen der Prämienzahlenden. Es geht um prämienwirksame Kosten in Milliardenhöhe und um einen Verteilkampf zwischen Kassen und Spitalträgern.
In ihren Entscheiden haben die Kantonsregierungen einerseits klare Regeln des Krankenversicherungsgesetzes und seiner Verordnungen überlesen und andererseits nicht ganz klare Bestimmungen zugunsten der (eigenen) Spitäler ausgelegt. Aus meiner Sicht wäre deshalb eine Klärung der Hauptstreitpunkte durch das Bundesverwaltungsgericht, welches strittige KVG-Tarife letztinstanzlich beurteilt, angezeigt: Um Rechtssicherheit für die Spitäler, die Kassen und vor allem auch für die Prämienzahlenden zu schaffen. Die drei Hauptstreitpunkte betreffen die Zu- und Abschläge bei der Ermittlung der anrechenbaren stationären Spitalkosten krankenversicherter Patienten, das Benchmarking zur Erfüllung des Wirtschaftlichkeits- und Effizienzkriteriums im Krankenversicherungsgesetz sowie die Frage, ob sich die soziale Krankenversicherung bei effizienten Spitälern an Tarifen beteiligen muss, die über den ausgewiesenen Gesamtkosten liegen. Noch ist unklar, ob die Krankenversicherungen rekurrieren werden. Ich hoffe es sehr – denn nur so können sie die Interessen der Prämienzahlenden wahren. Stehen die Krankenversicherer für ihre Kundinnen und Kunden ein, dann führen sie auch Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. Diese Instanz würde unbefangen die Argumente abwägen können – ohne, dass allfällige Eignerinteressen ins Spiel kommen.  Selber kann ich diesen Schritt leider nicht tun: Der Preisüberwacher verfügt bei KVG-Spitaltarifen nach geltendem Recht über keine direkte Beschwerdebefugnis beim Bundesverwaltungsgericht.

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Der Bundesrat veröffentlicht den Bericht "Gesundheit 2020"

Gestern hat der Bundesrat den Bericht „Gesundheit 2020“ veröffentlicht. Gesundheit 2020 hat zum Ziel, „durch umfassende Massnahmen in allen Bereichen des Gesundheitssystems die Lebensqualität zu sichern, die Chancengleichheit zu stärken, die Versorgungsqualität zu erhöhen und die Transparenz zu verbessern.“


Es ist eine glückliche Tatsache, dass wir über ein gutes Gesundheitssystem verfügen. Die Einwohner unseres Landes sind mit der Gesundheitsversorgung zufrieden. Zu ähnlichen  Ergebnissen kommen Analysen der OECD und WHO 2011. Soweit so gut. Wir müssen uns jedoch darauf einstellen, dass wir in den nächsten Jahren grosse Herausforderungen zu bewältigen haben. Die Anzahl älterer Menschen steigt, ebenso wie die Anzahl der chronisch Kranken. Der medizinische Fortschritt bringt neue hochwirksame und zum Teil personalisierte Medikamente und Behandlungsmethoden hervor. Das ist erfreulich - hat aber seinen Preis. Seit ihrer Einführung 1996 haben sich die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung mehr als verdoppelt während im selben Zeitraum beispielsweise unsere Wirtschaftsleistung – das Bruttoinlandprodukt (BIP) – bloss hab so schnell wuchs.
Wir alle wollen eine erstklassige medizinische Versorgung. Und wir wollen sie zu bezahlbaren Preisen! Deshalb müssen wir genau hinschauen, wo Optimierungspotential besteht. Experten schätzen, dass es rund 20 Prozent Effizienzreserven gibt, die u.a. durch den Abbau von Doppelspurigkeiten ausgeschöpft werden können – so schreibt es der Bundesrat in seinem Bericht. Auch im Medikamenten Markt bestehen grössere Sparpotentiale. Erwähnt sei  hier beispielsweise die überdimensionierte Wechselkurstoleranzmarge von fünf Prozent. Nicht weitergegebene Währungsgewinne der Pharmaindustrie, betrugen in den Jahren 2009-2011 immerhin 1,5 Milliarden Franken und das war erst der Anfang. (Lesen Sie dazu auch meinen Blog: Gleiche Pille anderer Preis).
Es ist gut, wurde der Handlungsbedarf auch in finanzieller Hinsicht auf oberster Ebene erkannt. Ich werde mich weiterhin für faire und transparente Preise einsetzen sowie den Abbau von Handelshemmnissen. Das Gesundheitswesen wird auch 2013 meine volle Aufmerksamkeit geniessen.

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Co-Marketing Präparate – seltsame Pflanzen, die bestens heilen

Haben Sie schon mal vom Co-Marketing Arzneimitteln gehört? Klingt zu sehr nach Marketing und zu wenig nach Medikament? Vielleicht sind Sie überrascht zu hören, dass es sich bei Co-Marketing Arzneimitteln um 100%-prozentige Kopien des Originalmedikaments handelt. Häufig kommen sie aus derselben Maschine desselben Herstellers wie das Original, werden jedoch anders verpackt und benannt. UND sie kosten meist deutlich weniger als das Original.
 
Wieso macht man so etwas? Aus Sicht der Pharma-Industrie macht solch ein zweigleisiges Vorgehen durchaus Sinn. Der Patentschutz für Original-Medikamente läuft nach einigen Jahren aus. Zur Sicherung der Markanteile, kann schon von Patentablauf ein identisches Produkt zum günstigeren Preis lanciert werden. So hat man bei Patentablauf das Originalmedikament und die günstigere „Original-Kopie“ auf dem Markt verankert und kann so langfristig, auch über den Patentablauf hinaus, Umsätze bzw. Gewinne sichern. Gleichzeitig werden durch den zeitlichen Vorlauf und den günstigeren Preis Generika-Hersteller eher abgeschreckt.
 
Das ganze klingt abenteuerlich, kann für die Patientinnen und Patienten aber durchaus von Nutzen sein. Würden – sofern vorhanden – nur noch die Preise für Co-Marketing Präparate vergütet, könnten die Krankenkassen gewaltige Einsparungen realisieren und das ohne jeden Nachteil für die Patientinnen und Patienten. Schätzungen liegen bei über 70 Millionen Franken und das ohne die Einsparungen, die in Spitälern realisiert werden könnten.
 
Trotz dieser offensichtlichen Win-Win-Situation, will das Bundesamt für Gesundheit auch weiterhin die Kosten für teurere Originalmedikamente vergüten. Sein Argument ist, dass die Pharmahersteller andernfalls die Herstellung der günstigeren Kopien einstellen könnten. Diese Reaktion halte ich für nicht wahrscheinlich. Co-Marketing Präparaten konkurrenzieren nicht die Originalpräparte. Sie werden kreiert, um langfristig Marktanteile insbesondere für die Zeit nach dem Patentablauf zu gewährleisten. Ausserdem ist ihr günstiger Preis kein Altruismus der Pharmaindustrie sondern soll Generika-Hersteller die Anreize nehmen, in den Markt einzutreten. Sicher wäre es eine bittere Pille für die Pharmaindustrie, wenn nur noch die Preise für das Co-Marketing Medikament gezahlt würden aber trotzdem würde sie sicher nicht den Ast absägen, auf dem sie noch länger zu sitzen beabsichtigen.
 
Liechtenstein hat das enorme Sparpotential dieser Präparate bereits erkannt und per Verordnung die Stärkung dieser Produkte beschlossen. Die Lichtensteinische Ärztekammer und der liechtensteinische Krankenkassenverband unterstützen diesen Vorstoss indem sie für die notwendige Information der Versicherten sorgen werden.

Aus meiner Sicht sollten wir für die Schweiz ein ähnliches Vorgehen in Erwägung ziehen. Denn die Co-Marketing Präparate sind eine vielversprechende Kostensenkungspille für unsere Krankenkassenbeiträge und - das ist nicht oft im Leben so – die Pille wäre noch nicht mal bitter.

Bildquelle: www.flickr.com, Kristy Johnson.