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Gleiche Pille – anderer Preis?

Die Pharmaindustrie ist zweifellos enorm wichtig: Von ihren Produkten hängt unser wichtigstes Gut, die Gesundheit, ab. Aus einer Vielzahl gesundheits- und sozialpolitischer Überlegungen wird der Medikamentenmarkt derart stark reguliert, dass es für Hersteller ein Leichtes ist, für ihre Präparate hohe – bisweilen klar überhöhte - Preise zu verlangen.

Im besonders gefährdeten kassenpflichtigen Bereich werden die Preise deshalb staatlich administriert. Das eidgenössische Departement des Innern verlangt hierbei, dass Schweizer Medikamentenpreise grundsätzlich nicht höher als im wirtschaftlich vergleichbaren Ausland ausfallen und Schweizer Prämienzahler somit nicht diskriminiert werden. Dieser Grundsatz wird jedoch immer wieder durch gezielte Lobbying-Attacken seitens der Pharmaindustrie angegriffen und abgeschwächt – zuletzt mit der Erzwingung der Wechselkurstoleranzmarge von fünf Prozent.

Die Pharmabranche scheint der Auffassung zu sein, sie habe zum Leidwesen der Schweizer Patientengemeinschaft einen künstlichen Wechselkurs verdient, der sie besser stellt als jede andere exportierende Branche. Dies obwohl sie in der Schweiz innerhalb von drei Jahren (2009-2011) bereits 1,5 Milliarden Franken rein währungsbedingte Gewinne erzielen durfte. Weitere 900 Mio. Franken, so Schätzungen, werden in den nächsten Jahren folgen.

Wer sich jetzt mit dem Gedanken zu trösten versucht: Wenigstens bleibt das Geld im Land…, dem sei gesagt: Ein Drittel bleibt im Land, zwei Drittel gehen an ausländische Unternehmen. Der Schweizer Prämienzahler muss bluten – 2012 zahlt er drei Prämienprozente extra. Die Pharmaindustrie dagegen hat nichts zu klagen. Der für die Preissetzung betrachtete Wechselkurs liegt weiterhin über dem realen Kurs. Die Pharmaunternehmen werden somit auch weiterhin währungsbedingte Gewinne ohne Gegenleistung erzielen. Aber auch das wird sie nicht davon abhalten, weiter zu lamentieren, denn wie heisst es so schön: Die Klage ist des Kaufmanns Gruss!

Blidquelle: flickr.com

Kaufkraftparität bei Medikamentenpreisen?

Die Pharmaindustrie fordert gebetsmühlenartig, dass beim Auslandpreisvergleich der Medikamentenpreise auf einen Kaufkraftvergleich abgestellt werden soll. Nun wird mobil gemacht gegen die kürzliche Anpassung der entsprechenden Verordnung, die die Medikamentenpreise reguliert - wobei der Bundesrat in dieser Revision der Pharmaindustrie bereits entgegen kam! Im Klartext heisst dies: Man hat schon etwas bekommen - aber man will noch mehr. Und dies vor dem Hintergrund, dass die Kosten im Gesundheitswesen seit Jahren klar stärker steigen als beispielsweise unsere gesamte Wirtschaftsleistung - das Bruttoinlandprodukt - oder als die Nominallöhne! Kaufkraftparität bei den Medikamentenpreisen? Diese Forderung ist meines Erachtens nicht angängig. Weshalb? International handelbare Güter sind Weltmarktgüter. Genau dieselben Medikamente, die wir zu uns nehmen, nimmt man auch in Frankreich, Amerika, Deutschland und Norwegen zu sich. Bloss sollen wir für dasselbe mehr bezahlen als im Ausland – einfach deshalb, weil wir in der Schweiz sind. Was die Pharma de facto fordert, ist die Einführung von hypothetischen Wechselkursen basierend auf Kaufkraftparitäten – und zwar nur für die eigene Branche. Eine „Lösung“, die es zum Beispiel für die Export- oder Tourismusindustrie nicht gibt. Kurzum:  Man will den Schutz der eigenen Gewinne – dank administrierter Ordnung und Krisenresistenz der Branche – mittels Abschottung verstetigen.

Krank wird man ungeachtet der Wirtschaftslage. Ich meine: Es gibt keinen einsehbaren Grund, warum dieselbe Pille von den Schweizer Prämienzahlenden zehn, zwanzig oder noch mehr Prozent teurer bezahlt werden sollten als von den Nachbarn im angrenzenden Ausland. Die Pharma profitiert von der Globalisierung – mit Produktionsstätten in Tieflohnländern wie Indien, Pakistan, Fernost oder im günstigeren europäischen Ausland – aber will bei uns einen Schweizer (Preis-)Bonus beanspruchen. Zudem: Der Löwenanteil der in der Schweiz genutzten Medikamente wird aus dem Ausland importiert. Mit einem überhöhten Preis subventionierten wir also indirekt mehrheitlich ausländische Pharmafirmen.

Meines Erachtens geht es nicht an, dass die Schweizer Pharmafirmen von den Standortvorteilen der Schweiz profitieren (wie z.B. stabile politische Verhältnisse, tiefe Steuerbelastung, funktionierende Rechtsordnung, zuverlässige Infrastruktur, tiefes Zinsniveau, guter Fachkräfte- und Forscherpool, sowie die explizit für die Pharmabranche für Parallelimporte auch gegenüber vergleichbaren Märkten geschlossenen Grenzen.etc.) und dafür die Schweizer Prämienzahlenden quasi als Dank noch etwas stärker zur Kasse bitten…

Krankenkassenprämien-Erhöhung – ein kollektives Reizthema

Nein, es ist noch nicht September - also viel zu früh, um nach Luft zu schnappen, weil die neuen Prämienerhöhungen bekannt gegeben werden. Es ist April, vier Monate nach in Krafttreten der letzten Erhöhungsrunde, und schon haben manche Mitbürgerinnen und Mitbürger wieder Post von ihrer Krankenkasse erhalten: Ihre Prämie steigt ab Mai 2012!
Viele Betroffene haben sich bei mir gemeldet und mich gebeten, dieser Sache nachzugehen. Ich habe die Anliegen der Meldenden dem Bundesamt für Gesundheit mitgeteilt, weil es hierfür verantwortlich ist.
Meine Haltung: Formal ist alles in Ordnung. Fehlen einer Krankenkasse Reserven, darf sie auch unterjährig Prämienerhöhungen beim Bundesamt für Gesundheit beantragen. Die Mitglieder wurden informiert und haben ein Sonderkündigungsrecht: Sie können mithin die Kasse wechseln, und im Bereich der Grundversicherung muss sie jede andere Kasse aufnehmen. Soweit, so schlecht. Es bleibt nämlich der Zweifel, ob man wirklich erst im laufenden Jahr bemerkt hat, dass die Reserven nicht ausreichen werden. Hat man sich verkalkuliert oder war es Kalkül: Kunden im Herbst mit moderaten Prämien ködern bzw. halten und im Zweifel, dann im frühen nächsten Jahr die Prämien erhöhen? Der Mai-Termin ist kein Standardtermin , und so darf die betreffende Krankenkasse hoffen, dass einige Mitglieder, vor allem ältere und vielbeschäftigte, die Kündigungsfrist versäumen.
Grundsätzlich müssen Sie als Patientinnen und Patienten nicht fürchten, Opfer von solchen Kalkülen zu werden. Das Bundesamt für Gesundheit, als Instanz zur Genehmigung aller Krankenkassenprämien, muss bei erkennbar zu tiefen Prämieneingaben seine Genehmigung verweigern. Im Einzelfall ist es jedoch möglich, dass es unvorhersehbare Entwicklungen oder Fehleinschätzungen gibt, die zu unterjährigen Prämienerhöhungen führen. John Lennon sagte einmal: Life is what happens to you while you're busy making other plans – das Leben passiert, während man andere Pläne schmiedet. Dies gilt für alle (Lebens-) Bereiche, und insbesondere auch in der Geschäftswelt. 
Ich versichere Ihnen: Ich werde die Entwicklungen bei den Krankenkassenprämien weiterhin aufmerksam verfolgen!
Denn: Seit Einführung des Krankenkassen-Obligatoriums 1996 haben sich die Gesundheitskosten zu Lasten der Krankenversicherung mehr als verdoppelt. Angesichts der steigenden Kosten, deren Spiegel die Krankenkassenprämien sind - habe ich mich in den letzten Jahren schwerpunktmässig mit dem Thema Tarife und Preise im Gesundheits- und Sozialwesen auseinander gesetzt und werde auch weiterhin dran bleiben!

Bildquelle: Flickr

Wenn die Kopie teurer ist als das Original - staunt der Fachmann und der Laie wundert sich

Ich bekomme immer wieder Meldungen aus der Bevölkerung, in denen sich Menschen beklagen, dass sie kostengünstige Generikamedikamente kaufen wollten und vom Apothekenfachpersonal informiert wurden, dass die Originalmedikamente günstiger seien. Ist das rechtens und gewollt?
Grundsätzlich ist es weder rechtens noch gewollt: Die Verordnung über die Krankenversicherung legt fest, dass in der Schweiz alle Generika einen Preisabstand zum Originalprodukt einhalten müssen. Dieser beträgt in Abhängigkeit vom Umsatz und Aufnahmejahr 10 bis 60 Prozent. Leider gibt es bei der Umsetzung dieser Verordnung immer wieder Vollzugsprobleme und diese äussern sich dann in überteuerten Generikapreisen - zur Überraschung aber auch zum Ärger der Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Frage ist, ob das System des statischen Abstandhaltens geeignet ist, faire Preise hervorzubringen. Der Wettbewerb unter den Herstellern wird so nämlich nur sehr begrenzt gefördert. Theoretisch wäre es denkbar, dass Hersteller von Originalpräparaten ihre Preise so senken, dass es für Generikahersteller auf Grund der Abstandsregel nicht mehr interessant ist, die jeweiligen Wirkstoffe zu verkaufen. So sind so faire Medikamentenpreise nicht zu erzielen.
Klar ist, schrankenlosen Wettbewerb kann und wird es auf diesem Markt nicht geben – Medikamente sind keine Turnschuhe oder Käsestücke. Wenn es um die Gesundheit geht, braucht es zum Schutz der Patientinnen und Patienten die ordnende Hand des Staates. Trotzdem ist es erstrebenswert, Wettbewerb im sinnvollen Rahmen zuzulassen und zu fördern. Mein Vorschlag: Das Bundesamt für Gesundheit legt ein bis zwei Mal jährlich für die Wirkstoffe eine Maximalvergütung durch die Krankenkassen fest. So haben alle Unternehmen, egal ob Original- oder Generikahersteller, dieselbe Ausgangssituation. Preissenkungen von  Medikamenten, die über der maximalen Rückvergütungen liegen, wären eine logische Folge. Durch die regelmässige Anpassung der Wirkstoffvergütungen, würde der Wettbewerb unter allen Marktteilnehmern intensiviert, was flächendeckend zu tieferen Preisen für Generika und patentabgelaufenen Originalmedikamenten führen würde. Das Einsparpotential für die die sozialen Krankenkassen wäre immens und ein wichtiger Beitrag für stabile Krankenkassenprämien.

Newsletter: MiGel, Plakatierung, Gaspreisvergleich interaktiv auf Internet, Urheberrechte Mobiltelefone, Wasser Bern und Abfall Arbon

Der neueste Newsletter ist erschienen.

Newsletter Titelblatt 1 / 12 Newsletter Nr. 1/12 

 

INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO

1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPALE/ ARTICOLO PRINCIPALE

Medizinische Hilfsmittel: Sparpotential in Millionenhöhe

Moyens auxiliaires : potentiel d’économies de plusieurs millions de francs

Mezzi ausiliari: potenziale di risparmio di diversi milioni di franchi

2. MELDUNGEN/ COMMUNICATIONS/COMUNICAZIONI

 

-       Plakatierung auf öffentlichem Grund: Empfehlungen des Preisüberwachers zur Stärkung des Anbieterwettbewerbs

Affichage sur le domaine public: recommandation du Surveillant des prix visant à renforcer la concurrence

Affissione di cartelloni pubblicitari in luoghi pubblici: raccomandazioni del Sorvegliante dei prezzi per rafforzare la concorrenza tra gli operatori

-       Neue Internetvergleichsseite der Preisüberwachung schafft Transparenz bei den Gaspreisen

-       Neue Urheberrechtsgebühren auf Mobiltelefonen: Entscheid der Schiedskommission entspricht Empfehlung des Preisüberwachers

-       Einvernehmliche Regelung mit Wasserverbund Region Bern

-       Stadt Arbon: Voraussichtlich keine Erhöhung der Abfallgebühren

Medikamenten-Vertriebsmarge: Santésuisse-Studie bestätigt Preisüberwacher Empfehlung - mindestens 300 Millionen Sparpotenzial

Heute hat Santésuisse eine Studie vorgestellt, die beim Medikamentenvertrieb ein Sparpotenzial von eineinhalb Prämienprozenten - bzw. dreihundert Millionen Franken lokalisiert. Errechnet wurde dieser Betrag, indem die Kosten in der Schweiz mit analogen Kosten im Ausland verglichen wurden.

Bereits im Jahr 2010 hatte ich dem Departement des Innern empfohlen, die Vertriebsmarge zu senken. Dabei hatten wir die Kosten des Medikamentenvertriebs berechnet und waren ebenfalls auf ein Sparpotential über dreihundert Millionen Franken gekommen. Meine damalige Empfehlung ans Departement des Innern finden Sie hier.

Somit sind zwei unabhängig voneinander entstandene Studien mit unterschiedlichen Methoden zum selben Ergebnis gelangt. Ich erwarte, dass das Thema nun endlich aktiv angegangen und die Margen angepasst werden! Belege für die Kostenüberhöhung sind nun ausreichend vorhanden - es gibt keinen Grund zu zaudern und weiter zuzuwarten. Umsetzen ist gefordert - siehe dazu meinen Blogbeitrag vom 3. März dieses Jahres.

Schweizer Radio DRS hat in einem Beitrag  eben darüber berichtet.

Newsletter: MiGeL, €, Switch und ÖV

Der neue Newsletter ist erschienen - abrufbar unter diesem Link:
INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
 
1. MELDUNGEN/ BREFS/ IN BREVE
- Einsparpotential bei den Preisen medizinischer Hilfsmittel: 
Empfehlung des Preisüberwachers an das EDI
- Potentiel d’économies au niveaudes prix des moyens auxiliaires médicaux: 
Recommandation du Surveillant des prix au DFI
- Faiblesse de l’euro - frais de dédouanement: 
le DFF n’entre pas en matière sur une augmentation de la franchise de TVA à 8 francs
- Euroschwäche – Zollabfertigungskosten: 
Das EFD lehnt eine Erhöhung der Mehrwertsteuerfreigrenze ab
- Tariffreiheit für die SBB? 
Vorberatende Nationalratskommission KVF beschliesst vertiefte Prüfung
- Liberté tarifaire pour les CFF? 
Examen approfondi par la commission consultative du Conseil national CTT
- SWITCH: En accord avec le Surveillant des prix, 
l’OFCOM refuse les prix proposés pour les noms de domaine