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Steter Tropfen...

Apple passt App-Preise an tieferen Dollar-Kurs an

Nachdem ich Konsumenten-Beschwerden zu den Preisen von Apple-Apps erhalten hatte, welche im Verhältnis zum US-Preis einen überhöhten Schweizer Preis zum Gegenstand hatten, habe ich vergangenen Herbst mit Apple Kontakt in dieser Angelegenheit aufgenommen. Nach diversen Austauschen erreichte mich vor einem knappen Monat die Nachricht, dass man die Dinge auch so sehe wie wir – verbunden mit der Ankündigung, dass die Preise in Kürze angepasst würden. Vergangene Nacht hat nun Apple das mir gegenüber geäusserte Versprechen wahr gemacht und die Preise im Schweizer App-Store um rund 10 Prozent gesenkt.

Ferienzeit – Roamingzeit

 

Wer kennt es nicht: Kaum ist man aus Auslandferien zurück, flattert auch schon eine horrende Handyrechnung ins Haus, welche die schöne Urlaubszeit schlagartig vergessen lässt.

Bereits seit einigen Jahren hat die EU in ihren Mitgliedsstaaten die Preise für Roaming innerhalb des EU-Binnenmarkts gesenkt. Per 1. Juli 2011 wurden diese verbindlichen Maximaltarife erneut reduziert. Die Preisobergrenzen betreffen nicht nur die Endkundentarife. Sie betreffen insbesondere auch die eigentliche Roaminggebühr: Das ist die Gebühr, die der ortsansässige Netzbetreiber von seinen ausländischen Partnern für die Nutzung seines Netzes verlangen darf.

Die Schweizer Mobilfunkanbieter sind nicht an die EU-Vorgaben gebunden. Je nach Preisplan und Anbieter zahlen Schweizer Kunden für Roaming im EU-Raum deutlich mehr als EU-Bürger. Ich habe hierzu immer wieder Meldungen, und das Unverständnis wächst. Ein Anruf mit dem Mobiltelefon innerhalb von Frankreich ist für einen EU-Bürger in aller Regel deutlich günstiger als für einen Schweizer, obschon es sich um eine vergleichbare Dienstleistung handelt.

Sowohl mein Amt (Roamingeingabe an Bundesrat 2007) wie auch diverse Konsumentenschutz-Organisationen weisen seit geraumer Zeit auf die Problematik der hohen Roamingtarife hin. So haben die Konsumentenzeitschriften K-Tipp, Saldo und Bon à Savoir vor wenigen Wochen eine erfolgreiche Petition lanciert, welche mittlerweile mit gut 55‘000 gesammelten Unterschriften beim Bundesrat eingereicht wurde.

Auch die Parlamentarier beschäftigt das Thema Roaminggebühren: CVP-Ständerat Konrad Graber aus Luzern zielt in dieselbe Richtung mit seiner Interpellation; er stellt dem Bundesrat unangenehme Fragen, die auf den Regelungsbedarf in dieser Angelegenheit hinweisen. Mit ihrer Motion beauftragt SP-Nationalrätin Ursula Wyss den Bundesrat, analog zur EU-Regelung verbindliche Höchsttarife festzulegen.

Für mich ist klar: Da es sich bei Roaming um eine Dienstleistung handelt, bei der ausländische und inländische Mobilnetzbetreiber involviert sind, halte ich ein Abkommen mit der EU für die einzig befriedigende Lösung.

Bildquelle: fotolia

 

Mobilterminierung: Entscheidend ist, dass die Konsumenten profitieren werden

Entente sur les prix entre les Telcos
Accordo sui prezzi tra le imprese di telecommunicazione

Kind knabbert an MobiltelefonHeute ist die Einigung zwischen den Telecom-Anbietern im Bereich der Mobilterminierung bekannt geworden. Prima vista ein seit langem überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Das Telefonieren von einem Netz in ein anderes Netz - zum Beispiel von Orange zu Swisscom - wird nicht mehr zu Preisen tarifiert, die im europäischen Vergleich jenseits von Gut und Böse liegen. Aber die Nagelprobe steht noch bevor: Denn entscheidend ist, ob und wie die Endverbraucher von diesem Vertrag zwischen den Anbietern profitieren werden: Wird auch Ihre Rechnung kleiner ausfallen?

Ob die Konsumentinnnen und Konsumenten also jubeln können, kann heute noch nicht gesagt werden. Entscheidend wird sein, dass die Konsumentenpreise in Schwung kommen. Ich denke an tiefere Endkundenpreise, neue Angebote, günstigeres Fix-to-Mobile, und ein Ende der Tarifierung on-net (auf dem eigenen Netz) und off-net (in ein fremdes Netz telefonieren) - letzteres ein Umstand, der viele ärgert und den Wettbewerb bremst.

Grundsätzlich bin ich immer skeptisch, wenn sich Anbieter über Preise einigen, insbesondere wenn sie damit einer Preisregulierung entgehen. Die Telekom-Unternehmungen haben es in der Hand, den Tatbeweis zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten zu erbringen. 

Auch weitergehende Fragen stellen sich: Wollten die Anbieter mit ihrem Vorgehen einer gesetzlichen Lösung den Wind aus den Segeln nehmen? Ich bin dezidiert der Auffassung, dass der Druck einer Gesetzeslösung - die der erstzuständigen ComCom die Möglichkeit gibt, von Amtes wegen einzuschreiten - aufrecht erhalten bleiben muss. Denn möglicherweise besteht noch Spielraum nach unten - zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. 

Die jüngste Vergangenheit lehrt uns: Das Verhandlungsprimat hat sich in wichtigen Fällen nicht bewährt, wenn die Interessenlagen nicht fair verteilt sind. Im besten Fall resultieren nur Verzögerungen. Haben die Anbieter gleichgerichtete Interessen, ist eine Einigung auf zu hohem Preisniveau wahrscheinlich. Haben die Anbieter ungleiche Interessen (Netzzugang Swisscom Festnetz), muss ohnehin die ComCom schlichten oder verfügen und den korrekten Preis festlegen.

Bildquelle: Flickr / netzwerg      

Aus drei wird nun doch nicht zwei

Gestern hat die Weko nach eingehender Untersuchung den Zusammenschluss zwischen Orange (France Télécom SA) und Surise Communications untersagt. Es wurde befürchtet, dass nach einem Zusammengehen der zwei Unternehmen weniger Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt herrscht und die Mobiltelefoniepreise unverändert hoch bleiben.

Mit einer Fusion der zwei Unternehmen wären auf dem Schweizer Mobilfunkmarkt neben Swisscom nur noch ein Unternehmen mit eigenem Netz tätig; gemäss Weko würde diese komfortable Situation der beiden Anbieter nicht mehr genügend Anreiz bieten, um einen Preiswettbewerb zu gewährleisten.

Andere Stimmen äussern sich hingegen gegenteilig: so sei mit dem Entscheid der Weko die Möglichkeit verpasst worden, dass der Wettbewerb mit dieser Fusion angekurbelt worden wäre, hätten sich doch diesfalls zwei grosse Unternehmen gegenüber gestanden.

Klar zu trennen ist jedoch die Tatsache, dass sich die Weko „nur“ gegen eine Unternehmensfusion ausgesprochen hat. Weiterhin offen bleibt die Option, dass die zwei Unternehmen beispielsweise Kosten einsparen können, indem sie ihre Netze zusammenlegen und die so entstehenden Synergien nutzen könnten. Wenn die beteiligten Unternehmen wirklich Kosteneinsparungen zugunsten der Kunden anvisieren, so werden sie auch eine solche Option prüfen.

Persönlich halte ich den Entscheid der Weko für sachlich richtig. Er wird aber nicht eine Verbesserung des Fernmeldegesetzes FMG obsolet machen, wie dies etwa Swisscom gerne zu interpretieren weiss. Im Gegenteil: Endlich wird auch eingestanden, dass der Bund als Eigner nicht die Interessen der Kundschaft, sondern offenkundig in erster Linie diejenigen der Steuerzahler vertritt.

Daher stehe ich für eine ex officio-Prüfung von Interkonnektionsgebühren ein.

Drum prüfe, wer sich verbindet

Unterwegs im Internet ein Zugticket kaufen oder rasch ein Bild auf Facebook hochladen: Mit den neuen Smartphones ist das heute kein Problem mehr. Das Internet im Hosensack hat allerdings seinen Preis. Und der kann - insbesondere im Ausland - ganz schön happig sein.

Telefonieren am StrandIm Ausland fallen sowohl für's Telefonieren als auch für's Surfen mit dem Mobiltelefon Zusatzkosten an. Die im Abo inkludierten Gratisminuten und Megabites sind im Ausland nicht gültig. Wer unliebsamen Überraschungen vorbeugen will, erkundigt sich vor den Ferien über mögliche Optionen seines Providers, sucht vor Ort ein WLAN auf - oder schaltet Datenroaming gänzlich aus.

Ähnlich verhält es sich beim Telefonieren: Auch hier bieten alle Mobilfunkanbieter Optionen zur Kostensenkung an. Trotz gebuchten Optionen bleiben Gespräche mit dem Mobiltelefon im Ausland relativ teuer. Eine Prepaid-SIM eines Providers im Ferienland kann hier Abhilfe schaffen.

Bereits in einem früheren Post bin ich auf die Roamingtarife eingegangen. Der Preisüberwacher ist der Meinung, dass die Mobilfunkanbieter ihre Kunden diesbezüglich zu wenig transparent informieren. Das soll sich ändern. Artikel 10a im Entwurf über die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) sieht bei der Informationspflicht wesentliche Verbesserungen vor.

Trotz Preisplandschungel und intransparenten Roamingtarifen gibt es einfache Spartipps: Mit Prepaid sparen Sie bares Geld. In der EU überwiegen Prepaid-Karten (60%). Schweizerinnen und Schweizer bevorzugen Abonnemente (60%). Hier besteht ein riesiges Sparpotential. Das Aufladen ist heute denkbar einfach und an fast jeder Ecke möglich. Wo die Schweiz den Preisvergleich mit der EU nicht scheuen muss, sehen Sie hier.

Bildquelle: flickr

Telecom-Regulierung: Einladung zum Kartell? oder: Mit Geld aus anderer Tasche ist leicht zahlen...

Gemäss geltendem Recht müssen marktbeherrschende Anbieter wie die Swisscom ihren Konkurrenten den Zugang zu ihrem Netz gewähren. Sie müssen dies zu nichtdiskriminierenden Bedingungen und zu kostenorientierten Preisen tun. So weit, so gut.

Wer darf, wer kann: Streitpunkt TelecomregulierungIn der heutigen Fernmelderegulierung besteht aber trotzdem eine Lücke. Warum? Es gilt das sogenannte Verhandlungsprimat. Demnach darf die ComCom erst eingreifen, wenn sich Anbieter nach mindestens dreimonatigen Verhandlungen nicht geeinigt haben.

Das Verhandlungsprimat hat sich in der Praxis nicht bewährt. Weshalb? Es hat sich gezeigt, dass entweder beim Zugang zur letzten Meile von vornherein klar ist, dass keine Verhandlungslösung zustande kommt. Oder die Anbieter einigen sich auf überhöhte Netzzugangspreise, wie dies vermutungsweise im Mobilfunk über Jahre der Fall war und möglicherweise immer noch ist. Denn wenn niemand der Verhandelnden ein Interesse daran hat, dass tiefe Preise verrechnet werden - dann bleiben sie eben hoch. Soll das einfach so hingenommen werden?

Zur Zeit diskutiert das Parlament die Motion Forster-Vannini. Bunderat und Ständerat haben bereits zugestimmt. Die Motion bezieht sich auf eine gemeinsame Empfehlung der eidg. Kommunikationskommission (ComCom), der Wettbewerbskommission (WEKO) und des Preisüberwachers an den Bundesrat. Neu soll die ComCom die Möglichkeit erhalten, Preise umgehend zu prüfen und gegebenenfalls festzulegen.  

In einem liberalisierten Markt soll der Staat nicht alles und jedes regulieren. Bezüglich ausgehandelter Netzzugangspreise ist allerdings Skepsis angezeigt. Das im Fernmeldegesetz (FMG) vorgesehen Verhandlungsprimat lädt geradezu ein, hohe Netzzugangspreise zu vereinbaren und diese den Konsumentinnen und Konsumenten zu überwälzen. Die vorgeschlagene punktuelle Änderung von Art. 11 FMG soll dies ändern.

Das nützt nicht nur den Konsumentinnen und Konsumenten. Auch für die betroffenen Unternehmen ist es letztlich besser, wenn ein Missbrauch von Marktmacht von vornherein verhindert wird und nicht nachträglich - mittels Sanktionen in dreistelliger Millionenhöhe - durch die WEKO unterbunden werden muss.


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Zusatzinfos:
Telecom-Regulierung_Brief an den Bundesrat.pdf (45,15 kb)
Verfügung vom 5.2.07 Terminierung Mobilfunk.pdf (516,97 kb)