Potentiell höhere Fernverkehrspreise bei den SBB.
Im Rahmen der Bahnreform 2 beriet die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF-S kürzlich auch über eine Anpassung im Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG ; SR 742.31).
Wie die NZZ am letzten Donnerstag richtig festhielt („Kontrolle und Gleichgewichte bei den Billettpreisen“, Paul Schneeberger, NZZ vom 26. Mai 2011), hat die Kommission eine Ergänzung eingebracht, die mit dem übrigen Inhalt der Reformvorlage keinen direkten Zusammenhang hat.
Dennoch hätte diese Ergänzung für Bahnreisende in unserem Land weitreichende Konsequenzen: Nämlich potentiell höhere Fernverkehrspreise bei den SBB.
Gemäss dem vorgeschlagenen neuen Artikel 8a SBBG sollen die Tarife für Verkehrsangebote, die keine Abgeltungen erhalten, so gestaltet werden, dass die vom Bund in den strategischen Zielen festgelegten finanziellen Ziele erreicht werden können. Was bedeutet das: Im Klartext soll der Eigner der SBB über seine Gewinnerwartungen das Tarifniveau wesentlich selber bestimmen.Wie ist das zu beurteilen? Grundsätzlich ist es problematisch, wenn der Eigner in Monopolbereichen allein und ohne Disziplinierung durch den Wettbewerb den Gewinn festlegen kann. Es besteht die Gefahr des Missbrauchs. Wer vertritt die Interessen der Kunden, der Konsumenten? Der Eigentümer kann nicht ohne weiteres die eigenen finanziellen Interessen und gleichzeitig die Interessen der Bahnkunden unter einen Hut bringen.
Die Preisüberwachung ist für die Kontrolle der Preise marktmächtiger Unternehmen in der Schweiz zuständig. Das gilt auch für den öffentlichen Verkehr. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung wird die Preisüberwachung aber kaum mehr Handhabe zur Intervention bei Tariferhöhungen der SBB haben. Letztlich stellt sich mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung die Frage: Soll die SBB auf Paradestrecken unbeschränkt eine Monopolrente abschöpfen können? Für mich ist die Antwort Nein.
Rechtlich ist es zwar möglich, dass das Gesetz in Teilbereichen neu etwas anderes besagt. Und dass in Zukunft der Bundesrat den SBB mit seinen Gewinnvorgaben implizit auch die Tarife vorgibt. Auf Anfrage habe ich das der ständerätlichen Kommission auch bestätigt. Entscheiden darüber wird das Parlament.
Die revidierten gesetzlichen Tarifbestimmungen fussen bis jetzt auf keiner breiten öffentlichen Diskussion - in der Ausarbeitungsphase wurden beispielsweise die Konsumentenschutzorganisationen - nicht angehört. Es bleibt zu hoffen, dass diese Diskussion im Parlament nachgeholt wird. Immerhin geht es um Entscheidungen, die tausende von Bahnpassagieren in Zukunft tagtäglich ganz direkt betreffen.
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Wenn Umzugswillige Ausschau halten nach einer neuen Bleibe, dann konsultieren sie nicht selten via Internet sogenannte Steuervergleichsrechner: Was passiert mit meiner Steuerbelastung, wenn ich von A nach B, C oder D ziehe?
Dass diese Rechnung aber nur die halbe Wahrheit beinhaltet, hat eine heute veröffentlichte Studie der Credit Suisse gezeigt: Unter dem Titel „Wo lebt’s sich am günstigten“ hat die CS versucht, ein kompletteres Bild der finanziellen Belastungen je nach Wohnort zu zeichnen. Resultat: Heuer schwingt der Kanton Uri obenaus. Zielpublikum der Studie sind in erster Linie die Umzugswilligen, die ihre finanzielle Situation optimieren möchten. Bei näherem Hingucken könnte die Studie aber für ganze andere interessant sein.
Zum Beispiel für
- Verantwortungsträger im Gesundheitswesen, wenn sie sehen, dass Ihr Kanton wegen der Krankenkassenprämien schlecht abschneidet,
- Verkehrspolitiker, wenn sie lesen, dass sich Pendeln nicht nur ab und zu lohnt, sondern bisweilen aus finanziellen Gründen für tiefe Familieneinkommen gar keine Alternative zum Pendeln besteht,
- Infrastrukturpolitiker, wenn sie sehen, dass aufgrund überhöhter Strom-, Wasser oder Abwasserpreise das Ranking ihrer Region abfällt.
Übrigens: Auch der Preisüberwacher hilft in solchen Fragen zu vermehrter Transparenz. Zum Beispiel mit unserem Tarifrechner im Bereich Wasser – Abwasser – Abfall. Gerade kürzlich haben wir zum Beispiel für verschiedene Kategorien die Jahreskosten in verschiedenen Ortschaften ausgerechnet – die Studie findet sich auf unserer Webseite.
Hier die Resultate für ein Einfamilienhaus einer Kleinfamilie (Bild klickbar):
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Die Billettpreise im öffentlichen Personenverkehr steigen weniger stark als ursprünglich angekündigt. Statt 3.4 Prozent schlagen die Preise für Einzelbillette und Streckenabonnements auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2010 um 2.4 Prozent auf. Bei der Gemeindetageskarte wird auf die vorgesehene 9-Uhr-Regel verzichtet. Darauf hat sich der Preisüberwacher mit dem VöV im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung geeinigt. Bis Ende April 2011 muss der VöV dem Preisüberwacher ein objektiviertes System der sog. Distanzzuschläge vorlegen.
Mehr zum Thema finden Sie in der Pressemitteilung von heute.
Verstehen Sie bei «Flextax», «U-Abo», «A-Welle», «ZVV», «ZigZag», «Libero», «Passepartout», «Zugerpass» und «Ostwind» auch nur Bahnhof?
Das ÖV-Angebot der Schweiz zählt zu den besten der Welt. Praktisch für die Konsumentinnen und Konsumenten, dass sich in vielen Regionen die Anbieter zu Tarifverbünden zusammengeschlossen haben: Ein einziges Abonnement oder Billett ermöglicht während der Gültigkeitsdauer unbeschränkte Fahrten innerhalb bestimmter Zonen.
Ich beurteile die Preisgestaltung nach Tarifzonen - trotz einiger Vorteile - durchaus auch kritisch. Denn in den meisten Fällen sind die innerstädtischen Tarifzonen in allen Abonnementen und Billetts obligatorisch enthalten. Pendlerin A, die täglich von Zollikofen nach Bern an ihren Arbeitsplatz gleich hinter dem Bahnhof fährt, bezahlt damit automatisch für das gesamte städtische Tram- und Busangebot mit, egal, ob sie es jemals nutzt oder nicht. Noch schlechter fährt Pendler B, der in Glattbrugg wohnt und in Oerlikon arbeitet. Tarifzone 10 (in der Oerlikon liegt) wird für die Preisberechnung doppelt gezählt. So ist er gezwungen, für drei statt deren zwei Tarifzonen zu bezahlen - auch wenn er nur selten oder nie ins Zentrum fährt. Dies führt zum Teil zu Unverständnis bei den Konsumentinnen und Konsumenten - was sich in entsprechenden Bürgermeldungen bei mir niederschlägt.
Um der Kritik mindestens teilweise begegnen zu können, sind Tarifverbünde jedenfalls gut beraten, wenn Zonen-Einteilungen oder Neu-Einteilungen nicht als Tariferhöhung konzipiert werden, sondern im Gesamtergebnis einnahmenneutral bleiben.
Sind Sie auch schon auf ein solches Problem gestossen?
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