Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Kommentare (1) -

  • Markus Saurer

    14.09.2017 14:53:41 |

    Ich sehe zwar nicht, aus welchem Grund und in welchem relevanten Markt Bookings.com im Sinne unserer rechtlichen Grundlagen (oder erst recht in ökonomischer Hinsicht) marktbeherrschend sein könnte. Aber ich freue mich, dass auch der Preisüberwacher vielleicht einmal ein Verfahren bis zur letzten Konsequenz durchziehen will/muss.

    Die Verteidigung von Bookings.com scheint allerdings etwas schwach auf der Brust zu sein, wenn die jetzt schon beteuert, die Preise und Konditionen ihrer Mandantschaft seien gewiss nicht missbräuchlich, die Rendite normal usw.

    Man wünschte sich dem Pü etwas stärkere Gegner. Sonst könnte am Ende noch ein falscher Eindruck entstehen...

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