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Erteilung der Fernverkehrskonzession ab 2019: Ein trojanisches Pferd – aus Sicht der öV-Kunden

Nach Willen des BAVs soll neu soll auch die BLS Fernverkehrslinien betreiben. Zwei kleinere Linien will man ihr geben. Wettbewerbsförderung heisst das Ziel. An sich in Ordnung, aber lassen Sie mich hier noch ein paar zusätzliche Erklärungen machen – denn die Sache ist kompliziert.

Leider ist das nicht die Art Wettbewerb, die zu besseren Preisen führt: Es bieten nämlich nicht zwei Anbieter die gleiche Leistung - sprich dieselbe Strecke – an und versuchen Kunden über das Paket aus Preis und Leistung von sich zu überzeugen.

Vielmehr wird eine Fernverkehrsstrecke nach wie vor immer nur von einen Anbieter - entweder der SBB oder der BLS - befahren und das zum geltenden Einheitstarif. Dadurch ändert sich preislich für die Kunden erstmal rein gar nichts.

Im Kleingedruckten findet man dann die eigentliche Krux. Die SBB soll im Fernverkehr so nebenbei auch gleich noch 100 Millionen CHF pro Jahr mehr an Trassenpreisen bezahlen. Profitieren wird davon die öffentliche Hand.  Das tönt bekannt, in den letzten Jahren ist der Trassenpreis bereits sukzessive um mehr als 300 MCHF erhöht worden. Berappt haben das immer die Kunden mit Tariferhöhungen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist scheinbar der Ansicht, dass eine weitere Abschöpfung um 100 MCHF zu verkraften sei. Entweder, weil der Fernverkehrsgewinn der SBB nach seiner Einschätzung eh zu hoch ausfalle oder weil weitere Tariferhöhungen angezeigt wären.

Aus meiner Sicht ist beides nichtzutreffend:

•    Die preisliche Attraktivität des öVs beurteile ich bereits heute kritisch.

•    Das Preisüberwachungsgesetz greift ohnehin, wenn die Gewinne im Fernverkehr zu hoch ausfallen - auch ohne neue BAV-Regelung. So werden genau aus diesem Grund 2018 Vergünstigungen als Kompensation für zu hohe Gewinne an die ÖV-Nutzer ausgerichtet. Bis zu 80 Millionen Franken werden so zurückerstattet. Vergleiche auch: https://blog.preisueberwacher.ch/post/2018/03/19/sbb-and-co-zeichen-der-zeit-rechtzeitig-erkennen.*

Das Problem ist, dass man den Kuchen nicht zwei Mal essen kann. Man kann nicht einerseits, die Kunden für zu viel bezahlte Preise kompensieren und andererseits die Trassenpreise erhöhen. Insgesamt neutralisiert man so zweimal den unangemessenen Teil des Gewinns. Fazit: Mit den vom BAV vorgeschlagenen Anpassungen steigt der Druck auf die Preise erheblich. Der Spielraum für bisher ausgerichtete Kompensationsmassnahmen zu Gunsten der Kunden würde entfallen. GA-Vergünstigungen, Sparbillette u.v.m könnten nicht mehr oder in wesentlich geringerem Umfang ausgerichtet werden.

Mein Standpunkt: Der Status quo ist besser als eine untaugliche Revision. Das System darf keinesfalls weiter verteuert werden. Vielmehr muss der Fokus bei der Konzessionsvergabe geändert werden. Wir brauchen ein System, das zu tieferen (Fernverkehrs-) Tarifen führt.



*«Wieso gibt es denn bei zu hohen Gewinnen im Fernverkehr nicht einfach günstigere Billette und Abos?»,  werde ich oft gefragt.
In a nutshell: Der Direkte Verkehr ist eine nationale Tarifgemeinschaft. Sie kaufen dasselbe Ticket, unabhängig ob Sie im Regionalverkehr oder im Fernverkehr unterwegs sind. Der Fernverkehr ist kostendeckend unterwegs, sprich die Tarifeinnahmen müssen (nur) seine Kosten decken. Tarifsenkungen als Folge von zu hohen Fernverkehrsgewinnen wären an sich also tatsächlich logisch. Sie bedeuten jedoch, dass gleichzeitig auch die Einnahmen beim Regionalverkehr sinken würden – die Subventionsgeber kämen damit noch stärker in Bedrängnis, da sich damit die Finanzierungslücke zwischen (tieferen) Tarifeinnahmen und (unveränderten) Gesamtkosten öffnen würde. Deshalb suche ich mit den SBB Massnahmen, die möglichst wenig Konsequenzen für den Rest der Branche haben. Diese zeigt leider wenig Bereitschaft mich dabei zu unterstützen.

Bilderquelle: www.flickr.com, Thomas Naas

 

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