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Den Gebühren ein Schnippchen schlagen

Le DFF dit non à l'augmentation de la franchise de TVA de 5 à 10 francs
Il DFF rinuncia ad aumentare la soglia impositiva IVA da 5 a 10 franchi
 

Wer kennt das nicht: Das Schnäppchen liegt bereits im Warenkorb. Jetzt noch rasch die Lieferadresse eingeben und die Online-Bestellung absenden. Die Freude ist gross, wenn  wenige Tage später das Paket zu Hause eintrifft. Auf seiner Reise aus dem benachbarten Ausland bis zu mir nach Hause mutierte das Schnäppchen allerdings zum teuren Luxusprodukt.

Den  herben Dämpfer verdanke ich den  Zollabfertigungsgebühren. Bei einem Warenwert bis zu 500 Franken fallen bei der Post bis zu 18 Franken Zollgebühren an. Ab 500 Franken können die Gebühren mit bis zu 35 Franken zu Buche schlagen. Einzig für Sendungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, verlangt die Post keine Zollvorlagegebühren. Und wenn die Lieferung via private Spedition erfolgt, sind die Kosten in der Regel noch höher. Post ist da!

Der Preisüberwacher setzt sich seit längerer Zeit für eine Erhöhung der derzeitigen Freigrenze von 5  auf 10 Franken ein (siehe hier). Für dieses Anliegen hatte Finanzminister Merz jedoch jüngst kein Musikgehör. In einem zweiseitigen Brief legte er seine Argumente gegen eine Erhöhung dar. Nicht einmal eine Anpassung der Freigrenze an die Teuerung zieht er in Betracht. Resultat: Zahlreiche Schweizer Internet-Shopper, die den Markt nutzen, werden auch bei einem sehr tiefen Warenwert weiterhin mit Zollvorlagegebühren bestraft.

Der Entscheid des Finanzdepartements – es macht Wettbewerbsneutralität geltend – ist für mich nicht in allen Belangen nachvollziehbar. Letztlich behindern die hohen Zusatzgebühren den grenzüberschreitenden Handel. Der Bericht „Preisinsel Schweiz“ des Seco hatte festgestellt, dass die Grenze ein die Preise mitbestimmender Kostenfaktor bleibe, dessen Stellenwert es durch möglichst schlanke Zollabfertigungsverfahren zu reduzieren gelte. Schliesslich ist es vor allem der internationale Wettbewerb, der zu einer Senkung der Preise in der Schweiz beitragen soll. Das Seco spricht denn auch von einer „marktabschottenden Wirkung“ der Zollabfertigungsgebühren.

 Zudem: Hole ich die Ware selbst im Ausland und fahre über die Grenze, so beträgt die Freigrenze nicht 5, sondern satte 22.80 Franken (300 Franken Warenwert). Dieser Umstand ruft findige Unternehmer auf den Plan. Sie bieten Lieferadressen ennet der Grenze an, an welche Sie Ihr Paket senden lassen. Später holen Sie dieses ab und bringen es in die Schweiz – hier ein Beispiel. Fazit: Ich bin enttäuscht vom Entscheid des Finanzministeriums, dem offenkundig die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten weniger wichtig sind, zur Marktabschottung der Schweiz beiträgt und damit gegen einen kompetitiven grenzüberschreitenden Handel antritt.

Zum Schluss noch ein Gratistipp: Bis zu einem Warenwert von 65 Franken verrechnet die Post keine Zollvorlagegebühren. Deshalb lohnt es sich unter Umständen, die Bestellung in Teillieferungen zu unterteilen.

Bildquelle: Flickr

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Kommentare (6) -

  • hrr

    04.09.2009 00:05:13 |

    Wie wärs mit einer Unterschriftensammlung um dem Ganzen etwas mehr Gewicht zu verleihen?

    Ich bin gerade an einer Bestellung bei der ich etwa 10Fr über der Freigrenze zu liegen komme... 40% Strafzuschlag, sehr ärgerlich, Herr Merz!

    Wäre der schweizer Markt nicht geschützt (liberales Anliegen?) würde der Wettebwerb spielen und ich wäre nicht mehr genötigt im billigeren Ausland zu bestellen.  

  • Hans Giger

    13.11.2009 12:55:03 |

    Diese Verzollungsgebühren sind nichts anderes als moderne Wegelagerei einer Bande von organisierten Kriminellen.

  • Thomas Peter

    07.05.2010 01:11:26 |

    Mich nähme mal wunder auf welchen Phantasie Währungskurse unser Zoll eigentlich rechnet. Ein Beispiel: Habe eine Schutzfolie für Laptops bei schutzfolien24.de die in Konstanz sässhaft sind bestellt. Warenwert 40.29 Euro, von der deutschen Post mittels Zollerklärung sauber deklariert. Der Schweizer Zoll hat daraus 89.-CHF gemacht! Ein Kurs also von 2.2 zur Schweizer Währung, während real wir ca. bei 1.45 sind! Des weiteren lag schon mal eine Post Zollerklärung bei, wo es geheissen hat, wenn man unter 65.-CHF bleibt, sei es zollfrei. Ich musste also 25.-CHF nachbezahlen für ein Warenwert von 40 Euro. Dabei tut nicht die Mehrwertsteuer weh, sondern die überrissenen 18.-CHF Bearbeitungsgebühr der Post. Einfach nur frech.

  • Patric

    31.05.2010 01:25:36 |

    Gemäss der netten Dame von der Post, mit der ich letzte Woche telefoniert habe, wird NICHT bis zu einem Warenwert von Fr. 65 gratis geliefert. Vielmehr rechnet die Post zum Warenwert auch noch die Verpackungskosten und das Porto dazu! Da kann man sich dann schon bald nur noch ein Streichholz aus dem Ausland bestellen...

    Für vier CDs aus Frankreich musste ich letzthin über Fr. 25 Gebühren zahlen - ein Viertel der ganzen Lieferung!

    Aus England habe ich mir drei T-Shirts bestellt, die in drei einzelnen Couverts geliefert wurden. Für jedes einzelne Couvert hat mir die Post dann jeweils die Gebühren für alle drei T-Shirts abgeknöpft, obwohl auf dem Couvert draufstand, dass nur EIN T-Shirt drin ist. Damit hat sich für mich der Preis der T-Shirts faktisch verdoppelt!
    Als ich reklamieren wollte, meinte die Post bloss, dass ich dafür zuerst weitere Fr. 30 zahlen müsste. Weil die Gebühren von drei mal Fr. 18 sowieso fällig seien, würde sich das für mich also gar nicht lohnen.

    Liebe Post. Da wo ich herkomme, nennt man das nicht Zollabfertigung, sondern BETRUG.

    Auf die einzelnen Couverts aufgeteilt, wären die T-Shirts wahrscheinlich sowieso abgabefrei gewesen, oder nicht?

    Gegen die MWST an sich habe ich nichts einzuwenden. Aber hier wird der Bürger systematisch abgezockt und für dumm verkauft. Höchste Zeit, dass etwas dagegen unternommen wird!

  • Heiner Graafhuis

    24.12.2010 12:58:34 |

    Hier meine Antwort auf ein konkretes Beispiel, heute, Weihnachtsmorgen eingetroffen:

    Der Spediteur (Swiss Post) berechnet 53 CHF Zuschlag auf den Gesamtwert der Ware von 50 CHF. Daraus resultieren 7 CHF MWSt., also 60 CHF Spesen für Ware inkl. Porto von 50 CHF aus Deutschland.
    Ich schlage vor alle solcherart unsinnigen Rechnungen so lange wie möglich nicht zu bezahlen. vDer Spediteur soll schliesslich was tun fürs Geld   :-(

    "Sehr geehrte Swiss Post GLS

    Hiermit bestreite ich die Gültigkeit Ihrer Rechnung über CHF 60.75 für das Verzollen und MWSt-Erheben auf den 5 Glühlampen mit Warenwert ink. Versand vo  37,17 EUR = ca. CHF 50.-, gemäss Rechnungsstellung des Verkäufers.

    In Ihrem Begletiblatt berufen Sie sich auf die Mehrwertsteuer-Verordnung.
    Bitte geben Sie mir an, auf welche §§ darin.

    Es ist vollkommener Unsinn und sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers und Bürgers,  ihre eigenen Abwicklungs-Kosten zum Warenwert inkl. Porto dazuzuschlagen, (um daraus einen Warenwert von 93 CHF zu machen), wenn diese Abwicklungskosten gar nicht anfallen würden, da der Warenwet unter der Freigrenze von CHF 65.- liegt!

    Den ganzen  Aufwand zu betreiben, 53 CHF Spesen zu verrechnen, um 7 CHF MWSt. und 0 CHF Zoll einzufordern, dies alles obwohl der Warenwert inkl. Porto erheblich unter der Freigrenze liegt – das ist Schikane und Leerlauf, Bürokratie pur, der Tod des Mittelstandes!
    "

  • Andrea Handschin

    14.07.2011 18:57:22 |

    Auch ich ärgere mich über diese Gebühren. Zoll fällt ja meistens gar nicht an, und die Mehrwertsteuer wäre auch noch tragbar. Natürlich spielen da grosse wirtschaftliche Interessen mit, aber die Schweiz würde bei ihren Ausfuhren ja auch davon profitieren, wenn diese Schranken im Warenverkehr fallen würden.

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