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Aus drei wird nun doch nicht zwei

Gestern hat die Weko nach eingehender Untersuchung den Zusammenschluss zwischen Orange (France Télécom SA) und Surise Communications untersagt. Es wurde befürchtet, dass nach einem Zusammengehen der zwei Unternehmen weniger Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt herrscht und die Mobiltelefoniepreise unverändert hoch bleiben.

Mit einer Fusion der zwei Unternehmen wären auf dem Schweizer Mobilfunkmarkt neben Swisscom nur noch ein Unternehmen mit eigenem Netz tätig; gemäss Weko würde diese komfortable Situation der beiden Anbieter nicht mehr genügend Anreiz bieten, um einen Preiswettbewerb zu gewährleisten.

Andere Stimmen äussern sich hingegen gegenteilig: so sei mit dem Entscheid der Weko die Möglichkeit verpasst worden, dass der Wettbewerb mit dieser Fusion angekurbelt worden wäre, hätten sich doch diesfalls zwei grosse Unternehmen gegenüber gestanden.

Klar zu trennen ist jedoch die Tatsache, dass sich die Weko „nur“ gegen eine Unternehmensfusion ausgesprochen hat. Weiterhin offen bleibt die Option, dass die zwei Unternehmen beispielsweise Kosten einsparen können, indem sie ihre Netze zusammenlegen und die so entstehenden Synergien nutzen könnten. Wenn die beteiligten Unternehmen wirklich Kosteneinsparungen zugunsten der Kunden anvisieren, so werden sie auch eine solche Option prüfen.

Persönlich halte ich den Entscheid der Weko für sachlich richtig. Er wird aber nicht eine Verbesserung des Fernmeldegesetzes FMG obsolet machen, wie dies etwa Swisscom gerne zu interpretieren weiss. Im Gegenteil: Endlich wird auch eingestanden, dass der Bund als Eigner nicht die Interessen der Kundschaft, sondern offenkundig in erster Linie diejenigen der Steuerzahler vertritt.

Daher stehe ich für eine ex officio-Prüfung von Interkonnektionsgebühren ein.

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