Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine
Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer
konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das
Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer
generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen
Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die
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Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.
Der Bundesrat hat entschieden: Ab dem 1. Juli 2010 gilt in der Schweiz das sogenannte Cassis-De-Dijon-Prinzip. Ich habe bereits früher einmal darüber gebloggt; erfreulich ist, dass es nun ab 1. Juli diesen Jahres so weit sein wird.
Die Beseitigung technischer Handelshemmnisse erleichtert die Vermarktung von Importprodukten - jene Kategorie von Produkten, die in der Schweiz traditionell mehr kosten als im Ausland. Allerdings ist die Liste der Ausnahmen doch recht lange - vor übertriebenen Erwartungen muss man deshalb warnen. Namentlich bei Lebensmitteln, Kosmetika, Textilien und Velos ergibt sich nun ein Preissenkungspotential.
Neben Cassis-De-Dijon ist der Euro so günstig wie noch nie. Der starke Schweizer Franken führt dazu, dass Importeure - sofern in Euro abgerechnet wird - für Importwaren weniger zahlen müssen. Herrscht wirksamer Wettbewerb, muss dieser Währungsvorteil über kurz oder lang auch im Portemonnaie von Herrn und Frau Schweizer zu spüren sein.
Importeuer oder Importeur?
Konsumentenfreundliche Importeure - oder solche, die von der Konkurrenz nicht ausgebootet werden wollen - tun gut daran, Währungsvorteile an die Kundinnen und Kunden weiter zu geben. Jene, die nur ihre Marge vergrössern wollen, werden aufgrund des Wettbewerbsdrucks, mit tieferen Marktanteilen aufgrund aufmerksamer Kundinnen und Kunden dafür bezahlen. Das seco wird die Auswirkungen der Gesetzesnovelle monitoren.
Auch wir als Konsumenten können hier unsere Rolle spielen: Indem wir den Markt nutzen, vergleichen - und namentlich bei teureren Importgütern vor dem Kaufentscheid den Verkäufer auf Wechselkursvorteile hinweisen und deren Weitergabe verlangen. Oder - wenn die Differenz zu gross oder der Verkäufer nicht verhandlungsbereit ist - halt wohl oder übel im Ausland einkaufen.
Bildquelle: Wikipedia, Neon ja.