Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine
Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer
konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das
Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer
generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen
Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die
Blog-Spielregeln.
Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.
Wer kennt es nicht: Kaum ist man aus Auslandferien zurück, flattert auch schon eine horrende Handyrechnung ins Haus, welche die schöne Urlaubszeit schlagartig vergessen lässt.
Bereits seit einigen Jahren hat die EU in ihren Mitgliedsstaaten die Preise für Roaming innerhalb des EU-Binnenmarkts gesenkt. Per 1. Juli 2011 wurden diese verbindlichen Maximaltarife erneut reduziert. Die Preisobergrenzen betreffen nicht nur die Endkundentarife. Sie betreffen insbesondere auch die eigentliche Roaminggebühr: Das ist die Gebühr, die der ortsansässige Netzbetreiber von seinen ausländischen Partnern für die Nutzung seines Netzes verlangen darf.
Die Schweizer Mobilfunkanbieter sind nicht an die EU-Vorgaben gebunden. Je nach Preisplan und Anbieter zahlen Schweizer Kunden für Roaming im EU-Raum deutlich mehr als EU-Bürger. Ich habe hierzu immer wieder Meldungen, und das Unverständnis wächst. Ein Anruf mit dem Mobiltelefon innerhalb von Frankreich ist für einen EU-Bürger in aller Regel deutlich günstiger als für einen Schweizer, obschon es sich um eine vergleichbare Dienstleistung handelt.
Sowohl mein Amt (Roamingeingabe an Bundesrat 2007) wie auch diverse Konsumentenschutz-Organisationen weisen seit geraumer Zeit auf die Problematik der hohen Roamingtarife hin. So haben die Konsumentenzeitschriften K-Tipp, Saldo und Bon à Savoir vor wenigen Wochen eine erfolgreiche Petition lanciert, welche mittlerweile mit gut 55‘000 gesammelten Unterschriften beim Bundesrat eingereicht wurde.
Auch die Parlamentarier beschäftigt das Thema Roaminggebühren: CVP-Ständerat Konrad Graber aus Luzern zielt in dieselbe Richtung mit seiner Interpellation; er stellt dem Bundesrat unangenehme Fragen, die auf den Regelungsbedarf in dieser Angelegenheit hinweisen. Mit ihrer Motion beauftragt SP-Nationalrätin Ursula Wyss den Bundesrat, analog zur EU-Regelung verbindliche Höchsttarife festzulegen.
Für mich ist klar: Da es sich bei Roaming um eine Dienstleistung handelt, bei der ausländische und inländische Mobilnetzbetreiber involviert sind, halte ich ein Abkommen mit der EU für die einzig befriedigende Lösung.
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