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Wettbewerb ja, aber nicht um jeden Preis

Heute erschien der Infrastrukturbericht „mit Wettbewerb und nachhaltiger Finanzierung an die Spitze“ der economiesuisse.
Der Bericht gibt einen Überblick über den Stand der Liberalisierung bei den verschiedenen Services Publics

Der Telekommarkt wird als Beispiel für eine erfolgreiche Öffnung eines Monopolmarkts hervorgehoben. Neben der Netzzugangsregulierung begünstigte eine Reihe von technisch wichtigen Innovationen die Wirksamkeit des Wettbewerbs. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Grundversorgung greifen nur, wenn der freie Markt die Versorgung zu erschwinglichen Preisen nicht sicherstellt. Dieser Ansatz wäre meines Erachtens auch für andere Infrastrukturen zu prüfen.

Aus meiner Sicht ist es ausserordentlich wichtig, den Umfang der Grundversorgung auf Gesetzesebene zu definieren. Denn egal ob staatlich oder privat: Ein Unternehmen kann nur effizient geführt werden, wenn der Versorgungsauftrag klar definiert und verbindlich geregelt ist. Für eine Privatisierung eines „Service Public“ stellt der gesetzlich geregelte Versorgungsauftrag aus meiner Sicht eine notwendige Bedingung dar.

Die Liberalisierung des Strommarktes ist bisher wenig fortgeschritten. Das dürfte auch so bleiben: Ob ein Stausee erhöht oder ein Gaskraftwerk erstellt werden soll, wird in der Schweiz auch künftig vorwiegend der Souverän und nicht die Geschäftsleitung eines Elektrizitätsversorgers entscheiden. De facto besteht dadurch eine weitgehende Marktzutrittsschranke. Ob unter solchen Bedingungen die von economiesuisse geforderte weitergehende Liberalisierung des Sektors zu besserer Versorgungsqualität und tieferen Preisen auch für Haushaltskunden führt, muss deshalb hinterfragt werden.

Etwas enttäuschend ist, dass der Bericht darauf verzichtet, marktwirtschaftliche Lenkungsinstrumente zu diskutieren, um die neue Energiepolitik umzusetzen. Er beschränkt sich im Wesentlichen darauf, mehr Markt zu fordern und vorsorglich zusätzlichen Steuern und Abgaben eine Absage zu erteilen. Gefordert wird dagegen, genügend Anreize für neue Investitionen in Stromnetze zu schaffen. Dagegen wäre im Prinzip nichts einzuwenden. Hierfür die gesetzlich zugesicherten Renditen für Stromnetzbetreiber zu erhöhen, ist aber teuer und möglicherweise wenig effektiv. Es resultieren mit Sicherheit höhere Strompreise. Gewähr, dass die Mehreinnahmen tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen führen, besteht dagegen nicht. Aber genau dies ist doch zentral! Bedenkt man, dass sich die Netzbetreiber vorwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, so führt eine höhere Rendite für bereits erstellte Netzinfrastrukturen zu höheren Staatseinnahmen. Wird die öffentliche Hand diese Mittel tatsächlich für den Bau neuer Stromnetze einsetzen? Diese Frage ist zwingend zu beantworten.

Kommentare (3) -

  • Markus Saurer

    02.07.2012 21:08:19 |

    Rudolf Lanz hat mich zu Recht darauf angesprochen, dass ich hier schon lange nichts mehr kommentiert habe... Nun gut,gegen den obenstehenden Post gibt's auch nicht viel einzuwenden. Die Gewähr, dass bessere Netzrenditen zu zusätzlichen Netzinvestitionen führen, mag es unter den aktuellen Besitzverhältnissen nicht geben. Klar ist aber, dass wir heute zu niedrige Renditen haben. Beste Gewähr dafür, dass zu wenig investiert wird. Die mehr oder weniger staatlichen Netzbetreiber sind kaum mehr kapitalmarktfähig. Der Preisüberwacher trägt mit seinen Methoden - besonders mit der Bewertung von Anlagen zu den volkswirtschaftlich irrelevanten und irreführenden historischen Kosten - wesentliche zu diesen Problem bei.

  • Josef Hunkeler

    14.07.2012 23:22:06 |

    Lieber Herr Saurer,

    historische Kapitalkosten dürften gegenwärtig einiges höher als aktuell gültige Zinsen sein. Zur Kostenberechnung aktueller Rentablitätsfragen müsste also wohl etwas tiefer gegriffen werden. Danken sie es dem Preisüberwacher, dass er solche "irrelevanten und irreführenden historischen Kosten" noch nicht ganz aus der Betrachtung herausgeworfen hat und nicht nur auf effektiv irrelevante Kostenelemente des aktuellen Quartals abstützt.

    Diese Diskussion ist so alt wie Methusalem. In den 90er Jahren wollte sogar ein Ökonom der Nationalbank Zinsmargen auf der Basis aktueller Grenz-Zinssätze berechnen. Die Wirtschaft basiert auf historisch aggregierten Kostenstrukturen, nicht auf Marginalsätzen. Seien sie dem Preisüberwacher dankbar, dass er den Wald noch sieht, selbst wenn er einzelne Bäume betrachtet.

    Mit freundlichen Grüssen,
    Josef Hunkeler
    ehemaliger Sachbearbeiter im Bereich der Hypothekarzinsen

  • Markus Saurer

    16.07.2012 15:33:44 |

    Lieber Herr Hunkeler Ich trete für alles ein, was in die Nähe der volkswirtschaftlich relevanten Opportunitätskosten führt - und gegen alles, was davon wegführt.

    Der Preisüberwacher hat Glück, dass sich ehemalige MA noch für ihn einsetzen. Da scheint es die Weko schon schwerer zu haben - ihre notorischen Kritiker rekrutieren sich gewissermassen aus ex Sekretariatsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Wink

    Beste Grüsse
    M.S.

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