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Die überarbeitete Postverordnung – Feigenblattliberalisierung?

Ist die Post eine Monopolistin? Ja und nein. Gesetzlich verankert ist beispielsweise ihr Monopol für Briefe unter 50g. Hier hat der Kunde keine Wahl, diese Briefe können nur mit dem gelben Riesen versandt werden. Sind die Briefe schwerer, sollte - gemäss der Vorstellung des Gesetzgebers - der Kunde die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Anbietern wählen zu können. Der Wettbewerb müsste also spielen, so jedenfalls der Wille des Gesetzgebers. Kann und tut er das auch? Er tat es bis anhin nicht und ob er dies in Zukunft tun wird,  ist zweifelhalft.

Konkretes Beispiel? Die neue Überarbeitung der Postverordnung soll den Wettbewerb fördern. In Tat und Wahrheit öffnet sie jedoch Tür und Tor für gelbe Preismodelle, die nicht der Kostenwahrheit entsprechen. Schauen wir die Situation an. Die Post muss Infrastrukturen unterhalten, die sie für die Ausübung ihrer Aufgaben benötigt. Das heisst: Sie betreibt u.a. Poststellen, stellt Briefträger an und stattet diese mit Velos, Töffs oder Autos aus.  Das alles kostet und kann plus eine vernünftige Marge in Form von Beförderungskosten den Kunden weiterverrechnet werden. Das ist absolut in Ordnung. Was aber, wenn die „eh da“-Kosten ungleichmässig auf die verschiedenen Produkte umgelegt werden und die Produkte der Kunden-ohne-Wahl besonders stark belastet werden? Genau dies geschieht,  indem beispielsweise der wichtigsten Kategorie von Sendungen im Segment PostMail, den nicht adressierten Sendungen, praktisch keine Kosten für die Endzustellung verrechnet werden. Bei diesen Produkten mit einem jährlichen Sendevolumen von weit mehr als einer Milliarde resultieren dann unrealistisch günstige Preise im Vergleich zu anderen Anbietern, die ihre Infrastrukturkosten verursachungsgerecht verrechnen müssen.

Das sind sehr ungleiche Spiesse und entmutigen wohl noch den letzten Konkurrenten, der sich auf dem Markt positionieren will. Der Wettbewerb, so er überhaupt stattfindet, wird hier verzerrt. Fakt ist, einen fairen Wettbewerb kann es nur geben, wenn alle Anbieter die gleichen Rahmenbedingungen haben. Es ist Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass dies gegeben ist. Anderenfalls kann man sich den Aufwand der teilweisen Marktliberalisierung ersparen, denn „Feigenblattliberalisierungen“ bringen niemandem etwas.

 

Bildquelle: Hans Baldung, Wikimedia

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