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Swissgrid erhöht in Umsetzung verschiedener Urteile des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auf 2014 ihre Tarife. Einerseits muss sie den Kraftwerkbetreibern Kosten für die Bereitstellung von Systemdienstleistungen rückerstatten. Andererseits erlaubt ihr die Rechtsprechung höhere Netznutzungsentgelte als diejenige, welche die Elektrizitätskommission (ElCom) ihr bislang zugestanden hatte. Gemäss Swissgrid dürfte dadurch die Stromrechnung für einen Durchschnitthaushalt nächstes Jahr um rund Fr. 20 steigen.

 

Das ist leider noch nicht alles. Die angekündigte Preiserhöhung betrifft „nur“ das Übertragungsnetz und die Systemdienstleistungen. Von der gerichtlich korrigierten Rechtslage werden voraussichtlich auch einige der rund 800 Verteilnetzbetreiber profitieren wollen, deren Anteil (Abgeltung Netznutzung) an der Stromrechnung um ein Mehrfaches höher ist. Auch wenn eine Tariferhöhung um 19 Prozent wie im Falle der Swissgrid bei den Verteilnetzen (hoffentlich) die Ausnahme bleiben wird, ist vielerorts mit weiteren spürbaren Mehrkosten zu rechnen. Eine genauere Schätzung der Auswirkungen wird erst möglich sein, wenn die 800 Verteilnetzbetreiber ihre Netznutzungstarife für das Jahr 2014 veröffentlicht haben.

Höhere Rendite auch aufgrund der geänderten Bundesratsverordnung: Nur ein Teil der absehbaren Erhöhungen der Netznutzungsentgelte sind Folge der Gerichtspraxis. Um Investitionen in Stromnetze zu begünstigen, änderte der Bundesrat auf 1. März 2013 die Stromversorgungsverordnung (vgl. Newsletter der Preisüberwachung 1/13). Er erhöhte die zulässige kalkulatorische Rendite von Stromnetzen. Bezogen auf das Tarifjahr 2014 ergibt sich im Vergleich zur früheren Herleitungsmethode eine um 1.25 Prozentpunkte höhere Verzinsung des in Stromnetze investierten Kapitals, was rund 250 Millionen Franken entspricht. Statt eine durch die tiefen Kapitalmarktzinsen begründeten Entlastung der Konsumenten um rund 140 Millionen Franken, resultiert 2014 eine verordnungsbedingte Mehrbelastung von gut 100 Millionen Franken. Weitere Mehreinnahmen von geschätzt 50 bis 80 Millionen Franken pro Jahr erhalten die Stromnetzbetreiber durch den Wegfall der Übergangsbestimmung in Art. 31a Stromversorgungsverordnung, die einen reduzierten Kapitalkostensatz für Anlagen erbaut vor 2004 vorsah.

Zusammenhang mit der Energiewende?! Die höhere zulässige Abgeltung für Stromnetze wurde vom Bundesrat zwar unter anderem auch mit dem anstehenden Investitionsbedarf begründet, der sich aus dem Ausstieg aus der Kernenergie ergeben könnte. Ob die Elektrizitätsversorger Investitionen zu Gunsten der Energiewende im Gegenzug wohlwollender gegenüber stehen, wird sich weisen. Sicher ist, dass die bestehenden Netze nun besser rentieren.  Während die eigentliche parlamentarische Debatte zur Energiestrategie 2050 noch bevorsteht, ist die höhere Stromrechnung 2014 bereits Realität.

Anmerkung vom 21. Mai 2013: Gemäss Swissgrid sind die Zusatzkosten für Systemdienstleistungen von Fr. 13.50 in den jährlichen Zusatzkosten für die Nutzung des Übertragungsnetzes von Fr. 20 bereits enthalten. Der entsprechende Teil der SDA Meldung „Auch Tarif für Netznutzung steigt“ vom 12.5.2013, 7.55 Uhr ist deshalb nicht kumulativ, sondern alternativ zu verstehen. Entsprechend wurde der letzte Satz im ersten Abschnitt des oben stehenden Blogs angepasst.

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