Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine
Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer
konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das
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generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen
Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die
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Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.
Swissgrid erhöht in Umsetzung verschiedener Urteile des
Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auf 2014 ihre Tarife.
Einerseits muss sie den Kraftwerkbetreibern Kosten für die Bereitstellung von
Systemdienstleistungen rückerstatten. Andererseits erlaubt ihr die
Rechtsprechung höhere Netznutzungsentgelte als diejenige, welche die
Elektrizitätskommission (ElCom) ihr bislang zugestanden hatte. Gemäss Swissgrid
dürfte dadurch die Stromrechnung für einen Durchschnitthaushalt nächstes Jahr
um rund Fr. 20 steigen.
Das ist leider noch
nicht alles. Die angekündigte Preiserhöhung betrifft „nur“ das
Übertragungsnetz und die Systemdienstleistungen. Von der gerichtlich
korrigierten Rechtslage werden voraussichtlich auch einige der rund 800
Verteilnetzbetreiber profitieren wollen, deren Anteil (Abgeltung Netznutzung)
an der Stromrechnung um ein Mehrfaches höher ist. Auch wenn eine Tariferhöhung
um 19 Prozent wie im Falle der Swissgrid bei den Verteilnetzen (hoffentlich)
die Ausnahme bleiben wird, ist vielerorts mit weiteren spürbaren Mehrkosten zu
rechnen. Eine genauere Schätzung der Auswirkungen wird erst möglich sein, wenn
die 800 Verteilnetzbetreiber ihre Netznutzungstarife für das Jahr 2014
veröffentlicht haben.
Höhere Rendite auch aufgrund
der geänderten Bundesratsverordnung: Nur ein Teil der absehbaren Erhöhungen
der Netznutzungsentgelte sind Folge der Gerichtspraxis. Um Investitionen in
Stromnetze zu begünstigen, änderte der Bundesrat auf 1. März 2013 die
Stromversorgungsverordnung (vgl. Newsletter der Preisüberwachung 1/13). Er erhöhte die
zulässige kalkulatorische Rendite von Stromnetzen. Bezogen auf das Tarifjahr
2014 ergibt sich im Vergleich zur früheren Herleitungsmethode eine um 1.25
Prozentpunkte höhere Verzinsung des in Stromnetze investierten Kapitals, was
rund 250 Millionen Franken entspricht. Statt
eine durch die tiefen Kapitalmarktzinsen begründeten Entlastung der Konsumenten
um rund 140 Millionen Franken, resultiert 2014 eine verordnungsbedingte
Mehrbelastung von gut 100 Millionen Franken. Weitere Mehreinnahmen von
geschätzt 50 bis 80 Millionen Franken pro
Jahr erhalten die Stromnetzbetreiber durch den Wegfall der
Übergangsbestimmung in Art. 31a Stromversorgungsverordnung, die einen
reduzierten Kapitalkostensatz für Anlagen erbaut vor 2004 vorsah.
Zusammenhang mit der
Energiewende?! Die höhere zulässige Abgeltung für Stromnetze wurde vom
Bundesrat zwar unter anderem auch mit dem anstehenden Investitionsbedarf
begründet, der sich aus dem Ausstieg aus der Kernenergie ergeben könnte. Ob die
Elektrizitätsversorger Investitionen zu Gunsten der Energiewende im Gegenzug wohlwollender
gegenüber stehen, wird sich weisen. Sicher ist, dass die bestehenden Netze nun besser
rentieren. Während die eigentliche
parlamentarische Debatte zur Energiestrategie 2050 noch bevorsteht, ist die
höhere Stromrechnung 2014 bereits Realität.
Anmerkung vom 21. Mai
2013: Gemäss Swissgrid sind die Zusatzkosten für Systemdienstleistungen von
Fr. 13.50 in den jährlichen Zusatzkosten für die Nutzung des Übertragungsnetzes
von Fr. 20 bereits enthalten. Der entsprechende Teil der SDA Meldung „Auch Tarif für Netznutzung steigt“ vom
12.5.2013, 7.55 Uhr ist deshalb nicht kumulativ, sondern alternativ zu
verstehen. Entsprechend wurde der letzte Satz im ersten Abschnitt des oben
stehenden Blogs angepasst.