Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

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Kommentare (1) -

  • Alexandra

    11.02.2014 14:29:26 |

    Die Post nimmt also das Zwangseinscheriben ab 1.4. wieder raus... ist das vielleicht der Grund dafür, dass man seit 1.1. Briefe nur noch dann per Einschreiben schicken kann, wenn sie per A-Post auf die Reise gehen? Das ist insbesondere bei Auslandsbriefen doch eine relativ dreiste Art und Weise, den Kunden zu schröpfen.
    Nur weil eine Sendung nicht unbedingt innert kürzester Zeit ankommen muss, heisst das doch noch lange nicht, dass der Inhalt der Sendung so wenig wert ist, dass man auf ein Einschreiben getrost verzichten kann. Ein Beispiel:

    Brief nach Deutschland, bis 500g schwer:
    B-Post CHF 8.50, A-Post CHF 12.50

    Da muss ich also satte 4 Franken mehr bezahlen, nur damit ich die Sachen versichert verschicken kann?!
    Das sollte man schon auch publik machen und nicht nur mitteilen, dass das Zwangseinschreiben für Maxibriefe jetzt wieder wegfällt.

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