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Enttäuschende Medikamenten-Verordnungsanpassungen

Heute (29.04.2015) hat der Bundesrat Anpassungen von zwei Verordnungen (Verordnung über die Krankenversicherung, KVV und Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV) beschlossen. Es wurde entschieden, wie zukünftig die Preise von krankenkassenpflichtigen Originalmedikamenten festgelegt werden.

Die Anpassungen sind zu grossen Teilen für uns und für alle Prämienzahler enttäuschend ausgefallen: Ein erhebliches Einsparpotential wurde nicht genutzt. Neben den positiven Punkten, wie die Erweiterung des Länderkorbes um drei Länder (wobei unser Nachbarland Italien noch immer nicht darin enthalten ist), die Weitergabe der gesetzlichen Rabatte und die zwar löbliche, aber kaum viel bringende verbesserte Transparenz bei Entscheidungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), geben insbesondere folgende Punkte zu denken:

1.      Die bisherige Wechselkurs-Toleranzmarge (von aktuell 3%) wird zwar erfreulicherweise abgeschafft, dafür gibt es ein anderes „Geschenk“ an die Pharmaindustrie: Wenn bei den dreijährlichen Preisüberprüfungen festgestellt wird, dass der Schweizer Preis zu hoch ist, wird der Preis nicht mehr auf das entsprechende Niveau gesenkt, sondern nur noch um zwei Drittel der Preisdifferenz. Das bedeutet: Gäbe es eine Überprüfung zum heutigen Euro-Wechselkurs von 1.05, werden die Preise der Medikamente, welche bisher zu einem Euro-Wechselkurs von 1.29 bewertet waren, nicht um gut 18%, sondern nur noch um zwei Drittel davon, d.h. um rund 12% gesenkt, was einem Wechselkurs von über 1.10 EUR/CHF entsprechen würde.

2.      Weiterhin werden jedes Jahr nur ein Drittel aller Medikamente überprüft. Es dauert also drei Jahre, bis ein Medikament erneut überprüft wird. Der Effekt zeigt sich insbesondere mit den aktuellen Wechselkursen. Das erste Drittel wird im Herbst 2016 angepasst, während ein Drittel aller Medikamente noch bis im Herbst 2018 von einem Wechselkurs von knapp 1.30 EUR/CHF profitiert.

3.      Bisher durfte das durchschnittliche Preisniveau des Auslandes (ermittelt mit dem Auslandpreisvergleich, APV) in der Regel nicht überschritten werden. Neu ist dies aufgrund des auf Wunsch der Pharmaindustrie gestärkten therapeutischen Quervergleichs (TQV, Vergleich mit ähnlichen Medikamenten) möglich. Anstatt den Medikamentenpreis jeweils auf dem Niveau des tieferen resultierenden Wert aus APV bzw. TQV festzusetzen, wie es eigentlich aufgrund des Wirtschaftlichkeitskriteriums im Krankenversicherungsgesetz KVG richtig wäre, wird eine Mischrechnung gemacht.

4.      Auch weiterhin können Medikamente einen Innovationszuschlag erhalten. Es droht sogar, dass dieser weiter ausgebaut wird. Die Belohnung für ein innovatives Medikament ist eigentlich die Aufnahme in die Kassenpflicht. Der Innovationsschutz ist (wie in anderen Branchen auch) das Patent. Andere Branchen haben auch kein Anrecht auf mehr Schutz und investieren trotzdem.

5.      Wie bisher verfügen die Krankenversicherer und Patientenorganisationen im Gegensatz zu den Pharmafirmen über kein Antrags- und Rekursrecht bei Entscheidungen rund um die Spezialitätenliste. Diese betreffen jedoch nicht nur die finanziellen Interessen der Pharmafirmen, sondern auch diejenigen der Krankenversicherer und Patienten.

6.      Neben der Wirtschaftlichkeit müssten auch die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit regelmässig überprüft werden (WZW-Kriterien). Dies würde man sinnvollerweise mit einer Umkehr der Beweislast erreichen. Das bedeutet, dass die Zulassungsinhaber regelmässig Daten einreichen müssten, welche die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit erneut nachweisen. Es wurde somit verpasst, die Streichung unwirksamer Medikamente von der Vergütung bzw. Spezialitätenliste zu erleichtern.

Von überhöhten Schweizer Preisen profitiert insbesondere die Pharmaindustrie. Davon fliessen viele Franken direkt ins Ausland ab, da der Löwenanteil der in der Schweiz konsumierten Medikamente importiert werden. Zudem sind hohe Medikamentenpreise der falsche Weg, um die Schweizer Pharmaindustrie zu fördern. Die Attraktivität eines Forschungs- und Produktionsstandortes ist unabhängig von den Endpreisen der Arzneimittel, da die Regeln zur Festsetzung der Medikamentenpreise für alle Pharmafirmen gelten, egal ob sie in der Schweiz forschen und produzieren oder ob sie ihren Sitz im Ausland haben.

Die alles entscheidende Frage ist: Führen diese Neuerungen letztlich zu höheren oder zu tieferen Medikamentenkosten. Was man verspricht, ist eine „Stabilisierung des Kostenwachstums“. Das scheint mir nicht besonders ambitiös. Kurzum: Es wurde bei diesen Verordnungsanpassungen verpasst, ein hohes Einsparpotential für die obligatorische Krankenversicherung und somit für die Prämienzahler zu erzielen. Indirekt schadet das auch dem Standort Schweiz. In Zeiten der Frankenstärke bedaure ich dies.

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