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Die vom UVEK geplante Senkung der Entschädigung für Stromnetzbetreiber soll 2017 zu einer Senkung der Stromkosten um 174 Millionen Franken führen. Ich begrüsse diesen, angesichts der seit fünf Jahren anhaltenden Tiefzinsphase, längst überfälligen Schritt.
Um was geht’s? Stromnetze sind Monopole. Den Netzbetreibern steht für ihr investiertes Kapital eine angemessene Entschädigung zu. Die Höhe der Entschädigung für das eingesetzte Fremd- und Eigenkapital wird in Form eines Zinssatzes dem sog. WACC-Satz (Weighted Average Cost of Capital) festgelegt. Die Herleitung des WACC, die nun geändert werden soll, ist im Anhang der bundesrätlichen Stromversorgungsverordnung (StromVV) definiert.
Die Höhe und die Herleitung des WACC wurde von mir in den vergangen Jahren wiederholt kritisiert. Namentlich erachte ich die Untergrenzen verschiedener Parameter als überhöht. Besonders stossend: Die Untergrenzen für die risikolosen Zinssätze, die zur Festlegung der kalkulatorischen Eigen- und Fremdkapitalverzinsung zur Anwendung kommen. Sie betragen im Falle der Eigenkapitalverzinsung 2.5 %, im Falle der Fremdkapitalverzinsung 2%. Die entsprechenden von der Schweizerischen Nationalbank SNB 2014 beobachteten Zinssätze betrugen 0.73 bzw. 0.13 %. Die Daten der SNB werden durch die aus meiner Sicht arbiträre Festlegung von Untergrenzen um fast 2 Prozentpunkte nach oben korrigiert. Der daraus resultierende WACC ist entsprechend überhöht.
Noch ist die Änderung nicht beschlossen, sondern in der Phase der Anhörung. (Unterlagen finden Sie hier). Die geplante Änderung trägt meiner Kritik nur teilweise Rechnung. Die Verzinsung des Eigenkapitals (Eigenkapitalrendite) der Netzbetreiber wird leider nicht angetastet. Trotzdem: Es ist ein grosser und dringender Schritt in die richtige Richtung.
Bildquelle: flickr.com Engergiedebatte.ch