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Weichenstellung à la Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK)

Die GDK will gesundheitspolitische Weichen stellen:

https://www.gdk-cds.ch/fileadmin/docs/public/gdk/aktuelles/mmtlg/MM_2018/MM_GDK_Braunwald-GL_20180525_def_d.pdf Gut so!

Ich bin hocherfreut, dass die Kantone das Problem der hohen Gesundheitskosten angehen wollen.

Leider glaube ich noch nicht, dass die von der GDK beschlossenen Massnahmen den grossen Durchbruch bringen werden. Solange die Tarifsysteme anreizmässig darauf hinauslaufen, dass Mengen ausgeweitet werden (das trifft sowohl auf den Tarmed als auch die SwissDRG-Tarife zu) und die OKP alle erbrachten Leistungen zahlen muss, habe ich wenig Hoffnung, dass die GDK-Vorschläge die Kosten wirklich bremsen können. Die wichtigste kurzfristig wirksame Massnahme bleibt deshalb in meinen Augen eine Kostensteuerung in Form eines Zielwerts für das globale Kostenwachstum, was dann die Tarifpartner umsetzen müssten. Hierzu würde ich mir auch ein (positives) Feedback der Kantone wünschen.  

Die Kantone machen weiter sehr sinnvolle Vorschläge. Nämlich zum Beispiel die Einbeziehung der Langzeitpflege in die monistische Finanzierung - also der Finanzierung aus einer Hand -, oder die Möglichkeit, Abrechnungen auf Korrektheit zu prüfen. Musik in meinen Ohren ist der Vorschlag, die Zusammenarbeit bei der Planung kantonsübergreifend zu stärken.

Der nächste, folgerichtige Schritt gemeinsam mit und unter den Kantonen wäre, in 5 bis 6 Gesundheitsregionen zu planen.

Auch der Governance-Konflikt muss gelöst werden: Ein Team-Mitglied sollte nicht gleichzeitig auch der Unparteiische sein. Schon gar nicht, wenn zusätzlichen Befugnisse - wie im ambulanten Bereich - gefordert werden und das bereits bestehende Problem so noch verstärkt würde.

Das vorgeschlagene Massnahmenpaket sollte durch das Installieren einer unabhängigen Preisaufsicht, wie sie ebenfalls von der Expertengruppe Diener gefordert wird, vervollständigt werden. Die Preisaufsicht sollte weder in die Planung noch in die Kontrolle der Abrechnungen einbezogen sein.

Voraussetzung für eine ausgewogene Lösung ist, dass es ein Gleichgewicht zwischen Geben und Nehmen gibt. In der konkreten Situation heisst das, wenn die Kantone bereits sind, einen Teil ihrer Macht im Bereich der Spitalfinanzierung abzugeben, wird wohl die Bereitschaft wachsen, ihnen im ambulanten Bereich zusätzliche Befugnisse zuzugestehen.

 Und was hätten wir davon? Sinkende Kosten. In anderen Worten: Wir alle - die Kantone, die Patienten, die Volkswirtschaft - würden gewinnen.

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