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Bundesgericht zur Pflegefinanzierung – Schluss mit dem «Melken» der Heimbewohnenden!

Ende letzten Jahres schrieb ich in einem Blog, das die heutige Pflegefinanzierung in unserem Land drei Adjektive verdiene nämlich: intransparent, uneinheitlich, ungerecht.

Nun ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Einheitlichkeit getan: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Kantone oder ihre Gemeinden für die Restkosten vollständig aufkommen müssen. Somit ist der Praxis einiger Kantone - die Pflegenormkosten zu tief anzusetzen und die daraus resultierenden Restkosten auf verschiedene Beteiligte und insbesondere auch auf die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in Form überhöhter Betreuungs- und Pensionstaxen zu überwälzen – ein Riegel geschoben worden.

Sehr gut!

Auch wenn dies ein richtiger und wichtiger Schritt ist - zufrieden sein, können wir noch nicht sein!  Denn der Weg zu ausreichender Transparenz, Einheitlichkeit und Gerechtigkeit ist noch weit.

Was braucht es dafür?

- Ein national einheitliches Pflegebedarfserfassungssystem: Zurzeit wird der Pflegeaufwand in der Schweiz mit drei verschiedenen Systemen gemessen. Dies kann dazu führen, dass der Pflegeaufwand und damit die Beiträge der Krankenkasse an die Pflegekosten vom verwendeten System abhängen. Resultat: Was bezahlt wird, ist von Kanton zu Kanton bei absolut identischem Pflegebedarf unter Umständen ganz anders. Wo bleibt da das grundlegende Prinzip der Rechtsgleichheit?

Ich empfehle deshalb seit langem die Einführung eines national einheitlichen Systems auf Bundesebene. Wer Ohren hat, der höre!

- Klare Abgrenzung der KVG-Pflege von anderen Leistungsbereichen (insbesondere Betreuung): Die KVG-Pflege ist nicht klar definiert, was eine Kostenabgrenzung erschwert.

Ich empfehle deshalb, die Einführung einer allgemein gültigen Tätigkeitsliste der KVG-Pflege.

- Qualitativ gute Kostenrechnungen inklusive Arbeitszeitanalysen: Die Pflegefinanzierung erfordert einen transparenten Kostenausweis mit einer korrekten Verbuchung der Kosten auf die einzelnen Leistungsbereiche. Dies ist heute leider noch kein allgemeiner Standard.

Ich empfehle deshalb, eine bundesrechtliche Bestimmung zum Führen von Arbeitszeitanalysen. Zudem darf von den Heimen erwartet werden, dass sie qualitativ gute Kostenrechnungen führen, die die Kostengegebenheiten präzis abbilden.

Wir sind also noch nicht in Rom – aber den ersten Alpenpass haben wir geschafft!

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