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Von 13'000 auf 8'000 Franken

Das Bundesgericht erachtet eine von einem Verwaltungsgericht (Zürich) erhobene Gerichtsgebühr in einer Bausache als übermässig. Es reduziert die Gebühr um knapp 40% von CHF 13'000 auf CHF 8'000. Begründet wird die Entscheidung hauptsächlich mit der Verletzung des Äquivalenzprinzips. Was ist das? Das Prinzip besagt, dass die Abgabe im Einzelfall zum objektiven Wert der Leistung nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis stehen darf. Sie muss sich in vernünftigen Grenzen halten. Kurzum: Abzocker-Gebühren gehen nicht! Es ist ein Bundesgerichtsentscheid mit Signalwirkung, denn ein Einzelfall ist die Sache bei Weitem nicht:
 
Ich habe kürzlich eine weitere Studie zu den Strassenverkehrsgebühren veröffentlicht. Darin nutze ich Zahlen der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV). Diese hat - wie auch in den Jahren zuvor – eklatante Verstösse gegen das Kostendeckungsprinzip ausgewiesen.
Nach dieser EFV-Erhebung werden fast 90% aller Personenwagen in der Schweiz mit zu hohen Strassenverkehrsgebühren belastet (Kostendüberdeckung). Es wird mithin mehr eingenommen, als Kosten entstehen. Das Kostendeckungsprinzip wird in diesem Bereich derzeit noch kaum berücksichtigt.
Gebührensenkungen sind vor allen in den Kantonen Genf, Jura, Graubünden, Tessin, Wallis, Schwyz, St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden dringend angezeigt.
 
Eine Studie von Economiesuisse aus dem Jahr 2014 schätzt, dass über 50 Prozent der Preise in der Schweiz keine oder nicht reine Marktpreise darstellen. Die Mehrheit der hiesigen Preise sind demnach direkt oder indirekt staatlich beeinflusst. Das betrifft namentlich die administrierten Preise und Gebühren, bei denen der Wettbewerb als Preisregulativ nicht spielt. Aber: Sowohl das gebührenrechtliche Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip als auch das Preisüberwachungsrecht hinken der stetigen Erhebung neuer Gebühren sowie der Erhöhung bestehender Gebühren leider hintendrein.
 
Diese Bespiele unterstreichen die dringende Notwendigkeit eines wirksamen Regulativs, das die Einhaltung des Äquivalenz- und des Kostendeckungsprinzips - für die Fälle, in denen sie angewendet werden müssen - sicherstellt.
Ein Economist Artikel kam 2015 zu einem klaren Schluss: „A system in which the public finances are topped up by milking those unfortunate enough to need services over which the government has a monopoly is not responsible, it is a scam.” (Ein System, das die öffentlichen Finanzen aufbessert, indem es diejenigen melkt, die das Pech haben staatliche Monopoldienstleistungen beanspruchen zu müssen, handelt nicht verantwortungsbewusst - man nennt das Abriss.)
Deshalb werde ich weiter genau hinschauen, nachrechnen und, wenn nötig, Anpassungen empfehlen. So gut es geht. Das Ziel heisst Kostendeckung. Nicht mehr. Nicht weniger.

Auch im Parlament und Bundesrat hat das Thema erstes Gehör gefunden: Der Schwyzer Nationalrat Alois Gmür hatte im Frühjahr dieses Jahres eine Motion eingereicht, die die Einhaltung des Kostendeckungs- und des Äquivalenzprinzips auf Bundesebene verlangt. Der Bundesrat hat die Annahme der Motion beantragt. Der Nationalrat nahm sie im Juni 2018 an.  

Bildquellen: opentextbc.ca; Paragraph.png Wikipedia

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