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Gewusst? Sachen gibt’s….

Das Einkommen der Notariate ist in vielen Fällen nicht davon abhängig, wieviel man leistet, sondern davon, wie hoch der Wert des Geschäfts ist. So ist das auch im Kanton Bern.

Die Beurkundung von Immobiliengeschäften sind so ein Fall: Ob nun ein altes Häuschen oder eine prächtige Villa beurkundet wird – für den Aufwand der Beurkundung spielt das in der Regel keine wesentliche Rolle. Eine riesengrosse Rolle spielt es aber bezüglich der Notariatsgebühren: Denn die hängen am Wert des Immobiliengeschäfts. Für ein teures Haus wird eben auch die Beurkundung teuer.

Seit Jahren kritisiere ich das und nun soll dieses System im Kanton Bern geändert werden. Man will das System auf Stundensätze umstellen und somit den Wettbewerb unter den Notaren fördern.

Eine sehr gute Idee, deren Erfolg jedoch von der Ausgestaltung und Transparenz abhängt.

Die vorgesehenen Stundensätze sollen bei CHF 250 bis 400 liegen. Meine Meinung dazu: Wozu soll ein Mindeststundensatz - notabene in dieser Höhe - gut sein? Ich kenne kein überzeugendes Argument dafür. Es ist einfach ein neuerlicher Schutz, der den Wettbewerb behindert und in Preisleitplanken zwängt.
Ein weiteres Problem ist, dass der Normalsterbliche in den meisten Fällen nicht abschätzen kann, wieviel Aufwand sein Rechtsgeschäft bei dem Notar tatsächlich verursachen wird. Der Kunde ist also wegen dieser asymmetrisch verteilten Informationen oft am kürzeren Ende und wird den möglichen Wettbewerb für sich nicht vollumfänglich nutzen können. Dieses Problem kann gelöst werden, indem der Kanton Referenzarbeitszeiten für die Erstellung von notariellen Beurkundungen veröffentlicht. Transparenz würde den Wettbewerb stärken.

Mein Fazit zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung:
Der Systemwechsel mit dem Ziel der Wettbewerbsförderung unter den Notaren ist richtig.
An der Ausgestaltung muss jedoch noch gearbeitet werden:
-    Die vorgeschlagenen Stundensätze sollten deutlich reduziert werden.
-    Es sollte keinen Mindeststundensatz geben, weil er sachlich nicht begründbar ist.
-  Aus Transparenzgründen ist die Veröffentlichung von Referenzarbeitszeiten für die Erstellung von notariellen Beurkundungen zwingend.

Transparenz und Stundensätze, die im Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen - nicht mehr und nicht weniger sollten die Kunden auch von öffentlichen Dienstleistern erwarten dürfen.

 

Bildquelle: flickr.com/Dennis Skley

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