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Der Gasmarktentscheid der Wettbewerbskommission: Steht die volle Marktöffnung an?

Heute hat die Wettbewerbskommission (WEKO) über einen wichtigen Grundsatzentscheid informiert: Die Gasversorger sollen ihre Netze öffnen und auf Anfrage die Durchleitung von Gas durch ihre Netze gewähren. Der Entscheid wurde im Rahmen eines Sanktionsverfahrens der WEKO gegen die Gasversorger Erdgas Zentralschweiz (EGZ) und Energie Wasser Luzern (EWL) gefällt. Mit diesen Anbietern schloss die WEKO eine einvernehmliche Regelung ab, worin sich EGZ / EWL zur Durchleitung verpflichten.

Ist der Gasmarkt nun für alle geöffnet? Sicher ist, das Monopol der lokalen Gasversorger wurde aufgebrochen. Bezogen auf die Leitungen behalten sie ihr Monopol. Nun soll es aber allen Gaskunden erlaubt sein, Erdgas bei einem anderen Anbieter einzukaufen. Der bisherige Anbieter muss sein Netz für die Durchleitung zur Verfügung stellen. Tut er dies nicht, droht eine happige Busse der WEKO.

Die Möglichkeit, mit verschiedenen Erdgas-Verkäufern zu verhandeln und sich das eingekaufte Gas über die im Monopol stehenden Gasnetze liefern zu lassen, stand bis heute nur grossen Industriekunden offen. Geregelt war dies über eine Selbstregulierung – die sogenannte Verbändevereinbarung. Was ist also neu? Nun, es gibt keinen Schwellenwert mehr: Neu steht die Möglichkeit grundsätzlich allen frei. Anders als etwa im Strommarkt, wo nach wie vor die kleinen Kunden gefangene Kunden sind. Neu haben Gaskunden, ungeachtet der Bezugsmenge, grundsätzlich die Möglichkeit, sich nach günstigeren Bezugsmöglichkeiten für Erdgas umzusehen.

Kommt mit einem Wechsel des Gaslieferanten denn plötzlich anderes Gas aus der Leitung? Nein: Das Gas aus der Leitung bleibt dabei dasselbe. Wichtig deshalb: Der Wechsel des Anbieters ist de facto nur dann interessant, wenn ein tieferer Preis resultiert.

Wie sieht es denn bezüglich Preisen aus?

Ob sich ein funktionierender und wirksamer Wettbewerb zwischen einer grösseren Anzahl Anbieter einstellt, der letztlich zu tieferen Preisen führt, ist zumindest im Bereich der privaten Kunden mit Erdgas-Heizungen nicht gesichert und wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Die Erfahrungen aus anderen Bereichen deuten an, dass in der Schweiz die Wechselbereitschaft nicht sehr ausgeprägt ist. Ich bin gespannt, wie es weitergeht!

Die Gaspreise für Haushalt- und Gewerbekunden können heute nicht frei festgelegt werden: Legen Gemeinden für ihre Betriebe die Gaspreise fest, müssen sie den Preisüberwacher konsultieren. Falls sie meinen Empfehlungen nicht folgen, müssen sie dies gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern offenlegen und begründen. Dieses einfache Instrument des Preisüberwachungsgesetzes war bis dato wirkungsvoll und demokratisch zugleich. Gibt es tatsächlich eine valable Rechtfertigung für (hohe) Gaspreise, soll und kann dies die Exekutive einer Gemeinde gegenüber ihren Wählerinnen und Wähler begründen. Fehlt eine solche, muss sie für hohe Preise geradestehen.

Ebenso bewährt wie unmittelbar wirkungsvoll, ist das Instrument der einvernehmlichen Regelung, welches das Preisüberwachungsgesetz in gewissen Fällen vorsieht. Sie können sich vorstellen, dass sich bei der Erdgas-Erschliessung des Berner Oberlands, des Juras oder des Tessins andere Fragen stellen als bei der Gasversorgung einer städtischen Agglomeration wie Bern. Das Preisüberwachungsgesetz erlaubt mir, bezogen auf die lokale Situation, Preisverhandlungen zu führen, die innert nützlicher Frist zu einem Ergebnis kommen. Der Weg, Preise per Verfügung festzusetzen, steht mir im Notfall offen. Zum Glück ist dies meist nicht nötig. Der Gang vor Bundesverwaltungsgericht oder sogar vor Bundesgericht schafft während mehreren Jahren Rechtsunsicherheit, an der weder die Anbieter noch die Nachfrager ein Interesse haben können.

Ein drittes, nicht zu unterschätzendes Instrument, das ich vor zehn Jahren eingeführt habe, ist der Gaspreisvergleich, der erlaubt, die Gaspreise nach Kategorie (z.B. Einfamilienhaus, Gewerbetarif etc.) zu vergleichen. Dieser Vergleich ist eine wichtige Orientierungshilfe und hat viele Gemeindebetriebe bewogen, geplante Preiserhöhungen nochmals zu überdenken. Es ist nicht immer nötig, finanzielle Reserven weiter aufzustocken oder der Gemeinde als Eigentümerin eine noch höhere Abgeltung in Form von Gewinnen oder Konzessionsabgaben zuzuhalten.

Meine Aufgabe, die Gaspreise in der Schweiz zu überwachen, werde ich unabhängig vom Entscheid der WEKO weiterhin mit der gleichen Ernsthaftigkeit weiterführen. Sollte sich nachweislich ein wirksamer Preiswettbewerb im Erdgas-Energiemarkt etablieren, werde ich, wie es das Gesetz vorsieht, die Aufgabe der Preisüberwachung dem Wettbewerb überlassen und mich auf die Preiskontrolle der im Monopol verbleibenden Netznutzungspreise konzentrieren.

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