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Man gönnt sich ja sonst nichts ...

Die Leistungen der Zusatzversicherungen müssen transparenter und nachvollziehbarer werden. Die Branche hat deshalb eine Vereinbarung geschlossen. Grundsätzlich eine «richtige Sache». Aber ist sie auch «richtig gemacht»?

Tatsache ist leider, dass heute niemand im Detail sagen kann, welche Leistungen eigentlich in den Zusatzversicherungen «Halbprivat» und «Privat» bezahlt werden. Es fehlen schlicht die Regeln, und auf der Hand liegt die Sache eben nicht: Denn die meisten medizinischen Kosten werden bei allen Patientinnen und Patienten, auch den privat und halbprivat Versicherten, von der Grundversicherung bezahlt.
Schliesslich zahlen wir auch alle obligatorische Beiträge dafür. Die Zusatzversicherungen sind also «nur» für medizinische- und Wohlbefindens-Extras zuständig. Da wir ganz generell ein vergleichsweise hohes Versorgungsniveau haben und uns eher vor Fehlanreizen wie «zu viele Behandlungen» schützen müssen, geht einem schnell die Fantasie aus, was man sich unter medizinischen Extras alles vorstellen soll. Schliesslich wollen die meisten keine Bonus-Magenspiegelung oder ein Zusatz-Röntgen.

Das Problem der fehlenden Regelung ist lange bekannt und mündet in sehr hohen Zusatzversicherungstarifen. Aber auch die Grundversicherungsprämien werden so hochgetrieben, beinhalten doch überhöhte Zusatzversicherungstarife den Anreiz für unnötige Behandlungen, an die auch die obligatorische Grundversicherung via Fallpauschalen immer mitbezahlen muss.
Mit viel Verspätung gehen die Zusatzversicherer das Problem nun an, indem sie Grundsätze in einer Branchenvereinbarung festgeschrieben haben. Das Ziel ist festzulegen, was eine Mehrleistung sein kann und was nicht. Damit wird Transparenz und Nachvollziehbarkeit geschaffen, was begrüssenswert ist und ein echter Fortschritt.

Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail. So gibt es einen Grundsatz, der meines Erachtens das Potenzial hat, die gute Absicht ins Gegenteil zu verkehren. Grundsatz Nummer 7 lautet nämlich: «Mehrleistungen definieren sich auch über den Mehrwert am Patienten und nicht ausschliesslich über allfällige Mehrkosten». Was bitte ist ein Mehrwert am Patienten? Wie will man den messen? Ist es eine schöne Aussicht ins Grüne, Bettwäsche der aktuellen Paris-Hilton-Kollektion, etwas Chanel Nummer 5 gegen den Desinfektionsmittelgeruch oder eine Schnabeltasse aus Kristall? Es wird immer Menschen geben, die das als «Mehrwert» empfinden. Die Frage ist: Wo fängt der Mehrwert an und wo hört er auf?
Eine natürliche oder objektivierbare Grenze sehe ich nicht. Sammelt man nun alle teuer verrechenbaren medizinischen und sonstigen Mehrleistungen, die irgendwie einen Mehrwert für den Patienten haben könnten, unter besagten Grundsatz, dann fange ich an, mir ernsthaft Sorgen um die Zusatzversicherten zu machen.

Grundsatz Nummer 7 ist aus meiner Sicht der Prototyp eines Fehlanreizes, weil er grosse Spielräume für nichtobjektivierbare Leistungen schafft, die dann eingefordert werden können. Gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht.

Die Grundsätze sollen erst 2024 erfüllt sein. Das ist eigentlich viel zu spät, aber so bliebe zumindest Zeit, Nummer 7 zu korrigieren bzw. konkretisieren.
Ich werde die Entwicklung der Dinge weiter im Auge behalten. Auch die Finma ist gefordert, den Prozess streng zu überwachen. Wenn die hohen Tarife der Zusatzversicherungen in den nächsten Jahren nicht deutlich gesenkt werden können, müssen gesetzliche Änderungen ins Auge gefasst werden.

Dieser Beitrag wurde auch auf Blick.ch veröffentlicht.

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