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Parkgebühren: Den Stadt-Berner Politikern sei der Blick nach Zürich empfohlen

Nach der Stadt Bern plante auch die Stadt Zürich Auto-Besitzern das Leben finanziell sehr viel schwerer zu machen. Sie wollte die Anwohnerparkkarten für die blaue Zone statt für die bisherigen CHF 300 neu für CHF 780 pro Jahr verkaufen.

Das ist gemäss Medienberichten und einem Communiqué der Stadt (Parkkartenverordnung wird überarbeitet - Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch) nun offenbar vom Tisch. Offenbar, weil die Stadtzürcher Linke sich vom Vorhaben distanziert hat. Gut so. Doch es bleiben grundsätzliche Fragen. Allen voran: Darf man die Gebührenschraube überhaupt (zu) stark anziehen? Denn erinnern wir uns: Gebühren unterscheiden nicht zwischen Arm und Reich: Alle zahlen dasselbe!

Die ursprüngliche von der Stadtzürcher Regierung vorgesehene Gebührenerhöhung wäre aus meiner Sicht jedenfalls nicht in Ordnung gewesen. Gestützt auf meinen verfassungsmässigen und gesetzlichen Auftrag hatte ich ihr deshalb formell empfohlen, auf die Gebührenerhöhung zu verzichten.

Mit der Erhöhung der Parkgebühren solle eine Lenkungswirkung bei den Autofahrern erzielt werden, die dann bestenfalls auf das Auto ganz verzichten oder dieses privat in einer Einstellhalle parkieren. Soweit so gut. Ich habe aber den Verdacht, dass hier darüber hinaus auch Einnahmen für den allgemeinen Finanzhaushalt der Stadt generiert werden sollen. Die Stadt Bern hatte das z.B. auch ganz freimütig kundgetan. Dafür sind aber Steuern da. Steuererhöhungen sind in der Politik und in den Verwaltungen jedoch weitaus weniger beliebt als Gebührenerhöhungen, denn über ihr «Sein oder Nichtsein» muss an der Urne entschieden werden. Das ist auch gut so, denn Massnahmen mit solchen grossen finanziellen Folgen sollten demokratisch legitimiert sein.

Doch zurück zu den Gebühren. Alle Gebühren der öffentlichen Hand sollten sich an den entstehenden Kosten orientieren. Aber – wenn die Stadt- und Gemeindeparlamente das in ihren Reglementen vorsehen – darf davon allenfalls auch abgewichen werden, um z.B. eine gewisse Lenkungswirkung zu erzielen. Diese Klauseln öffnen aber nicht «Tür und Tor» für Gebührenerhöhungen in unbegrenzter Höhe. Der Hüter des Tores, in anderen Worten der finanzielle Deckel, ist das sogenannte Äquivalenzprinzip. Es schreibt vor, dass es kein offensichtliches Missverhältnis zwischen der Gebührenhöhe und dem objektiven Wert der Leistung geben darf bzw. dass sich das Ganze in vernünftigen Grenzen halten muss. Die Grundlage des Prinzips ist als Verhältnismässigkeitsprinzip sogar verfassungsrechtlich verankert. Es gibt also wenig daran zu rütteln. Was ist der objektive Wert eines blaue-Zone-Parkplatzes? Ein zulässiger Massstab wären unter anderem auch Durchschnittserfahrungen.

Ich habe die Parkkartengebühren in allen Kantonshauptorten der Schweiz mehrfach erhoben. Die jüngste Erhebung ergab, dass für das zeitlich unbeschränkte Parkieren von Anwohnenden im ungewichteten Durchschnitt ca. Fr. 400.-/Jahr gezahlt werden mussten. Das ist etwa die Hälfte dessen, was die Stadt Zürich plante.

In meiner Empfehlung an die Stadt hatte ich zudem angemerkt, dass vor allem Anwohnende mit tiefen Einkommen durch die geplante massive Gebührenerhöhung erheblich belastet werden würden – zum Beispiel Arbeitstätige, die unregelmässige Schichten arbeiten oder aus anderen beruflichen Gründen auf den motorisierten Individualverkehr angewiesen sind.

Meine Argumente scheinen bei einem grossen Teil der politisch Verantwortlichen Gehör gefunden zu haben. Es lässt sich eben nicht wegdiskutieren: Wenn man lenken will, muss man sicher sein, dass die Betroffenen überhaupt lenkbar sind. Sind sie es nicht, bleibt einerseits der Lenkungseffekt aus und andererseits werden Menschen, die mehrheitlich eh nicht auf Rosen gebettet sind, zusätzliche Lasten aufgebürdet, die sie nicht umgehen können.

Ich empfehle allen Städten und Gemeinden, die ähnliche Pläne verfolgen, sehr gut darauf zu achten, dass Mass und Weitsicht wesentliche Kriterien in diesem Prozess sind. Wenn die gewünschte Lenkungsabgabe ein Ausmass annimmt, bei dem die Verhältnismässigkeit zwischen Preis und Leistung nicht mehr gewahrt werden kann, müssen demokratisch legitimierte Steueranpassungen – zum Beispiel ausgestaltet als Lenkungssteuern - an die Stelle von Gebührenerhöhungen treten.

 

Dieser Beitrag wurde auch auf Blick.ch veröffentlicht.