Heute erschien der Infrastrukturbericht „mit Wettbewerb und nachhaltiger Finanzierung an die Spitze“ der economiesuisse.
Der Bericht gibt einen Überblick über den Stand der Liberalisierung bei den verschiedenen Services Publics.
Der Telekommarkt wird als Beispiel für eine erfolgreiche Öffnung eines Monopolmarkts hervorgehoben. Neben der Netzzugangsregulierung begünstigte eine Reihe von technisch wichtigen Innovationen die Wirksamkeit des Wettbewerbs. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Grundversorgung greifen nur, wenn der freie Markt die Versorgung zu erschwinglichen Preisen nicht sicherstellt. Dieser Ansatz wäre meines Erachtens auch für andere Infrastrukturen zu prüfen.
Aus meiner Sicht ist es ausserordentlich wichtig, den Umfang der Grundversorgung auf Gesetzesebene zu definieren. Denn egal ob staatlich oder privat: Ein Unternehmen kann nur effizient geführt werden, wenn der Versorgungsauftrag klar definiert und verbindlich geregelt ist. Für eine Privatisierung eines „Service Public“ stellt der gesetzlich geregelte Versorgungsauftrag aus meiner Sicht eine notwendige Bedingung dar.
Die Liberalisierung des Strommarktes ist bisher wenig fortgeschritten. Das dürfte auch so bleiben: Ob ein Stausee erhöht oder ein Gaskraftwerk erstellt werden soll, wird in der Schweiz auch künftig vorwiegend der Souverän und nicht die Geschäftsleitung eines Elektrizitätsversorgers entscheiden. De facto besteht dadurch eine weitgehende Marktzutrittsschranke. Ob unter solchen Bedingungen die von economiesuisse geforderte weitergehende Liberalisierung des Sektors zu besserer Versorgungsqualität und tieferen Preisen auch für Haushaltskunden führt, muss deshalb hinterfragt werden.
Etwas enttäuschend ist, dass der Bericht darauf verzichtet, marktwirtschaftliche Lenkungsinstrumente zu diskutieren, um die neue Energiepolitik umzusetzen. Er beschränkt sich im Wesentlichen darauf, mehr Markt zu fordern und vorsorglich zusätzlichen Steuern und Abgaben eine Absage zu erteilen. Gefordert wird dagegen, genügend Anreize für neue Investitionen in Stromnetze zu schaffen. Dagegen wäre im Prinzip nichts einzuwenden. Hierfür die gesetzlich zugesicherten Renditen für Stromnetzbetreiber zu erhöhen, ist aber teuer und möglicherweise wenig effektiv. Es resultieren mit Sicherheit höhere Strompreise. Gewähr, dass die Mehreinnahmen tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen führen, besteht dagegen nicht. Aber genau dies ist doch zentral! Bedenkt man, dass sich die Netzbetreiber vorwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, so führt eine höhere Rendite für bereits erstellte Netzinfrastrukturen zu höheren Staatseinnahmen. Wird die öffentliche Hand diese Mittel tatsächlich für den Bau neuer Stromnetze einsetzen? Diese Frage ist zwingend zu beantworten.
Heute ist der neueste Newsletter erschienen:

Newsletter Nr. 6/10
INHALTSÜBERSICHT
1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPALE/ ARTICOLO PRINCIPALE
Strassenverkehrsämter: Grosse Gebührenunterschiede festgestellt
Emoluments des offices de la circulation routière: d’importantes différences ont été constatées
Riscontrate forti differenze tariffarie tra gli uffici della circolazione stradale
2. MELDUNGEN/COMMUNICATIONS/COMUNICAZIONI
- Wasserversorgung Pfeffikon LU: Preise steigen weniger stark als angekündigt
- Der Gemeinderat von Wangen bei Olten beantragt auf Empfehlung des Preisüberwachers eine Senkung der Abwassergebühren
- Einvernehmliche Regelung mit der Rigi Scheidegg AG zu den Wasserpreisen
- Forfait par cas de la SwissDRG SA: Recommandation du Surveillant des prix au Conseil fédéral
- Kehrichttarife im Einzugsgebiet der KVA Thun: Preisüberwacher erwartet Gebührensenkungen