Seit Jahren packt uns alle das Grauen, wenn der Herbst naht und die neuen Krankenkassenprämien verkündet werden. Dass sie steigen, scheint mittlerweile ein Naturgesetz zu sein. Moderate Erhöhungen werden gefeiert, obwohl man ahnt, dass die Freude von kurzer Dauer sein wird. Diese jahrelange Übung hat das Bewusstsein bei nahezu allen geschärft, dass gespart werden muss, wo man nur kann und dass Preis-Leistungsverhältnisse optimiert werden müssen. Beispiele dafür gelangen immer wieder an mich.
Im Zuge dessen wurden 2012 im ganzen Land die Fallpauschalen (sog. Basispreise) für stationäre Spitalbehandlungen eingeführt. Unter grossem Wehklagen der Spitäler, die ihr Überleben gefährdet sahen. Rund 9‘000 Franken pro Fall waren meinen Berechnungen zufolge ein angemessener Tarif. Doch viele Spitäler schlossen Verträge für weit höhere Beträge ab bzw. man konnte sich auf keinen Tarif einigen, sodass es nun viele Rekursfälle und provisorische Tarife gibt, die ebenfalls häufig über 9‘000 Franken liegen.
Seit der Einführung der Fallpauschalen sind zwei Jahre vergangen. Wie geht es unseren Spitälern heute? Offensichtlich hat sich die finanzielle Situation durch den Systemwechsel für die meisten Spitäler verbessert statt verschlechtert. Zu diesem Schluss kommt die neueste PWC-Studie zu diesem Thema. Und nicht nur das, es werden offensichtlich Gewinne in solchen Grössenordnungen generiert, dass sich Interessenvertreter der Spitäler im Nationalrat dafür einsetzen, dass „effiziente“ Spitäler im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung künftig ganz offiziell Überschüsse erzielen und diese gezielt weiterverwenden dürfen.
Ein Beispiel wovon wir hier reden, ist das Universitätsspital Basel. Es konnte seinen Gewinn 2013 gegenüber dem Vorjahr um 23% auf 11 Mio. Franken steigern. Das kleinere Kantonsspital Winterthur generierte 2013 einen Gewinn von 29.5 Mio. Franken. Über sogar 47% Gewinnzuwachs gegenüber dem Vorjahr freut sich das Luzerner Kantonsspital - das heisst stattliche 50 Mio. Franken!
Dieser Trend zeichnete sich übrigens schon 2012 ab. Eine Auswertung von 83 Geschäftsberichten des Jahres 2012 durch Santésuisse ergab, dass die Gewinne der Spitäler im Vergleich zum Vorjahr um 75% gestiegen waren.
Die obligatorische Grundversicherung darf keine Gewinne generieren. Sollte nicht gleiches für die Spitäler gelten, wenn sie Grundversicherte behandeln? Nach neuester Rechtsprechung sind Effizienzgewinne zwar erlaubt - ob das sinnvoll ist, bleibt dahingestellt. Ich bin skeptisch.
Ganz klar verboten bleibt jedoch die Gewinnmacherei und Margenbolzerei im grossen Stil zu Lasten der Grundversicherten. Die Kantone tragen die Verantwortung dafür, dass sich die Spitäler daran halten!
Deshalb fordere ich die Kantone auf, keine Basispreise für stationäre Spitalaufenthalte mehr zu genehmigen, die Fr. 9000.- übersteigen. Ich bin sicher, das würde die Gewinnentwicklung in angemessenere Bahnen lenken. Der Aufschrei der Spitäler wäre uns gewiss. Aber vergessen wir das alte Sprichwort nicht: „Die Klage ist des Kaufmanns Gruss“…
Bildquelle: MS Office, Cliparts