Als Preisüberwacher muss und darf ich mich mit verschiedenen Themen befassen. Oft sind es Bürgeranzeigen, die mich und mein Team dazu auffordern, einem Sachverhalt nachzugehen. So haben wir uns kürzlich auch mit der Blauzungenkrankheit auseinandergesetzt, weil wir von einem Landwirt auf die Problematik aufmerksam gemacht worden waren. Ein Erfahrungsbericht.
Vorab zum Grundsätzlichen: Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET wird definitiv Ende Jahr über das Vorgehen 2011 im Rahmen der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit entscheiden. In einem veröffentlichen Bericht zeigt das BVET, dass mit den drei flächendeckenden Impfkampagnen 2008, 2009 und 2010 die Blauzungenkrankheit in der Schweiz praktisch getilgt wurde. Interessierte Kreise wie der Bündner Kantonstierarzt Rolf Hanimann begrüssen die geplante Aufhebung des Impfzwang gegen die Blauzungenkrankheit durch das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET).
Weil die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Schafe von 2008 bis 2010 vom Bundesamt für Veterinärwesen obligatorisch vorgeschrieben war und somit keine Wahl bestand, haben wir das Thema näher ausgeleuchtet. Erstaunlich war dabei letztlich nicht der Preis – sondern die Komplexität der Organisation. Worauf sind wir gestossen? Auf 5 verschiedene Stellen und 26 Kantone: Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), Swissmedic, das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe, die Firma Veterinaria AG, sämtliche Kantone und Kantonstierärzte, aber auch der Schweizer Fleckvieh-Zuchtverband, der neu „swissherdbook“ heisst.
Die Vorschriften zur Bekämpfung von Seuchen bei der Nutztierhaltung sind im Tierseuchengesetz (SR 916.40), in der Tierseuchenverordnung (SR 916.401) sowie in befristeten Amtsverordnungen (z.B. die Verordnung über die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit im Jahr 2010 - SR 916.401.348.2) und in technischen Weisungen des BVET enthalten. Mit der Verordnung über die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit im Jahr 2010 hat das BVET angeordnet, dass empfängliche Rinder und Schafe in der ganzen Schweiz bis am 31. Mai 2010 mit dem inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 geimpft werden müssen. In dieser Verordnung schreibt das BVET vor, dass für die Impfung das Präparat Bovilis® BTV8 von Intervet, vertrieben durch die Veterinaria AG, eingesetzt wird. Laut Informationen des BVET kauft und bezahlt der Bund den Impfstoff. Das BVET holt Offerten für die Impfstoffbeschaffung ein und die Geschäftsleitung BVET entscheidet, welcher Impfstoff für die Impfkampagne bestellt wird.
Insgesamt wurden 2010 schliesslich 2 Mio. Impfdosen à € 0.60 in 50ml-Flaschen von Bovilis® BTV8 von Intervet eingekauft für total € 1.2 Mio. Die Kaufabwicklung musste aus rechtlichen Gründen über einen Dritten erfolgen, den Schweizerischen Fleckvieh Zuchtverband (neu: swissherdbook). Die Lieferkosten gingen voll zu Lasten der Kantone, die den Versand unterschiedlich organisierten (zentrale Lieferung an Kühllager oder direkte Lieferung an Tierärzte). Die administrativen Kosten zur Registrierung der Impfungen wurden von den Kantonen getragen, während die Tierarztkosten meistens zwischen Tierhaltenden und Kanton aufgeteilt wurden (kantonal sehr unterschiedlich gehandhabt).
Die Impfstoffe und Seren für Tiere werden vom Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe zugelassen. Dieses Institut ist dem BVET angegliedert. Hingegen erfolgt die Zulassung für Tierarzneimittel vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic als generelle Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Heilmittel.
Und was ist das Fazit? Einen Preismissbrauch haben wir glücklicherweise nicht gefunden, die Blauzungenkrankheit ist ausgemerzt – und ich um eine Erfahrung reicher!
Bildquelle: flickr (tschörda)