Die Prämien stiegen auf 2017 für alle Prämienzahler im Schnitt um knapp 6%; bis 2030 wurde eine nochmalige Verdoppelung der Prämien prognostiziert. Vor diesem Hintergrund ist der heutige Bundesratsentscheid zu den Medikamentenpreisen doppelt stossend:
Zum einen werden die Privilegien der Pharma zu Lasten der Prämienzahler wieder auf Jahre hinaus zementiert
Zum anderen privilegiert der Staat einseitig einen einzigen Industriezweig – nämlich die Pharma – zu Lasten von uns allen.
Das ist ungerecht gegenüber allen anderen Industrien in unserem Land. Alle Industrien – die Maschinenindustrie, die Tourismusindustrie, die Uhrenindustrie – alle müssen seit einigen Jahren mit einem Euro-Kurs von rund 1.10 €/CHF rechnen. Nur die Pharmaindustrie nicht: Sie ist die einzige Industrie, die noch bis 2019 mit 1.28 pro € rechnen kann. Und auch danach gilt für die Medikamente, anders als für andere handelbare Güter, eine Spezialbehandlung, da der therapeutische Quervergleich mit Preisen, welche auf einem alten, hohen Wechselkurs (durchschnittlich 1.28 €/CHF) basieren, durchgeführt wird. So profitiert die Pharma noch Jahre nach den Überprüfungen von überhöhten Wechselkursen und somit von zu hohen Preisen im Vergleich zum Ausland.
Es soll zwar zu Preissenkungen kommen, jedoch viel zu wenig und viel zu langsam. Der Bundesrat hat die Chance verpasst, seine Kompetenz zu nutzen und mehr für die gebeutelten Prämienzahler zu tun. Im Gegenteil: Das neu ab 2017 gültige Medikamentenpreis-Regulierungsregime stellt eine Verschlimmbesserung des bisherigen, bis 2014 gültigen Regimes dar, in welchem die Auslandpreise der europäischen Referenzländer noch nahezu zu 100% die Schweizer Preise zu Lasten der sozialen Krankenversicherung bestimmten. Neu fliessen die ausländischen Preise nur noch mit einem Gewicht von 50% in unsere Preise ein. Es droht damit eine Zementierung der Preisinsel Schweiz bei den Medikamenten.
Deshalb bin ich nach wie vor überzeugt, dass etwas geschehen muss. Meine Erwartungen: Der jeweils tiefere Wert aus APV und TQV soll den Schweizer SL-Preis bestimmen. Dies muss direkt im Gesetz (KVG) definiert werden. Zudem sollen von Versicherten freiwillig im Ausland selber beschaffte Medikamente von den Krankenversicherern vergütet werden, sofern sie günstiger sind als die Schweizer SL-Preise. Weiter müssen die Krankenversicherer in Vertretung der Patientinnen und Patienten so rasch wie möglich ein Rekursrecht bei allen Entscheiden des BAG rund um die Aufnahme und die Preisfestlegung von Medikamenten erhalten. Auch erwarte ich, dass der Gesetzesentwurf für das angekündigte Festbetragssystem so gestaltet wird, dass die doppelt so hohen Generikapreise rasch gesenkt werden können. Ausserdem soll die angekündigte Reduktion der Vertriebsmargen zügig umgesetzt werden.