Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Revision der Handelsregisterverordnung eröffnet. Das tönt erst mal recht trocken. Im Kern geht es aber darum, wie fit unser Staat ist – und wie fair gegenüber Unternehmen und KMU in unserem Land?
Worum geht es? Gegenstand der Vernehmlassung bildet insbesondere die Reduktion der Handelsregistergebühren um 30 Prozent. Dreissig (!) Prozent – also etwa ein Drittel. Damit soll dem verfassungsmässigen Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip Rechnung getragen werden. Dieses Prinzip besagt, vereinfacht ausgedrückt: Der Staat soll mit seinen Gebühren keine Gewinne machen, und die Leistung des Staates darf nur angemessen zum Gegenwert verrechnet werden.
Ich finde: Die geplante Änderung ist zu begrüssen. Sie ist sogar überfällig. Das schweizweite Gebührenvolumen für Handelsregistereintragungen, das gemäss Schätzung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) jährlich rund Fr. 47 Mio. beträgt, soll um rund Fr. 14 Mio. sinken.[1] Diese 14 Millionen Franken sollen in Zukunft bei den Unternehmen bleiben, die Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen.
Das EJPD hat mich zur Gebührenrevision vorab konsultiert, und ich konnte so zur geplanten Gebührensenkung beitragen. Ich gab eine formelle Empfehlung im Sinne des Gesetzes ab. Gebühren dürfen keinesfalls mehr als 100 Prozent der Kosten decken, die mit der Leistungserbringung einhergehen. Es darf nicht sein, dass Staatsaufgaben gebührenfinanziert werden, die mit der nachgefragten Leistung in keinem direkten Zusammenhang stehen. Dies sollte mit der geänderten Verordnung nun gewährleistet werden.
Die geplante Senkung ist ein Schritt in die richtige Richtung – zweifellos. Doch sind wir am Ende der Fahnenstange? Nein!
Die bisweilen vertretene Idee, dass die Handelsregisterbehörden ihre Tätigkeit weitgehend oder vollumfänglich mit Gebühren decken sollen, stelle ich grundsätzlich in Frage. Zutreffend ist, dass Änderungen in einem Unternehmen einen Eintrag oder eine Änderung im Register auslösen und somit als Verursacher identifiziert werden können. Aber: Nutzniesser des Handelsregisters sind – wie bei einem öffentlichen Register üblich – klarerweise aber nicht nur die Eingetragenen, sondern die Nutzerinnen und Nutzer und letztlich die gesamte Volkswirtschaft, die von einem geordneten Wirtschaftssystem profitiert. Wir alle profitieren und sind auf korrekt geführte Register angewiesen. Ich bin überzeugt: Es ist anzustreben, dass auch die Allgemeinheit als Nutzniesserin des Registers einen Teil der Handelsregisterkosten trägt. Kurz: Wer profitiert, soll die Kosten mittragen. Ich bin deshalb der Ansicht, dass es sich bei der Senkung der Gebühren der Handelsregisterämter im Umfang von 30 Prozent um eine Minimalforderung handelt.
Gefolgt ist der Bundesrat meiner Empfehlung in zwei Punkten. Für Dienste, die nicht pauschal, sondern nach Aufwand abgerechnet werden, darf maximal ein Stundenansatz (inkl. Gemeinkostenzuschlag) von Fr. 200.- zur Anwendung kommen. Ursprünglich war eine Bandbreite von Fr. 100 bis 250.- vorgesehen. Ebenfalls soll der elektronische Geschäftsverkehr gefördert werden, indem eine Gebührenreduktion gewährt wird, wenn Eintragungen vollumfänglich elektronisch über das entsprechende Portal der Behörde beantragt werden.
[1] Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister; Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens vom 20.2.2019, S. 18.