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Unternehmen sollen endlich für die Registerführung weniger bezahlen

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Revision der Handelsregisterverordnung eröffnet. Das tönt erst mal recht trocken. Im Kern geht es aber darum, wie fit unser Staat ist – und wie fair gegenüber Unternehmen und KMU in unserem Land?

Worum geht es? Gegenstand der Vernehmlassung bildet insbesondere die Reduktion der Handelsregistergebühren um 30 Prozent. Dreissig (!) Prozent – also etwa ein Drittel. Damit soll dem verfassungsmässigen Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip Rechnung getragen werden. Dieses Prinzip besagt, vereinfacht ausgedrückt: Der Staat soll mit seinen Gebühren keine Gewinne machen, und die Leistung des Staates darf nur angemessen zum Gegenwert verrechnet werden.

Ich finde: Die geplante Änderung ist zu begrüssen. Sie ist sogar überfällig. Das schweizweite Gebührenvolumen für Handelsregistereintragungen, das gemäss Schätzung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) jährlich rund Fr. 47 Mio. beträgt, soll um rund Fr. 14 Mio. sinken.[1] Diese 14 Millionen Franken sollen in Zukunft bei den Unternehmen bleiben, die Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen.

Das EJPD hat mich zur Gebührenrevision vorab konsultiert, und ich konnte so zur geplanten Gebührensenkung beitragen. Ich gab eine formelle Empfehlung im Sinne des Gesetzes ab. Gebühren dürfen keinesfalls mehr als 100 Prozent der Kosten decken, die mit der Leistungserbringung einhergehen. Es darf nicht sein, dass Staatsaufgaben gebührenfinanziert werden, die mit der nachgefragten Leistung in keinem direkten Zusammenhang stehen. Dies sollte mit der geänderten Verordnung nun gewährleistet werden.

Die geplante Senkung ist ein Schritt in die richtige Richtung – zweifellos. Doch sind wir am Ende der Fahnenstange? Nein!

Die bisweilen vertretene Idee, dass die Handelsregisterbehörden ihre Tätigkeit weitgehend oder vollumfänglich mit Gebühren decken sollen, stelle ich grundsätzlich in Frage. Zutreffend ist, dass Änderungen in einem Unternehmen einen Eintrag oder eine Änderung im Register auslösen und somit als Verursacher identifiziert werden können. Aber: Nutzniesser des Handelsregisters sind – wie bei einem öffentlichen Register üblich – klarerweise aber nicht nur die Eingetragenen, sondern die Nutzerinnen und Nutzer und letztlich die gesamte Volkswirtschaft, die von einem geordneten Wirtschaftssystem profitiert. Wir alle profitieren und sind auf korrekt geführte Register angewiesen. Ich bin überzeugt: Es ist anzustreben, dass auch die Allgemeinheit als Nutzniesserin des Registers einen Teil der Handelsregisterkosten trägt. Kurz: Wer profitiert, soll die Kosten mittragen. Ich bin deshalb der Ansicht, dass es sich bei der Senkung der Gebühren der Handelsregisterämter im Umfang von 30 Prozent um eine Minimalforderung handelt.

Gefolgt ist der Bundesrat meiner Empfehlung in zwei Punkten. Für Dienste, die nicht pauschal, sondern nach Aufwand abgerechnet werden, darf maximal ein Stundenansatz (inkl. Gemeinkostenzuschlag) von Fr. 200.- zur Anwendung kommen. Ursprünglich war eine Bandbreite von Fr. 100 bis 250.- vorgesehen. Ebenfalls soll der elektronische Geschäftsverkehr gefördert werden, indem eine Gebührenreduktion gewährt wird, wenn Eintragungen vollumfänglich elektronisch über das entsprechende Portal der Behörde beantragt werden.

 

 

 

 

[1] Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister; Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens vom 20.2.2019, S. 18.

«E-» übernimmt die Welt…

E-Autos, E-Bike, E-Zigaretten, E-Reader – die elektronischen-Versionen altbekannter Dinge übernehmen unser Leben mit allen Vor- und Nachteilen.

Theoretisch ist Vieles möglich: langlebige Produkte, positive Effekte auf Mensch und Umwelt, vertretbare Preise. Fast zu gut, um wahr zu sein – aus Sicht der Konsumenten. Einen anderen Blickwinkel haben die Unternehmen: Positive Effekte auf Mensch und Umwelt sind Argumente, die für Käufer und Verkäufer stimmen. Ganz anders sieht es jedoch bei der Langlebigkeit der Produkte aus. Paart sie sich noch mit Preisen, die das Resultat von starkem Wettbewerb sind, ist das ein wahrer Albtraum in Hinblick auf den Unternehmensgewinn. Wie kann man - unter diesen Bedingungen - langfristig die lebenswichtigen Gewinne sichern, ist die Frage aller Fragen.
 
Wo ein Wille, da ein Weg. Im Fall der E-Fahrzeuge hat man das Rad nicht neu erfunden, sondern bedient sich einer altbekannten Methode – nennen wir sie «die Kaffeemaschinen- und Druckermethode». Das Prinzip ist simpel: Man verkauft das eigentliche Gerät zu einem attraktiven Wettbewerbspreis, den eigentlichen Gewinn aber macht man erst im Nachhinein mit dem Verkauf wichtiger Komponenten. Was bei Kaffeemaschinen die Kapseln, bei Druckern die Patronen, sind bei E-Fahrzeugen die Batterien oder Akkus. Das wäre per se in Ordnung, wenn alle Beteiligten wissen, worauf sie sich einlassen. Aber genau da liegt oftmals der Hase im Pfeffer.

So auch bei den E-Fahrzeugen. Eine Umfrage des Kassensturz’ zeigt, dass die Preistransparenz für E-Auto Batterien bei vielen Herstellern und Händlern mangelhaft ist. Die Preise für die Ersatzbatterien - die erste Batterie hält meist nicht über die gesamte Lebensdauer - sind in den allermeisten Fällen so astronomisch hoch, dass der Kunde den Kauf eines Neufahrzeugs ernsthaft prüfen muss.
Konkrete Informationen dazu erhält er beim Kauf eines solchen Fahrzeugs aber in der Regel nicht.

Eine funktionierende Marktwirtschaft basiert darauf, dass sich Anbieter und Nachfrage auf Augenhöhe begegnen, das heisst, beide müssen Zugang zu den relevanten Informationen haben. Das scheint bei den E-Fahrzeugen nicht der Fall zu sein, mit der Folge dass Kunden übervorteilt werden und Kaufentscheidungen treffen, die sie bei voller Kenntnis der Fakten höchstwahrscheinlich nicht getroffen hätten.

Mein Fazit ist deshalb: Die Augenhöhe zwischen Verkäufer und Käufer muss wiederhergestellt werden. Bestehende Regulierungen müssen auf ihre Eignung für diese Fälle überprüft werden. Sollten sie ungenügend sein, müssen Wege gefunden werden, wie diese Informationsasymmetrien zu Lasten der Konsumenten effizient und schnell beseitigt werden können.

 

Good News: Die Hinterlegungsgebühr für GAs fällt endgültig

Im letzten Jahr hatte ich mit der öV-Branche ausgehandelt, dass die GA-Hinterlegungsgebühr von März 2018 bis Ende Februar 2019 als Kompensation für die Mehrwertsteuersenkung ausgesetzt wird.

Nun hat sich die Branche dazu entschlossen, diese Gebühren nicht wieder einzuführen. Das heisst, GA-Besitzer können die Hinterlegung nun immer ohne eine zusätzliche Hinterlegungsgebühr für maximal 30 Tage im Jahr und jeweils mindestens 5 Tage am Stück vornehmen. Das freut mich sehr!

Die Hinterlegung kann wie bisher telefonisch im Contact Center Brig oder am Schalter erfolgen. Die Hinterlegung über die online-Kanäle ist leider nach wie vor nicht möglich – aber ich gebe die Hoffnung nicht auf…