Seit Jahren packt uns alle das Grauen, wenn der Herbst naht und die neuen Krankenkassenprämien verkündet werden. Dass sie steigen, scheint mittlerweile ein Naturgesetz zu sein. Moderate Erhöhungen werden gefeiert, obwohl man ahnt, dass die Freude von kurzer Dauer sein wird. Diese jahrelange Übung hat das Bewusstsein bei nahezu allen geschärft, dass gespart werden muss, wo man nur kann und dass Preis-Leistungsverhältnisse optimiert werden müssen. Beispiele dafür gelangen immer wieder an mich.
Im Zuge dessen wurden 2012 im ganzen Land die Fallpauschalen (sog. Basispreise) für stationäre Spitalbehandlungen eingeführt. Unter grossem Wehklagen der Spitäler, die ihr Überleben gefährdet sahen. Rund 9‘000 Franken pro Fall waren meinen Berechnungen zufolge ein angemessener Tarif. Doch viele Spitäler schlossen Verträge für weit höhere Beträge ab bzw. man konnte sich auf keinen Tarif einigen, sodass es nun viele Rekursfälle und provisorische Tarife gibt, die ebenfalls häufig über 9‘000 Franken liegen.
Seit der Einführung der Fallpauschalen sind zwei Jahre vergangen. Wie geht es unseren Spitälern heute? Offensichtlich hat sich die finanzielle Situation durch den Systemwechsel für die meisten Spitäler verbessert statt verschlechtert. Zu diesem Schluss kommt die neueste PWC-Studie zu diesem Thema. Und nicht nur das, es werden offensichtlich Gewinne in solchen Grössenordnungen generiert, dass sich Interessenvertreter der Spitäler im Nationalrat dafür einsetzen, dass „effiziente“ Spitäler im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung künftig ganz offiziell Überschüsse erzielen und diese gezielt weiterverwenden dürfen.
Ein Beispiel wovon wir hier reden, ist das Universitätsspital Basel. Es konnte seinen Gewinn 2013 gegenüber dem Vorjahr um 23% auf 11 Mio. Franken steigern. Das kleinere Kantonsspital Winterthur generierte 2013 einen Gewinn von 29.5 Mio. Franken. Über sogar 47% Gewinnzuwachs gegenüber dem Vorjahr freut sich das Luzerner Kantonsspital - das heisst stattliche 50 Mio. Franken!
Dieser Trend zeichnete sich übrigens schon 2012 ab. Eine Auswertung von 83 Geschäftsberichten des Jahres 2012 durch Santésuisse ergab, dass die Gewinne der Spitäler im Vergleich zum Vorjahr um 75% gestiegen waren.
Die obligatorische Grundversicherung darf keine Gewinne generieren. Sollte nicht gleiches für die Spitäler gelten, wenn sie Grundversicherte behandeln? Nach neuester Rechtsprechung sind Effizienzgewinne zwar erlaubt - ob das sinnvoll ist, bleibt dahingestellt. Ich bin skeptisch.
Ganz klar verboten bleibt jedoch die Gewinnmacherei und Margenbolzerei im grossen Stil zu Lasten der Grundversicherten. Die Kantone tragen die Verantwortung dafür, dass sich die Spitäler daran halten!
Deshalb fordere ich die Kantone auf, keine Basispreise für stationäre Spitalaufenthalte mehr zu genehmigen, die Fr. 9000.- übersteigen. Ich bin sicher, das würde die Gewinnentwicklung in angemessenere Bahnen lenken. Der Aufschrei der Spitäler wäre uns gewiss. Aber vergessen wir das alte Sprichwort nicht: „Die Klage ist des Kaufmanns Gruss“…
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Les tarifs payés par l’assurance maladie obligatoire constituent une part importante de mon activité. Les assurances complémentaires, par contre, sont soumises à la concurrence. Il existe ici différents modèles et prestations et, de manière générale, les citoyens sont libres de conclure ou non une telle assurance. Avec l’augmentation de la durée de vie, il devient de plus en plus difficile de profiter de cette possibilité de choix. L’âge et les risques de maladie évoluent parallèlement et les antécédents médicaux sont en moyenne plus importants chez des personnes de 50 ans et + que chez des jeunes. C’est pourquoi il devient difficile voire impossible d’optimiser sa situation par un changement d’assurance une fois les 50 ans passés. La concurrence disparaît car ces clients n’ont plus qu’un choix restreint et ne peuvent pas vraiment profiter d’offres concurrentielles. Cette situation m’a incité à demander à la Finma, compétente pour approuver les tarifs de l’assurance complémentaire, de veiller à ce que les assureurs complémentaires reportent sur leurs clients les réductions de dépenses. La Finma joue ici également un rôle de Surveillant des prix!
Réductions de dépenses chez les assureurs complémentaires ? Cela est bien une réalité et non un conte. Depuis 2012, un nouveau régime de facturation est en vigueur pour les séjours en division privée et semi-privée des hôpitaux. Si, par le passé, 100 % des factures d’un patient privé ou semi-privé étaient mises à la charge de l’assurance complémentaire, actuellement seuls les coûts dépassant les prestations obligatoires lui sont imputés. Les prestations obligatoires sont donc couvertes par l’assurance de base. Ainsi, toutes les assurances complémentaires d’hospitalisation et plus particulièrement la prestation complémentaire «couverture dans toute la Suisse en division commune» voient leurs dépenses diminuer dans un ordre de grandeur non négligeable. Ces réductions de coûts doivent être reportées sur les clients ! La Finma s’est ralliée à cette opinion et a exigé des baisses de primes de l’assurance complémentaire d’hospitalisation d’un montant total de 240 millions de francs par an.
Voilà une très bonne nouvelle pour les assurés. Néanmoins, comme toujours lorsque les règles sont modifiées, il faudra observer les effets à court, moyen et long termes de cette mesure. Cette tâche revient à la Finma. Les assureurs de leur côté sont contraints par la transparence et la répercussion des réductions de coûts, de fixer des prix adéquats dans l’assurance complémentaire. Au nom des clients qui n’ont qu’un choix limité ou pas de choix du tout, je vais continuer à observer les évolutions et soutenir activement la Finma.
Source: MS Office, Cliparts
Die Tarife, die von der obligatorischen Grundversicherung zu bezahlen sind, sind ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit. Bei den Zusatzversicherungen hingegen herrscht an sich Wettbewerb: Hier gibt es verschiedenste Modelle und Leistungen und ganz grundsätzlich haben die Bürger die Wahl, ob sie überhaupt eine abschliessen möchten oder lieber nicht. Mit zunehmendem Lebensalter wird es jedoch immer schwieriger von diesen Wahlmöglichkeiten zu profitieren. Alter verhält sich direkt proportional zu Krankheitsrisiken und auch die Krankheitsgeschichte ist ab 50+ im Durchschnitt umfangreicher als bei jungen Menschen. Deshalb ist es für Menschen jenseits der 50 schwierig und je älter je mehr oftmals unmöglich, die Versicherungssitutation durch einen Wechsel zu optimieren. Der Wettbewerb verschwindet: Denn diese Kunden haben nur noch eine sehr eingeschränkte Wahl, sie können nicht wirklich vom Wettbewerb profitieren. Diese Situation ruft mich auf den Plan! Im Zuge dessen habe ich die Finma, die für die Genehmigung der Zusatzversicherungstarife zuständig ist, ersucht darauf zu achten, dass die Zusatzversicherer Ausgabenreduktionen an ihre Kunden weitergeben. Denn hier ist die Finma auch Preisüberwacher!
Ausgabenreduktionen bei der Zusatzversicherung? Keine Geschichte aus dem Wunderland, sondern Realität. Seit 2012 ist ein neues Abrechnungsregime für Private und Halbprivate Spitalaufenthalte in Kraft. Gingen bei Behandlung in einem Privatspital bisher 100% der Rechnungen eines Privat- oder Halbprivatpatienten zu Lasten der Zusatzversicherung, so werden neu nur die über die obligatorischen Leistungen hinausgehenden Kosten der Zusatzversicherung in Rechnung gestellt. Obligatorische Leistungen werden also von der Grundversicherung abgedeckt. Alle Spitalzusatzversicherungen und insbesondere die Zusatzleistung „Deckung der allgemeinen Abteilung in der gesamten Schweiz“, werden dadurch in äusserst relevanten Grössenordnungen entlastet. Diese Entlastungen müssen an die Kunden weitergegeben werden! Dieser Meinung schloss sich die Analyse der Finma an und ordnete Prämiensenkungen bei den Spitalzusatzversicherungen in Höhe von insgesamt CHF 240 Mio. an.
Das sind zunächst sehr gute Nachrichten für alle Zusatzversicherten. Doch wie immer, wenn Regeln geändert werden, muss man in den Folgejahren genau hinschauen, welche kurz-, mittel- und langfristigen Effekte sich ergeben. Die Finma muss diese Aufgabe wahrnehmen. Die Versicherer ihrerseits sind angehalten, durch Transparenz und die Weitergabe erzielter Kosteneinsparungen zu angemessenen Preisen in den Zusatzversicherungen beizutragen. Im Namen der Kunden mit eingeschränkter oder keiner Wahl werde ich die Entwicklungen weiterverfolgen und der Finma aktiv zur Seite stehen.
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Es ist wieder soweit: Die neuen Krankenkassenprämien wurden bekannt gegeben. Die Prämien werden um durchschnittlich 2.2 Prozent erhöht. Das ist weniger als der Durchschnitt der letzten 10 Jahre. Die Freude über die überschaubare Erhöhung ist gross. Trotzdem muss ich stossgebetartig einen zweiten Satz anfügen: Hoffentlich bleibt sie uns nicht in den nächsten Jahren im Halse stecken! Ich will niemanden die Freude verderben, nur die kalte Logik der Mathematik lässt wenig Spielraum. Die Kosten im Gesundheitswesen sind einmal mehr gestiegen: Im Spitalbereich ambulant (+5.8%!) und stationär (+2.7%) und auch in den Arztpraxen (+4.1%). 2.2% Prämienerhöhung deckt diesen Anstieg nicht ab. Ausgabensenkungen sind auch nirgends in Sicht im Gegenteil: Das geschätzte Kostenwachstum für das nächste Jahr beträgt 3-5%. Man muss kein Prophet sein, um zu sehen, dass uns die diesjährige Freude wohl in den nächsten Jahren sauer aufstossen wird. Dagegen gibt es nur ein Rezept “Sparen und Optimieren“. Aber wo? Niemand will Qualitäts- oder Leistungseinbussen.
Die Wirkung der Fallpauschalen wird sich erst in den nächsten Jahren entfalten. Die grössten Sparpotentiale bieten derzeit ohne Zweifel die Spital- und Ärztetarife, die Medikamentenpreise und -margen. Komplexe Themen, deren Sparpotential unbedingt genutzt werden muss.
Neben dem gibt es auch leicht nutzbare Einsparpotentiale in relevanter Grössenordnung. Ein Beispiel ist die Liste der kassenpflichtigen Hilfsmittel (MiGel). Derzeit müssen alle Artikel dieser Liste über akkreditierte Abgabestellen bezogen werden. Was für komplexe Hilfsmittel sinnvoll ist, ist für einfache Hilfsmittel vielfach unnötig und preistreibend. Ich fände es sinnvoll für einfache Hilfsmittel die Beschaffung freizugeben, d.h. mit den bestehenden Höchstvergütungsbeträgen könnten sich die Patientinnen und Patienten wahlweise im In- oder Ausland bei allen Abgabestellen eindecken, die den gesuchten Artikel führen.
Aus Rückmeldungen von Bürgern (vgl. auch mein Blog „Wider jede Vernunft“) schliesse ich, dass man in der Bevölkerung weitestgehend offene Türen einrennen würde. Unterstützt wird diese These auch von einer repräsentativen Comparis Umfrage. In ihr spricht sich eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer dafür aus, dass die Krankenkassen Behandlungen alternativ auch im Ausland zulassen, d.h. ihre Finanzierung übernehmen sollten. Auch dieser Ansatz biete Möglichkeiten Kosten zu sparen ohne einen Leistungs- oder Qualitätsverlust in Kauf nehmen zu müssen. Wobei man m.E. hier sehr differenziert vorgehen muss und vor allem in Richtung Ergänzung statt Ersatz der Schweizer Angebote prüfen sollte – immer mit dem Ziel weniger Kosten für gleiche Qualität.
Der Volksmund formuliert salopp: Problem erkannt, Gefahr gebannt! Mitnichten, denn Wissen ist nicht Handeln. Derzeit sind noch keine Massnahmen ergriffen, die tatsächlich prämiendämpfende Wirkung hätten. Im Gegenteil, die Kosten steigen im grösseren Umfang als die Prämien. Einige Experten warnen vor einem möglichen Prämienschock – also einem drastischen Anstieg der Prämien. Zuletzt passierte dies 2010 als der Anstieg durchschnittlich 8.7% betrug. Noch ist es nicht soweit. Zeit zum Abwarten gibt es in meinen Augen aber keine. Sparen durch bessere finanzielle Anreize ist weit weniger schmerzhaft als Sparen bei Leistungsumfang und Qualität. Worauf warten wir?
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Ein älterer Herr ist auf Inkontinenzprodukte angewiesen. Seine ebenfalls betagte Frau und die Spitex pflegen ihn. Die Familie hat ein Leben lang auf die Preise geschaut und tut das auch heute noch. Sie leben in Grenznähe zum Elsass und zu Deutschland. Laut Aussage der Familie werden dort die Markenprodukte, die auch in der Schweiz verkauft werden, zu einem Drittel des Schweizer Preises angeboten. Da der ältere Herr grössere Mengen braucht, entschied die Familie dort einzukaufen, um nicht unnötig Kosten für die Krankenversicherung zu generieren. In anderen Worten: Die Familie schaut auf die Preise, um der Solidargemeinschaft nicht mehr Kosten als nötig zu verursachen. Löblich eigentlich. Leider hatten sie die Rechnung ohne die Krankenkasse gemacht. Denn diese verweist auf Art. 36, KVG und verweigert die Rückerstattung komplett. Die Familie nahm das zur Kenntnis und kaufte fortan im Inland und zwar im Coop und im Migros. Die Produkte der Grossverteiler sind immer noch einiges günstiger als die des Fachhandels. Beim Rechnungseinreichen gab es dann wiederum statt einen wohlverdienten Merci, eine böse Überraschung. Auch in diesem Fall verweigerte die Krankenkasse die Kostenübernahme. Ihre Begründung: Sie könne den Rechnungsbetrag nicht rückerstatten, da weder Coop noch Migros anerkannte Leistungserbringer sind.
Nach den Buchstaben des Gesetzes ist die Krankenkasse im Recht. Es ist jedoch augenscheinlich, dass in diesem und in ähnlichen Fällen das Gesetz hohe Kosten für die Solidargemeinschaft erzwingt, obwohl der einzelne Versicherte durchaus willens ist, preisgünstigere Alternativen zu nutzen.
Müssten angesichts jährlich steigender Krankenkassenprämien, Leistungskürzungen und überall gegenwärtigen Kostendrucks nicht so offensichtlich vorhandene Sparpotentiale genutzt werden? Ein erster Schritt wäre, die Liste der kassenpflichtigen Hilfsmittel (MiGeL) dahingehend zu überprüfen, ob das Beschaffungsprozedere für sämtliche Produkte der Liste gleich sein muss.
Ich könnte mir vorstellen, für einfache Hilfsmittel den Artikel 55 KVG dahin gehend zu ändern, dass diese Hilfsmittel nicht mehr ausschliesslich über akkreditierte Abgabestellen bezogen werden müssen. Voraussetzung dafür wäre, dass die Produkte alternativer Anbieter qualitativ und funktional zweckmässig sind und die Höchstvergütungsbeträge nicht überschreiten. Darüber hinaus fände ich es sinnvoll, Auslandskäufe verordneter Hilfsmittel zu zulassen – dies unter der Vorgabe, dass auch hier die Höchstvergütungsbeträge unterschritten bleiben.
An Fällen wie dem eingangs geschilderten – dem Auslandeinkauf bzw. dem Kauf bei Migros/Coop vom Inkontinenzeinlagen – sieht man, das den Einwohnern unseres Landes bewusst ist, dass wir alle auf die Kosten schauen müssen und, dass viele auch bereit sind das zu tun. Dieses Potential, zumal es nicht mit quantitativen oder qualitativen Einschränkungen verbunden ist, sollten wir doch erschliessen – was meinen Sie?
In den letzten drei Monaten haben die ersten Kantonsregierungen (insbesondere TG, BL, LU und ZH) Tarifentscheide zu Basispreisen (Baserates) 2012 zur Abrechnung stationärer Spitalbehandlungen getroffen. An diesen Tarifen zulasten der Grundversicherung haben sich die Krankenversicherer in der Regel zu maximal 45% zu beteiligen, die Spitalträger (Kantone/Gemeinden/private Trägerschaften) übernehmen den Rest. Die von den Kantonsregierungen – die in aller Regel auch Eigentümerinteressen betroffener Krankenhäuser wahrnehmen - festgesetzten oder genehmigten Tarife liegen zwischen Fr. 500.- und Fr. 3100.- pro Fall über den Tarifempfehlungen der Preisüberwachung (bei Gesamtkosten für eine effiziente Fallbehandlung von rund 9000 Franken).
Damit haben die Kantone die Interessen der Spitalträger (zu denen sie selber gehören) stärker gewichtet als diejenigen der Prämienzahlenden. Es geht um prämienwirksame Kosten in Milliardenhöhe und um einen Verteilkampf zwischen Kassen und Spitalträgern.
In ihren Entscheiden haben die Kantonsregierungen einerseits klare Regeln des Krankenversicherungsgesetzes und seiner Verordnungen überlesen und andererseits nicht ganz klare Bestimmungen zugunsten der (eigenen) Spitäler ausgelegt. Aus meiner Sicht wäre deshalb eine Klärung der Hauptstreitpunkte durch das Bundesverwaltungsgericht, welches strittige KVG-Tarife letztinstanzlich beurteilt, angezeigt: Um Rechtssicherheit für die Spitäler, die Kassen und vor allem auch für die Prämienzahlenden zu schaffen. Die drei Hauptstreitpunkte betreffen die Zu- und Abschläge bei der Ermittlung der anrechenbaren stationären Spitalkosten krankenversicherter Patienten, das Benchmarking zur Erfüllung des Wirtschaftlichkeits- und Effizienzkriteriums im Krankenversicherungsgesetz sowie die Frage, ob sich die soziale Krankenversicherung bei effizienten Spitälern an Tarifen beteiligen muss, die über den ausgewiesenen Gesamtkosten liegen. Noch ist unklar, ob die Krankenversicherungen rekurrieren werden. Ich hoffe es sehr – denn nur so können sie die Interessen der Prämienzahlenden wahren. Stehen die Krankenversicherer für ihre Kundinnen und Kunden ein, dann führen sie auch Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. Diese Instanz würde unbefangen die Argumente abwägen können – ohne, dass allfällige Eignerinteressen ins Spiel kommen. Selber kann ich diesen Schritt leider nicht tun: Der Preisüberwacher verfügt bei KVG-Spitaltarifen nach geltendem Recht über keine direkte Beschwerdebefugnis beim Bundesverwaltungsgericht.
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Gestern hat der Bundesrat den Bericht „Gesundheit 2020“ veröffentlicht. Gesundheit 2020 hat zum Ziel, „durch umfassende Massnahmen in allen Bereichen des Gesundheitssystems die Lebensqualität zu sichern, die Chancengleichheit zu stärken, die Versorgungsqualität zu erhöhen und die Transparenz zu verbessern.“
Es ist eine glückliche Tatsache, dass wir über ein gutes Gesundheitssystem verfügen. Die Einwohner unseres Landes sind mit der Gesundheitsversorgung zufrieden. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen Analysen der OECD und WHO 2011. Soweit so gut. Wir müssen uns jedoch darauf einstellen, dass wir in den nächsten Jahren grosse Herausforderungen zu bewältigen haben. Die Anzahl älterer Menschen steigt, ebenso wie die Anzahl der chronisch Kranken. Der medizinische Fortschritt bringt neue hochwirksame und zum Teil personalisierte Medikamente und Behandlungsmethoden hervor. Das ist erfreulich - hat aber seinen Preis. Seit ihrer Einführung 1996 haben sich die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung mehr als verdoppelt während im selben Zeitraum beispielsweise unsere Wirtschaftsleistung – das Bruttoinlandprodukt (BIP) – bloss hab so schnell wuchs.
Wir alle wollen eine erstklassige medizinische Versorgung. Und wir wollen sie zu bezahlbaren Preisen! Deshalb müssen wir genau hinschauen, wo Optimierungspotential besteht. Experten schätzen, dass es rund 20 Prozent Effizienzreserven gibt, die u.a. durch den Abbau von Doppelspurigkeiten ausgeschöpft werden können – so schreibt es der Bundesrat in seinem Bericht. Auch im Medikamenten Markt bestehen grössere Sparpotentiale. Erwähnt sei hier beispielsweise die überdimensionierte Wechselkurstoleranzmarge von fünf Prozent. Nicht weitergegebene Währungsgewinne der Pharmaindustrie, betrugen in den Jahren 2009-2011 immerhin 1,5 Milliarden Franken und das war erst der Anfang. (Lesen Sie dazu auch meinen Blog: Gleiche Pille anderer Preis).
Es ist gut, wurde der Handlungsbedarf auch in finanzieller Hinsicht auf oberster Ebene erkannt. Ich werde mich weiterhin für faire und transparente Preise einsetzen sowie den Abbau von Handelshemmnissen. Das Gesundheitswesen wird auch 2013 meine volle Aufmerksamkeit geniessen.
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