Der Verband der Krankenkassen „Santésuisse“ stellte vor einigen Tagen gemeinsam mit der Branche (interpharma, vips) den neuesten Auslandsvergleich für Medikamentenpreise vor. In den Vergleich einbezogen wurden Deutschland, Dänemark, Österreich, die Niederlande, Frankreich und England. Meines Erachtens hätten weitere Länder, insbesondere Italien, als eines unserer Nachbarländer, und die uns strukturell ähnlichen Länder Schweden und Norwegen in diesen Vergleich einbezogen werden sollen. Das hätte die Aussagekraft des Vergleichs deutlich erhöht.
Verglichen wurden die Fabrikabgabepreise bei den 200 umsatzstärksten patentgeschützten Originalmedikamenten. Im Ergebnis liegt die Schweiz nun nur noch knapp über den Durchschnitt der 6 Vergleichsländer. Ein Grund zum Jubeln? Erfreulich ist, dass der Trend in die richtige Richtung geht. Die Regulierung der Preise greift. ABER eben immer noch auf sehr hohem Niveau. Zudem spiegelt die Gestaltung des Preisvergleichs nicht die volle Realität. So machen uns die Zahlen glauben, Deutschland läge um 15 Prozent über den hiesigen Preisen. Das entspricht nicht den Tatsachen. In Deutschland gibt es gesetzlich vorgeschriebene Rabatte in Höhe von 16 Prozent. Diese sind natürlich bei den Fabrikabgabepreisen noch nicht berücksichtigt. Es kann also keine Rede davon sein, dass Deutschland teurer ist als wir, sondern im besten Fall liegen die Preise in Deutschland nur noch knapp unter unseren. Ein weiterer Punkt, der den Vergleich mit dem Ausland verzerrt, ist die Wechselkurs-Toleranzmarge, ein völlig unbegründetes Geschenk an die Pharma-Industrie. Diese gehört endlich abgeschafft. Medikamente sind handelbare Güter und sollten wie solche behandelt werden. Das heisst, der nominale Wechselkurs sollte auch für sie gelten.
Gar kein Grund zum Jubeln ist nach wie vor der Preisunterschied bei den Generika. Hier ist die Schweiz fast 50 Prozent teurer als die sechs Vergleichsländer. Die hohen Kosten spiegeln sich direkt in der geringen Nachfrage wieder. Während in drei der Vergleichsländer der Anteil der Generika an den Medikamentenverkäufen bei über 50 Prozent liegt, macht er in der Schweiz nur kümmerliche 20 Prozent aus. Kein Wunder, denn unser sogenanntes Abstandsmodell versagt im Praxistest um gute Generikapreise. Deshalb plädiere ich für das im Ausland bestens bewährte Festbetragssystem. Wählten wir dieses, würde das Bundesamt für Gesundheit für die Wirkstoffe ein bis zwei Mal jährlich eine Maximalvergütung durch die Krankenkassen festlegen. Preissenkungen von Medikamenten, die über der maximalen Rückvergütungen liegen, wären eine logische Folge. Durch die regelmässige Anpassung der Wirkstoffvergütungen, würde der Wettbewerb unter allen Marktteilnehmern intensiviert, was flächendeckend zu tieferen Preisen für Generika und patentabgelaufenen Originalmedikamenten führen würde. Das Einsparpotential für die die sozialen Krankenkassen wäre immens und ein ernstzunehmender Beitrag für stabile Krankenkassenprämien. Worauf warten wir?
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Die Pharmaindustrie hat heute zusammen mit Santésuisse einen Preisanalyse der Schweizer Medikamentenpreise vorgestellt. Ohne auf die einzelnen Zahlen im Detail einzugehen, scheint mir aufgrund der vorliegenden Informationen folgendes bemerkenswert:
Die Generikapreise bleiben im internationalen Vergleich weiterhin massiv überhöht. Dies ist das Ergebnis der Schweizer Generikapreisregelung. Im Vergleich zu Deutschland beträgt die Überhöhung aktuell - nach Analysen der Preisüberwachung basierend auf einem Wechselkurs von 1.36 CHF/ 1 Euro - beinahe 200 Prozent. Ursache ist das "Anhängen" der Generikapreise an die Preise "überhöhter" Originalpräparate.
Zur raschen Beseitigung dieses Missstandes setze ich mich deshalb seit gut einem Jahr für die Einführung des Festbetragssystems ein. Dabei werden bei allen patentabgelaufenen Medikamenten Erstattungsobergrenzen der Kassen pro Wirkstoff festgesetzt, wobei mindestens ein günstiges Generika immer vollständig bezahlt wird. Dieses dynamische System beinhaltet Anreize für Generikahersteller und Anbieter patentabgelaufener Originale zur ständigen Reduzierung ihrer Preise. Es ist dem heute gültigen System mit statischen Preisabständen vom Generikum zum Originalpräparat (zwischen 20 und 50 Prozent je nach Markterfolg des Originalpräparats) deutlich vorzuziehen, da diese Regelung das Marktpotential von Generika bei umsatzstarken Originalen stark beschneidet (infolge des grossen vorgeschriebenen Preisabstandes von 50%) und keine Anreize für Originalhersteller beinhaltet, ihre Preise zu senken. Wir bleiben am Ball!
Zu den Originalpräparaten teile ich im übrigen die Auffassung von Santésuisse und Pharmaindustrie, dass die Preiskorrekturen bei den Originalpräparaten begonnen haben, Wirkung zu zeigen. Aber: Die Wechselkursentwicklung in Form eines stark sinkenden Euro geht weiter und relativiert diesen Erfolg. Der freie Markt, wie er bei der Zulassung von Parallelimporten zum tragen käme, würde hier die notwendigen Korrekturen im Tages- statt im Dreijahresrhythmus bewirken.
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Heute ist der neueste Newsletter der Preisüberwachung erschienen. Darin erinnerte ich das Departement des Innern an Massnahmen, die der Preisüberwacher schon vor mehreren Jahren gefordert hatte – z.B. ein ausgedehnter Preisvergleich, eine schneller Preisanpassung etc.
Zudem setze ich mich in der näheren Zukunft für Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Anreize im Medikamentenmarkt ein: Einerseits empfehle ich eine Förderung von Generika mittels Beseitigung falscher Verkaufsanreize bei den Apotheken sowie einen Übergang auf die in Deutschland bereits praktizierte Medikamenten-Vergütung auf Basis des jeweils günstigsten Wirkstoffes (sog. Festbetragssystem). Andererseits setzte ich mich dafür ein, dass die Medikamentenkosten in den Kostengewichten für die künftigen SwissDRG-Fallpauschalen vollumfänglich eingerechnet werden, um damit die Spitäler zu einem kostensparenden Einkaufsverhalten bei den Heilmitteln anzuhalten.
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