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Ideologie kann teurer sein als Pragmatismus

Grossbritannien hat wie kein anderes Land Erfahrung auf dem Gebiet von Privatisierungen. Allgemein wird „Privatisierung“ häufig als Zauberformel für Effizienz, gute Preis-Leistungsverhältnisse und Dienstleistungsqualität gehandelt. Wie man in der NZZ vom 20.3.2012 liest, herrscht grosse Ernüchterung im vereinigten Königreich nachdem Bilanz gezogen wurde. Mehrkosten in zweistelligen Prozentbereichen und Traumrenditen für die Unternehmen, die Aufgaben des sog. Service Public übernommen haben, sind das Ergebnis der Privatisierungswelle. Das ist eine harte Landung für Ideologen.

Aber ist es wirklich eine solche Überraschung? Was ist der Unterschied im Verhalten von privaten und öffentlichen Unternehmen, wenn kein Wettbewerb vorhanden ist?
Beim Service Public, der von der öffentlichen Hand bereitgestellt wird, geht es darum für die gesamte Bevölkerung definierte Infrastrukturen und Dienstleistungen bereitzustellen, zu betreiben und zu unterhalten. Gewinne sind im Idealfall nur in dem Umfang angestrebt, wie sie für die Aufrechterhaltung bzw. den Ausbau der Infrastrukturen/Dienstleistung gebraucht werden. Oberstes Ziel ist also das Gemeinwohl.

In privaten Unternehmen haben Shareholder das Sagen, das heisst Menschen, die in das Unternehmen investiert haben, in der Absicht eine (möglichst hohe) Rendite dafür zu erhalten. Was steht diesem Ansinnen im Weg, wenn es keine Alternativanbieter gibt? Genau nichts. Deshalb müssen Kontroll- und Regulierungsmechanismen geschaffen werden, die eben dies verhindern. So sind z.B. öffentliche Ausschreibungen, die mit diversen Auflagen verbunden sind ein gangbarer Weg.

Guter Plan, nur hat er sich in der Praxis nicht immer bewährt. Das sieht man an Traumrenditen von 15-30% britischer Privatunternehmen (Quelle: Peter Rasonyi, NZZ, 20.3.2012), die öffentliche Aufgaben übernommen haben. Die Gretchen Frage ist: Hat sich auch der Service Public traumhaft unter der Leitung von privaten Unternehmen entwickelt? Mitnichten. Die Eisenbahnprivatisierung in Grossbritannien war ein einziges Fiasko - hohe Kosten, schlechte Wartung und Reparaturen, vermeidbare Unfälle, Dienstleistungen auf unterstem Niveau. In der Folge wurde das Schienennetz wieder verstaatlicht. Ähnlich trüb ist die Bilanz der Privatisierung der Wasserversorgung. Es drängt sich unweigerlich die Frage auf, wie also soll der Service Public in seinen verschiedenen Facetten, Aufträgen und Ausprägungen organisiert werden? Ist die Privatisierung in jedem Fall vorzuziehen?

Hilfreich erscheint mir ein Blick auf die Ziele solcher Ansinnen. In Grossbritannien wollte die Staatskasse, durch den Verkauf des Staatseigentums zusätzliches Einkommen generieren.
In unserem Land ist kein treibendes Interesse erkennbar, einen Service Public beispielsweise aus Finanznot zu privatisieren. Vielmehr ist hier die Frage: Wer kann es besser? Der private oder der öffentliche Unternehmer?

Die Erfahrung zeigt, ohne klar definierten Leistungsauftrag wird, sowohl der private als auch der öffentliche Anbieter eigene Ziele verfolgen statt das Gemeinwohl zu maximieren. Öffentliche Unternehmen tendieren eher dazu, übermässig zu investieren. Private maximieren naturgemäss ihren Gewinn im Zweifelsfall zulasten von Qualität oder Angebot. Beides ist aus volkswirtschaftlicher Sicht weder zielführend noch effizient. Wie diesen gordischen Knoten lösen? Wie bringt man flächendeckenden Service Public mit den Zielen Effizienz, Qualität und Verhältnismässigkeit in Einklang?

Ich finde es fraglich, ob die Besitzverhältnisse das entscheidende Kriterium sind für die Optimierung dieser Ziele. Meines Erachtens ist wirksamer Wettbewerb hierfür wesentlich entscheidender. Echte Liberalisierungen, bei denen am Ende des Tages mehrere Anbieter in den Markt eintreten und konkurrierende und/oder komplementäre Dienstleistungen erbringen wollen, sind die Voraussetzung dafür. Sogenannte Feigenblatt-Liberalisierungen hingegen, wie derzeit bei der Post zu beobachten, nutzen wenig. Sie sind wie eine Olympiade im Stabhochsprung - mit verschieden langen Stäben.

Eine Tatsache ist, dass Liberalisierungen nicht in jedem Fall möglich sind. Wofür soll man sich also entscheiden? Die Wahl ist schlimmstenfalls die zwischen Pest und Cholera.

Mein Fazit ist daher: Ein Rezept sind echte Liberalsierungen. Sind sie durchgeführt, ist es weitgehend sekundär, in welchen Besitzverhältnissen sich die Leistungserbringer befinden. In nicht liberalisierten oder liberalisierbaren Situationen muss der Staat stark und klar regulieren, bei Unternehmen privaten Rechts genauso wie bei Unternehmen öffentlichen Rechts.

Wettbewerb ja, aber nicht um jeden Preis

Heute erschien der Infrastrukturbericht „mit Wettbewerb und nachhaltiger Finanzierung an die Spitze“ der economiesuisse.
Der Bericht gibt einen Überblick über den Stand der Liberalisierung bei den verschiedenen Services Publics

Der Telekommarkt wird als Beispiel für eine erfolgreiche Öffnung eines Monopolmarkts hervorgehoben. Neben der Netzzugangsregulierung begünstigte eine Reihe von technisch wichtigen Innovationen die Wirksamkeit des Wettbewerbs. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Grundversorgung greifen nur, wenn der freie Markt die Versorgung zu erschwinglichen Preisen nicht sicherstellt. Dieser Ansatz wäre meines Erachtens auch für andere Infrastrukturen zu prüfen.

Aus meiner Sicht ist es ausserordentlich wichtig, den Umfang der Grundversorgung auf Gesetzesebene zu definieren. Denn egal ob staatlich oder privat: Ein Unternehmen kann nur effizient geführt werden, wenn der Versorgungsauftrag klar definiert und verbindlich geregelt ist. Für eine Privatisierung eines „Service Public“ stellt der gesetzlich geregelte Versorgungsauftrag aus meiner Sicht eine notwendige Bedingung dar.

Die Liberalisierung des Strommarktes ist bisher wenig fortgeschritten. Das dürfte auch so bleiben: Ob ein Stausee erhöht oder ein Gaskraftwerk erstellt werden soll, wird in der Schweiz auch künftig vorwiegend der Souverän und nicht die Geschäftsleitung eines Elektrizitätsversorgers entscheiden. De facto besteht dadurch eine weitgehende Marktzutrittsschranke. Ob unter solchen Bedingungen die von economiesuisse geforderte weitergehende Liberalisierung des Sektors zu besserer Versorgungsqualität und tieferen Preisen auch für Haushaltskunden führt, muss deshalb hinterfragt werden.

Etwas enttäuschend ist, dass der Bericht darauf verzichtet, marktwirtschaftliche Lenkungsinstrumente zu diskutieren, um die neue Energiepolitik umzusetzen. Er beschränkt sich im Wesentlichen darauf, mehr Markt zu fordern und vorsorglich zusätzlichen Steuern und Abgaben eine Absage zu erteilen. Gefordert wird dagegen, genügend Anreize für neue Investitionen in Stromnetze zu schaffen. Dagegen wäre im Prinzip nichts einzuwenden. Hierfür die gesetzlich zugesicherten Renditen für Stromnetzbetreiber zu erhöhen, ist aber teuer und möglicherweise wenig effektiv. Es resultieren mit Sicherheit höhere Strompreise. Gewähr, dass die Mehreinnahmen tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen führen, besteht dagegen nicht. Aber genau dies ist doch zentral! Bedenkt man, dass sich die Netzbetreiber vorwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, so führt eine höhere Rendite für bereits erstellte Netzinfrastrukturen zu höheren Staatseinnahmen. Wird die öffentliche Hand diese Mittel tatsächlich für den Bau neuer Stromnetze einsetzen? Diese Frage ist zwingend zu beantworten.

Post: Gewinnsituation bei Massensendungen macht keine Mehreinnahmen erforderlich

Interessante Informationen kamen heute vom Hauptsitz der Post – zur Freude der Wirtschaft: Die Post verzichtet auf die Einführung eines Rücksendeportos bei Geschäftsretouren. Was ist geschehen? Die  Schweizerische Post unterbreitete dem UVEK Anfang Oktober 2010 verschiedene Tarifmassnahmen im sog. reservierten Bereich zur Genehmigung. Unter Anderem plante die Post per 1. April 2011 die Einführung eines Portos für Rücksendungen von Geschäftsbriefen, die wegen ungültiger Adresse nicht zugestellt werden können.  Die Post begründete diese Massnahme mit erheblichen Kosten, die mit der Rücksendung dieser Briefe verbunden seien. 

Gemäss Gesetz habe ich mich zu Handen des UVEK zu dieser vorgesehenen Massnahme geäussert. In meiner formellen Empfehlung wies ich das UVEK darauf hin, dass diese Tarifmassnahme einen Bereich betreffen würde, in dem die Post gemäss einer umfassenden Analyse der Preisüberwachung auch ohne Retourporto gute Gewinne erwirtschaftet. Wenn tatsächlich ein Rücksendeporto eingeführt würde, so dürfte dies nur geschehen, wenn gleichzeitig die heute gültigen Preise für die Zustellung der Sendungen gesenkt werden. Da dies nicht vorgesehen war, empfahl ich die Ablehnung des Gesuchs. Resultat: Die Post hat in der Folge ihr Tarifbegehren zurück gezogen. Für die Kunden bedeutet dies eine Entlastung um mehr als 10 Millionen Franken pro Jahr.

Gemäss Internetauftritt der Post plant diese nun aber einen neuen Vorstoss für die Einführung eines Rücksendeportos. Diese Massnahme soll per Anfang Juli 2011 in Kraft treten. Die Preisüberwachung wird sich auch zu diesem Vorstoss vernehmen lassen. Donc: Affaire à suivre!

Newsletter: Service public-Transfers an die öffentliche Hand und viele Kurzmeldungen


Heute ist der neueste Newsletter erschienen.
Viel Vergnügen bei der Lektüre.

INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO

1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPALE/ ARTICOLO PRINCIPALE

Abgaben und Leistungen von Versorgungsunternehmen an die öffentliche Hand
Transferts de ressources vers les pouvoirs publics


2. KURZMELDUNGEN/ BREFS/ IN BREVE

- Bericht der Eidg. Finanzkontrolle zum Tarmed: Neue Rolle für den Preisüberwacher
- Bundesverwaltungsgericht bestätigt in einem Spitaltarifstreit die Benchmarkingmethode des Preisüberwachers
- Auslandpreisvergleich Medikamentenpreise
- Hörgeräte-Versorgung durch AHV und IV neu mit Pauschale: Mehr Wettbewerb und tiefere Preise?
- Santésuisse und Preisüberwacher erwirken Senkung von Hilfsmittelpreisen
- Marktbeobachtung zu den Krippentarife zeigt heterogenes Bild
L'observation du marché en matière de tarifs des crèches révèle une image hétérogène
- Tasse sui rifiuti: seguendo la nostra raccomandazione, il Comune di Brusino Arsizio ha abbassato le tariffe per la raccolta e lo smaltimento dei rifiuti per il 2011
- Urheberrechtsgebühren auf mp3-Playern und iPods: Einigung auf tieferen Tarif nach Empfehlung der Preisüberwachung zum GT 4d
- Abwassertarife Strengelbach: Meldender erhält vor Bundesgericht Recht