Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
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Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht…

Zölle sind ein lebendiger Beweis dafür, dass Traditionen des Mittelalters auch in der Neuzeit überleben können. Oder etwas weniger pathetisch: Zölle sind ein Evergreen, weil sie Einkünfte generieren, indem Waren von einer Scholle zur anderen geschickt werden und – das ist entscheidend - so die Preise auf der eigenen Scholle geschützt werden können. So sind sie auch im 21. Jahrhundert noch modern und derzeit befassen sich die Räte mit der Motion Ettlin, die ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen beklagt.

Zölle sind Handelshemmnisse, die in unserer vernetzten, digitalisierten Welt eigentlich ein Anachronismus sind. Grundsätzlich besteht auch Einigkeit darüber, dass Handelshemmnisse eher abgebaut als aufgebaut werden müssen. Der aktuelle Stand ist jedoch, dass der Staat Zollvorschriften erlassen hat und es seine Aufgabe ist darüber zu wachen, dass sie eingehalten werden.

Die Einhaltung der Zollvorschriften wird mittels Stichprobenkontrollen überprüft. Die Kosten die dabei entstehen, zahlen die Kunden. Allerdings hängt es vom Logistikunternehmen ab, wieviel man eigentlich zahlen muss. Kurierunternehmen wie Fedex oder DHL verrechnen dem Empfänger, dessen Päckli in die Kontrolle kam, keinen Pauschalbetrag. Die Kosten für Stichprobenkontrollen sind bereits in ihre Tarife eingerechnet. Diese Unternehmen überwälzen die Kontrollkosten auf alle ihre Kunden. So zahlen die Kunden höhere Tarife aber es entstehen zumindest keine unbekannten Zusatzkosten.
Anders ist die Praxis der Post. Sie bittet nur die Kunden, die Teil der Stichprobenkontrolle werden, zur Kasse. 13 Franken sind in dem Fall zu zahlen. Sie werden zum Warenwert addiert. Wenn es schlecht läuft, erhöht sich dadurch der Warenwert (inkl. Transport und Versicherung) auf über 62.00 Franken, was bedeutet, dass die Mehrwertsteuerfreigrenze überschritten wird und man dadurch nebst der MWSt an sich, auch noch reguläre Zollvorlage zahlen muss. Auslandsbestellungen, die die Post liefert, können so zu einem Lotteriespiel für den Empfänger werden.

Deshalb ist es Zeit, diese Praxis zu ändern. Darüber herrscht breite Einigkeit. Fraglich ist jedoch das Wie. Ich finde die Motion von Erich Ettlin grundsätzlich richtig. Er will, dass der Bund die Kosten für die Zollkontrolle tragen soll. Das ist in meinen Augen folgerichtig - denn wer bestellt, der zahlt. Die Kosten für Radarkontrollen werden schliesslich auch von der öffentlichen Hand finanziert und nicht auf die kontrollierten bzw. alle Automobilisten umgelegt.

Neben der von Motionär Ettlin gäbe es tatsächlich eine Variante – auch damit könnte das Problem gelöst werden. Wie? Indem der Zoll diese Kontrollen wieder vollständig selber übernimmt, wie dies früher unter der sogenannten „d’Office-Verzollung“ auch der Fall gewesen war. Da wir mit ca. 2 Millionen Franken über einen vergleichsweise sehr kleinen Posten im Bundeshaushalt reden – der volkswirtschaftliche Nutzen freier Märkte und freieren Wettbewerbs jedoch viel grösser ist – wäre auch das ein gangbarer Weg für mich.

Völlig quer in der Landschaft steht jedoch die zwischenzeitlich von der Kommission des Nationalrats ins Spiel gebrachte sogenannte „Lösung“: Der Lösungsvorschlag der Kommission sieht vor, dass die Post das Modell der oben genannten Kurierdienste übernehmen soll. Das aber bedeutet, dass die Kosten für jeden einzelnen Post-Kunden steigen werden. Man stelle sich das vor – steigende Kosten für alle statt für wenige…  Damit missachtet die nationalrätliche Kommission die Tatsache, dass Handelshemmnisse - denn nichts anderes sind diese Kosten in der Endkonsequenz – de facto vergrössert statt verkleinert würden. Ein Schritt in die falsche Richtung! Will man den Wettbewerb fördern, dann müssen insbesondere die Kosten, die nicht im Produkt oder einer Dienstleistung gründen, abgebaut werden. Gerade bei Kleinsendungen sind die Verzollungskosten relativ zum Warenwert teilweise sehr hoch. Bei weiteren Erhöhungen wird sich deren Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich verschlechtern.

Hoffen auf das kleine Wunder von Bern…

Seit ich 2008 mein Amt angetreten habe, kämpfe ich dafür, dass Handelsbarrieren fallen und kosten- und zeitintensive Protektionismusbestrebungen zugunsten des Wettbewerbs aufgegeben werden. Cassis de Dijon war und ist hier ein Stichwort. Ein anderes sind die Verzollungsgebühren - beispielsweise im Online-Handel. Seit Jahren setze ich mich dafür ein, dass die Mehrwertsteuerfreigrenzen erhöht werden.
Während in der EU Bestrebungen im Gange sind, den Online-Handel zu Gunsten des Wettbewerbs zu vereinfachen, setzt die Schweiz weiterhin auf Abschottung ihrer Hochpreisinsel.
Bereits 2010 hatte der Bundesrat vorgeschlagen und der Nationalrat zugestimmt, die Mehrwertsteuerfreigrenze auf 10 Franken zu erhöhen. In anderen Worten: Waren, für die ein Mehrwertsteuersatz von 8% gilt, hätten bis zu einem Wert von CHF 125 (inklusive Porto) abgabenbefreit importiert werden können. Die Konsumenten würden profitieren. Gleiches gilt für die gesamte Volkswirtschaft, da der (auch internationale) Wettbewerb wohlstandsfördernde Eigenschaften aufweist. Gerade bei der Einfuhr von Produkten mit niedrigem Warenwert fallen unverhältnismässig hohe Kosten insb. durch Verzollungskosten der Logistikunternehmen (Post, DHL etc.) an. Letztere betragen allein oft 18 Franken und mehr.
Der Bundesrat sah die Vorteile schon 2010. Die Angst um das heimische Gewerbe dürfte bei der Ablehnung des Ständerats 2010 das Zünglein an der Waage gewesen sein.
Nun hat der Bundesrat erneut eine Motion mit demselben Grundanliegen gutgeheissen (vgl. hier).
Fünf Jahre sind ins Land gegangen. Jahre, in denen der Online-Handel und der Einkaufstourismus weiter gewachsen sind. Es sind Jahre, die gezeigt haben, dass Protektionismus im besten Fall kurzfristig nützt. Nämlich genau solange, bis Mittel und Kanäle gefunden sind, den globalen Wettbewerb zu nutzen. Hinzu kommt, dass Aufwand und Ertrag bei der Verzollung besonders bei geringen Warenwerten heute in keinem Verhältnis stehen.
Hoffen wir, dass das Parlament statt auf das alte aber leider nicht bewährte Rezept des Protektionismus nun auf mehr Wettbewerb setzt und so dem Einzug von Augenmass und Verhältnismässigkeit bei der Mehrwertsteuer und dem Einfuhrzoll zum Durchbruch verhilft.
 

Es ist eben keine gute Idee, die Rechnung ohne den Wirt zu machen

Die Globalisierung bittet nicht um Veränderung, sie erzwingt sie. Geduld hat sie keine und ihre Methoden sind nicht immer schön dafür effizient. Ein „Kind“ der Globalisierung sind Geschäftsmodelle, die darauf aufbauen uns Zugang zu Märkten zu verschaffen, auf denen Produkte angeboten werden, die es im Inland entweder nicht gibt oder die wesentlich günstiger sind als in der Schweiz. So gibt es Unternehmen (z.B. Borderlinx), die Residenzadressen zur Verfügung stellen und die Waren dann an die Heimatadressen ihrer Kunden weiterleiten. Andere Unternehmen (z.B. das deutsche PickPoints) bieten ihren Kunden Lieferadressen mit langen Öffnungszeiten u.a. in Grenznähe, wo der Kunde seine bestellten Waren selbst abholen und importieren kann.  Von Schweizerinnen und Schweizern dürften solche Dienste überdurchschnittlich oft in Anspruch genommen werden. Weshalb? Weil wir immer noch in vielen Gebieten unnötig hohe Preise haben.

Zwei Aspekte erscheinen mir bei diesem Thema zentral:
 
1) Woher rühren die teils eklatanten Preisunterschiede und wie kann man sie reduzieren?
Der wesentlichste Teil der Antwort lautet: Kaufkraftabschöpfung.
Viele internationale Unternehmen setzen ihre Preise nicht kostenbasiert fest, sondern orientieren sich am Preisniveau des Absatzlandes. Das ist in der Schweiz bekanntlich hoch. Möglich wird diese Kaufkraftabschöpfung insbesondere, wenn zahlreiche inländische und ausländische Handelshemmnisse verhindern, dass sich der Wettbewerb und damit seine preisregulierende Wirkung voll entfaltet. Dieser Umstand nützt den oben beschriebenen Unternehmen. Dank ihrer Schützenhilfe werden Parallelimporte im Privaten grossflächiger möglich. In Politik und Wirtschaft bleiben sie bisher ein zähes Thema. Das ist ganz klar ein Nachteil für unser Land. Der Handlungsbedarf ist konkret und wie man sieht, passt sich die Geschwindigkeit der Globalisierung nicht politischen und wirtschaftlichen Wünschen eines Landes an. Hier bewahrheitet sich: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“.

2) Ein zweiter störender Aspekt sind die grossen Unterschiede bei den Zollfreigrenzen.
Bestellt man Ware in Amerika, ist der Fall klar: Abholen kommt eher nicht infrage. Anders ist es bei Bestellungen in den Nachbarländern. Hier macht die Selbstabholung aus der Sicht des Einzelnen unter Umständen durchaus Sinn. Fährt man mit dem Auto in ein Nachbarland, dann darf man Waren im Wert bis 300 Fr. einführen - ohne das Mehrwertsteuer erhoben werden würde. Lässt man sich seine Waren jedoch schicken, dann muss man schon ab einen Warenwert von 62 Fr. (inkl. Porto), das entspricht einem MWSt.-Wert von 5 Fr., bezahlen. Nur Bücher kann man sich bis zu einem Wert von 200 Fr. gebührenfrei schicken lassen, da der MWSt.-Satz hier nur 2.5 Prozent beträgt. Warum Online-Shopper im Vergleich zu Selbstabholern derart benachteiligt werden, erschliesst sich mir nicht wirklich. Deshalb regte ich schon wiederholt an, die Mehrwertsteuerfreigrenze anzuheben: Zum Beispiel auf 10 Fr. bzw. 125 Fr. Warenwert (ausser Bücher, hier wären es 400 Fr.).

Am Ende des Tages heisst unsere grosse Aufgabe: Handelshemmnisse aller Art reduzieren. Das Ziel ist, dem Wettbewerb genügend Raum zu geben, seine Wirkung voll zu entfalten. Unter seiner Regie sind idealtypisch sämtliche Anbieter gezwungen, Währungsvorteile weiterzugeben, Margen im Rahmen zu halten, auf die Kosten zu schauen und Druck auf Gebühren und Abgaben auszuüben.
Patriotischen Bedenken, sind fehl am Platz und sogar kontraproduktiv. Weder unsere Löhne noch die Ladenmieten sind für viel zu hohe Preise hauptverantwortlich. Die wirklich Verantwortlichen sind gleichzeitig die Gewinner solcher Bedenken und sie sitzen in den meisten Fällen jenseits unserer Grenzen.
Also lassen wir uns nicht ins Bockshorn jagen von mehr oder weniger plausibel scheinenden Argumenten, warum die Preise bei uns so hoch sein „müssen“. Erinnern wir uns lieber an die alte Weisheit: Die Klage ist des Kaufmanns´ Gruss!

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Neue einvernehmliche Regelung mit TNT Swiss Post, die den Import günstiger macht.

Nach wie vor bilden Bürgermeldungen zu überhöhten Verzollungskosten Gegenstand von Bürgerbeschwerden. Wir setzen deshalb unsere Anstrengungen fort, Preissenkungen für die Endverbraucher zu erreichen. Ein weiterer Schritt konnte per 1. Dezember gemacht werden: Mit diesem Datum wurde mit TNT Swiss Post eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen. Sie führt zu Preissenkungen bis zu 61% bei Warensendungen bis 1‘200 Franken. Einzelheiten – wie auch der Text der einvernehmlichen Regelung – können hier abgerufen werden. Wir sind überzeugt, mit unserem Einsatz einen Beitrag für tiefere Kosten, mehr Wettbewerb und eine Öffnung der Schweiz zu leisten.

Baisse des frais de dédouanement de TNT Swiss Post
Dans le cadre d’un règlement à l’amiable avec la Surveillance des prix, les frais de dédouanement de TNT Swiss Post  SA pour les petits envois baissent de manière importante. L’accord est valable pour la clientèle privée ne possédant pas de compte PCD auprès de l’administration des douanes. Il est entré en vigueur le 1er décembre dernier et est valable jusqu’au 30 novembre 2014. Le règlement amiable est publié sur notre site Internet.
Ainsi, pour les envois jusqu’à une valeur de Fr. 1'000.-, le nouveau tarif de dédouanement est constitué d’un forfait de Fr. 18.- auquel s’ajoute un supplément de 3 % de la valeur de l’envoi. Par rapport aux frais de dédouanement actuels d’environ Fr. 40.- pour les envois non soumis à des droits de douane, la baisse de prix se monte entre 3 et 50 % pour les envois jusqu’à une  valeur de Fr. 700.-. Par rapport aux  frais de dédouanement actuels de plus de Fr. 50.- pour les envois sur lesquels des droits de douane sont encaissés, le nouveau tarif de dédouanement génère une baisse variant entre 2 et 61 % pour les envois jusqu’à une valeur de Fr. 1'200.-
Les frais de dédouanement sont particulièrement problématiques pour les envois de faible valeur. Avec cet accord, les frais de dédouanement de TNT Swiss Post pour ces envois deviennent comparables à ceux de la Poste et de DHL Express fixés dans le cadre de règlements amiables.

 

Verzollungskosten - Frais de dédouanement: Handelshemmnisse gemildert - obstacles atténués

Neu kommt bei der Zollabfertigung durch die Post ein Einheitstarif zur Anwendung. Dieser beinhaltet einen Grundpreis von CHF 12.– pro Sendung aus den Nachbarländern bzw. CHF 16.50.– für Sendungen aus entfernteren Staaten. Dazu kommt ein wertabhängiger Betrag in Höhe von 3 Prozent. Die Gesamtkosten werden bei CHF 70.– plafoniert. Die Zollabfertigungsgebühren der Post waren bisher je nach Versandkanal (Post, GLS, EMS) unterschiedlich. Die einvernehmliche Regelung mit der Post führt zu einer spürbaren Entlastung namentlich beim Direktimport von tiefpreisigen Gütern aus den Nachbarländern; dies gilt insbesondere für die Kosten bei den Post-Töchtern Swiss Post GLS und EMS. Der Abbau dieses Handelshemmnisses beim Direktimport übt indirekt eine dämpfende Wirkung auf das Preisniveau in der Schweiz aus.

La Poste utilisera dorénavant un tarif uniforme de dédouanement. Celui-ci est constitué d’un prix de base de Fr. 12.- pour les envois en provenance des pays voisins respectivement de Fr. 16.50 pour les envois provenant de pays plus éloignés. S’ajoute à ce montant un supplément de 3 % de la valeur de l’envoi. Les frais de dédouanement par envoi sont plafonnés à Fr. 70.-. Les tarifs de dédouanement de la Poste étaient jusqu’à maintenant différenciés selon le canal d’envoi (Poste, GLS, EMS). Le règlement amiable avec la Poste conduit à une réduction significative des frais de dédouanement lors de l’importation directe des pays voisins de biens de faible valeur ; cela concerne plus particulièrement les frais de dédouanement des filiales de la Poste, soit Swiss Post GLS et EMS. La réduction de ces entraves au commerce lors de l’importation directe exerce indirectement un effet modérateur sur le niveau des prix en Suisse.

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