Le DFF dit non à l'augmentation de la franchise de TVA de 5 à 10 francs
Il DFF rinuncia ad aumentare la soglia impositiva IVA da 5 a 10 franchi
Wer kennt das nicht: Das Schnäppchen liegt bereits im Warenkorb. Jetzt noch rasch die Lieferadresse eingeben und die Online-Bestellung absenden. Die Freude ist gross, wenn wenige Tage später das Paket zu Hause eintrifft. Auf seiner Reise aus dem benachbarten Ausland bis zu mir nach Hause mutierte das Schnäppchen allerdings zum teuren Luxusprodukt.
Den herben Dämpfer verdanke ich den Zollabfertigungsgebühren. Bei einem Warenwert bis zu 500 Franken fallen bei der Post bis zu 18 Franken Zollgebühren an. Ab 500 Franken können die Gebühren mit bis zu 35 Franken zu Buche schlagen. Einzig für Sendungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, verlangt die Post keine Zollvorlagegebühren. Und wenn die Lieferung via private Spedition erfolgt, sind die Kosten in der Regel noch höher.
Der Preisüberwacher setzt sich seit längerer Zeit für eine Erhöhung der derzeitigen Freigrenze von 5 auf 10 Franken ein (siehe hier). Für dieses Anliegen hatte Finanzminister Merz jedoch jüngst kein Musikgehör. In einem zweiseitigen Brief legte er seine Argumente gegen eine Erhöhung dar. Nicht einmal eine Anpassung der Freigrenze an die Teuerung zieht er in Betracht. Resultat: Zahlreiche Schweizer Internet-Shopper, die den Markt nutzen, werden auch bei einem sehr tiefen Warenwert weiterhin mit Zollvorlagegebühren bestraft.
Der Entscheid des Finanzdepartements – es macht Wettbewerbsneutralität geltend – ist für mich nicht in allen Belangen nachvollziehbar. Letztlich behindern die hohen Zusatzgebühren den grenzüberschreitenden Handel. Der Bericht „Preisinsel Schweiz“ des Seco hatte festgestellt, dass die Grenze ein die Preise mitbestimmender Kostenfaktor bleibe, dessen Stellenwert es durch möglichst schlanke Zollabfertigungsverfahren zu reduzieren gelte. Schliesslich ist es vor allem der internationale Wettbewerb, der zu einer Senkung der Preise in der Schweiz beitragen soll. Das Seco spricht denn auch von einer „marktabschottenden Wirkung“ der Zollabfertigungsgebühren.
Zudem: Hole ich die Ware selbst im Ausland und fahre über die Grenze, so beträgt die Freigrenze nicht 5, sondern satte 22.80 Franken (300 Franken Warenwert). Dieser Umstand ruft findige Unternehmer auf den Plan. Sie bieten Lieferadressen ennet der Grenze an, an welche Sie Ihr Paket senden lassen. Später holen Sie dieses ab und bringen es in die Schweiz – hier ein Beispiel. Fazit: Ich bin enttäuscht vom Entscheid des Finanzministeriums, dem offenkundig die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten weniger wichtig sind, zur Marktabschottung der Schweiz beiträgt und damit gegen einen kompetitiven grenzüberschreitenden Handel antritt.
Zum Schluss noch ein Gratistipp: Bis zu einem Warenwert von 65 Franken verrechnet die Post keine Zollvorlagegebühren. Deshalb lohnt es sich unter Umständen, die Bestellung in Teillieferungen zu unterteilen.
Bildquelle: Flickr
Wichtiger Hinweis: Links zu anderen Websites
Der Preisüberwacher übernimmt für die auf diesem Blog verlinkten Websites als auch für deren Inhalte, die darauf angebotenen Produkte, Dienstleistungen oder sonstigen Angebote keine Haftung.
Verstehen Sie bei «Flextax», «U-Abo», «A-Welle», «ZVV», «ZigZag», «Libero», «Passepartout», «Zugerpass» und «Ostwind» auch nur Bahnhof?
Das ÖV-Angebot der Schweiz zählt zu den besten der Welt. Praktisch für die Konsumentinnen und Konsumenten, dass sich in vielen Regionen die Anbieter zu Tarifverbünden zusammengeschlossen haben: Ein einziges Abonnement oder Billett ermöglicht während der Gültigkeitsdauer unbeschränkte Fahrten innerhalb bestimmter Zonen.
Ich beurteile die Preisgestaltung nach Tarifzonen - trotz einiger Vorteile - durchaus auch kritisch. Denn in den meisten Fällen sind die innerstädtischen Tarifzonen in allen Abonnementen und Billetts obligatorisch enthalten. Pendlerin A, die täglich von Zollikofen nach Bern an ihren Arbeitsplatz gleich hinter dem Bahnhof fährt, bezahlt damit automatisch für das gesamte städtische Tram- und Busangebot mit, egal, ob sie es jemals nutzt oder nicht. Noch schlechter fährt Pendler B, der in Glattbrugg wohnt und in Oerlikon arbeitet. Tarifzone 10 (in der Oerlikon liegt) wird für die Preisberechnung doppelt gezählt. So ist er gezwungen, für drei statt deren zwei Tarifzonen zu bezahlen - auch wenn er nur selten oder nie ins Zentrum fährt. Dies führt zum Teil zu Unverständnis bei den Konsumentinnen und Konsumenten - was sich in entsprechenden Bürgermeldungen bei mir niederschlägt.
Um der Kritik mindestens teilweise begegnen zu können, sind Tarifverbünde jedenfalls gut beraten, wenn Zonen-Einteilungen oder Neu-Einteilungen nicht als Tariferhöhung konzipiert werden, sondern im Gesamtergebnis einnahmenneutral bleiben.
Sind Sie auch schon auf ein solches Problem gestossen?
Bildquelle: Flickr.
Bücherpreise quo vadis? Prix des livres quo vadis? Prezzo dei libri: quo vadis?
Sollen die Bücher nach einem kurzen Intermezzo des freien Marktes einer gesetzlichen Preisbindung unterstellt werden? Wenn ja, wie sollen die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Fall vor kartellistisch überhöhten Preisen geschützt werden? Der Nationalrat hat als Erstrat darüber in der vergangenen Sommersession einen Entscheid gefällt, der in verschiedenen Punkten nicht befriedigt. Welche Verbesserungsvorschläge der Preisüberwacher vorsieht, lesen Sie im neuesten Newsletter
Après un bref passage par le marché libre, les prix des livres doivent-ils être réglementés par une loi? Si oui, comment protéger les consommateurs contre des prix cartellaires surélevés? Le Conseil national, comme premier conseil, a, lors de la dernière session d'été, pris une décision dont divers points ne sont pas satisfaisants. Lire la suite.
Ritorno all'imposizione del prezzo dei libri dopo un breve intermezzo di libero mercato? Se sì, come tutelare i consumatori da maggiorazioni dei prezzi fissi? Nella passata sessione estiva il Consiglio nazionale, quale Camera prioritaria, ha assunto una decisione che non soddisfa sotto diversi aspetti. Leggete la nuova Newsletter.
Bildquelle: flickr
Cartes de prépaiement pour les péages autorouties "Viacard" en Italie - pratique du TCS remise en question.
TCS valuta se continuare con la vendita delle carte prepagate "Viacard".
Italienreisende kennen das Problem: Kaum die Grenze bei Chiasso passiert, trifft man auf die erste Mautstelle. Wer auf der Autobahn weiterfahren will, muss am Automaten Kleingeld einwerfen, die Kreditkarte zücken oder eine Viacard bereit halten. Diese kann man bereits zu Hause beim Touring Club Schweiz (TCS) kaufen. Jene mit einem Wert von 25 Euro für 44 Franken, jene mit einem Guthaben von 50 Euro für 88 Franken.
Wer die Viacard beim TCS kauft, bezahlt somit wesentlich mehr als vor Ort in Italien. Ich habe den TCS um eine Erklärung gebeten – und eine erstaunliche Antwort erhalten. Der Verkaufspreis der Mautkarten für die Schweiz wird durch den italienischen Automobile Club d'Italia (ACI) festgelegt. Der TCS erhält pro verkaufte Karte lediglich eine Kommission von 2,5 Prozent, d.h. 1.10 Franken resp. 2.20 Franken.
Diese Preisdifferenz ist ärgerlich. Zudem sind die Magnetkarten oft defekt. Geld und Ärger spart somit, wer seine Viacard in Italien kauft oder Kreditkarten verwendet. Der TCS indes prüft, den Verkauf der Karten in der Schweiz einzustellen. Der Entscheid fällt frühestens im Herbst 2009.
Bildquelle: flickr