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Kaufkraftparität bei Medikamentenpreisen?

Die Pharmaindustrie fordert gebetsmühlenartig, dass beim Auslandpreisvergleich der Medikamentenpreise auf einen Kaufkraftvergleich abgestellt werden soll. Nun wird mobil gemacht gegen die kürzliche Anpassung der entsprechenden Verordnung, die die Medikamentenpreise reguliert - wobei der Bundesrat in dieser Revision der Pharmaindustrie bereits entgegen kam! Im Klartext heisst dies: Man hat schon etwas bekommen - aber man will noch mehr. Und dies vor dem Hintergrund, dass die Kosten im Gesundheitswesen seit Jahren klar stärker steigen als beispielsweise unsere gesamte Wirtschaftsleistung - das Bruttoinlandprodukt - oder als die Nominallöhne! Kaufkraftparität bei den Medikamentenpreisen? Diese Forderung ist meines Erachtens nicht angängig. Weshalb? International handelbare Güter sind Weltmarktgüter. Genau dieselben Medikamente, die wir zu uns nehmen, nimmt man auch in Frankreich, Amerika, Deutschland und Norwegen zu sich. Bloss sollen wir für dasselbe mehr bezahlen als im Ausland – einfach deshalb, weil wir in der Schweiz sind. Was die Pharma de facto fordert, ist die Einführung von hypothetischen Wechselkursen basierend auf Kaufkraftparitäten – und zwar nur für die eigene Branche. Eine „Lösung“, die es zum Beispiel für die Export- oder Tourismusindustrie nicht gibt. Kurzum:  Man will den Schutz der eigenen Gewinne – dank administrierter Ordnung und Krisenresistenz der Branche – mittels Abschottung verstetigen.

Krank wird man ungeachtet der Wirtschaftslage. Ich meine: Es gibt keinen einsehbaren Grund, warum dieselbe Pille von den Schweizer Prämienzahlenden zehn, zwanzig oder noch mehr Prozent teurer bezahlt werden sollten als von den Nachbarn im angrenzenden Ausland. Die Pharma profitiert von der Globalisierung – mit Produktionsstätten in Tieflohnländern wie Indien, Pakistan, Fernost oder im günstigeren europäischen Ausland – aber will bei uns einen Schweizer (Preis-)Bonus beanspruchen. Zudem: Der Löwenanteil der in der Schweiz genutzten Medikamente wird aus dem Ausland importiert. Mit einem überhöhten Preis subventionierten wir also indirekt mehrheitlich ausländische Pharmafirmen.

Meines Erachtens geht es nicht an, dass die Schweizer Pharmafirmen von den Standortvorteilen der Schweiz profitieren (wie z.B. stabile politische Verhältnisse, tiefe Steuerbelastung, funktionierende Rechtsordnung, zuverlässige Infrastruktur, tiefes Zinsniveau, guter Fachkräfte- und Forscherpool, sowie die explizit für die Pharmabranche für Parallelimporte auch gegenüber vergleichbaren Märkten geschlossenen Grenzen.etc.) und dafür die Schweizer Prämienzahlenden quasi als Dank noch etwas stärker zur Kasse bitten…

Krankenkassenprämien-Erhöhung – ein kollektives Reizthema

Nein, es ist noch nicht September - also viel zu früh, um nach Luft zu schnappen, weil die neuen Prämienerhöhungen bekannt gegeben werden. Es ist April, vier Monate nach in Krafttreten der letzten Erhöhungsrunde, und schon haben manche Mitbürgerinnen und Mitbürger wieder Post von ihrer Krankenkasse erhalten: Ihre Prämie steigt ab Mai 2012!
Viele Betroffene haben sich bei mir gemeldet und mich gebeten, dieser Sache nachzugehen. Ich habe die Anliegen der Meldenden dem Bundesamt für Gesundheit mitgeteilt, weil es hierfür verantwortlich ist.
Meine Haltung: Formal ist alles in Ordnung. Fehlen einer Krankenkasse Reserven, darf sie auch unterjährig Prämienerhöhungen beim Bundesamt für Gesundheit beantragen. Die Mitglieder wurden informiert und haben ein Sonderkündigungsrecht: Sie können mithin die Kasse wechseln, und im Bereich der Grundversicherung muss sie jede andere Kasse aufnehmen. Soweit, so schlecht. Es bleibt nämlich der Zweifel, ob man wirklich erst im laufenden Jahr bemerkt hat, dass die Reserven nicht ausreichen werden. Hat man sich verkalkuliert oder war es Kalkül: Kunden im Herbst mit moderaten Prämien ködern bzw. halten und im Zweifel, dann im frühen nächsten Jahr die Prämien erhöhen? Der Mai-Termin ist kein Standardtermin , und so darf die betreffende Krankenkasse hoffen, dass einige Mitglieder, vor allem ältere und vielbeschäftigte, die Kündigungsfrist versäumen.
Grundsätzlich müssen Sie als Patientinnen und Patienten nicht fürchten, Opfer von solchen Kalkülen zu werden. Das Bundesamt für Gesundheit, als Instanz zur Genehmigung aller Krankenkassenprämien, muss bei erkennbar zu tiefen Prämieneingaben seine Genehmigung verweigern. Im Einzelfall ist es jedoch möglich, dass es unvorhersehbare Entwicklungen oder Fehleinschätzungen gibt, die zu unterjährigen Prämienerhöhungen führen. John Lennon sagte einmal: Life is what happens to you while you're busy making other plans – das Leben passiert, während man andere Pläne schmiedet. Dies gilt für alle (Lebens-) Bereiche, und insbesondere auch in der Geschäftswelt. 
Ich versichere Ihnen: Ich werde die Entwicklungen bei den Krankenkassenprämien weiterhin aufmerksam verfolgen!
Denn: Seit Einführung des Krankenkassen-Obligatoriums 1996 haben sich die Gesundheitskosten zu Lasten der Krankenversicherung mehr als verdoppelt. Angesichts der steigenden Kosten, deren Spiegel die Krankenkassenprämien sind - habe ich mich in den letzten Jahren schwerpunktmässig mit dem Thema Tarife und Preise im Gesundheits- und Sozialwesen auseinander gesetzt und werde auch weiterhin dran bleiben!

Bildquelle: Flickr

Newsletter: Fernmeldegesetz, Einvernehmliche Regelung mit Valora

 

                                                      

Eben erschienen:

Newsletter Nr. 3/12  

INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
1. MELDUNGEN/ COMMUNICATIONS/ COMUNICAZIONI
- Fernmeldegesetz: Preisüberwacher erfreut über Revisionsabsicht
   Loi sur les télécommunications : le Surveillant des prix accueille favorablement la volonté de révision
   Legge sulle telecomunicazioni: il Sorvegliante dei prezzi accoglie con favore il proposito di revisione
- Convention concernant les tarifs d’Eauservice Lausanne – réduction du prix de l’Eau, notamment pour l’Economie locale
- Einvernehmliche Regelung mit der Valora betreffend Handelsmargenmodell – Preisüberwacher nimmt Gutschein-Aktion der Valora bei ausländischen Zeitschriften zur Kenntnis
- Tarifmassnahmen Post

Wenn die Kopie teurer ist als das Original - staunt der Fachmann und der Laie wundert sich

Ich bekomme immer wieder Meldungen aus der Bevölkerung, in denen sich Menschen beklagen, dass sie kostengünstige Generikamedikamente kaufen wollten und vom Apothekenfachpersonal informiert wurden, dass die Originalmedikamente günstiger seien. Ist das rechtens und gewollt?
Grundsätzlich ist es weder rechtens noch gewollt: Die Verordnung über die Krankenversicherung legt fest, dass in der Schweiz alle Generika einen Preisabstand zum Originalprodukt einhalten müssen. Dieser beträgt in Abhängigkeit vom Umsatz und Aufnahmejahr 10 bis 60 Prozent. Leider gibt es bei der Umsetzung dieser Verordnung immer wieder Vollzugsprobleme und diese äussern sich dann in überteuerten Generikapreisen - zur Überraschung aber auch zum Ärger der Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Frage ist, ob das System des statischen Abstandhaltens geeignet ist, faire Preise hervorzubringen. Der Wettbewerb unter den Herstellern wird so nämlich nur sehr begrenzt gefördert. Theoretisch wäre es denkbar, dass Hersteller von Originalpräparaten ihre Preise so senken, dass es für Generikahersteller auf Grund der Abstandsregel nicht mehr interessant ist, die jeweiligen Wirkstoffe zu verkaufen. So sind so faire Medikamentenpreise nicht zu erzielen.
Klar ist, schrankenlosen Wettbewerb kann und wird es auf diesem Markt nicht geben – Medikamente sind keine Turnschuhe oder Käsestücke. Wenn es um die Gesundheit geht, braucht es zum Schutz der Patientinnen und Patienten die ordnende Hand des Staates. Trotzdem ist es erstrebenswert, Wettbewerb im sinnvollen Rahmen zuzulassen und zu fördern. Mein Vorschlag: Das Bundesamt für Gesundheit legt ein bis zwei Mal jährlich für die Wirkstoffe eine Maximalvergütung durch die Krankenkassen fest. So haben alle Unternehmen, egal ob Original- oder Generikahersteller, dieselbe Ausgangssituation. Preissenkungen von  Medikamenten, die über der maximalen Rückvergütungen liegen, wären eine logische Folge. Durch die regelmässige Anpassung der Wirkstoffvergütungen, würde der Wettbewerb unter allen Marktteilnehmern intensiviert, was flächendeckend zu tieferen Preisen für Generika und patentabgelaufenen Originalmedikamenten führen würde. Das Einsparpotential für die die sozialen Krankenkassen wäre immens und ein wichtiger Beitrag für stabile Krankenkassenprämien.

Mobiltelefonie für Kinder und Jugendliche - Der weite Weg von der potentiellen Schuldenfalle zur gefahrlosen Nutzung

Am letzten Mittwoch hat der Bundesrat seinen Ergänzungsbericht zum Fernmeldewesen veröffentlicht. Ich werde mich noch vertiefter mit der Frage auseinandersetzen – greife aber für den Blog vorab ein Thema heraus, das viele Eltern und Familien interessieren dürfte: Die Mobiltelefonie für Kinder bzw. Jugendliche.
Schon Erwachsene sind im Dschungel der Tarife häufig verloren. So verwundert es nicht, dass 13jährige mehr hoffen als wissen, dass sie ihr Budgetlimit nicht überzogen haben. Schulden, wenn schon nicht beim Mobilfunkbetreiber so doch bei den Eltern, sind da nicht selten.
Bisher schützten nur konventionelle Prepaid-Angebote wirksam vor diesen Schulden. Fraglich ist jedoch, wie hilfreich sie sind, den Umgang mit dem Medium zu erlernen. Interessant ist da das neue Angebot „Primobile“ (Sunrise/Pro Juventute). Es besteht aus einem begrenzten all-inclusive Angebot, dass im Prepaid-Modus aufgestockt werden kann. Die Eltern bekommen ein relativ grosses Steuerungsinstrumentarium mitgeliefert. Der Nachwuchs kann sich jederzeit über das eigene Verhalten und auferlegte Regeln informieren und so ein Gefühl für das eigene Verhalten entwickeln.
Auch bei den Abo-Angeboten hat es positive Entwicklungen gegeben. Ein echter Fortschritt ist die Option eines Kostenlimits, die aber bisher nur bei einem Anbieter zur Wahl steht. Ein solches Limit ist, speziell in Sachen Kinder- und Jugendverschuldung, eine wichtige Reissleine. Kostenlimits sollten ganz generell, wie bei Kreditkarten, eine Standardfunktion bei Abo-Verträgen sein. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Richtlinien zu definieren und durchzusetzen.
Insgesamt sehe ich Schritte in die richtige Richtung. Möglichkeiten der Kostenkontrolle gibt es mittlerweile einige, wobei Quantität nicht gleich Qualität ist. Dienstleistungen dieser Kategorie sind im Allgemeinen schlecht beworben und wenig benutzerfreundlich. Wenn Erwachsene Mühe haben, so ist die Hürde für Kinder und Jugendliche schlicht zu hoch. Deshalb ist es aus meiner Sicht nötig, die vorhandenen Instrumente endlich praxistauglich gestalten und zwar für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
In meinem nächsten Newsletter werde ich weitere Themen aus dem Bereich Telekommunikation aufgreifen. Was brennt Ihnen unter den Nägeln?