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Gefällt mir: Teil-Abschaffung der Billag / Suppression partielle de Billag

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Neuregelung der Radio- und TV-Gebührenerhebung verabschiedet. Die positiven Punkte vorab: Endlich sollen bei der Gebührenerhebung Synergien und bestehende Datenbanken genutzt werden. Der Erhebungsaufwand kann so deutlich verringert werden! Das ist positiv und überfällig. So wird beispielsweise die Radio- und TV-Gebühr bei Unternehmen in Zukunft nicht mehr durch die Billag einkassiert, sondern durch die Steuerverwaltung. Auch für die Daten der gebührenpflichtigen Privaten wird neu ein bestehendes Register genutzt; die An – und Abmeldung bei der Billag entfällt, und es muss nicht für teures Geld eine separate Administration betrieben werden. Zudem dürften beispielsweise störende Einzelfälle von versäumten Umzugsmeldungen, die in Rechnungen über tausende von Franken resultierten, der Vergangenheit angehören. Gefällt mir! All dies hatte ich vor Jahren bereits bemängelt – nun kommen wir der Lösung dieses Problems einen klaren Schritt näher. Resultieren sollte eine klar tiefere Gebührenbelastung für die Schweizerinnen und Schweizer. Das ist positiv.  

Selbstredend wird die Vorlage im Parlament noch intensiv zu reden geben. Etwa dürfte die Grundfrage, was für einen Service Public wir wollen, im Parlament diskutiert werden. Zu Diskussionen Anlass geben sollte auch die Frage, ab welchem Grenzwert Unternehmen Radio- und TV-Gebühren bezahlen müssen. Der Bundesrat deutet an, dass er die Grenze bei einer halben Umsatzmillion ansetzen will. Der endgültige Entscheid ist jedoch noch nicht gefallen. Hierbei muss man einfach sehen: Je höher der Grenzwert bei den Unternehmen angesetzt wird, desto teurer wird Radio- und TV für den Konsumenten, die Konsumentin. Warum zum Beispiel gerade ein Coiffeursalon oder eine Bar, die keine halbe Million Umsatz machen – aber wo Radio oder TV für das Geschäft fast schon wesensnotwendig sind und diese Geräte häufig den ganzen Tag laufen – keine Gebühr entrichten sollen, ist schwer zu erklären. Warum nicht die Grenze bei der Mehrwertsteuerpflicht ansetzen? So wäre die Limite bei 150‘000 Franken angesetzt – und wer Mehrwertsteuer bezahlt, der würde ohne Zusatzaufwand und Zusatzkosten zu verursachen, ebenfalls seinen Beitrag zum Service Public leisten.

Kurzum: Ich bin zufrieden, dass die heutige Gesetzesvorlage die Erhebungskosten für die Radio- und TV-Gebühr optimieren wird – endlich nutzt man Synergien! Es zeigt sich bei der Billag – wie auch anderswo: Bisweilen muss man einen langen Atem haben, damit sich eine Lösung abzuzeichnen beginnt.

Dennoch: Bei aller Freude über diesen Entscheid. Es hätte meines Erachtens noch einfachere und bessere Lösungen gegeben. Zum Beispiel die gänzliche Abschaffung der Gebühr und die Finanzierung von staatlichem Rundfunk-Service-Public zum Beispiel via einen fixen Anteil an der Mehrwertsteuer – rund ein halbes Prozent würde reichen. So entstünden keine Erhebungskosten – und es wäre auch noch etwas austarierter als das heutige System mit einer Abgabe pro Haushalt: Wer mehr konsumiert, hätte auch mehr bezahlt. Wie auch immer: Ich bin gespannt auf die parlamentarischen Beratungen. Affaire à suivre!

Suppression partielle de Billag Le Conseil fédéral a adopté aujourd’hui le message sur la nouvelle réglementation de la perception de la redevance radio/TV.  Parlons d’abord des points positifs: Les synergies et les bases de données existantes doivent enfin être utilisées pour la perception de la redevance. Les dépenses liées à la perception peuvent ainsi enfin diminuer davantage! Cela est positif et nécessaire. Par conséquent, les redevances radio/TV des entreprises ne seront par exemple plus encaissées par Billag, mais par l’administration fédérale des contributions. Les données relatives aux privés qui doivent s’acquitter de la redevance proviendront également d’un registre existant ; il ne sera plus nécessaire de s’annoncer ou d’annoncer son départ à Billag, et il ne doit pas y avoir d’unité administrative séparée et coûteuse. Cela me plaît ! En effet, j’avais déjà dénoncé cette situation il y a des années – maintenant nous nous rapprochons d’un pas de la solution au problème. Comme résultat de ces économies, nous pouvons nous attendre à une baisse de la redevance pour les Suisses. Positif !

 

(Bildquelle: Wikimedia.org )

Ein Schelm, wer...

Frühling ist schön. Fliegende Pollen eher weniger. In dieser Jahreszeit sind Allergie-Medikamente gefragt wie nie. Allergie-Geplagte müssen häufig doppelt leiden, denn zu der körperlichen Unbill kommt, dass viele Linderung schaffende Medikamente nicht kassenpflichtig sind. Das heisst, man muss sie selber zahlen. Das alles ist nicht neu. Neu ist jedoch, dass offensichtlich zahlreiche besagter Medikamente in letzter Zeit teurer wurden. Manches Medikament wurde gar vom Markt genommen. Auf Nachfrage für Ersatz bekamen Meldende Produkte desselben Herstellers empfohlen: Wirkung ähnlich, Preis um einiges höher.

Es stellt sich die Frage nach des Pudels Kern.
Bundesrat Berset hat soeben nach langen und zähen Ringen mit der Pharmaindustrie einen Kompromiss geschlossen, der deutliche Preissenkungen kassenpflichtiger Medikamente enthält. So gilt der Auslandspreis in den kommenden Jahren als alleiniger Richtwert. Therapeutische Quervergleiche  sind nur noch möglich, wenn ein Medikament im Ausland nicht gehandelt wird. Dieses neue Vorgehen senkt die Medikamentenpreise bis 2015 jährlich um bis zu 700 Mio. Franken. Was gut ist für die Versicherten und Versicherer, ist für die Pharmaindustrie eine Kröte (O-Ton, Thomas Cueni von Interpharma), die zu schlucken ihr wenig Wahl blieb. Denn das „Unheil“ zeichnetet sich für die Pharmaindustrie im letzten Jahr immer deutlicher ab.
Der Gedanke scheint nicht abwegig, dass Hors-Liste-Medikamente (das sind die nicht kassenpflichtigen Medikamente) nun herhalten müssen, um die Gewinnausfälle bei den preislich administrierten Medikamenten (d.h. die kassenpflichtigen) zu kompensieren. Auch wenn diese Preissteigerungen für die Konsumenten sehr ärgerlich sind, solange keine wettbewerbsrechtlichen Grundsätze verletzt werden, sind die Unternehmen grundsätzlich frei in ihrer Preisgestaltung.
In der Lehrbuchwelt sollten sich die Konsumenten immer für diejenigen Produkte mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis entscheiden. Das würde Anbieter mit überteuerten Angeboten über kurz oder lang vom Markt verschwinden lassen. Dennoch konnten diverse Pharmaunternehmen Preise älterer Produkte erhöhen, ohne dass sich die zu Grunde liegende Kostenstruktur verändert hätte. Der Wettbewerb im Schweizer Heilmittelmarkt entfaltet also nicht seine volle Wirkung.
Die Gründe dafür liegen einerseits in der Komplexität des Marktes: Der Laie bzw. Patient ist meist nicht in der Lage, sämtliche Alternativen zu kennen und richtig zu bewerten. Im Zweifel verlässt er sich auf den Rat des Arztes oder Apothekers – der natürlich mehr Interessen hat.
Fordern Sie deshalb Ihren Arzt oder ihrer Apotheke auf: helfen Sie mir das beste Produkt zu finden! Das Produkt mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis! Will der Apotheker oder der Arzt sie als Kunden behalten, sollte er ein Interesse haben, Sie gut zu beraten. Auch Internetplattformen wie mymedi.ch können Hilfestellung leisten.

Der wohl gewichtigste Grund für die Preisunterschiede ist jedoch in den stark regulierten Rahmenbedingungen im Heilmittelmarkt zu finden. Die durch den Zulassungszwang des Heilmittelgesetzes geschaffenen nationalen Marktbarrieren, erlauben es den Herstellern, Preise weit über dem eigentlichen Wettbewerbspreis zu verlangen. Diese Marktbarrieren können nur abgebaut werden, wenn das Schweizer Heilmittelinstitut Swissmedic Zugang zur relevanten Dokumentation im Ausland erhält. Bisherige Verhandlungen in die Richtung eines institutionalisierten Austauschs von Heilmitteldaten auf internationaler Ebene verliefen jedoch mehrheitlich im Sande. Ich halte es für immens wichtig, dass die Verhandlungen mit den Behörden Deutschlands, Frankreichs, Italiens und der EU sobald als möglich wieder aufgenommen werden und zu einem konkreten Ergebnis führen.

Weitere Infos zum Thema Medikamentenpreise erhalten Sie auch im nächsten Kassensturz. (Di., 28.5. 21:05 auf SRF1)

Spielraum nach oben

Swissgrid erhöht in Umsetzung verschiedener Urteile des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auf 2014 ihre Tarife. Einerseits muss sie den Kraftwerkbetreibern Kosten für die Bereitstellung von Systemdienstleistungen rückerstatten. Andererseits erlaubt ihr die Rechtsprechung höhere Netznutzungsentgelte als diejenige, welche die Elektrizitätskommission (ElCom) ihr bislang zugestanden hatte. Gemäss Swissgrid dürfte dadurch die Stromrechnung für einen Durchschnitthaushalt nächstes Jahr um rund Fr. 20 steigen.

 

Das ist leider noch nicht alles. Die angekündigte Preiserhöhung betrifft „nur“ das Übertragungsnetz und die Systemdienstleistungen. Von der gerichtlich korrigierten Rechtslage werden voraussichtlich auch einige der rund 800 Verteilnetzbetreiber profitieren wollen, deren Anteil (Abgeltung Netznutzung) an der Stromrechnung um ein Mehrfaches höher ist. Auch wenn eine Tariferhöhung um 19 Prozent wie im Falle der Swissgrid bei den Verteilnetzen (hoffentlich) die Ausnahme bleiben wird, ist vielerorts mit weiteren spürbaren Mehrkosten zu rechnen. Eine genauere Schätzung der Auswirkungen wird erst möglich sein, wenn die 800 Verteilnetzbetreiber ihre Netznutzungstarife für das Jahr 2014 veröffentlicht haben.

Höhere Rendite auch aufgrund der geänderten Bundesratsverordnung: Nur ein Teil der absehbaren Erhöhungen der Netznutzungsentgelte sind Folge der Gerichtspraxis. Um Investitionen in Stromnetze zu begünstigen, änderte der Bundesrat auf 1. März 2013 die Stromversorgungsverordnung (vgl. Newsletter der Preisüberwachung 1/13). Er erhöhte die zulässige kalkulatorische Rendite von Stromnetzen. Bezogen auf das Tarifjahr 2014 ergibt sich im Vergleich zur früheren Herleitungsmethode eine um 1.25 Prozentpunkte höhere Verzinsung des in Stromnetze investierten Kapitals, was rund 250 Millionen Franken entspricht. Statt eine durch die tiefen Kapitalmarktzinsen begründeten Entlastung der Konsumenten um rund 140 Millionen Franken, resultiert 2014 eine verordnungsbedingte Mehrbelastung von gut 100 Millionen Franken. Weitere Mehreinnahmen von geschätzt 50 bis 80 Millionen Franken pro Jahr erhalten die Stromnetzbetreiber durch den Wegfall der Übergangsbestimmung in Art. 31a Stromversorgungsverordnung, die einen reduzierten Kapitalkostensatz für Anlagen erbaut vor 2004 vorsah.

Zusammenhang mit der Energiewende?! Die höhere zulässige Abgeltung für Stromnetze wurde vom Bundesrat zwar unter anderem auch mit dem anstehenden Investitionsbedarf begründet, der sich aus dem Ausstieg aus der Kernenergie ergeben könnte. Ob die Elektrizitätsversorger Investitionen zu Gunsten der Energiewende im Gegenzug wohlwollender gegenüber stehen, wird sich weisen. Sicher ist, dass die bestehenden Netze nun besser rentieren.  Während die eigentliche parlamentarische Debatte zur Energiestrategie 2050 noch bevorsteht, ist die höhere Stromrechnung 2014 bereits Realität.

Anmerkung vom 21. Mai 2013: Gemäss Swissgrid sind die Zusatzkosten für Systemdienstleistungen von Fr. 13.50 in den jährlichen Zusatzkosten für die Nutzung des Übertragungsnetzes von Fr. 20 bereits enthalten. Der entsprechende Teil der SDA Meldung „Auch Tarif für Netznutzung steigt“ vom 12.5.2013, 7.55 Uhr ist deshalb nicht kumulativ, sondern alternativ zu verstehen. Entsprechend wurde der letzte Satz im ersten Abschnitt des oben stehenden Blogs angepasst.

Wider jede Vernunft

Ein älterer Herr ist auf Inkontinenzprodukte angewiesen. Seine ebenfalls betagte Frau und die Spitex pflegen ihn. Die Familie hat ein Leben lang auf die Preise geschaut und tut das auch heute noch. Sie leben in Grenznähe zum Elsass und zu Deutschland. Laut Aussage der Familie werden dort die Markenprodukte, die auch in der Schweiz verkauft werden, zu einem Drittel des Schweizer Preises angeboten. Da der ältere Herr grössere Mengen braucht, entschied die Familie dort einzukaufen, um nicht unnötig Kosten für die Krankenversicherung zu generieren. In anderen Worten: Die Familie schaut auf die Preise, um der Solidargemeinschaft nicht mehr Kosten als nötig zu verursachen. Löblich eigentlich. Leider hatten sie die Rechnung ohne die Krankenkasse gemacht. Denn diese verweist auf Art. 36, KVG und verweigert die Rückerstattung komplett. Die Familie nahm das zur Kenntnis und kaufte fortan im Inland und zwar im Coop und im Migros. Die Produkte der Grossverteiler sind immer noch einiges günstiger als die des Fachhandels. Beim Rechnungseinreichen gab es dann wiederum statt einen wohlverdienten Merci, eine böse Überraschung. Auch in diesem Fall verweigerte die Krankenkasse die Kostenübernahme. Ihre Begründung: Sie könne den Rechnungsbetrag nicht rückerstatten, da weder Coop noch Migros anerkannte Leistungserbringer sind.
Nach den Buchstaben des Gesetzes ist die Krankenkasse im Recht. Es ist jedoch augenscheinlich, dass in diesem und in ähnlichen Fällen das Gesetz hohe Kosten für die Solidargemeinschaft erzwingt, obwohl der einzelne Versicherte durchaus willens ist, preisgünstigere Alternativen zu nutzen.
Müssten angesichts jährlich steigender Krankenkassenprämien, Leistungskürzungen und überall gegenwärtigen Kostendrucks nicht so offensichtlich vorhandene Sparpotentiale genutzt werden? Ein erster Schritt wäre, die Liste der kassenpflichtigen Hilfsmittel (MiGeL) dahingehend zu überprüfen, ob das Beschaffungsprozedere für sämtliche Produkte der Liste gleich sein muss.
Ich könnte mir vorstellen, für einfache Hilfsmittel den Artikel 55 KVG dahin gehend zu ändern, dass diese Hilfsmittel nicht mehr ausschliesslich über akkreditierte Abgabestellen bezogen werden müssen. Voraussetzung dafür wäre, dass die Produkte alternativer Anbieter qualitativ und funktional zweckmässig sind und die Höchstvergütungsbeträge nicht überschreiten. Darüber hinaus fände ich es sinnvoll, Auslandskäufe verordneter Hilfsmittel zu zulassen – dies unter der Vorgabe, dass auch hier die Höchstvergütungsbeträge unterschritten bleiben.
An Fällen wie dem eingangs geschilderten – dem Auslandeinkauf bzw. dem Kauf bei Migros/Coop vom Inkontinenzeinlagen – sieht man, das den Einwohnern unseres Landes bewusst ist, dass wir alle auf die Kosten schauen müssen und, dass viele auch bereit sind das zu tun. Dieses Potential, zumal es nicht mit quantitativen oder qualitativen Einschränkungen verbunden ist, sollten wir doch erschliessen – was meinen Sie?