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Morgen ist heute schon gestern:Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG)

Seit Dezember letzten Jahres läuft die Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes. Das klingt zugegebenermassen unspektakulär – das ist es aber ganz und gar nicht. Ziel der Teilrevision ist es, den Netzzugang besser zu regeln, so dass es weniger Möglichkeiten zur Diskriminierung von Anbieten gibt, die über keine eigenen Netze verfügen. Ein hehres Ziel. Wenn es gelingt, wird die Wettbewerbsintensität unter den Anbietern deutlich zunehmen. Die fernsehenden, internet- und telefonnutzenden Konsumenten dürften sich sehr wahrscheinlich über verbesserte Konditionen freuen.

Unverständlicherweise ist die Revision in zwei Schritten geplant. Der erste Schritt soll sich nur auf das (alte) Kupferleitungsnetz beziehen. Glasfaser- und Mobilfunknetze sollen vorerst unreguliert bleiben.

Das wäre nachvollziehbar, wenn Glasfaser- und Mobilfunknetze die Technologien der Zukunft wären. Sie sind aber bereits eine weitverbreitete Realität. Den Zugang zu diesen Netzen erst in einem zweiten Schritt zu regulieren, heisst nichts anderes als das man den Netzbetreibern in der Zwischenzeit Tür und Tor offen lässt, die Zugänge nach eigenen Belieben zu gestalten. Dass das dem Wettbewerb nicht förderlich sein wird, liegt in der Natur der Sache.

Deshalb stehe ich auf dem Standpunkt: Die technologische Entwicklung in diesen Bereich gibt den Takt vor und die Bürokratie muss Schritthalten. Es gibt keinen zeitlichen Spielraum für einen zweiten oder dritten Schritt, denn die technologische Entwicklung ist schon passiert. Das sollte man zur Kenntnis nehmen und jetzt den grossen Wurf wagen. Alles andere wäre an der Realität vorbei.

 

Bildquelle: flickr.com/Martin Abegglen